Rede von
Mirko Fischer - Soest zur - Demo
20.06.01 Düsseldorf |
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete , liebe Hundefreunde Ein
Jahr Landeshundeverordnung das bedeutet für mehr als eine halbe Million
Menschen in diesem Bundesland -
seit einem Jahr kein normales Leben mit dem vierbeinigen Hausgenossen
mehr -
seit einem Jahr aufgrund von Lügenmärchen Angehöriger einer
verfolgten Minderheit und somit Bundesbürger zweiter Klasse zu sein -
ein Leben zum Teil ohne verfassungsrechtlich gesicherte Grundrechte (
wie z.B. Unschuldsvermutung und nun seit 8 Wochen auch noch Einschränkung
der Unverletzlichkeit der Whng. / der Reisefreiheit ) -
das Beschimpfungen und Beleidigungen und auch tätliche Übergriffe
nach wie vor an der Tagesordnung sind -
mit übelstem Gesindel aus dem Umfeld von Bahnhöfen und
Rotlichtbezirken auf eine Stufe gestellt zu werden -
das der Tierschutz gem. den § 1 und 2 BtschG in seinen wichtigsten
Teilen aufgrund von Leinen-u. Maulkorbzwang auf der Strecke bleibt -
feststellen zu müssen, dass es nicht auf Sachverstand und Voraussicht
unserer Volksvertreter bei der Erstellung von Gesetzen und Vo ankommt sondern
auf den regelmäßigen Erwerb von Schmierblättern des Axel-Springer-Verlages -
das den zuständigen Gremien von Bund und Land dutzendweise
vorliegende kynologische Gutachten und Stellungnahmen nach wie vor
ignoriert werden Seit
mehr als einem Jahr LÜGEN die Umweltministerin Bärbel Höhn und die Horde
ihrer Fach - berater das sich die Balken biegen und führen die breite
Öffentlichkeit an der Nase herum. Allen voran aus diesem Gefolge die Herren
Priggen, Dr. Griese sowie jemand, der eigentlich hinter uns stehen müsste
weil schon allein sein Berufseid den er einst leistete ihm dieses vorschreibt
nämlich der Veterinärmediziner Dr. Bottermann !! 1.-
Frau Ministerin Sie haben gelogen und eine verkürzte und verfälschte Fassung
eines Gutachtens von Frau Dr. Feddersen-Petersen als Alibi für Ihren Unsinn
benutzt. 2.-
Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie mehrfach verkündeten Sie hätten
100.000 DM als Soforthilfe für die Tierheime zur Verfügung gestellt. 3.-
Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie in der Presse als Reaktion auf die
OVG-Urteile in Niedersachsen und Schleswig-Holstein verlauten ließen in NRW gäbe
es keine Klagen gegen die hiesige LHV/NRW, denn noch am 10. Mai äußerte sich
ihr Staatsekretär Dr. Griese bei der Sitzung des Ausschusses für
Landwirtschaft und Ernährung das es sehr wohl seines Wissens 6 Klagen gebe
ebenfalls vergaßen Sie offenbar zu erwähnen, dass in unserem
Bundesland die Überprüfung Ihrer Verordnung mittels Normenkontrollklage
juristisch gar nicht möglich ist. 4.-
Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie mehrfach in der Öffentlichkeit äußerten,
die alte Gefahrhundeverordnung Ihres Vorgängers aus dem Jahre 1994 sei zur präventiven
Gefahrenabwehr nicht geeignet gewesen die Vorworte des NRW Innenministers
Fritz Behrens aus den beiden Ausstellungskatalogen der
VDH-Bundessieger-Zuchtschauen von Okt. ´98 und Okt. ´99 bestätigen Ihre Lügen
hieb- und stichfest ( Zitat Behrens ´98: ...hat sich die Gefahrhundeverordnung als
Handlungsinstrumentarium mit vorbeugender Wirkung bewährt. Die Bilanz nach
inzwischen dreijähriger Anwendung durch die NRW-Ordnungsbehörden fällt
positiv aus. ; Zitat Behrens ´99:
...hat sich das Regelwerk von 1994 als besonders geeignet erwiesen,
Gefahrhundfällen wirksam vorzubeugen ). 5.-
Herr Dr. Griese Sie haben gelogen als Sie eine halbe Million Hundehalter in
die Nähe von rechtradikalem Gesindel rückten. 6.-
Herr Priggen Sie haben gelogen als Sie in ihrer Pressemitteilung vom 06. Juni
2001 äußerten die LHV NRW habe sich in ihrem Grundsatz bewährt tägliche
Zeitungsmeldungen nach denen nach wie vor Kinder von Hunden nicht gelisteter
Rassen verletzt werden beweisen dies. 7.-
Herr Dr. Bottermann Sie haben mehrfach Vertreter verschiedenster Zuchtvereine
belogen, als Sie äußerten die in Rede stehende LHV NRW sei nur eine Übergangsregelung
die spätestens zum Jahreswechsel 2000 / 2001 überarbeitet werde. Mit
der Landesregierung besteht Einigkeit aller Hundehalter dahingehend, dass
Gefahrenabwehr zum Schutz von Rechtsgütern, insbesondere zum Schutz von
menschlichem Leben und Gesundheit unverzichtbar ist. Schon
aus genau diesem Grunde wird die LHV / NRW in den verschiedenen
Gerichtsverfahren angegriffen. Eine
realistische Einschätzung der hier einzudämmenden Gefahr hat man seitens der
Landesregierung nicht vorgenommen. An dieser Stelle soll nicht darauf
