Rede von  Mirko Fischer - Soest zur - Demo 20.06.01 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete , liebe Hundefreunde

 

Ein Jahr Landeshundeverordnung – das bedeutet für mehr als eine halbe Million Menschen in diesem Bundesland

-         seit einem Jahr kein normales Leben mit dem vierbeinigen Hausgenossen mehr

-         seit einem Jahr aufgrund von Lügenmärchen Angehöriger einer verfolgten Minderheit – und somit Bundesbürger zweiter Klasse zu sein

-         ein Leben zum Teil ohne verfassungsrechtlich gesicherte Grundrechte ( wie z.B. Unschuldsvermutung – und nun seit 8 Wochen auch noch Einschränkung der Unverletzlichkeit der Whng. / der Reisefreiheit )

-         das Beschimpfungen und Beleidigungen und auch tätliche Übergriffe nach wie vor an der Tagesordnung sind

-         mit übelstem Gesindel aus dem Umfeld von Bahnhöfen und Rotlichtbezirken auf eine Stufe gestellt zu werden

-         das der Tierschutz gem. den § 1 und 2 BtschG in seinen wichtigsten Teilen aufgrund von Leinen-u. Maulkorbzwang auf der Strecke bleibt

-         feststellen zu müssen, dass es nicht auf Sachverstand und Voraussicht unserer Volksvertreter bei der Erstellung von Gesetzen und Vo ankommt sondern auf den regelmäßigen Erwerb von Schmierblättern des Axel-Springer-Verlages

-         das den zuständigen Gremien von Bund und Land dutzendweise  vorliegende kynologische Gutachten und Stellungnahmen nach wie vor ignoriert werden

 

Seit mehr als einem Jahr LÜGEN die Umweltministerin Bärbel Höhn und die Horde ihrer „Fach - berater“ das sich die Balken biegen und führen die breite Öffentlichkeit an der Nase herum. Allen voran aus diesem Gefolge die Herren Priggen, Dr. Griese sowie jemand, der eigentlich hinter uns stehen müsste weil schon allein sein Berufseid den er einst leistete ihm dieses vorschreibt – nämlich der Veterinärmediziner Dr. Bottermann !!

 

1.- Frau Ministerin Sie haben gelogen und eine verkürzte und verfälschte Fassung eines Gutachtens von Frau Dr. Feddersen-Petersen als Alibi für Ihren Unsinn benutzt.

 

2.- Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie mehrfach verkündeten Sie hätten 100.000 DM als Soforthilfe für die Tierheime zur Verfügung gestellt.

 

3.- Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie in der Presse als Reaktion auf die OVG-Urteile in Niedersachsen und Schleswig-Holstein verlauten ließen in NRW gäbe es keine Klagen gegen die hiesige LHV/NRW, denn noch am 10. Mai äußerte sich ihr Staatsekretär Dr. Griese bei der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung das es sehr wohl seines Wissens 6 Klagen gebe – ebenfalls „vergaßen“ Sie offenbar zu erwähnen, dass in unserem Bundesland die Überprüfung Ihrer Verordnung mittels Normenkontrollklage juristisch gar nicht möglich ist.

 

4.- Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie mehrfach in der Öffentlichkeit äußerten, die alte Gefahrhundeverordnung Ihres Vorgängers aus dem Jahre 1994 sei zur präventiven Gefahrenabwehr nicht geeignet gewesen – die Vorworte des NRW Innenministers Fritz Behrens aus den beiden Ausstellungskatalogen der VDH-Bundessieger-Zuchtschauen von Okt. ´98 und Okt. ´99 bestätigen Ihre Lügen hieb- und stichfest ( Zitat Behrens ´98:  ...hat sich die Gefahrhundeverordnung als Handlungsinstrumentarium mit vorbeugender Wirkung bewährt. Die Bilanz nach inzwischen dreijähriger Anwendung durch die NRW-Ordnungsbehörden fällt positiv aus.  ;   Zitat Behrens ´99:  ...hat sich das Regelwerk von 1994 als besonders geeignet erwiesen, Gefahrhundfällen wirksam vorzubeugen ).

 

5.- Herr Dr. Griese Sie haben gelogen als Sie eine halbe Million Hundehalter in die Nähe von rechtradikalem Gesindel rückten.

 

6.- Herr Priggen Sie haben gelogen als Sie in ihrer Pressemitteilung vom 06. Juni 2001 äußerten die LHV NRW habe sich in ihrem Grundsatz bewährt – tägliche Zeitungsmeldungen nach denen nach wie vor Kinder von Hunden nicht gelisteter Rassen verletzt werden beweisen dies.

