- Rettungshundestaffeln

 

Es geht uns alle an!

Rettungshundearbeit weiterin behindert

rhv/Lohmar: 

Was Unverstand und Engstirnigkeit so alles ausbrüten können, ist am Beispiel der LHV-NRW zu lesen. Unter der Maxime "zum Schutz der Bevölkerung" werden Verordnungen erlassen, welche vielmehr die Menschenrechte einschränken und jeden Hundehalter als potentiellen Straftäter deformieren. Es werden Verfassungsrechte missachtet, gegen Bundesgesetze verstoßen und Rettungsmittel (Rettungshunde zur Gefahrenabwehr) behindert. Damit wird gerade der Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall mehr als in Frage gestellt. Rettungshunde werden, sofern sie den Rassen in Anlage 1 und 2 angehören, in ihrer Arbeit behindert und eingeschränkt. Hat man darüber vergessen, dass jeder Rettungshund, der im Einsatz fehlt, weil er an seiner Arbeit gehindert wird, im günstigsten Fall nur ein fehlendes Glied in der Rettungskette ist, aber im Größten Anzunehmenden Unglück ein Menschenleben kosten kann?

Dem Albtraum ist noch kein Ende gesetzt

Wer die div. Meldungen des Bundesinnenministerium und des Bundesrates zur Kampfhundeproblematik gelesen hat, wird feststellen, dass man bereit ist, in das Grundrecht eines jeden Bürger einzugreifen. Der totale Überwachungsstaat, soll eingeführt werden, in dem die Behörden aus dem Bundeszentralregister alle Daten über eine Person abfragen können. Soll eine Verwaltungsdiktatur eingeführt werden?

In einigen Kommunen ist Aufgrund dieser Landeshundeverordnung die Verwaltungswillkür durchgebrochen. Die willkürliche Steuererhöhung und Gebührenerlasse zur Maulkorbbefreiung für Hunde der Anlage 1 und 2 und die zum Teil unverschämten Gebühren für die Wesensteste stellen das anschaulich unter Beweis.

Die Ausnahmeregelung, wie sie für Rettungshunde und Servicehunde ursprünglich versprochen war, ist nicht eingehalten worden. Statt dessen bleiben Ausnahmen von der Maulkorb- und Leinenpflicht dem "Ermessen" von Ortnungsbeamten Anheim gestellt. Pech für den, der einen Anlage-1 und 2 -Hund hat. Unabhängig seiner bisherigen Leistungen im Dienst der Menschen unterliegt er der restriktiven Gesetzesgebung. Es kommt noch besser: auch die Ausbilder von Rettungshunden müssen sich jetzt ordnungsbehördlich absegnen lassen, dass sie auch zukünftig fachlich und sachlich fähig sind, Anlage 1 und 2-Hunde auszubilden, egal wieviele Jahre sie schon im Rettungshundewesen tätig sind.

"Arsch huh, Zöng ussenander"

Sinngemäß wie das Zitat von BAP, das sich gegen Rechtsradikalismus ausgesprochen hat, gilt es auch für uns, lautstark für unsere Hunde einzutreten. Vom 22. - 24.11.2000 findet die Innenministerkonferenz statt, auf der eine bundeseinheitliche Hundeverordnung auf Grundlage der derzeit gültigen Landeshundeverordnungen beschlossen werden soll, richtungsweisend für das Bundesgesetz. Jetzt haben wir die letzte Gelegenheit, unseren Unmut unmißverstöändlich Ausdruck zu geben. Das gilt besonders auch für die Entscheidungsträger der rettungshundeführenden Verbände. Der Druck der großen Hilfsorganisationen hat in der entscheidenden Phase der Gestaltung der Verwaltungsvorschriften zur LHV-NRW gefehlt, was für die Rettungshundearbeit nur nachteilig war. Jetzt muss erst recht für die eigene Sache eingetreten werden. Zeigen wir endlich Zivilcourage, indem wir den politisch Verantwortlichen sagen: 

SO NICHT! Deshalb beteiligen Sie sich bitte mit an der DEMO in Düsseldorf am 18.11.2000.

 

Mehr Informationen zur DEMO hier. Plakat .doc

 




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