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Baxters Wesenstest und sein ENDE ! |
Landeshauptstadt Wiesbaden Der Oberbürgermeister Allgemeine Ordnungsbehörde Frau Kerstin Stieglitz Herr Bastian
Datum 04.06.2000 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Ihre Hundehaltung: Hier: Ihr Pitbullhund "BEXTER" Sehr geehrte Frau Stieglitz, aufgrund der Gefahrenabwehrverordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde-VO) vom 05.07.2000 in Verbindung mit §§ 7.811.1 Abs. 1.42 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 31.03.84 (GVBI IS. 174/182) in der zur Zeit geltenden Fassung ergeht folgende Verfügung: 1.) Der sich in Ihrem Eigentum befindliche Hunde "Bexter" wird nicht mehr an Sie herausgegeben. 2.) Die schmerzfreie Tötung des Hundes wird angeordnet. Die sofortige Vollziehung der Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGB 1991 s.686) in der zur Zeit gültigen Fassung aneordnet. Die aufschiebende Wirkung eines etwaigen Widerspruch entfällt somit. Begründung: Ihr Hund wurde heute gutachterlich untersucht. Dabei wurde festgestellt, daß das Tier eine äußerst gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Tieren aufweist. Ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen des Hundewesens liegt uns vor. Dieser umstand scließt es aus, den sichergestellten Hund an Sie herauszugeben.Er muß deswegen nach § 42 HSOG eingeschläfert werden. Von Ihrem Anhörungsrecht nach $ 42 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 2 HSOG habaen Sie am Anschluß der Begutachtung Gebrauch gemacht. Landesshauptstadt Wiesbaden Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung war anzuordnen, damit während eines möglicherweise laufenden Rechtsmittelverfahrens von Ihrer Hundehaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen kann. Auch, wenn die Tierhaltung keinen besonderen genehmigungspflichtigen Tatbestand darstellt und deshalb im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit zulässig ist, so müssen doch im Einzelfall die konkreten Auswirkungen auf die Allgemeinheit beachtet werden: Das Recht der Handlungsfreiheit findet Insoweit seine Grenzen im Interesse der Allgemeinheit vor Gefahren für Leib, Leben und Eigentum behütet und geschütz werden, muss hier zurücktreten. Die von uns getroffene Verfügung wurde nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit getroffen; die Maßnahmen sind geeignet, um von dem Einzelnen und der Allgemeinheit Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum abzuwehren. Im Rahmen der sofortigen vollziehung kann gemäß § 28 Abs.2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf eine Anhörung verzichtet werden, da in dieser Angelegenheit Gefahr im Verzug vorliegt und somit das öffentliche Interesse zu schützen ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgae schriftlich oder zur Niederschrift Wiederspruch bei dem Oberbürger meister der Landeshauptstadt Wiesbaden - Allgemeine Ordnungsbehörde - 3204 - Alcide-de-gasperl-Str. 2, 65197 Wiesbaden, erhoben werden. Hochachtungsvoll Im
Auftrag Bastian Anmerkung des Versenders an uns: Eindeutig rechtswidrig- aber der Hund ist tot! Fam. Stieglitz 28.August 2000 Betreff: Ablauf der Wesensprüfung von Baxter am Freitag den 04.08.2000 Wir waren pünktlich um 8:45 Uhr auf dem Prüfungsplatz. Herr Bayer (Ordungsamt) und der Prüfer kamen uns direkt etgegen und man teilte uns gleich mit, dass wenn der Hund es nicht schafft, Sie ihn sofort einziehen. Wir hatten keinerlei Bedenken, da wir wussten, dass Baxter sehr zutraulich Menschen gegenüber war. Das Baxter keine fremden Hunde mag, erzählen wir gleich. Der Prüfer und ich holten Baxter aus dem Auto und er wurde direkt mit einem Hund konfrontiert. Ich musste mit meiner Bekannten Baxters Maulkorb abziehen und auf ein Polizeiauto mit drei gereizten und aggressiven Schäferhunden in Käfigboxen zugehen, die Baxter ankeiften. Ich musste Baxter an den Käfig hochziehen, so das alle Hunde sich lautstark erregten. Danach musste