- Protokoll


Protokoll der Sitzung vom 8.11.2000

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a bis 6 c auf:

    a)  Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekaempfung gefaehrlicher Hunde

- Drucksache 14/4451 -

Überweisungsvorschlag:

Innenausschuss (f)

Rechtsausschuss

Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten

Ausschuss fuer die Angelegenheiten der Europaeischen Union

    b)  Beratung des Antrags der Abgeordneten Alfred Hartenbach,Margot von Renesse, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Koeln), Hans-Christian Stroebele, Ulrike Hoefken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BUENDNIS 90/DIE GRUENEN

Obligatorische Haftpflichtversicherung fuer Hunde

- Drucksache 14/3825 -

Überweisungsvorschlag:

Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss

Ausschuss fuer Wirtschaft und Technologie

Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten

    c)  Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Ulrich Heinrich, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.

Bevölkerung wirksam vor "Kampfhunden" schützen

- Drucksache 14/3785 -

Überweisungsvorschlag:

Innenausschuss (f)

Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten

Es ist vereinbart worden, dass die Reden zu Protokoll gegeben

werden; sie liegen mir hier vor1). Sind Sie damit einverstanden? -

Das ist der Fall.

Interfraktionell wird die Ueberweisung der Vorlagen auf den Drucksa

chen 14/4451, 14/3825 und 14/3785 an die in der Tagesordnung

aufgefuehrten Ausschuesse vorgeschlagen. Die Vorlage auf Drucksache

14/4451 soll zusaetzlich an den Rechtssausschuss ueberwiesen

werden. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann

sind die Ueberweisungen so beschlossen.

 

Anlage 3

Zu Protokoll gegebene Reden

zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekaempfung gefaehrlicher Hunde zu den Antraegen:

- Obligatorische Haftpflichtversicherung fuer Hunde

- Bevoelkerung wirksam vor "Kampfhunden" schuetzen

(Tagesordnungspunkt 6 a bis c)

Ernst Bahr (SPD): Hunde, die bellen, beissen nicht. Dieser Spruch wurde in den letzten Monaten immer wieder auf tragische Weise bestaetigt. Denn bestimmte Hunde halten sich erst gar nicht lange mit Bellen auf, sondern beissen gleich zu; schlimmer noch: Sie beissen ihre Opfer im Blutrausch tot. Die schrecklichen Bilder vom 26. Juni diesen Jahres sind uns allen noch gegenwaertig. Der sechsjaehrige Volkan liegt, von einem dieser so genannten Kampfhunde totgebissen, auf einem Hamburger Spielplatz. Diesem furchtbaren Unglueck sind etliche vorangegangen, etliche gefolgt.

Wir alle wissen, dass auch Hunde durch Erziehung und Ausbildung in ihrem Verhalten bestimmt werden. Es liegt zum grossen Teil am Ausbilder, ob aggressive Veranlagungen in einem Hund verstaerkt oder abgeschwaecht werden und ob andere, "liebenswerte" und nuetzliche Charaktereigenschaften des Tieres hervorgehoben werden.

Die Gruende fuer die Haltung von Hunden sind vielfaeltig.

Hunde koennen ganz einfach Gefaehrten sein, Haustiere in der ureigensten Bedeutung, die als Familienangehoerige betrachtet werden. Fuer uns Menschen dienen sie in vielen Lebensbereichen als Nutztiere, beispielsweise der Polizei, dem Blinden, dem Landwirt und dem Jaeger. Hunde koennen gar als Lebensretter eingesetzt werden, zum Beispiel bei Lawinenungluecken oder bei Erdbeben.

Leider gibt es auch die Gruppe von Hundehaltern, die einen Hund haben, weil sie andere Buerger einschuechtern und Macht demonstrieren wollen. Einschuechterung und Bedrohung sind das Ziel.

Auf diese Weise wird der Hund als Waffe eingesetzt. Und genauso muessen diese Hunde auch eingestuft werden: als lebende Waffen.

Daher aendern wir die bestehenden Gesetze. Der vorliegende Gesetzentwurf traegt dem berechtigten Anspruch der Buerger nach Sicherheit staerker Rechnung, als das bisher der Fall ist. Auf dem Spielplatz, auf der Parkbank, als Jogger und in der U-Bahn soll man sich vor Hunden nicht fuerchten muessen. Der Erwerb und die Haltung gefaehrlicher Hunde, die im Zweifelsfall als unkontrollierbare Waffen einzustufen sind, werden kuenftig untersagt.

In drei Schwerpunkte gegliedert, erfuellt der Gesetzentwurf die Forderungen, die sich aus der intensiven oeffentlichen Debatte ergeben haben. Zum einen regelt er die Einfuhr von Hunden.