 

7.- Herr Dr. Bottermann Sie haben mehrfach Vertreter verschiedenster Zuchtvereine belogen, als Sie äußerten die in Rede stehende LHV NRW sei nur eine Übergangsregelung die spätestens zum Jahreswechsel 2000 / 2001 überarbeitet werde.

 

Mit der Landesregierung besteht Einigkeit aller Hundehalter dahingehend, dass Gefahrenabwehr zum Schutz von Rechtsgütern, insbesondere zum Schutz von menschlichem Leben und Gesundheit unverzichtbar ist.

Schon aus genau diesem Grunde wird die LHV / NRW in den verschiedenen Gerichtsverfahren angegriffen.

Die Gefahrhundeverordnung in ihrer jetzigen Form ist nicht geeignet, dieser Aufgabe des Landes gerecht zu werden. Das Höhnsche Ministerium hat offenbar nur unzureichende Vorstellungen davon, was gefährliche Hunde sind und wie den von diesen ausgehenden Risiken entgegen gewirkt werden kann, was unbestritten als notwendig anzusehen ist.

Zum besseren Verständnis einige Anmerkungen:

 Falsch ist bereits nach allen Ausführungen Ernst zu nehmender Wissenschaftler die Behauptung des Landes, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.01.2000, dass die dort aufgelisteten Hundegruppen ein Potenzial zur Erzeugung des "gefährlichen" Hundes darstellen, die einen wegen ihrer Masse, die anderen ihres Mutes wegen."

Ob einzelne Hunde zu den gefährlichen zu rechnen sind, hängt ganz entscheidend von ihrem Verhältnis zu ihren Menschen, beziehungsweise von diesen Menschen ab, insbesondere auch von ihrer Sozialisation und Integration in die menschliche Gesellschaft.

In vielfältigen Gerichtsentscheidungen sind die schriftlichen Äußerungen der Gutachter in ihren wissenschaftlichen Werken aus dem Zusammenhang gerissen worden mit dem Ergebnis, dass sich die Sache genau gegenteilig zu dem darstellte, was die Gutachter wirklich gesagt hatten. Das OVG Schleswig hat sich der wissenschaftlichen Literatur mit großer Sorgfalt und Sachverstand gewidmet und ist so zu seiner Entscheidung vom 29.05.01 gekommen.

Alle Hunde, gleich welcher Rasse können auch von Personen gehalten werden, die nicht die Gewähr für ein gefahrloses Verhalten der Tiere bieten. Die Risiken, die sich im Alltag viel häufiger verwirklichen als Beißvorfälle sind beispielsweise Unfälle dadurch, dass Hunde unbeaufsichtigt auf die Straße laufen und vor ein Auto geraten und ähnliche Vorfälle.

Nach den Beißstatistiken -  soweit es solche überhaupt gibt - führen bei den Unfällen mit Kindern Schäferhunde und Mischlinge, davon gibt es auch die größte Anzahl von Hunden überhaupt. Diese kommen in der Gefahrhundeverordnung nicht vor. Vielmehr hat man unreflektiert Rasselisten aus bayerischen und mecklenburgischen Quellen und aus dem Inhaltsverzeichnis des Buches „Herdenschutzhunde“ von Herrn Schoke abgeschrieben. Teilweise sind dabei Hunde aufgeführt worden, die in Deutschland kaum noch vorkommen, so z.B. der Tosa Inu, andere genannte Hunderassen sind seit mehr als 2 Jahrhunderten ausgestorben und wiederum Hunderassen wie der Chinesische- oder der Römische Kampfhund oder der Bandog sind Phantasiewesen irgendeines Zeitungsredakteurs und gehören ähnlich wie der Wolpertinger oder das Einhorn ins Land der Fabelwesen.

Eine realistische Einschätzung der hier einzudämmenden Gefahr hat man seitens der Landesregierung nicht vorgenommen. An dieser Stelle soll nicht darauf verzichtet werden, den bayerischen Verwaltungsgerichtshof einmal wörtlich zu zitieren. In dieser auch vom MUNLV viel gerühmten Entscheidung heißt es:

"Dafür, dass der Verordnungsgeber möglicherweise ähnlich gefährliche Hunderassen wie etwa Deutsche Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder der deutsche Schäferhund nicht in die Kampfhundeliste aufgenommen hat, kann der Verordnungsgeber vertretbare Gründe anführen."

 

Und diese vertretbaren Gründe sind dann folgende:

" Die Verordnung auf weitere, nicht in die Verordnung aufgenommene Hunde auszudehnen hätte schon wegen der Zahl dieser Hunde einen übermäßig hohen, kaum zu leistenden Verwaltungsaufwand bedeutet."

