Schriftwechsel mit der DB - Grund: eine Reise mit der Bahn von Belgien nach Bielefeld!
Hallo!
Nachfolgend meine kurze Korrespondenz mit der DB. Los ging das ganze mit einer mail meinerseits, in der ich anfragte, ob ich zu einem Bestimmten Termin (ich glaube es war der 18. September) mit meinem American Staffordshire Terrier mit einem Wochenendticket von achen nach Bielefeld und am naechsten Tag wieder zurueck fahren koennte. Zuerst kam ein Brief per Post, in dem stand, ich muesste mich noch etwas gedulden, meine Anfrage wuerde aber bearbeitet. (IMO war der Grund hierfuer folgender: die Bahn hatte zwar schon ein Befoerderungsverbot ab September fuer ihre IC angekuendigt, das Wochenendticket gilt aber nur fuer Regionalbahnen. Da hatten sie sich aber zu dem Zeitpunkt noch gar nicht zu geaeussert...) Danach kam folgende mail, es folgt meine Antwort und die darauf folgende Antwort der DB. Erst wollte ich das ganze noch weiterverfolgen, da ich aber der Reisegrund entfallen war, und ich krank wurde, ist das ganze leider im Sande verlaufen. :-(((( viele Gruesse Birgit +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Ihre Nachricht vom: 23.08.2000 Unser Zeichen: F06-0008-2114-Ku/Ha Sehr geehrte Frau Wittkowsky, vielen Dank fuer Ihre e-Mail. In Personenwagen duerfen kleine Hunde (bis zur Groesse einer Hauskatze, -katers) oder andere kleine Haustiere mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten Behaeltnissen (Kaefigen, Transportboxen, Reisetaschen o. ae.) auf dem Schoss gehalten werden oder wie Handgepaeck oder Tragelasten untergebracht werden koennen und kein Mitreisender widerspricht. Darueber hinaus duerfen groessere Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn nach Beurteilung des Zugbegleitpersonals genuegend Platz vorhanden ist und kein Mitreisender widerspricht. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in bestimmten Zuegen ausgeschlossen werden. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivitaet und Gefaehrlichkeit ("Kampfhunde") ist in allen Zuegen ausgeschlossen; als Kampfhunde werden Hunde folgender Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden angesehen:
Die gesetzlichen Verordnungen, die Hundehalter dazu verpflichten, ihren Hunden Maulkoerbe anzulegen, gelten selbstverstaendlich auch, wenn diese Hunde in Zuegen mitgenommen werden. In der Hoffnung, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortete zu haben, verbleiben wir mit freundlichen Gruessen i.A. Tatjana Hartschwager
Tatjana Hartschwager (PMD 35) Anschrift: DB Reise & Touristik AG Kundendialog Region West Goldgasse 2 50668 Koeln Telefon: 0221-141 2810 Fax: 0221-141 3613 E-Mail: Kundendialog.West@bku.db.de ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Sehr geehrte Frau Hartschwager! Vielen Dank fuer Ihre Antwort. Ich frage mich allerdings, warum sie mir jetzt die kompletten Befoerderungsbedingungen fuer Hunde zugeschickt haben. Ich hatte Ihnen geschrieben, dass es sich bei dem Hund, den ich mitzunehmen beabsichtige, um einen American Staffordshire Terrier handelt. Soll ich aus Ihren ausfuehrungen nun schliessen, dass ich meinen Hund mitnehmen kann, wenn ich ihn als Katze verkleidet in einen Transportkorb stecke? ;-)) Ich hatte auch ausdruecklich darauf hingewiesen, dass es sich bei meinem Hund nicht um ein aggressives Tier handelt, sondern an einen im Umgang mit Mensch und Tier tadellosen Familienhund. Warum schliessen sie ihn - und somit auch mich - von der Befoerderung aus? Welche Gefahr geht nach Meinung der DB von einem maulkorbtragenden Hund aus? Da draengt sich mir noch eine Frage auf, was geschieht, wenn ich mit dem Hund nicht vom - naeher gelegenen - Bahnhof in Aachen losfahre, sondern mein Ticket in Belgien loese und auch in Belgien einsteige? Muss der Hund dann an der Grenze raus? Mit freundlichen Gruessen Birgit Wittkowsky ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Ihre Nachricht vom: 07.09.2000 Unser Zeichen: F06-0009-0473-Ha/Ha Sehr geehrte Frau Wittkowsky, nochmals vielen Dank fuer Ihre e-Mail. Wir bedauern, dass unsere Antwort nicht Ihre uneingeschraenkte Zustimmung findet, freuen uns jedoch ueber Ihre offene Kritik. Wir haben Ihnen zum besseren Verstaendnis die neuen Befoerderungsbedingungen fuer Hunde gesendet, um Ihnen auch mitzuteilen, dass Ihr Hund leider zu den Hunderassen gehoert, die nicht befoerdert werden. Die Bahn schliesst diese Hunderassen nicht aus Eigeninitiative von der Befoerderung aus, sondern auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen der Laender. In der Hoffnung, dass unsere Ausfuehrungen Ihr Verstaendnis finden, verbleiben wir mit freundlichen Gruessen i.A. Tatjana Hartschwager
Tatjana Hartschwager (PMD 35) Anschrift: DB Reise & Touristik AG Kundendialog Region West Goldgasse 2 50668 Koeln Telefon: 0221-141 2810 Fax: 0221-141 3613 E-Mail: Kundendialog.West@bku.db.de
Anmerkung : Dazu gibt es nichts anzumerken. :-(( |