Pitbull-Terrier, American Stafford-shire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie deren Kreuzungen muessen kuenftig draussen bleiben.

Er greift zweitens umfassender als bisher die Belange des Tierschutzes auf. Oft leiden Tiere, auch Hunde, lebenslang durch gezielt gezuechtete Eigenschaften. Das wird es zukuenftig nicht mehr geben.

 Drittens sieht er eine konsequentere und schaerfere Verfolgung von Hundehaltern und Hundezuechtern vor, die gegen das Gesetz verstossen. Gesetzesbrecher muessen kuenftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Somit beruehrt der Gesetzentwurf auch Teile des Strafgesetzbuches.

Der Gesetzentwurf ist eine sinnvolle Ergaenzung laenderrechtlicher Regelungen. Die Abwehr von Gefahren, die durch gefaehrliche Hunde verursacht werden, ist in Deutschland in erster Linie Aufgabe der Bundeslaender. Im Rahmen des Polizeirechts haben sie die entscheidenden Regelungen zu treffen. Die Laender muessen sich jedoch schnellstens um eine Harmonisierung ihrer Regelungen bemuehen. 

Zurzeit ist es leider noch so, dass man ohne Problem mit einem Hund ins Ausland fahren kann, aber beim Ueberqueren der Bundeslaendergrenzen nicht weiss, wie und ob der Hund mitgefuehrt und gehalten werden darf.

Auch die von vielen befuerwortete Einfuehrung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung fuer Hunde liegt nicht in der Kompetenz des Bundes. Der Komplex ist dem Ordnungsrecht zuzuordnen, das gleichfalls den Laendern obliegt.

Hysterie, wie sie in der oeffentlichen Diskussion haeufig zu hoeren war, ist auch bei diesem Thema fehl am Platz. "Omas Liebling" darf nicht zum Kampfhund abgestempelt werden, nur weil einzelne Halter ihre Hunde auf Aggressivitaet zuechten und entsprechend fuehren. Im Entwurf werden die angesprochenen Hunderassen auf ein notwendiges Minimum beschraenkt. Diskriminierung von Hunden wird es nicht geben, aber die per Gesetz durchsetzbare Minimierung von Gefahr. Denn wir haben inzwischen zu oft mit ansehen muessen, wenn "unser Hund nicht beisst".

Guenter Baumann (CDU/CSU): 

Zwei Kampfhunde haben einen sechsjaehrigen Jungen am 26. Juni diesen Jahres auf einem Schulgelaende tot gebissen. Das Kind starb kurz nach dem Hundeangriff noch an der Ungluecksstelle am Rande des Sportplatzes.

Nach Erkenntnissen der Polizei hatte sich eine Gruppe von Kindern am Aussenplatz auf den Sportunterricht vorbereitet, als ein Pitbull-Terrier und ein Staffordshire-Terrier den Jungen angriffen. Leider kein Einzelfall: In juengster Zeit gab es vermehrt Angriffe von gefaehrlichen Hunden auf Menschen. Wir kennen alle die Berichte darueber, die Oeffentlichkeit ist sehr aufgebracht und stellt die Frage: 

"Was muss eigentlich noch alles passieren, damit endlich gehandelt wird?"

Die Gesellschaft kann Angriffe auf das Leben und die Gesundheit seiner Buerger nicht hinnehmen. Gefaehrliche Tiere bzw. das verantwortungslose Handeln bestimmter Hundehalter haben uns alle in Gefahr gebracht. Restriktive Massnahmen zum Schutze der Menschen sind dringend geboten. Der Deutsche Bundestag hat sich am 30. Juni 2000 unverzueglich nach den Vorkommnissen von Hamburg in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema beschaeftigt und es war fuer die Oeffentlichkeit in unserem Lande positiv, dass sich die Parteien in der Grundtendenz einig waren, neue und haertere Vorschriften gegen Kampfhunde zu erlassen.

Die Abwehr von Gefahren, die durch Kampfhunde verursacht werden, ist in erster Linie Aufgabe der Bundeslaender. Sie haben Gesetze und Regelungen fuer die Oeffentliche Sicherheit und Ordnung zu erlassen. Bereits in der Vergangenheit, im Jahr 1991, hatte es eine bemerkenswerte Bundesratsinitiative der Laender Nordrhein- Westfalen, Bremen und Niedersachsen gegeben, die Aggressionsdressur und -zuechtung auf Bundesebene zu verbieten. Das Gesetz sah vor, das Tierschutzgesetz, das Strafgesetzbuch und das Ordnungswidrigkeitengesetz zu aendern. Im Hinblick auf die Bedenken gegen die Zustaendigkeiten des Bundes und angesichts der Zuordnung der zu regelnden Materie zum Polizei- und Ordnungsrecht, die zur Zustaendigkeit der Laender gehoeren - Art. 70 Abs. 1 Grundgesetz -, scheiterte das Gesetzvorhaben.

