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Johann, Tina: Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000

 Zusammenfassung

In dieser Studie wurden 70 Hunde der Rasse Golden Retriever vom 17.01.2003 bis zum 18.11.2003 in dem Wesenstest nach den Richtlinien der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung (GefTVO) vom 05.07.2000 getestet. Diese Tiere dienten als Kontrollgruppe für die von MITTMANN (2002) getesteten 415 Hunde, die unter diese Verordnung fielen. Die Kontrollgruppe sollte vor allem Aufschluss darüber geben, ob es einen signifikanten Unterschied in der Häufigkeit des Aggressionsverhaltens zu den von MITTMANN (2002) untersuchten Rassen gibt. Weiterhin war von Bedeutung, ob bei den Golden Retrievern eine Rassedisposition für gesteigertes Aggressionsverhalten im Wesenstest beobachtet werden konnte und ob es Hinweise auf eine in Konfliktsituationen häufig gewählte Lösungsstrategie gab.

Dem Wesenstest lag ein Skalierungssystem zugrunde, mit dessen Hilfe das Verhalten der Hunde in 7 Kategorien eingeteilt werden konnte. Die Skalierung 1 bedeutet, dass der Hund in der jeweiligen Testsituation keine aggressiven Signale gesendet hat. Aggressionsverhalten verschiedener Eskalationsstufen entsprach den Skalierungen 2-7. Die Studie begrenzte sich auf die 34 Testsituationen des Hund-Mensch- und Hund-Umwelt-Kontakts gemäß der von MITTMANN (2002) eingehaltenen Vorgehensweise.

 Von den 70 getesteten Golden Retrievern bekamen 41 Hunde im gesamten Test keine höhere Skalierung als eine 1 und zeigten somit nie aggressives Verhalten. 28 Hunde reagierten im Test mit Verhalten der Skalierung 2 (optische und/oder akustische Drohsignale), die Skalierungen 3 (Schnappen mit stationärem Körper), 4 (Schnappen mit unvollständiger Annäherung), 6 (Beißen ohne vorangegangenes Drohverhalten) und 7 (Beruhigung des Tieres nach Eskalation erst nach über 10 Minuten) wurden bei keinem Hund beobachtet. Ein Hund bekam in der Testsituation „Betrunkener“ die Skalierung 5, da er Beißen mit vorangegangenem Drohverhalten gezeigt hatte.

 Nach den Richtlinien des Wesenstests reagierten somit 69 Hunde (98,6%) in den Testsituationen angemessen und nur ein Hund (1,4%) zeigte inadäquat aggressives Verhalten. Bei MITTMANN (2002) reagierten 395 Hunde (95%) adäquat, 19 Hunde (4,6%) inadäquat aggressiv und ein Hund (0,2%) gestört aggressiv. Im Vergleich der Gruppe von MITTMANN (2002) und der Kontrollgruppe ergab sich kein signifikanter Unterschied in der Häufigkeit von inadäquatem Aggressionsverhalten.

In der Kontrollgruppe fielen im Ausdrucksverhalten der Hunde häufig submissives Verhalten und/oder Zeichen von Stress auf. Für viele Hunde schien der Test eine große Belastung zu sein. Hat ein Hund in seinem Alltag länger andauernde Stresszustände, so ist dies laut Tierschutzgesetz (1998) ein Leiden und nicht zu akzeptieren. Diese Tatsache sollte in Zucht und Erziehung Beachtung finden.

Die Ergebnisse zeigen, dass es nicht legitim ist, bestimmte Rassen zu diskriminieren und sie  den Verboten und Einschränkungen von so genannten Rasselisten zu unterwerfen. Vielmehr sollte in unserer Gesellschaft ein kompetenter, fachlich gebildeter und verantwortungsvoller Hundebesitzer gefördert werden, denn dies ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um Verhaltensproblemen bei Haushunden vorzubeugen.

Hier die ganze Studie: (Diss. Hannover 2004)

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