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Herrn  Bundespräsident

Johannes Rau  - persönlich -

Bundespräsidialamt

Spreeweg 1

10557 Berlin

                                                                                                        14.04.2001

 

 Betr.: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

 

als Hundehalter sowie als auch interessierter Bürger bin ich entsetzt von dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz "Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", daß
praktisch jedem Bürger, der beschuldigt wird, einen gefährlichen Hund zu beher- bergen, das im Grundgesetz Art 13 verbriefte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.

Da Politiker öffentlich zur Ächtung von Hundehaltern aufgerufen haben, Minister Ebenso öffentlich zur Denunziation von Hundehaltern aufgerufen haben, Ämter angewiesen wurden, in Verdachtsfällen hart durchzugreifen, werden wesentliche Grundwerte des Deutschen Staates mit diesem Gesetz angegriffen.

Praktisch jeder Bürger muß zukünftig zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgrund von Angaben missliebiger Nachbarn mit Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluß rechnen. Über die ersten Übergriffe wurden bereits vereinzelt in den Medien berichtet.

Mir ist bekannt, daß das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde Ihnen demnächst gem. Artikel 82 des Grundgesetzes zur Gegenzeichnung und Ausfertigung vorgelegt werden wird.

Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.02.2001 unter dem Aktenzeichen BvR 1444/00 ist festzustellen, daß dieses Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist.

 

Ich bitte Sie, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, aus verfassungsrechtlichen
Bedenken dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen, bis diese Frage im Zuge des Organ- streits gem. Art. 93 des Grundgesetzes geklärt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

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