Seit Jahren versuchen Laender und Gemeinden, dem "Kampfhundeproblem" mit hohen Steuern zu begegnen. DieseBemuehungen zeigen nur einen geringen Erfolg, da Hundehalter - teilweise erfolgreich - vor den Verwaltungsgerichten die Rechtsverordnungen in verschiedenen Bundeslaendern zum Halten und Fuehren gefaehrlicher Hunde bzw. die Steuersatzung von Gemeinden angefochten haben.

In den einzelnen Bundeslaendern sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen in Kraft, wobei die seit 1992 geltende Kampfhunde- Verordnung in Bayern am weitgehendsten ist. Kampfhundezucht ist verboten. Pitbulls duerfen gar nicht, andere nur unter strengsten Auflagen gehalten werden. Andere Landesregelungen gehen nicht so weit und beschraenken sich auf Maulkorb-  oder Leinenzwang.

Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichte haben in Normenkontrollverfahren wiederholt derartige Landesregelungen als rechtswidrig und damit als nichtig erklaert, wie zum Beispiel in Baden-Wuerttemberg, Hessen oder in Niedersachsen. Trotzdem sind die Bundeslaender in der Pflicht.

Die staendige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Laender haben sich durch Beschluesse vom 5. Mai und 28. Juni 2000 auf eine Reihe von Massnahmen verstaendigt, die von den einzelnen Laendern in Gesetze  bzw. Verordnungen umgesetzt werden muessen. Es sind Regelungen der Laender bereits erlassen oder in Vorbereitung, jedoch in jedem Bundesland andere Vorschriften.

Der Bund kann bei so einem wichtigen Thema; ich vertrete diese Meinung: 

Er muss die landesrechtlichen Regelungen durch Bundesregelungen ergaenzen.

Uns liegen heute drei Gesetzesantraege zur ersten Beratung vor: 

Erstens. Ein Gesetz der Bundesregierung. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekaempfung gefaehrlicher Hunde soll das Verbringen gefaehrlicher Hunde in das Inland geregelt, sowie das Tierschutzgesetz, das Strafgesetzbuch und das Hundeeinfuhrbeschraenkungsgesetz novelliert werden. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind: I

n Art. 1 wird ein absolutes Einfuhrverbot fuer die Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit den genannten Tieren geregelt. Ferner wird fuer das Verbringen sonstiger nach Landesrecht einem Haltungs-, Zucht- oder Handelsverbot unterworfener Hunde eine Genehmigungspflicht eingefuehrt. Der Antragssteller muss, fuer die Genehmigung ein "berechtigtes Interesse" nachweisen, das sich nach den inhaltlichen Vorgaben des Landes richtet. Verstoesse gegen das Verbringungsverbot sind strafbar: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

In Art. 2 werden tierschutzgesetzliche Normen geaendert, insbesondere § 11 b, Qualzuechtungen, und § 12, Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbote. In § 11 b sind Verschaerfungen vorgesehen. Zukuenftig wird es verboten sein, Wirbeltiere zu zuechten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen unter anderem erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten werden. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn dem Tier selbst durch die Zucht kein Leid zugefuegt wird. Im uebrigen wird fuer das Bundesministerium eine Verordnungsermaechtigung eingefuehrt, fuer den Fall der Gefahr im Verzuge Regelungen zu treffen oder wenn dies durch Rechtsakte der EU erforderlich wird.

In Art. 3 ist vorgesehen, einen neuen § 143 in das Strafgesetzbuch einzufuegen, der den Verstoss gegen landesrechtliche Verbote, gefaehrliche Hunde zu zuechten oder mit ihnen zu handeln, unter Strafe stellt: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Gegenstaende, auf die sich die Straftat bezieht, sollen eingezogen werden duerfen.

Zweitens. Gesetzentwurf der SPD und des Buendnisses 90/Die Gruenen: 

Einfuehrung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung fuer Hunde.

Drittens. Gesetzentwurf der F.D.P. mit zum Teil sehr weitgehenden Massnahmen, zum Beispiel bei Aenderung des Waffengesetzes, den Waffenbegriff auf Kampfhunde zu erweitern oder auch den Bussgeldrahmen bei Verstoss gegen das "Halten gefaehrlicher Tiere" auf 50 000 DM zu erhoehen.

