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Absender
Stasse PLZ Ort
Herrn
Minister Walter Zuber Dienstherr der Polizei Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern und für Sport Schillerplatz 3-5 55116 Mainz - per Einschreiben mit Rückschein - zusätzlich per Fax 06131 16 35 95
ORT, 11.3.2001
Sehr geehrter Herr Zuber, mittels dieses Schreibens stelle ich Dienstaufsichtbeschwerde über Ihren Mitarbeiter Joachim Bruhn verbunden mit der Aufforderung, gegen diesen ein Disziplinarverfahren einzuleiten wegen
1. Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Polizei im Ausland
2. schriftlich fixierter Beabsichtigung und Ankündigung des Verstoßes
gegen § 17 TierschG
3. schriftlich fixierter Beabsichtigung und Ankündigung des Verstoßes
gegen das Eigentumsrecht
4. schriftlich fixierte Beabsichtigung und Ankündigung des Verstoßes
gegen §63 Polizeigesetz
5. schriftlich fixierte Beabsichtigung und Ankündigung des Verstoßes
gegen das Eigentumsrecht
6. Beleidigung
7. Nutzung behördlicher Ressourcen (Internetzugang) zu privaten
Zwecken
8. Nutzung der Pressestelle zu privaten Meinungsäußerungen
9. schriftlich fixierte Missachtung des deutschen rechts, bestehender
Gesetze und Verordnungen
sowie verbunden mit der Aufforderung, durch einen psychologischen
Gutachter prüfen Herrn Joachim Bruhn auf folgende Faktoren prüfen zu
lassen:
1. Diensttauglichkeit, insbesondere Tauglichkeit im Umgang mit Bürgern
und Medienvertretern (Pressestelle) sowie Tauglichkeit zum Dienst mit
der Waffe (Verdacht der psychischen Instabilität, mangelndes
Rechtsbewusstsein, Überschätzung der eigenen Kompetenz und des eigenen
Entscheidungsspielraums bis hin zum Verdacht des Größenwahns)
2. Es ist zu prüfen, inwieweit Ihr Mitarbeiter seinem geleisteten
Diensteid noch entspricht, seinen Äußerungen zufolge hat er sich
gedanklich und bzgl. seiner Einstellungen und Vorhaben bereits weit aus
dem Bereich von Gesetzes- und Verfassungstreue hinaus entfernt
sowie verbunden mit der Aufforderung, die Ermittlungen und das
Disziplinarverfahren auf die aufsichtsführenden Dienststellen und die
Vorgesetzten von Herrn Bruhns auszudehnen, da diese ihrer
Aufsichtspflicht erkennbar mangelhaft nachgekommen sind.
Letztlich verbunden mit der Aufforderung, diesen aufgrund seiner
verfassungs- und gesetzesfeindlichen Einstellung nicht tragbaren
Mitarbeiter aus dem Polizeidienst sowie generell aus dem öffentlichen
Dienst der Bundesrepublik Deutschland zu entfernen.
Begründung:
Wie aus dem beigefügten E-mail-Schriftverkehr eindeutig hervorgeht,
bedient sich Herr Bruhn im Umgang mit dem ausländischen (i.e.
schweizerischen) Kommunikationspartner Daniel Jegge einer beleidigenden
Ausdrucksweise bis hin zur Andeutung von Fäkalsprache.
Damit schädigt er das Ansehen Deutschlands und der deutschen Polizei im Ausland be-reits durch die von ihm gewählte inadäquate Form und erfüllt darüber hinaus den Tatbestand der Beleidigung.
Darüber hinaus kündigt Herr Bruhn die Tötung jedes auf den
rheinland-pfälzischen Rasselisten erfassten Hundes an, der ihm oder
seiner Lebensgefährtin ohne Maulkorb und Leine zu nahe kommt,
unabhängig von einer konkreten von diesem Hund ausgehenden Gefahr.
Damit kündigt Herr Bruhn Verstöße gegen § 17 TierschG, § 63 Polizeigesetz, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch unbegründeten Schußwaffengebrauch sowie einen Verstoß gegen die Eigentumsrechte deutscher Bürger (Beschädigung und Unbrauchbarmachung von Sacheigentum) an.
Gravierender noch ist die Äußerung von Herrn Bruhn, auf
rheinland-pfälzische Verordnungen und Gesetze keinerlei Rücksicht zu
nehmen (Geeignetheit des Führers/der Führerin sind mir völlig
wurscht, darüber kann später ggf. ein Zivilgericht entscheiden).
Herr Bruhn plant also, sein Verhalte nicht daran zu orientieren, ob für
den betreffenden Eigentümer des Hundes eine Ausnahmegenehmigung bzgl.
Maulkorb- und Leinenpflicht erteilt wurde.
Herr Bruhn missachtet damit Verfassungs- Bundes- und
Landesrecht sowie die Entscheidungen anderer Behörden und ist somit im
Polizeidienst nicht tragbar. Ein solcher Mitarbeiter stellt auch in
anderen Rechtsbereichen ein unkalkulierbares Risiko sowie eine Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit dar und hat durch die o.a. Tatbestände
bereits seinen Amtseid mehrfach gebrochen.
Da es sich hier um strafrechtlich relevante Tatbestände handelt,
geht diese Dienstaufsichtbeschwerde der Staatsanwaltschaft Trier,
Irminenfreihof 10, 54290 Trier, Fax 0651 466309 in Kopie zu.
Bitte bestätigen Sie mir Eingang, Ordnungsmäßigkeit der
Dienstaufsichtsbeschwerde, teilen Sie mir das Aktenzeichen mit und
halten Sie mich bzgl. der Bearbeitung auf dem jeweils aktuellen Stand.
Ihrer Antwort sehe ich bis zum 28.03.2001 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
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