- Verfassungsbeschwerde

PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab            26.08.2001

Bruno-Hirschfeld-Str. 1

56076 Koblenz

 

 

 

Verfassungsgerichtshof

Rheinland-Pfalz

Deinhardplatz 4

56068 Koblenz

 

 

 

Aktenzeichen: VGH B 8/01


Sehr geehrter Herr Präsident,

im Ministerium des Innern und für Sport wird ein Papier unter Verschluss gehalten, das Hunde-Experten von Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Zoll im „Arbeitskreis für Diensthundewesen“ erarbeitet haben und welches besagt, dass „es fachlich nicht vertretbar ist, die Gefährlichkeit von Hunden mit ihrer Rassezugehörigkeit zu verbinden“.

Beteiligt an der entsprechenden Resolution waren die Leiter der Diensthundeabteilungen aller 16 Länder-Polizeien und der drei Bundeseinrichtungen (s. Anlage).

Es stellt

- eine Brüskierung des Hohen Gerichtes,
- eine Behinderung der laufenden Verfassungsbeschwerde,
- eine schamlose Ausnutzung staatlicher Machtpositionen   gegenüber allen betroffenen Hundehaltern dar,

wenn der Verordnungsgeber wichtige und entscheidungsrelevante Erkenntnisse der eigenen Landesbehörden bewusst verschweigt, um die höchste richterliche Instanz dieses Bundeslandes hinters Licht zu führen.

Hochachtungsvoll

Bernd Schwab

Anlage: Kölner Stadt-Anzeiger vom 25.08.2001

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