Ich denke, das Gesetz der Bundesregierung zielt in die richtige Richtung, aber so, wie es hier vorliegt, ist es nicht anwendbar. 

In der Beratung des Bundesrates am 20. Oktober 2000 gab es zu diesem Gesetz 30 Aenderungsantraege, die alle angenommen wurden. Zum Beispiel § 1 Genehmigungspflicht: Hier ist geregelt, dass die drei Arten von Kampfhunden Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier nicht in das Inland gebracht werden duerfen. Wer einen Hund, fuer den nach landesrechtlichen Vorschriften - das Zuechten oder Handeln verboten oder beschraenkt oder - das Halten verboten ist, in das Inland bringen will, bedarf der Genehmigung.

Massgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem der Hund staendig gehalten werden soll. Die Genehmigung erteilt auf schriftlichen Antrag die nach Landesrecht zustaendige Behoerde, soweit ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann. Soweit die Befoerderung des Hundes durch das Gebiet eines anderen Landes erforderlich ist, ist die Genehmigung dieses Landes erforderlich.

Wer soll dies in der Praxis durchfuehren? Mit Recht kritisiert dies der Bundesrat und auch wir als CDU/CSU. Gerade hier zeigt sich, dass die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Regelung, im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelungen der Laender, nicht nachvollziehbar ist, weil vielfach die Einordnung des Hundes als gefaehrlich an eine Begutachtung und weitere Voraussetzungen geknuepft wird.

In der Praxis ist aber nicht zu gewaehrleisten, dass an der Grenzkontrollstelle aufgrund einer nach dem jeweils einschlaegigen Landesrecht vorgesehenen Einzelfallpruefung die Einordnung eines Hundes als "gefaehrlich" oder nicht erfolgen kann. Das Beispiel zeigt, dass es fuer den Bund alleine schwierig ist, ein Gesetz zu schaffen, das das Halten und die Einfuhr von Kampfhunden verbietet. Dies geht nur mit den Laendern im Einklang. 

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, die Forderung der CDU/CSU aufzuzeigen. Die Union hat aktuell wieder gefordert, die Zucht und auch den Import von Kampfhunden konsequent zu unterbinden.

Zuwiderhandlungen hiergegen muessen streng bestraft werden. Nicht jeder kann Kampfhunde halten. Wir brauchen eine Art Hundefuehrerschein. Das Recht, gefaehrliche Hunde halten zu koennen, ist an strenge Voraussetzungen zu knuepfen. Straftaeter duerfen keine gefaehrlichen Hunde halten. Viele Menschen fuehlen sich von Hunden droht, auch wenn es keine Kampfhunde sind. Hier kann ein Leinenzwang in bestimmten Gebieten oder die Pflicht, in der Oeffentlichkeit einen Maulkorb anzulegen, helfen.

Wir wissen, dass die verfassungsrechtliche Kompetenzlage dem Bund nicht ermoeglicht, all diese Fragen durch Bundesgesetze zu regeln.

Aber: Wichtig ist uns, dass Kompetenzprobleme nicht dazu fuehren, dass es zu weiteren Verzoegerungen bei den gebotenen Massnahmen kommt. Wichtig ist fuer uns auch, dass schnell durch Gesetz eine Pflichtversicherung fuer Hundehalter eingefuehrt wird, wie es im Gesetzentwurf der SPD und des Buendnisses 90/Die Gruenen vorgeschlagen wurde, und zwar um fuer die Geschaedigten, die bei Beisszwischenfaellen erheblich verletzt und zum Teil mit bleibenden Schaeden rechnen muessen, das Risiko der Zahlungsunfaehigkeit des Schaedigers abzuwenden und sicherzustellen, dass der Halter und nicht der Geschaedigte die finanziellen Folgen traegt. Eine Beschraenkung der Versicherungspflicht nur auf "gefaehrliche Hunde" ist nicht zweckmaessig, da bereits bei einem Beisszwischenfall mit einem bis dahin "nicht gefaehrlich" eingestuften Hund schwerwiegende Schaeden entstehen koennen. Hierbei koennte auf die Regelungen des Gesetzes ueber die Pflichtversicherung fuer Kraftfahrzeughalter vorbildhaft zurueckgegriffen werden, um so Direktansprueche gegen den Versicherer zu ermoeglichen und auch das Handeln des Hundefuehrers mit einzubeziehen.

Wir muessen in den Ausschuessen an den vorliegenden Gesetzentwuerfen unter Beachtung der Vorschlaege des Bundesrates zu einer vernuenftigen, tragfaehigen und umsetzbaren Regelung kommen. Die Bevoelkerung erwartet dies von uns und das moeglichst ohne Parteienstreit. 

