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BAXTER's Geschichte - so schreibt der Kurier !
Tod nach „normaler Aggression“

Wesenspruefungen: Vier von 20 Hunden eingeschlaefert/„Bexter war Teil der Familie“

 

Vom 10.08.2000

Von KURIER-Redakteur

Christoph Cuntz

WIESBADEN 

Eigentlich hatte Kerstin Stieglitz gar keinen Rueden haben wollen.

Und auch keinen weissen Hund. Dann aber wurde ihr zufaellig ein kleiner Pitbull-Welpe angeboten – ein weisser Ruede. Die Mutter von drei Kindern weiss noch genau das Datum – der 27. Oktober 1992 – an dem sie Bexter fuer 500 Mark kaufte. 

Seither lebte das Tier in ihrer Familie, in einem Mehrfamilienhaus in der Platter Strasse in Wiesbaden. „In all der Zeit ist nichts passiert“, sagt sie. Bis auf das, dass Bexter „ein Teil der Familie“ wurde.

Aus heutiger Sicht war er Teil der Familie. Denn der Pitbull ist vergangene Woche eingeschlaefert worden, nachdem er eine Wesenspruefung durch das Wiesbadener Ordnungsamt nicht bestanden hatte. „Die Anhoerung zum Einschlaefern fand statt“, heisst es auf dem Protokoll der Behoerde. „Er wurde uns weggerissen“, sagt Kerstin Stieglitz.

Eigentlich waren zu der Wesenspruefung Hundehalter geladen, deren Tiere auf Grund der Wiesbadener Verordnung schon einmal als gefaehrlich eingestuft worden waren – was damals nur Auflagen wie Maulkorb oder Leinenzwang zur Folge hatte. 

Bexter gehoerte zu den wenigen, fuer die es die erste Pruefung war. Die begann um 8.45 Uhr und endete nach wenigen Minuten mit dem fuer ihn denkbar schlechtesten Ergebnis. Zwar hatte er sich durch Menschen nicht sonderlich provozieren lassen. Wohl aber von anderen Hunden.

Als Kerstin Stieglitz ihren Bexter in einen Kombi hoch zog, in dem Polizeihunde in einem Kaefig sassen und bellten, da habe er auf diese losgehen wollen. Bexter war einmal von einem Schaeferhund gebissen worden, „seither war er nicht sehr gut auf Hunde zu sprechen“, sagt sie. Und: Das sei „die ganz normale Aggression“. 

Damit aber war Bexters Urteil gesprochen. 

Das Ordnungsamt beschlagnahmte das Tier. Und um 17.30 Uhr kam der Anruf, dass der Hund eingeschlaefert sei und abgeholt werden koenne.

Bexter gehoerte zu jenen insgesamt 20 Tieren, die an drei Tagen geprueft wurden. Vier von ihnen haben nicht bestanden, sie wurden eingeschlaefert. Ein Hundehalter hat vor dem Verwaltungsgericht Einspruch gegen die Beschlagnahme seines Tieres eingelegt, ein Schritt, der dessen Toetung verhindert. 

Sein Hund sei ungefaehrlich, begruendet er den Eilantrag. Er habe einen Maulkorb kaufen wollen, einen passenden habe es fuer seinen American Staffordshire aber nicht gegeben, der muesse erst geliefert werden. 

Ob sich das Gericht auf Grund dieses Antrages mit der hessischen Kampfhunde-Verordnung auseinandersetzt, bleibt abzuwarten. 

Denn die Sicherstellungsanordnung habe sich nicht ausdruecklich auf die Verordnung, sondern auf das Hessische Gesetz ueber oeffentliche Sicherheit und Ordnung gestuetzt, so Gerichtspraesident Hans Peter Faber. „Was das bedeutet, muss geklaert werden“.

Marianne Knobloch, Leiterin des Wiesbadener Tierheims, glaubt ohnehin, dass Innenminister Bouffier seine Verordnung mit heisser Nadel gestrickt habe. „Ich verstehe nicht, warum es kein generelles Tierhalte-Verbot fuer unzuverlaessige Menschen gibt“. Wenn denen der gefaehrliche Pitbull genommen werde, kauften sie sich Riesen-Schnauzer oder Dobermann, Hunde, die in Bouffiers Verordnung nicht erwaehnt werden. In Frankfurt, weiss Marianne Knobloch, wuerden die erste Riesen-Schnauzer schon feilgeboten.

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