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Menschenschutz vor Tierschutz
Argumente ???  für die Kampfhunde-Debatte 

SPD Bürgerschaftsfraktion

In der derzeitigen öffentlichen Debatte zum Thema Kampfhunde vertritt die SPD-Fraktion die Position: Menschenschutz geht vor Tierschutz.

Zwar ist zu beobachten dass einige Medien in ihrer Berichterstattung umschwenken und die "lieben und harmlosen" Kampfhunde präsentieren, deren Halter gegen die neue Hundeverordnung vorgehen wollen.

Angesichts der vielen grauenvollen Vorfälle mit schweren Verletzungen bis hin zum Tod des sechsjährigen Jungen in Wilhelmsburg ist die SPD- Fraktion aber der Meinung: es gibt keinen Grund, dass Menschen Kampfhunde besitzen.

Niemand braucht ein "Kuscheltier" mit bis zu zwei Tonnen Beißkraft.

Der Schutz und die körperliche Unversehrtheit der Menschen, insbesondere von Kindern, das Recht, sich ohne Angst vor Kampfhunden bewegen zu können, muss Vorrang haben vor der Freiheit einzelner, eine solche Kampfmaschine zu besitzen.

Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion die neue Hamburger Hundeverordnung mit ihrer klaren Zielsetzung, Kampfhunde von den Straßen verschwinden zu lassen.

Damit hat Hamburg den Kampfhunden den Kampf angesagt. Die weit reichenden Bestimmungen ermöglichten ein schnelles Handeln und hartes Durchgreifen.

Besonders wichtig ist, dass ab sofort ein Leinen- und Maulkorbzwang für alle Kampfhunde gilt.

Jetzt kommt es darauf an, die Verordnung umzusetzen und die Einhaltung der Bestimmungen streng zu kontrollieren. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass sich die Zahl der Kampfhunde schnell sehr deutlich reduzieren wird.

Die Hundeverordnung, die der Hamburger Senat am 28. Juni neben weiteren Maßnahmen beschlossen hat, bietet dafür eine gute Grundlage. Die kurzfristige Beschlussfassung war möglich durch die weitgehenden Vorarbeiten für den Erlass einer neuen Hundeverordnung, die zur Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom Mai diesen Jahres kurz vor dem Abschluss standen. Dazu hatte auch die SPD-Fraktion einen Antrag an die Bürgerschaft gestellt, der nach dem Erlass der neuen Hundeverodnung als erledigt zurückgezogen wurde.

Die beschlossenen Maßnahmen des Senates umfassen folgende Bereiche:

1. Eine Neufassung der Hundeverordnung mit einem grundsätzlichen Verbot der Haltung, der Zucht, der Ausbildung und des gewerblichen Handels mit gefährlichen Hunden.

2. Einen Gesetzentwurf zu Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG).

3. Die Einführung einer erheblichen Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhunde auf 1.200,-- DM.

4. Sowie Maßnahmen zum Vollzug und zur Kontrolle der erlassenen Bestimmungen.

Als gefährliche Hunde gelten danach Pitbull (mit Unterfall Bandog), American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie alle Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen.

Hunde dieser Rassen können auch durch Gutachten von Sachverständigen nicht als ungefährlich angesehen werden.

Zehn weitere Hunderassen (Bullmastiff, Bullterrier, dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napolitano, Kangal und Kaukasischer Owtscharka) gelten ebenfalls grundsätzlich als gefährlich; bei diesen kann der Halter jedoch im Einzelfall durch Gutachten nachweisen, dasss sein Hund nicht gefährlich ist.

Als gefährlicher Hund kann nach der Hundeverordnung auch jeder andere Hund gelten, wenn er "ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere" zeigt.

Grundsätzlich ist das Halten gefährlicher Hunde in Hamburg ab sofort verboten. Wer bereits einen gefährlichen Hund nach der Definition der neuen Verordnung hat, muss in einer Übergangsfrist von fünf Monaten also bis November dieses Jahres, eine Genehmigung dafür beantragen. Wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis eines "berechtigten Interesses."

Ein berechtigtes Interesse zum Halten einer Waffe auf vier Beinen kann es nach Ansicht der SPD-Fraktion jedoch grundsätzlich nich geben.

Bei konsequenter Anwendung wird die Hundeverordnung also dazu führen, dass so gut wie keine Genehmigungen zur Haltung gefährlicher Hunde erteilt werden.

Zwar bleibt abzuwarten, ob die Festlegung von Hunderassen als gefährlich einer gerichtlichen Überprüfung Stand hält. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist jedoch das Argument nicht nachvollziehbar, man könne nicht entscheiden, welche Rassen gefährlich sind. 

Wenn eine Expertenkomission zusätzlich zu den Pitbulls und Staffordshire-Terrien auch andere Kampfhunde verböte:

welcher Schaden läge darin?

Der Nutzen dagegen, besserer Schutz der Allgemeinheit, liegt auf der Hand.

Die Umsetzung der neuen Hundeverordnung in Hamburg wird wie Bürgermeister Ortwin Runde es gesagt hat, "keine einfache Sache" werden. Es wird Proteste von Hundehaltern geben.

Einziehen, Unterbringen und Töten von Hunden werden Schwierigkeiten bereiten.

Hier kommt es auf eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger an.

Wichtig ist, dass auch Hundehalter ihre Verantwortung erkennen. Hier hat es viele ermutigende Reaktionen von verantwortungsbewussten Haltern gegeben, die die Notwendigkeit der neuen Regelungen eingesehen haben und danach verfahren.

Also liebe Hamburger - 

nehmt denen doch mal die Drogen weg - damit die wieder frei denken können.

Hoffentlich ist es nicht zu spät fürs Hirn!



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