Reagieren wir aber auch nicht ueberzogen: Kein "Kampf dem Hund" sondern ein "Kampf dem Kampfhund". Denken wir an  die uebergrosse Zahl von Besitzern unauffaelliger Hunde, an Blindenhunde, Rettungshunde usw. Der Hund gehoert in unser Leben, in unsere Familien. 

Eines muss zum Schluss noch zu Kampfhunden oder auch zum Kampf erzogenen "normalen" Hunden gesagt werden:

"Das eigentliche Problemtier haengt meist am oberen Ende der Leine!" Und dies ist ein Problem unserer Gesellschaft, bei dem wir alle gefordert sind.

Cem Oezdemir (BUENDNIS 90/DIE GRUENEN): 

Die Buergerinnen und Buerger erwarten schon lange einen besseren Schutz vor gefaehrlichen Hunden. Die Probleme mit bestimmten Hunden - und ihren Haltern - sind seit vielen Jahren bekannt. Bekannt ist auch laengst der tierschutzwidrige Missbrauch dieser Tiere durch verantwortungslose Zuechter und Halter. Bekannt ist - hier in Berlin vor allem am Schuhwerk zu besichtigen - der Vorrang Oeffentlicher Strassen und Gruenanlagen fuer Hunde.

Die Reaktion auf den Tod des kleinen Jungen in Hamburg am 26. Juni ist ein typisches Beispiel fuer die Reaktion der Politik. Nachdem jahrelang herumgeredet wurde, brach ploetzlich allenthalben die grosse Normierungswut aus. Statt sich aber auf einheitliche Masstaebe zu verstaendigen, haben wir nun einen Flickenteppich von Laenderregelungen. Diese mangelnde Koordination der Laender untereinander ist gegenwaertig eines unserer Hauptprobleme.

Ich fordere an dieser Stelle die Laender nachdruecklich zu einer besseren Abstimmung untereinander auf. Die Buerger haben wenig Verstaendnis fuer so viel Eigenbroetelei auf Kosten der Rechtsklarheit. Fuer diesen Schutz der Buergerinnen und Buerger sind nach unserer Verfassung in erster Linie die Bundeslaender verantwortlich.

Sie haben nun einmal die Verantwortung fuer das Polizei- und Ordnungsrecht. Der Bund kann nur im Bereich Tierschutz und Tierhandel als Gesetzgeber aktiv werden. Ich bin froh darueber, dass er jetzt endlich diese Kompetenz in Anspruch nimmt und  Rahmenbedingungen fuer die Eindaemmung der vielfaeltigen Missbraeuche schafft. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist der richtige Weg.

Die F.D.P. hingegen macht es sich hier rechtlich zu einfach. Sie definiert den Hund als Waffe, um so die Bundeszustaendigkeit zu begruenden. Gewundert hat mich auch im Antrag der F.D.P., dass Sie zwar Qual- und Aggressionszuechtungen verbieten wollen - vom Import aber nur Qualzuechtungen ausnehmen wollen. Ich habe den Eindruck, Sie wollen sich hier um die Aussage herumdruecken, ein Importverbot fuer bestimmte Zuchtlinien zu verhaengen. Gerade darum geht es aber hier. Sie wollen sich wohl bei den Zuechtern und Haltern lieb Kind machen. Wenn wir Ihre Eckpunkte aufgreifen wuerden, bekaemen wir kein Gesetz zur Bekaempfung gefaehrlicher Hunde, sondern eher ein Hunde-Einfuhr-Beschraenkungs-Verhinderungsgesetz.

Ausreden und Halbheiten koennen nicht laenger angehen. Ich weiss, wie sehr man sich auf Landesebene um diese Listen und den konkreten Umgang mit unter uns lebenden Tieren streitet. Hier geht es aber um die Verhinderung der Einfuhr immer neuer Tiere - oft genug aus aeusserst problematischen Zuechtungen. Wollen wir das in den Griff bekommen, muessen wir uns auf bestimmte Hunderassen verstaendigen.

Der Entwurf greift hier den Vorschlag der Innenministerkonferenz vom 28. Juni auf.

Eigentlich muessten sich die Kritiker der so genannten Rasselisten in den Laendern nun fuer ein totales Importverbot aller Hunde aussprechen. Das waere aber eine absurde Ueberreaktion. Ein Beharren auf der Gleichbehandlung aller Hunderassen wuerde daher den Bundesgesetzgeber laehmen und damit einen wirksamen Schutz der Menschen verhindern.