ich mich mit Baxter an die Straße stellen, Baxter war noch sehr verwirrt. Der Prüfer befahl mir stehen zu bleiben, so dass er den Baxter (ohne Maulkorb) mit seinem Ordner auf die Backen schlagen konnte und ein bis zweimal auf den Kopf. Er stummte Baxter mit seinen Beinen hin und her, Aber das alles störte unseren Hund überhaupt nicht. Auch Schocker, Fahrradfahrer und Passanten störte unseren Hund überhaupt nicht. Nun nach 7 - 10 Minuten war die Prüfung dann vorbei und ich musste den Maulkorb wieder anziehen und wir sind zurück zum Herrn Bayer gelaufen. Beide zogen sich kurz zurück und dann kam das niederschmetternde Ergebnis des Prüfers: "Ihr Hund hat ein außergewöhnliches VORBILDLICHES Verhalten Menschen gegenüber, dass ist zweifellos. Aber: Er hätte ein zu auffälliges aggressives Verhalten gegen andere Hunde und somit müssen wir ihn als gefährlich einstufen." Man müsste damit rechnen, dass Baxter mal aus der Tür entschwindet und auf andere Hunde losgeht (in acht Jahren noch nie gewesen) und das wäre unverantwortlich. Unser Baxter wurde sofort beschlagnahmt und wir mussten ihn an einen Zaun binden. Herr Bayer und der Prüfer erklärten uns das wir keine Chance hätten den Baxter wieder zu bekommen und er Mittags eingeschläfert wird. Herr Bayer meinte, dass wir zum Gericht fahren sollten und um ein Stopverfahren bitten sollen, denn Baxters Zeit ist knapp. Wir hätten unseren Baxter aber trotzdem nicht ausgehändigt bekommen, Das hätte geheißen, dass Baxter (der nie in seinem ganzen Leben alleine, eingesperrt oder bösartig war) gezwungen gewesen wäre ohne seine Familie zu sein. Wochenlang eingesperrt!!! Das wäre auch sein Todesurteil gewesen.. Auf die Verzweifelte Bitte hin, dass wir Baxter bei seiner Tierärztin einschläfern lassen (um bei ihm zu sein) meinte Herr Fröhlich (Veterinär), dass das nicht ginge, da die Tierärzte anonym bleiben müssen und er würde schon darauf achten, dass alles seine Richtigkeit beim Einschläfern hat. Wir wurden regelrecht entmündigt und ohne eine Chance weggeschickt, mit Baxters Leid und unserem Schmerz. Uns lieg noch immer Baxters Weinen und Bellen in den Ohren, der die Welt nicht mehr verstand als wir ihn angeleint am Zaun zurücklassen mussten. Uns ist ein Familienmitglied weggerissen worden und das schlimmste steht uns noch bevor, unser jüngster Sohn weiß noch nicht das Baxter Tod ist. Er glaubt er ist in der Tierklinik. Wir hatten ncoh nicht die Kraft es ihm zu sagen. Noch zum Ablauf: Der Prüfer wollte Eigenschaften von Baxter wissen und schrieb aber doch nur dies auf: Acht Jahre alt, kastriert und ca. 25 Kg schwer.
Hinrichtung Hund Fam. Stieglitz Fam. Stieglitz 29. August 2000 Aussagebestätigung von Frau Kerstin Stieglitz zur Wesensprüfung Ihres Hundes Baxter am 04.08.2000 Hiermit möchte ich, Frau Hannelore Ullmann, schriftlich bestätigen, dass der Hund Baxter auf Grund dessen, weil er sich stark erregte, da Frau K. Stieglitz ihn an einem Kombi mit drei Schäferhunden hochziehen musste, die Prüfung nicht bestand: Todesurteil . Ich war an der Prüfung, die höchstens 10 Minuten ging, anwesend. Ich beteilligte mich an der Prüfung (zog Baxters Maulkorb aus, so wie es der Prüfer verlangte), ohne zu wissen, dass der Prüfer zuvor Frau Stieglitz, ihren Mann und ihrer Tochter verneinte bei der Prüfung dabei zu sein. Ich bezeuge hiermit die Worte des Prüfers: "Ihr Hund ist Menschen gegenüber vorbildlich und es könnte gar nicht besser sein, aber er hat Hunden gegenüber Aggressionen gezeigt und somit müssen wir ihn als gefährlich einstufen. Von diesem Augenblick an wurde Baxter beschlagnahmt und Frau Stieglitz musste ihn an einen Zaun binden. Der Familie Stieglitz wurde kurz und bündig (so nebenbei) erzählt, dass der Hund noch am gleichen Mittag von einem anonymen Tierarzt eingeschläfert würde. Ich
persönlich kann nur sagen, dass Baxter ein Liebenswürdiger und
Vertrauensvoller Hund war. Unterschrift Hannelore
Ullmann
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Unser Hund Baxter |