- Verfassungsbeschwerde |
PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab
26.08.2001 Bruno-Hirschfeld-Str. 1 56076 Koblenz Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Deinhardplatz 4 56068 Koblenz Aktenzeichen: VGH B 8/01
im Ministerium des
Innern und für Sport wird ein Papier unter Verschluss gehalten,
das Hunde-Experten von Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und
Zoll im Arbeitskreis für Diensthundewesen erarbeitet haben
und welches besagt, dass es fachlich nicht vertretbar ist, die
Gefährlichkeit von Hunden mit ihrer Rassezugehörigkeit zu
verbinden. Beteiligt an der
entsprechenden Resolution waren die Leiter der
Diensthundeabteilungen aller 16 Länder-Polizeien und der drei
Bundeseinrichtungen (s. Anlage). Es stellt - eine Brüskierung des Hohen Gerichtes, wenn der
Verordnungsgeber wichtige und entscheidungsrelevante Erkenntnisse
der eigenen Landesbehörden bewusst verschweigt, um die höchste
richterliche Instanz dieses Bundeslandes hinters Licht zu führen. Hochachtungsvoll Bernd Schwab |