Nein, wir muessen handeln, und zwar hier und jetzt! Der Import bestimmter Zuchtlinien wie des Pitbull und Staffordshire-Terrier muss verboten werden. Auch die Durchsetzung des Einfuhrverbots fuer landesrechtlich verbotene Tiere ist sicherzustellen.

Geschaeftemacher, die gegen diese Einfuhrverbote verstossen, machen sich kuenftig strafbar.

Der Weg der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen ist klar und unmissverstaendlich. Wir wollen, dass die Aggressionszucht wirksamer bekaempft werden kann. Sie wird kuenftig auch dann untersagt, wenn sie nicht mit Leiden fuer das Tier verbunden ist.

Die bisherige Regelung war hier nicht konsequent genug. Aggressiv kann ein Tier auch dann sein, wenn es keine Schmerzen leidet.

 Einigkeit besteht - ich hoffe im ganzen Haus - darin, eine verbindliche Haftpflichtversicherung fuer Hunde einzufuehren. Opfer von Beissattacken sollen wenigstens ein Schmerzensgeld bekommen.

Bundeseinheitlich sollte ausserdem geregelt werden: Registrierung gefaehrlicher Hunde durch Mikrochip oder Taetowierung, Einfuehrung eines bundeseinheitlichen Hundefuehrerscheins und Wesenstests.

Ich hoffe auf eine zuegige Beratung in den Ausschuessen. Das sind wir den Buergerinnen und Buergern schuldig.

Gudrun Kopp (F.D.P.): 

Einige verantwortungslose Menschen mit ihren gefaehrlichen Hunden haben nicht nur Bissopfern zum Teil schwerstens geschadet, sondern die grosse Schar von friedfertigen Hunden und ihre Halter pauschal in Verruf gebracht. Eine generelle Angst vor Hunden geht in der Bevoelkerung um. Halter werden stigmatisiert, Tiere vergiftet, totgeschlagen, ausgesetzt.

Der Mischung aus Angst und politischem Aktionismus muss zum Schutz der Menschen vor gefaehrlichen Hunden und deren Besitzern endlich wirksam entgegengetreten werden.

Dabei helfen im uebrigen keine Rasselisten. Sie bieten eine truegerische Sicherheit, denn jeder Hund laesst sich muehelos zu einem aggressiven, gefaehrlichen Tier erziehen oder zuechten.

Die F.D.P.-Fraktion nennt in ihrem Antrag acht konkrete Massnahmen gegen gefaehrliche Hunde, wie zum Beispiel Import- bzw. Exportverbote, Zuchtvorgaben, hohe Bussgelder, Versicherungspflicht. Das Miteinander von Mensch und Tier bedarf darueber hinaus einer Massnahmenbuendelung auf der Laenderebene, wie beispielsweise Hunde-TÜV - individuelle Verhaltenspruefung -, Hundefuehrerschein fuer Halter, Mikrochipkennzeichnung, Leinenzwang in Stadtzentren und Wohngebieten bei entsprechenden Freilaufzonen.

Dabei gilt der Grundsatz: 

Frei laufende Menschen haben Vorrang vor frei laufenden Hunden.

In einem wichtigen Punkt haben wir Mitglieder der F.D.P.-Fraktion unseren Antrag korrigiert: Nach vielen Gespraechen mit Experten sind wir zu der Einsicht gelangt, Punkt eins unseres Massnahmenkatalogs, die Aufnahme des Waffenbegriffs fuer so genannte Kampfhunde, ersatzlos zu streichen.

Erkenntnisgewinne fuer alle mit dieser Problematik befassten Parlamentarier erhoffen wir uns auch von einer Expertenanhoerung.

Ich hoffe auf sachgerechte und zielfuehrende Diskussionen zum Wohle von Mensch und Tier.

Eva Bulling-Schroeter (PDS): 

Im Juni dieses Jahres wurde ein Kind im Hamburg von einem so genannten Kampfhund totgebissen, und es ging ein Aufschrei durch diese Republik. Die F.D.P. beantragte eine aktuelle Stunde, und die Medien Überschlugen sich in ihrer Berichterstattung. Sie schuerten eine Stimmung, die es jedem Hundebesitzer schwer macht, mit seinem Tier ueberhaupt noch auf die Strasse zu gehen. Aufgrund dieser Hysterie landen viele Hunde in Tierheimen, weil ihre Besitzer mit der jetzigen Situation nicht umgehen koennen. Das kann keine Loesung sein. 

Dass derlei Uebergriffe von gefaehrlichen Hunden vorhersehbar waren, davon sprachen wenige, und dass Tierschutzverbaende schon seit Jahren auf diese Problematik hingewiesen hatten, davon war auch wenig zu hoeren.

