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Keine Ausnahmegenehmigung möglich ??

Gerade komme ich von einem Seminar, abgehalten von einer Anwaltssozietät In Hagen, über die HVO.

Es wurde u.a. angesprochen, dass auch wenn die Ausführungsbestimmungen vorliegen, nicht damit gerechnet werden kann, dass die Ordnungsbehörden  auch Ausnahmegenehmigungen vom Maulkorbzwang erteilen, weil nämlich immer  noch die Amtshaftung greift.

Im Klartext: 

Erteilt ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung und gerade dieser Hund beisst dann, wird der Ordnungsamtsmitarbeiter eventuell zur Verantwortung gezogen.

Schon jetzt sind viele Ordnungsbehörden dazu übergegangen, generell Keine Ausnahmen vom Maulkorbzwang zuzulassen. Und das dürfen die, Ausführungsbestimmungen hin oder her. :-(

Fakt ist, dass z.B. in Hemer ein Briard eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat. Fakt ist auch, dass in Hagen ein Briard keine Ausnahmegenehmigung bekommt. Die Behörde in Hagen verweigert einen Bescheid, denn gegen einen ablehnenden Bescheid könnte der Hundehalter ja Widerspruch einlegen.

Also gibts nur eine Mitteilung, dass es keinen Bescheid gibt. Und dagegen kann man keinen Widerspruch einlegen.

Im Prinzip ist jetzt die einzige Möglichkeit eine Unterlassungsklage Gegen die Stadt zu führen, doch dazu muss man finanziell erstmal erheblich in Vorlage gehen, was auch nicht jeder kann.

Fakt ist z.B. auch, dass Jäger zwar als sachkundig gelten, aber für Jagdhunde gibt es auch in der Jagdausübung z. Zt. noch keine Ausnahmen vom Leinenzwang.

Der Komplex der Ausnahmen für Blinden-, Hüte- und Rettungshunde kann Auch nicht durch die Ausführungsbestimmungen geregelt werden, weil die VO, solange sie nicht selbst geändert wird, gilt. Ausführungsbestimmungen hin oder her.

Ganz schön verfahrene Sache, mir raucht jetzt noch der Schädel.

Übrigens, wenn man seinen 40/20- oder Listen-Hund ohne Leine oder Maulkorb (Listenhunde) laufen lässt, und dieser verursacht einen Unfall (muss ja nichts mit Beissen zu tun haben), muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Weil: Der Hund hätte laut VO angeleint laufen müssen, also wäre der Unfall nicht zustande gekommen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, dass weiss man, aber Unwissenheit (Hundeverordnung? Noch nie gehört) wird durch das ganze Mediengetue kein Richter mehr anerkennen.

  Auch muss man, wenn man einen "Listen"-Hund hat, bei seiner Versicherung nachfragen, ob überhaupt noch Versicherungsschutz besteht. Dass das Pflicht des Versicherten ist, war mir bisher noch nicht bewusst.

Vielleicht ist man ja im guten Glauben, der Hund ist ja gut versichert, und wenn was passiert heisst es: Wir zahlen nicht, Sie haben ja einen "gefährlichen" Hund und das wussten wir ja nicht, das hätten Sie uns anzeigen müssen.

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