Auch Frau Ministerin Höhn hat bei der Sitzung am 10.05.2001 hier im Landtag mehrfach angedeutet, dass Sie sich nicht mit der Masse der Schäferhundleute anlegen wolle.

Angeblich geht es um Gefahrenabwehr , denn wie oft schon hat Frau Ministerin Höhn den Satz „wir müssen die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden schützen“ heruntergeleiert.

Es stellt sich die Frage, ob die Landesregierung hiermit zum Ausdruck bringen will, dass sie bewusst eine viel größere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hinnehmen will aufgrund der Vielzahl dieser nicht erfassten Hunde, weil sie sich dem Verwaltungsaufwand nicht gewachsen fühlt.

 Möglicherweise müsste die Landesregierung dann einmal über eine innere Umstrukturierung nachdenken. Irgend etwas scheint hier falsch zu sein. Wir reden doch über Gefahrenabwehr, oder?

Mittels der Rasselisten wird der Bevölkerung eine Scheingefahr suggeriert, der mit einer Scheinsicherheit begegnet wird. Die Zusammenstellung der "Rasselisten" ist völlig willkürlich erfolgt.

Bei der Problematik gefährlicher Hunde handelt es sich um ein vielschichtiges Problem, welches nicht durch eine pauschalisierende Betrachtungsweise gelöst werden kann. Das populistische Etikett "Kampfhunde" sowie Rasselisten sind kein brauchbarer Lösungsansatz. Gerichte und Behörden werden sich am rasseneutralen Begriff des gefährlichen Hundes orientieren müssen, und dürfen dabei vor allem auch den dazu gehörigen Menschen nicht vergessen.

Interessanterweise räumt das Land ein, dass es keine verlässlichen Erfahrungswerte über Beißvorfälle mit Hunden hat, die es seiner Verordnung zugrunde hätte legen können. Entsprechend willkürlich sind auch die Regelungen geschaffen worden. Frau Höhn hat auf dreimalige Anfrage des CDU Abgeordneten E. Uhlenberg am 10.5.2001 bisher nicht klarzustellen vermocht, welche sachlich richtigen und nachvollziehbaren Kriterien  sie ihrer Verordnung zugrunde gelegt hat.

Auch die von der Ministerin oft geführte Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.01.2000 führt nicht weiter. Hier handelt es sich um eine Entscheidung im steuerlichen Bereich, für die andere Grundsätze gelten als für den Bereich der Gefahrenabwehr.

Dem Rechtsnormgeber im Bereich der Gefahrenabwehr einen Experimentierfreiraum von neun Jahren einzuräumen, ist nicht nur sträflich leichtsinnig sondern lebensgefährlich. Neun Jahre lang, und von diesem Zeitraum spricht das Bundesverwaltungsgericht, mit einer Gefahr herum zu experimentieren anstatt Maßnahmen zu ergreifen, mit denen dieser Gefahr adäquat entgegengetreten werden kann, ist unverantwortlich.

Diese Experimentierfreiheit besteht im übrigen nur so lange, wie keine gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen.

Dies ist jedoch im Fall der Gefahrhundeverordnung längst der Fall.

Alle seriösen Wissenschaftler und Fachleute der Praxis kommen zu derselben Aussage, dass Rasselisten kein geeigneter Anknüpfungspunkt für Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind. Damit ist ein Experimentierfreiraum des Landes nicht gegeben. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor und sind dem Land bekannt. Es kann und darf nicht länger sein, dass die Ministerin und hochrangige Beamte ihre eigenen emotional bedingten Vorurteile über diese Erkenntnisse setzen. Die Beschäftigung mit einseitig populärwissenschaftlicher Literatur kann die ernsthafte Auseinandersetzung mit fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema nicht ersetzen.

Der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichtes der sich auch das Land anschließt, dass bestimmte Rassen in der Bevölkerung eine größere Akzeptanz genießen als die sogenannten Kampfhunderassen ( und deshalb nicht so "gefährlich" sind), ist nicht nachzuvollziehen. Es ist nicht erkennbar, inwieweit die Gefahr, die von einem Hund ausgehen kann, dadurch geringer werden kann, dass seine Rasse in der Bevölkerung stärker akzeptiert wird als die eines anderen Hundes, der einer anderen Rasse angehört. Selbstverständlich ist die Angst von Teilen der Bevölkerung vor Hunden, auch vor Listenhunden ernst zu nehmen. Begründet ist sie aber nicht dadurch, dass diese Hunde bestimmten Rassen angehören, sondern allenfalls dadurch, wie eine unverantwortliche Panik und Stimmung machende Presseberichterstattung im vergangenen Jahr mit dem Thema umgegangen ist. Die Hunde können nichts dafür. Es wird immer Hundehalter geben, die Hunde missbrauchen. Es nützt auch nichts daran anzuknüpfen, dass bestimmte Rassen von bestimmten Leuten, die überhaupt keinen Hund haben sollten als Statussymbol oder Drohmittel eingesetzt werden können oder vermehrt eingesetzt werden. Die Erfahrungen in anderen Ländern, insbesondere Frankreich zeigen, dass diese Personen auf andere Hunderassen ( dort insbesondere der Riesenschnautzer )  zurückgreifen und das Problem sich nur verlagert, aber nicht gelöst wird.