Jedes Bundesland hat inzwischen seine Hundeverordnung, die mit heisser Nadel gestrickt wurde, und hofft damit die Bevoelkerung zu beruhigen und das Problem "gefaehrlicher" Hund in den Griff zu bekommen. Ob die Verordnungen den Gerichten standhalten werden ist fraglich, hat doch das hessische Verwaltungsgericht bereits die Rasselisten so nicht bestaetigt. Im uebrigen halten viele Sachverstaendige Rasselisten fuer wenig sachdienlich, weil fast jeder Hund aggressiv gezuechtet und abgerichtet werden kann. Und wenn es in einigen Jahren bestimmte Hunderassen aufgrund von Zuchtverboten nicht mehr gibt, koennten andere scharf gemacht werden. 

Das muss verhindert werden.

Seit Jahren warnen Tierschutzverbaende vor der Auswirkung der Zucht gefaehrlicher Hunde, aber erst jetzt hat sich der Gesetzgeber aufgemacht, dazu Gesetze und Verordnungen vorzulegen. Denn Ziel muss es doch sein, dass es ein friedliches Zusammenleben zwischen Hundebesitzern und Nichthundebesitzern gibt und nicht wieder einmal eine Gruppe der Bevoelkerung auf die andere gehetzt wird, und vor allem, dass Menschen vor gefaehrlichen Hunden geschuetzt werden.

Tierschutzvereine mahnen seit zehn Jahren ein Heimtiergesetz an. In dem Gesetz sollten vorhandene Luecken bei Zucht, Haltung, Import und Handel mit Hunden geschlossen werden. Dass das noetig ist, zeigt die jetzige Situation.

Wir, die PDS, fordern einen Hundfuehrerschein, um Menschen die Befaehigung zu geben, mit einem Tier umzugehen. Wir unterstuetzen eine Pflichthundeversicherung, meinen aber, dass sie sozial vertraeglich gestaltet werden muss, das heisst, fuer Tierheimhunde sollte eine guenstigere Gruppenversicherung abgeschlossen werden koennen. Sie sollte auch fuer Hunde gelten, die aus dem Tierheim geholt werden. Ansatz muss sein, Menschen, die sich ein Tier anschaffen wollen, nicht ueber hohe Versicherungspraemien sozial auszugrenzen. Wir fordern praeventive Gesetze, das heisst, wir brauchen umfassende Regelungen, und zwar bundesweit, anstatt nur durch Verbote und Beschraenkungen erst dort einzuschreiten, wo Gefahr in Verzug ist. Und wir meinen natuerlich auch, dass bestehende Gesetze und Verordnungen ueberwacht werden muessen und Qualzuchten endlich konsequent geahndet werden muessen.

Aber eines sollte fuer uns alle klar sein: Bevor immer weitere Verschaerfungen beschlossen werden, ist eine konsequente Umsetzung der bereits bestehenden und demnaechst zu beschliessenden Regelungen und vor allem eine Vereinheitlichung notwendig, die beim Halter und Zuechter ansetzt und nicht beim Hund. Ansonsten ist alles "fuer die Katz".

Fritz Rudolf Kaerper, Parl. Staatssekretaer beim Bundesminister der Innern: 

"6-Jaehriger von zwei Kampfhunden zu Tode gebissen." Uns allen wird das grauenvolle Schicksal dieses Kindes in Erinnerung bleiben. Dieser Vorfall in Hamburg war und blieb nicht der einzige. Auch weiterhin wird von Angriffen gefaehrlicher Hunde - sogenannte Kampfhunde - auf Menschen berichtet. Sie stimmen mir sicher zu, dass solche Vorfaelle nicht hinnehmbar sind. Leben und Gesundheit von Menschen duerfen nicht durch gefaehrliche Tiere und durch das verantwortungslose Handeln bestimmter Hundehalter in Gefahr gebracht werden.

Die Abwehr von Gefahren, die durch gefaehrliche Hunde verursacht werden, ist in Deutschland in erster Linie Aufgabe der Bundeslaender. Im Rahmen des Polizeirechts haben sie die entscheidenden Regelungen zu treffen. Die Laender haben deshalb unter Beruecksichtigung der bisherigen Beschluesse der IMK entsprechende Regelungen erlassen und bestehende Regelungen ergaenzt. Da diese Regelungen teilweise erheblich voneinander abweichen bemuehen sich die Laender derzeit um eine Harmonisierung der Grundsaetze ihrer Regelungen.

