- APBT_Schwab


PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab                                                12. März 2001

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Polizeipräsidium Westpfalz

Pressestelle

- Herrn Bruhn -

Logenstr. 5

67655 Kaiserslautern

 

 

Sehr geehrter Herr Bruhn,

wir möchten Ihnen hiermit fairerweise mitteilen, dass wir gegen Sie Dienstaufsichtbeschwerde erheben werden wegen Missbrauchs der dienstlichen E-Mail-Adresse des Polizeipräsidiums Westpfalz für Ihre privaten Zwecke.

Wegen der überregionalen Bedeutung dieses Vorfalls, der auch unsere Landesverfassung tangiert, werden wir die Dienstaufsichtsbeschwerde direkt bei dem für Ihre Ausfälle zuständigen Verfassungsorgan, dem Minister des Innern und für Sport, vortragen.

Des Weiteren erwägen wir die Einleitung strafrechtlicher Schritte wegen Ihrer öffentlich angedrohten Missachtung der für jeden rheinland-pfälzischen Bürger verbindlichen Vorgaben unsere Landesverfassung ("Sachwehr" versus Artikel 70 LV).

Wir haben gegen die Gefahrenabwehrverordnung vom 30.06.2000 Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erhoben (Aktenzeichen VGH B 8/01).

Wir werden unsere Argumentation um Ihren Beitrag erweitern.

Das 9-köpfige Richtergremium der höchsten richterlichen Instanz unseres Bundeslandes wird sicherlich sehr erstaunt sein, was ein in der Pressestelle eines Polizeipräsidiums tätiger, der Contenance verpflichteter Bediensteter über die ihm zur Verfügung stehenden dienstlichen Kommunikationsstränge so alles an privater Meinung von sich geben darf und dies sogar über die Bundesgrenzen hinweg.

Mit der Ihnen gebührenden Achtung

PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab

 

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