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 "Breitsamer gegen den Rest der Welt"

 

Pressemitteilung

Pressemitteilung 289/01

München, 29. Juni 2001

Erweiterung der Kampfhundeverordnung auf Rottweiler

Beckstein: "Schutz der Bevölkerung neueren Erkenntnissen angepasst"

 

 

Die Bayerische Kampfhundeverordnung von 1992 wird um sieben Hunderassen erweitert.

"Neuere Erkenntnisse haben ergeben, dass Rottweiler aufgrund ihrer rassespezifischen Muskel- und Beißkraft und ihres Temperaments eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. 

Deshalb bedürfen Halter eines Rottweilers in Zukunft grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis. Mit der Änderung der Kampfhundeverordnung setzt Bayern ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1994 um, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt.

Außer dem Rottweiler sollen die folgenden sechs weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde eingestuft werden:

  • American Bulldog, 
  • Alano, 
  • Cane Corso, 
  • Perro de Presa Canario und 
  • Perro de Presa Mallorquin.

In der aktuellen "Beißstatistik" des Deutschen Städtetages steht der Rottweiler an dritter Stelle. 

In neuesten Studien aus den USA über tödliche Beißunfälle mit Hunden rangiert der Rottweiler ebenfalls ganz vorn und war neben Pitbull-Terriern in mehr als die Hälfte aller tödlichen Beißunfälle verwickelt. 

Nach den Erfahrungen der öffentlichen bestellten Hundesachverständigen, die über jahrelange Erfahrung in der Beurteilung gefährlicher Hunde verfügen, kann der Rottweiler unter bestimmten Umständen schon allein wegen seiner Körpermasse, Muskel- und Beißkraft und seiner niedrigen Reizschwelle eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen.

Der Schutz der Bevölkerung erfordert es daher, diese latente Gefahr zu berücksichtigen. Wer einen Rottweiler halten will, bedarf in Zukunft einer Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Hundesachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Neben dem Rottweiler wird die Kampfhundeverordnung um die Hunderassen American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario und Perro de Presa Mallorquin erweitert.

Allen ist gemeinsam, dass sie von den sogenannten Molossern abstammen, die bereits im Altertum als Kampfhunde in den Arenen eingesetzt wurden. 

Hunde dieser Rassen werden seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten bzw. gezüchtet, so dass zum Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich ist.

Die Bayerische Kampfhundeverordnung ist jedoch keine Einbahnstraße.

Nicht mehr in der Liste der Kampfhunde enthalten ist der sogenannte 

  • Rhodesian Rigdeback.

Eine Vielzahl von Überprüfungen hat ergeben, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann.


Na das ist doch toll --- die BSE - BIRNEN bemerken das das mit den Rasselisten nichts bringt weil die BEKLOPPTEN einfach auf andere Rassen umsteigen - und anstatt dann was richtig zu machen - erweitern sie die Rasseliste einfach.

Und das weil so ein " Mensch" wie Breitsamer ohne AUSBILDUNG deren und nicht nur deren Berater ist.

Wie viel Geld bekommen sie eigentlich für den MÜLL vom Staat und anderen Stellen um solch einen SCHEISSE zu schreiben Herr Breitsamer?

Und was hat es gekostet den RR von der Liste zu streichen??? Hatten Sie nicht beim Briard auch Geld erhalten - damit er von der Liste verschwand ?? 


Hier noch ein Brief von Herrn Schwab:

An die Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
 
Sehr geehrte Frau Frowein,

 
das Bayerische Innenministerium hat mal wieder auf Beißstatistiken reagiert.
Immer wenn ich so etwas lese, dann geht im Freistaat wieder der Zoff los und es wird aufs Neue eine Minorität abgehalftert und in die Pfanne gehauen, getreu dem Motto, dass auch bayerische Beamte eine Beschäftigungstherapie benötigen, selbst wenn es nur darum geht, Steuergelder sinnlos zu verschwenden.
 
Wenn Sie es noch nicht begriffen haben sollten.
Von herabfallenden Ziegelsteinen und umstürzenden Bäumen, in die der Bayerische Blitz eingeschlagen hat, werden mehr Menschen verletzt und abgemurkst als dies Hunde jemals fertig bringen könnten.
So etwas wird als Restrisiko des Lebens bezeichnet.
Nicht justiziabel und hinzunehmen, wie das Amen in der Kirche.
 
Der Bayerische Landesvater hat seinen Adlaten schon vor Urzeiten den Befehl gegeben, den Deutschen Schäferhund außen vor zu lassen.
Statistiken interessieren bei solch einer göttlichen Weisung dann selbstverständlich überhaupt nicht. Eine Deutsche Rasse, die schon Adolf Hitler verehrt hat und die allzu viele Wählerstimmen kosten könnte, darf auf keinen Fall auf den Index, schon gar nicht in Bayern.
Der Deutsche Schäferhund  kann beißen auf Teufel komm heraus. Er wird niemals auf einer Bayerischen Rasseliste landen.
Ich bin bereit, meine Pension zu verwetten.
 
Statistiken aus USA heranzukarren, ist eine Hirnrissigkeit höchster Potenz.
Falls Sie es noch nicht bemerkt haben sollten: Nebenan gibt es noch einen Freistaat. Thüringen heißt er und Rasselisten sind dort unbekannt. 

Aber das übersteigt wohl den Intellekt eines Bazi. 

Die Beißvorfälle in den USA sind viel naheliegender.

 
Nur noch ein bischen achtungsvoll


PDir a. D. Dipl.-Ing. B. Schwab, Koblenz am Rhein  



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