Die Bundesregierung kann und muss angesichts der Dringlichkeit der Situation die laenderrechtlichen Regelungen durch Inanspruchnahme ihrer Kompetenzen schnell und sinnvoll ergaenzen. Das Bundeskabinett hat deshalb ein Bundesgesetz, das "Gesetz zur Bekaempfung gefaehrlicher Hunde", beschlossen. Dieses Gesetz unterstuetzt die laenderrechtlichen Regelungen im Rahmen der Kompetenzen des Bundes durch folgende Massnahmen: ein Importverbot fuer gefaehrliche Hunde, ein Zuchtverbot im Rahmen des Tierschutzgesetzes, eine Strafnorm, die Verstoesse gegen landesrechtliche Verbote ahndet.

Das Gesetz regelt ein absolutes Verbot der Einfuhr von drei Hunderassen, die bereits im IMK-Beschluss vom 5. Mai 2000 als besonders gefaehrlich bezeichnet worden sind, naemlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier - Art. 1 § 1 Abs. 1 -, ein Genehmigungserfordernis fuer den Import sonstiger gefaehrlicher Hunde, fuer die nach landesrechtlichen Vorschriften die Zucht, der Handel oder das Halten verboten sind - Art. 1 § 1 Abs. 2 -.

Verstoesse gegen diese Importverbote werden unter Strafe gestellt.

Zudem wird die Moeglichkeit eroeffnet, bei Verstoessen gegen die genannten Bestimmungen die Hunde einzuziehen. Im Tierschutzgesetz wird ein Verbot der Zucht von Hunden ausgesprochen, bei denen durch die Zucht erblich bedingte Aggressionssteigerungen verstaerkt werden. In das Strafgesetzbuch wird ein Tatbestand eingefuehrt, der es unter Strafe stellt, entgegen landesrechtlicher Verbote gefaehrliche Hunde zu zuechten oder mit ihnen zu handeln.

Auch hier ist die Einziehung dieser Hunde vorgesehen. Darueber hinaus hat das Bundesministerium fuer Ernaehrung,Landwirtschaft und Forsten am 29. September 2000 eine auf das Tierschutzgesetz gestuetzte Hundeverordnung dem Bundesrat zugeleitet, in der die Haltung und Zucht von Hunden geregelt wird.

Dadurch soll ein Rueckgang der ins besondere auf Haltungsfehlern beruhenden Aggressivitaet von Hunden erreicht werden. Das Problem wurde auch am 28. September 2000 in Bruessel auf der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister eroertert.

Deutschland hat die Kommission gebeten, eine erste Stellungnahme dazu abzugeben, ob das angestrebte Ziel durch einen Rechtsakt auf der Grundlage des EU-Vertrages geregelt werden kann. Die Kommission hat daraufhin mitgeteilt, die Frage gegenwaertig zu pruefen.

Die Bundesregierung hat also unverzueglich gehandelt, um einer Gefahrensituation in Ausschoepfung der Bundeskompetenzen entschieden entgegenzutreten.

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2000 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - ohne inhaltlich die Systematik zu veraendern - unter anderem empfohlen, zusaetzlich zu den oben genannten Hunderassen die Einfuhr auch des Bullterriers zu verbieten.

Außerdem sollen Hunde weiterer Rassen, fuer die nach den Vorschriften des Landes - in dem der Hund staendig gehalten wird - eine Gefaehrlichkeit vermutet wird, eben falls nicht eingefuehrt werden duerfen. Die Genehmigungsmoeglichkeit nach Art. 1 § 1 Abs. 2 des Gesetzentwurfs soll entfallen, da die Bestimmung wegen der verschiedenen Regelungen in den Laendern nicht vollziehbar ist. In ihrer Gegenaeusserung hat die Bundesregierung den Beschluessen weitgehend zugestimmt.

Zu den vorliegenden Antraegen der Regierungsfraktionen und der Fraktion der F.D.P. zum Thema "Schutz vor gefaehrlichen Hunden" wird sich die Bundesregierung ausfuehrlich bei Beratung des Gesetzentwurfes in den Ausschuessen aeussern. Insbesondere die Frage der Einfuehrung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung fuer Hunde - die Gegenstand beider Antraege ist - bedarf eingehender Pruefung, ob eine Kompetenz des Bundes gegeben ist.

Abschliessend appeliere ich an die Laender, ihre Regelungen zu harmonisieren, damit hinsichtlich der Haltung von Hunden einheitliche Lebensverhaeltnisse in Deutschland hergestellt werden.

Damit die getroffenen Regelungen ihre Schutzwirkung zugunsten unserer Bevoelkerung entfalten koennen, waere ich fuer eine zuegige Beratung des Gesetzentwurfs dankbar.

 



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