Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste
In jüngster Zeit sind vermehrt Angriffe von gefährlichen Hunden
(Kampfhunden) auf Menschen erfolgt. Dadurch sind bereits Menschen zu
Tode
gekommen. Dies kann nicht hingenommen werden. Leben und Gesundheit von
Menschen dürfen nicht durch gefährliche Tiere bzw. das
verantwortungslose
Handeln bestimmter Hundehalter in Gefahr gebracht werden. Restriktive
Maßnahmen zum Schutz der Menschen sind geboten.
Die Abwehr von Gefahren, die durch Mißachtung des Tierschutzgesetzes
verursacht werden, ist in erster Linie Aufgabe der Länder.
Im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen für die öffentliche
Sicherheit und
Ordnung haben sie die entsprechenden Regelungen zu erlassen, welche
die
Behörden befähigen dem Gesetzt Geltung zu verschaffen. Dieser
Zielsetzung
stimmen wir zu!
Entgegen der vom Oberverwaltungsgericht Koblenz vertretenen
Auffassung,
sind wir Bürgerinnen und Bürger, die das Land Rheinland-Pfalz hier
vertreten,
jedoch nicht der Ansicht, daß die Fähigkeiten eines Menschen, sein
Verantwortungsbewußtsein und seine Fachkenntnis durch den von ihm geführten
Hund einer heimischen oder nicht heimischen Hunderasse bestimmt werden
kann.- Von niemand, auch nicht von einem deutschen Gericht, darf ein
Mensch
wegen der Rasse des von ihm gehaltenen Hundes zum verantwortungslosen
Bürger abgestempelt werden !
Im Gegensatz zu deutschen Verwaltungsgerichten behaupten wir,
daß die gesamte in der Bundesrepublik Deutschland heimische Bevölkerung
und ihre Gäste, weder mit der Gefährlichkeit von Hunden der in
Rheinland-Pfalz heimischen, noch mit der Gefährlichkeit von Hunden
der in
Rheinland-Pfalz nicht heimischen Hundenrassen vertraut sind. Kein
irgend
gearteten Übergriff eines Hundes auf Mensch und Tier ist akzeptabel !
Ich akzeptiere auch die Beißabsicht eines
Pinschers nicht, egal, ob es sich
um einen Rehpinscher oder einen Dobermann handelt! Restriktive Maßnahmen
zum
Schutz der Menschen vor Behördenschlamperei und -willkür sind
geboten.
Von einem artgemäß gehaltenen und geführten
Hund beliebiger Rasse geht
keine Gefahr für Mensch und Tier aus, die das natürliche
Lebensrisiko
übersteigt. Sachlich betrachtet wäre das Thema "Hunde"
hiermit beendet,
wenn dem nicht das völlige Versagen der Exekutive in HH entgegen stünde,
dass totgeschwiegen werden soll mit vielen Worten und noch mehr
Papieren. Ein
Kind stirbt am 28.05.dieses Jahres einen grausamen Tod.
Nicht das Fehlen rechtlicher Instrumente war
hierfür ursächlich, sondern
das völlige Versagen der Exekutive beim Vollzug, sowohl dem Halter
gegenüber, als auch in Bezug auf dessen Hunde. Die Exekutive war und
wurde
nicht befähigt die Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß
und
konsequent zu überwachen. Dieser inakzeptable Zustand ist durch
Hundeverordnungen nicht zu verbessern.
Sachverstand wird mit Arroganz und Ignoranz
vom Tisch gewischt Die
Exekutive wird von Politikern mit der zusätzlichen Überwachung der
zur Zeit
gültigen Hundeverordnungen mehr denn je überfordert..Die
Verordnungen der
Länder und die kommunalen Erlasse fördern die nichtartgemäße
Hundehaltung
und setzen damit die Bevölkerung wissentlich einer erhöhten nicht
abstrakten, sondern realen Gefährdung aus. Bei keinem Hund - ohne
Ausnahme -
darf durch Zucht, Erziehung oder Ausbildung ein erhöhtes Aggressions-
oder
Gefährlichkeitspotential entwickeln werden.
Und ein "eher beherrschbar"
seiner Gefährlichkeit, wie für das Oberverwaltungsgericht Koblenz,
ist auch
nicht akzeptabel. Dies gilt auch für Diensthunde des Bundes oder des
Landes
sowie für Jagdhunde. Tierschutzgerecht ausgebildete und geführte, im
vertrauenden Gehorsam zu ihrem Hundeführer stehende Hunde, benötigen
kein
erhöhtes Aggressions- oder Gefährlichkeitspotential für ihren
Dienst. Die
rheinland-pfälzische Hundeverordnung erlaubt jedoch, entgegen den
Forderungen
des Tierschutzgesetzes, eine die Aggressivität
und
Gefährlichkeit steigernde Ausbildung von Hunden.
Restriktive Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Tier vor
inkompetenten
Vorgaben der Legislative sind daher sehr dringend geboten.
Es ist ein Armutszeugnis für einen freiheitlich-demokratischen
Rechtsstaat,
daß Bürger für das Versagen der Behörden mit Verordnungen
geknebelt werden
und zum Gesetzesbruch gezwungen werden sollen. Derartiges Vorgehen
verachtet
nicht nur zutiefst die Menschen, die unter solchen "politischen
Vorgaben"
leiden müssen, sondern läßt erhebliche Zweifel am unserem
"Rechtssystem"
aufkommen. Die Selbstbetroffenheit vieler Bürger, denn in 34%
deutscher
Haushalte leben Hunde, hat zur Aneignung und Vermittlung sozial
er und politischer Kompetenz geführt, die der gesellschaftlichen
Entwicklung weitaus zuträglicher ist als theoretische Diskussionen über
eine
deutsche Leitkultur. Zurecht frustrierte und resignierende Bürgerinnen
und
Bürger gefährden den sog. "Rechtsstaat" und die Demokratie
weit mehr als
alles andere.
Eine wahrhaft wehrhafte Demokratie zeichnet sich durch mündige Bürger
aus,
die bereit sind für ihre gesellschaftliche Ordnung mit der nötigen
Zivilcourage einzutreten. Wir benötigen nicht mehr Gesetze und
Verordnungen,
sondern weniger deren Einhaltung auch konsequent überwacht wird.
Soziale Taubheit und Blindheit, kann sich eine Demokratie nicht
leisten,
wenn sie Bestand haben will. Ebensowenig kann sich eine wehrhafte
Demokratie
jedoch das Übersehen, ja Diffarmieren der Zivilcourage kleiner Leute
leisten. Restriktive Maßnahmen zum Schutz der Demokratie und der
Menschen
vor uneinsichtigen Politikern sind dringend geboten.
Wir danken unseren Hunden, daß sie uns, den
sonst so stummen, unpolitischen
Durchschnittsbürgen, helfen die Stimme zu erheben gegen jede Art von
Ignoranz
und Intoleranz in unserer Gesellschaft. Vielleicht gibt es in unserem
Land
doch noch anständige Politiker und Beamte, die sich das durch einige
Politiker gepflegte Wegschauen nicht erlauben und bereit sind auch
gemeinsam
mit Hundehaltern "mehr Demokratie zu wagen".
Diese Erwägungen waren Grundlage des von uns erarbeiten
Hundesteuerkonzeptes, daß das artgemäße Halten und Führen von
Hunden
fördert,die Exekutive weit möglichst entlastet und einen sinnvollen
und
wirkungsvollen Schutz für Mensch und Tier darstellt.
zu beziehen unter