Kein Tier ist vollkommen berechenbar. Dies lässt sich auch auf das Säugegetier "Mensch" ausdehnen, das auch nicht in letzter Konsequenz berechenbar ist. Sinnvolle, effektive Gefahrenabwehr kann nur bedeuten, die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren ohne den gesunden Menschenverstand und die Vernunft außer Acht zu lassen.

Wir alle wollen Regelungen, die effektiv dem Schutz der Menschen dienen. Die Regelungen der Hundeverordnung über Rasselisten sind jedoch nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Schutz der Menschen vor wirklich gefährlichen Hunden.

Die Landesregierung befürchtet, sie könne die Bevölkerung nicht mehr präventiv, sprich vorbeugend vor Gefahren, die von Hunden ausgehen können, schützen? Mit ihren Rasselisten konnte sie das noch nie. Ihre Vorstellungen Frau Ministerin sind es, die an der Realität vorbeigehen.

 

Frau Ministerin :   Sie sind ganz sicherlich kein schlechter Mensch und haben es seinerzeit als Sie die Landeshundeverordnung in Kraft setzten gut gemeint – aber leider gilt auch hier: gut gemeint ist nicht immer gut !!

Sie haben ohne das hier bei uns in NRW Gründe dafür vorhanden waren die fachlich nicht zu beanstandene, bundesweit als vorbildlich geltende Hundeverordnung ihres Vorgängers des Tierarztes Dr. Matthiesen außer Kraft gesetzt und durch ein devinitiv nicht umsetzbares, nur Scheinsicherheit vermittelndes Gebilde ersetzt !!

Bitte bedenken Sie :

 MEHR ALS 4 DUTZEND GUTACHTEN VON WISSENSCHAFTLERN AUS ALLER WELT DIE MIR VORLIEGEN BEWEISEN MEHR ALS EINDEUTIG DAS DIE VON IHNEN VORGELEGTE ARBEIT VÖLLIG UNGEEIGNET IST DAS EIGENTLICHE PROBLEM ZU LÖSEN !! 

Sie sind als Mathematikerin sicherlich auch nicht dumm , daher entledigen Sie sich schnellstens ihrer inkompetenten Fachberater und zeigen Sie sich endlich den wissenschaftlichen Fakten zugänglich !!

Sie haben mit der Verankerung des Tierschutzes in der Landesverfassung den ersten Schritt in die richtige Richtung getan – nun bauen Sie darauf auf und legen Sie der Bundesregierung endlich einen Entwurf für das vom VDH sowie von allen Hundehaltern und Züchtern seit zwei Jahrzehnten geforderte Heimtierzuchtgesetz vor, denn erst nach Inkrafttreten eines solchen wird Menschenschutz so wie Sie ihn propagieren auch ohne wissenschaftlich und juristisch unhaltbare Rassenliste möglich sein !!

 Herr Ministerpräsident, verehrte Abgeordnete , Frau Ministerin - wie schon in der Vergangenheit zigfach von Fachleuten angemahnt, verstößt die LHV / NRW in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht und das GG.

Die erst vor wenigen Tagen gesprochenen Gerichtsurteile in welchen die Rasselisten vom OVG Schleswig und vom OVG Lüneburg als Verstoß gegen den Gleichheitssatz gem. ART 3 GG gewertet wurden sprechen eine eindeutige Sprache !!

Noch können sie alle ihr Gesicht wahren und mit Hilfe ihrer Stimme dem Spuk ein Ende setzen.

Sollten sie dies jedoch nicht tun und die LHV sollte auf juristischem Wege bei voller Ausschöpfung des Rechtsweges gekippt werden, gehen 500 – 600 tsd. Hundehalter nebst deren Angehörigen und Freunden - wodurch sich die Zahl nochmals mehr als verdreifacht -  davon aus, dass sie, die für die Beibehaltung der derzeitigen Vo gestimmt haben mit der gleichen Selbstverständlichkeit mit der sie sich derzeit über die Grundrechte der Bürger unseres Landes hinweggesetzt haben ihr Amt als Mitglied des Landtages unverzüglich zur Verfügung stellen

  


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