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PDir
a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab
12. März 2001 ..................str.1 PLZ
................. Polizeipräsidium
Westpfalz Pressestelle -
Herrn Bruhn - Logenstr.
5 67655
Kaiserslautern Sehr
geehrter Herr Bruhn, wir
möchten Ihnen hiermit fairerweise mitteilen, dass wir gegen Sie
Dienstaufsichtbeschwerde erheben werden wegen Missbrauchs der dienstlichen
E-Mail-Adresse des Polizeipräsidiums Westpfalz für Ihre privaten Zwecke. Wegen
der überregionalen Bedeutung dieses Vorfalls, der auch unsere
Landesverfassung tangiert, werden wir die Dienstaufsichtsbeschwerde direkt
bei dem für Ihre Ausfälle zuständigen Verfassungsorgan, dem Minister
des Innern und für Sport, vortragen. Des
Weiteren erwägen wir die Einleitung strafrechtlicher Schritte wegen Ihrer
öffentlich angedrohten Missachtung der für jeden rheinland-pfälzischen
Bürger verbindlichen Vorgaben unsere Landesverfassung
("Sachwehr" versus Artikel 70 LV). Wir
haben gegen die Gefahrenabwehrverordnung vom 30.06.2000
Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erhoben
(Aktenzeichen VGH B 8/01). Wir
werden unsere Argumentation um Ihren Beitrag erweitern. Das
9-köpfige Richtergremium der höchsten richterlichen Instanz unseres
Bundeslandes wird sicherlich sehr erstaunt sein, was ein in der
Pressestelle eines Polizeipräsidiums tätiger, der Contenance
verpflichteter Bediensteter über die ihm zur Verfügung stehenden
dienstlichen Kommunikationsstränge so alles an privater Meinung von sich
geben darf und dies sogar über die Bundesgrenzen hinweg. Mit
der Ihnen gebührenden Achtung PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab
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