Dienstaufsichtsbeschwerde |
PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab
12. März 2001 Strasse PLZ ORT Minister des Innern und für Sport - Herrn Walter Zuber - Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Sehr geehrter Herr Minister, hiermit erhebe ich gegen
Herrn Joachim Bruhn, einen Bediensteten in der Pressestelle
des Polizeipräsidiums Westpfalz, Dienstaufsichtsbeschwerde 1 wegen Missbrauchs der
dienstlichen Kommunikationsstränge der dortigen Behörde
für unlautere private Zwecke und 2 wegen angedrohter
Missachtung unserer Landesverfassung. Ich halte es in Anbetracht der
vermuteten Verfassungsbezogenheit des Internet-Auftritts von Herrn
Bruhn für angemessen, die Dienstaufsichtsbeschwerde direkt bei
Ihnen als Verfassungsorgan und Leiter der vorgesetzten Dienstbehörde
des Polizeipräsidiums Westpfalz vorzutragen. Zu 1 Der Missbrauch der dienstlichen
E-Mail-Adresse des Polizeipräsidiums Westpfalz ergibt sich aus der
beigefügten Anlage. Im Kopf der Mail steht: From: "PP Westpfalz,
Pressestelle" <ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de> Im Text beschimpft Herr Bruhn
einen Schweizer Bürger, der es gewagt hat, das
Rassenportrait auf der Homepage der Polizeidirektion Trier zu
kommentieren. Seine obszönen, unqualifizierten
und aggressiven Formulierungen wie - Verbandsgeschwätz - entlaufene Negersklaven zu
Tode hetzen - Die Geeignetheit des Führers/der
Führerin sind mir völlig wurscht - Ich halte solche Tiere für
schweinsäugige, nutzlose Beiss- und Scheißmaschinen - Sobald mir ein Kampfhund zu
nahe kommt, ist er so gut wie tot sind nicht gerade geeignet, das
Ansehen unserer Polizei bei den Bundesbürgern und im Ausland zu fördern. Dies insbesondere dann, wenn
solche Äußerungen unter der offiziellen Adresse eines Polizeipräsidiums
verschickt werden. Der Staatsbedienstete Bruhn hat
bei der mittlerweile sehr zahlreichen und konsternierten Leserschaft
seiner Zeilen den Eindruck heraufbeschworen, dass die Rheinland-Pfälzische
Polizei beim Anblick von Hunden, sofort die Waffen zieht, die Tiere
abknallt und dabei auch auf die Halter keine Rücksicht nimmt. Herr Bruhn hat in seinem
Antwortschreiben vorsätzliche Rechtsbeugung angekündigt. Er
kalkuliert Rechtsverletzungen bewusst ein, da es ihm völlig
wurscht ist, ob seine Handlungen gegen geltendes Recht verstoßen,
denn darüber kann später ggf. ein Zivilgericht entscheiden. Zu 2 Seine Gewaltbereitschaft begründet
der Polizeibeamte Bruhn mit dem juristischen Begriff Sachwehr. Herr Bruhn disqualifiziert
Mitgeschöpfe zu Sachen, die er nach Belieben abknallen kann. Er missachtet das Tierschutzgesetz
und, noch schlimmer, den ausdrücklich verfassungsrechtlich
verankerten Tierschutz in unserer Landesverfassung (Artikel 70). Viele Bundesbürger, die das
Statement von Herrn Bruhngelesen haben, fragen sich jetzt: Darf ein Bediensteter des Landes
Rheinland-Pfalz unter dem Kopfeintrag einer Landesbehörde seine
private Maxime ausrufen, Gewalt und Rechtsbeugung ankündigen
und die Verfassung und die Gesetze mit Füßen treten? Ist ein Beamter im Polizeidienst
tragbar, der sich seine eigene Lex Bruhn gestaltet, weil ihm
Recht und Ordnung völlig wurscht sind und er daher die Rechtmäßigkeit
seiner Handlungsweise nicht im Vorhinein zu bedenken braucht, weil
ja hinterher, nach vollbrachter Exekution, ein Gericht
entscheiden kann, ob der Vollzug legal war oder nicht? Sehr geehrter Herr Minister, es
ist Ihre Entscheidung, ob ein gewaltbereiter Beamter vom Schlage
eines Herrn Bruhn an der öffentlichkeitsrelevanten Schnittstelle
eines Präsidiums, dem Ansehen der Polizei in solch erbärmlicher
Art und Weise weiterhin Schaden zufügen darf. In der Hoffnung auf eine
sachgerechte Aufklärung und Problemlösung verbleibe ich Hochachtungsvoll Bernd Schwab 1 Anlage |