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Verwirrung: Diese Kampfhunde können vom Maulkorbzwang befreit werden

Broschüre macht Durcheinander um neue Verordnung komplett


Von KARSTEN BROOCKMANN

HundBullterrier, Mastiffs, Mastinos und Hunde sieben weiterer Rassen (Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Kangal, Kaukasisch. Owtscharka), die in der Hamburger Hundeverordnung als gefährlich eingestuft werden, dürfen weiterhin ohne Leine und Maulkorb geführt werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Das geht aus einer Informationsbroschüre der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) hervor, die in den kommenden Tagen in allen Hamburger Bezirks- und Ortsämtern ausgelegt werden wird.
   Doch was viele Hundebesitzer erleichtern wird, dürfte einen Großteil der Bevölkerung verunsichern. Denn wer kann die zehn Hunderassen der Kategorie II von den grundsätzlich als gefährlich eingestuften Pitbulls, American Staffordshire-Terriern, Staffordshire-Bullterriern und vor allem deren Kreuzungen unterscheiden, die immer mit Leine und Maulkorb geführt werden müssen? Nicht unwahrscheinlich also, dass die Meldungen gefährlicher Hunde wieder zurückgehen, während die Angst bleibt. Dann hätte sich trotz Hundeverordnung kaum etwas geändert.
   Aber Politik und Verwaltung wurden nach den teilweise und übereilt geäußerten Forderungen, alle Kampfhunde einzuschläfern, offenbar von der juristischen Wirklichkeit eingeholt. Ohne die theoretische Möglichkeit, Hunde der Kategorie II ohne Leine und Maulkorb zu führen, könne die Hundeverordnung, wie schon ihre Vorgängerin Anfang der 90er-Jahre, vor einem Verwaltungsgericht gekippt werden, hieß es aus der BAGS. Verantwortlich sei ausgerechnet der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, der es verbiete, die "weniger gefährlichen" Rassen der Kategorie II mit denen der Kategorie I auf eine Stufe zu stellen.
   Dennoch gelten zunächst alle Tiere beider Kategorien und Hunde "nicht genannter Rassen, die ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Agressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigen" als gefährlich. Pitbulls, Staffordshire- Terrier und Bullterrier unterliegen außerdem ab sofort einem lebenslangen Leinen- und Maulkorbzwang beim Ausführen.
   Die Erlaubnis, diese Tiere zu halten, muss bis zum 30. November beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Eine Chance, ihren Hund zu behalten, haben nur Halter, die das Tier fälschungssicher durch einen Mikrochip kennzeichnen, es sterilisieren oder kastrieren und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Außerdem müssen der Besuch einer Hundeschule, Sachkunde des Halters, dessen Zuverlässigkeit und ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes nachgewiesen werden. Letzteres gilt als besonders schwer, so dass noch davon ausgegangen wird, dass es kaum Ausnahmen von dem grundsätzlichen Haltungsverbot dieser Tiere geben wird.
   Wenn doch, sind strenge Auflagen zu erfüllen. So darf immer nur ein gefährlicher Hund von einer "Aufsichtsperson", die körperlich und geistig dazu in der Lage ist, geführt werden. Grundstücke müssen ausbruchsicher und gekennzeichnet sein. Gleiches gilt für Hunde der Kategorie II, wenn die Erlaubnis - die Frist endet ebenfalls am 30. November - zur Haltung beantragt wird. Auch sie dürfen dann nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden. Zusätzlich besteht für Halter der Tiere jedoch die Möglichkeit, die "Befreiung von der Erlaubnis" zu beantragen. Dafür muss ein Negativzeugnis oder Wesenstest, wie er zurzeit in Niedersachsen erarbeitet wird, die "Ungefährlichkeit des Hundes belegen." 15 Hamburger Tierärzte werden demnächst zu Gutachtern ausgebildet. Das letzte Wort haben aber die Ordnungsämter.
   Stellen sie einen Hund auf Grund des Negativzeugnisses von der "Erlaubnispflicht" frei, muss dieses Tier, so die Info-Broschüre der BAGS, "in jeder Hinsicht - auch steuerlich - wie alle sonstigen Hunde behandelt" werden. Und: "Sobald die Hundehalterin oder der Hundehalter die Freistellungsbescheinigung in den Händen hat, entfallen Leinen- und Maulkorbzwang!"
   Die Broschüre kann im Internet unter www.hamburg.de aufgerufen werden.

 

 

 

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