verzichtet werden, den bayerischen Verwaltungsgerichtshof einmal wörtlich zu
zitieren. In dieser auch vom MUNLV viel gerühmten Entscheidung heißt es: Und
diese vertretbaren Gründe sind dann folgende: Auch
Frau Ministerin Höhn hat bei der Sitzung am 10.05.2001 hier im Landtag
mehrfach angedeutet, dass Sie sich nicht mit der Masse der Schäferhundleute
anlegen wolle. Möglicherweise
müsste die Landesregierung dann einmal über eine innere Umstrukturierung
nachdenken. Irgend etwas scheint hier falsch zu sein. Wir reden doch über
Gefahrenabwehr, oder? Mittels
der Rasselisten wird der Bevölkerung eine Scheingefahr suggeriert, der mit
einer Scheinsicherheit begegnet wird. Die Zusammenstellung der
"Rasselisten" ist völlig willkürlich erfolgt. Dem
Rechtsnormgeber im Bereich der Gefahrenabwehr einen Experimentierfreiraum von
neun Jahren einzuräumen, ist nicht nur sträflich leichtsinnig sondern
lebensgefährlich. Neun Jahre lang, und von diesem Zeitraum spricht das
Bundesverwaltungsgericht, mit einer Gefahr herum zu experimentieren anstatt Maßnahmen
zu ergreifen, mit denen dieser Gefahr adäquat entgegengetreten werden kann,
ist unverantwortlich. Dies
ist jedoch im Fall der Gefahrhundeverordnung längst der Fall. Alle
seriösen Wissenschaftler und Fachleute der Praxis kommen zu derselben
Aussage, dass Rasselisten kein geeigneter Anknüpfungspunkt für Maßnahmen
der Gefahrenabwehr sind. Damit ist ein Experimentierfreiraum des Landes nicht
gegeben. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor und sind dem Land
bekannt. Es kann und darf nicht länger sein, dass die Ministerin und
hochrangige Beamte ihre eigenen emotional bedingten Vorurteile über diese
Erkenntnisse setzen. Die Beschäftigung mit einseitig populärwissenschaftlicher
Literatur kann die ernsthafte Auseinandersetzung mit fundierten
wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema nicht ersetzen. Frau
Ministerin : Sie sind ganz
sicherlich kein schlechter Mensch und haben es seinerzeit als Sie die
Landeshundeverordnung in Kraft setzten gut gemeint aber leider gilt auch
hier: gut gemeint ist nicht immer gut !! Sie
haben ohne das hier bei uns in NRW Gründe dafür vorhanden waren die fachlich
nicht zu beanstandene, bundesweit als vorbildlich geltende Hundeverordnung
ihres Vorgängers des Tierarztes Dr. Matthiesen außer Kraft gesetzt und durch
ein devinitiv nicht umsetzbares, nur Scheinsicherheit vermittelndes Gebilde
ersetzt !! Bitte bedenken Sie : MEHR
ALS 4 DUTZEND GUTACHTEN VON WISSENSCHAFTLERN AUS ALLER WELT DIE MIR VORLIEGEN
BEWEISEN MEHR ALS EINDEUTIG DAS DIE VON IHNEN VORGELEGTE ARBEIT VÖLLIG
UNGEEIGNET IST DAS EIGENTLICHE PROBLEM ZU LÖSEN !!
Sie
sind als Mathematikerin sicherlich auch nicht dumm , daher entledigen Sie sich
schnellstens ihrer inkompetenten Fachberater und zeigen Sie sich endlich den
wissenschaftlichen Fakten zugänglich !! Sie
haben mit der Verankerung des Tierschutzes in der Landesverfassung den ersten
Schritt in die richtige Richtung getan nun bauen Sie darauf auf und legen
Sie der Bundesregierung endlich einen Entwurf für das vom VDH sowie von allen
Hundehaltern und Züchtern seit zwei Jahrzehnten geforderte
Heimtierzuchtgesetz vor, denn erst nach Inkrafttreten eines solchen wird
Menschenschutz so wie Sie ihn propagieren auch ohne wissenschaftlich und
juristisch unhaltbare Rassenliste möglich sein !! Herr
Ministerpräsident, verehrte Abgeordnete , Frau Ministerin - wie schon in der
Vergangenheit zigfach von Fachleuten angemahnt, verstößt die LHV / NRW in
wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht und das GG. Die
erst vor wenigen Tagen gesprochenen Gerichtsurteile in welchen die Rasselisten
vom OVG Schleswig und vom OVG Lüneburg als Verstoß gegen den Gleichheitssatz
gem. ART 3 GG gewertet wurden sprechen eine eindeutige Sprache !! Noch
können sie alle ihr Gesicht wahren und mit Hilfe ihrer Stimme dem Spuk ein
Ende setzen. Sollten
sie dies jedoch nicht tun und die LHV sollte auf juristischem Wege bei voller
Ausschöpfung des Rechtsweges gekippt werden, gehen 500 600 tsd.
Hundehalter nebst deren Angehörigen und Freunden - wodurch sich die Zahl
nochmals mehr als verdreifacht - davon
aus, dass sie, die für die Beibehaltung der derzeitigen Vo gestimmt haben mit
der gleichen Selbstverständlichkeit mit der sie sich derzeit über die
Grundrechte der Bürger unseres Landes hinweggesetzt haben ihr Amt als
Mitglied des Landtages unverzüglich zur Verfügung stellen
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