Abgeordnetenhaus von Berlin - 10.
Wahlperiode
Drucksache 10 / 576
Seite 46
Nr. 1339
des Abgeordneten Reimund Helms
(AL) über bösartige
Hunde im Polizeidienst
Ich frage den Senat
1.
Treffen Informationen des Tagesspiegel zu,
wonach der Polizeihund "Rex" während des Zeitraums 1981 bis
1984 außerhalb der dienstlichen Verwendung in mindestens sechs Fällen
Personen angefallen und zum Teil erheblich verletzt hat?
2.
Sind auch von anderen Diensthunden der
Berliner Polizei vergleichbare Vorfälle
bekannt und wenn ja, in welchem Umfange?
3.
Welche Gründe sprechen nach Ansicht des
Senates dafür, solche Hunde - wie
im Falle des Diensthundes "Rex" - dennoch weiter im Dienst
zu belassen?
4.
Wurden gegen den Hundeführer des
Diensthundes "Rex", der
"die Opfer seines Diensthundes zurückließ, ohne ihnen behilflich
zu sein", seitens des Polizeipräsidenten irgendwelche Schritte
eingeleitet und wenn ja, welche?
5.
Ist der Senat der Ansicht, daß ein
solcher Beamter von seiner charakterlichen
Grundhaltung für den Polizeidienst geeignet ist?
Berlin, den 20. Januar 1986
Eingegangen am 24. Januar 1986
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr.
1339
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie
folgt:
Zu 1.:
Der Polizeihund Rex hat bei polizeilichen
Einsätzen
2 Personen und außerhalb derartiger Einsätze
4 Personen gebissen. Rex wird seit Ende 1985 nicht mehr als Diensthund
eingesetzt.
Zu 2. und 3.:
Die Polizeibehörde hält im Durchschnitt
180 Diensthunde, von denen ca. 20
Hunde pro Jahr ausgewechselt werden. Die Hunde werden
mit besonderer Sorgfalt ausgesucht und auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Bösartige Hunde werden im Polizeidienst nicht eingesetzt. Es kann
dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden, daß
auch Diensthunde in besonderen Situationen
beißen.
Von 1981 bis 1985 sind 42 Personen von
Diensthunden gebissen worden. In 26 Fällen geschah dieses während
eines polizeilichen Einsatzes. Jede Bißsituation wird im Einzelfall
geprüft.
Wird trotz einer gegebenenfalls durchzuführenden
zusätzlichen Ausbildung des Hundes
keine Besserung festgestellt, wird der Diensthund
nicht weiter im Polizeidienst verwendet.
Zu 4. und 5.:
Der betroffene Beamte versieht bis zum
Eintritt in den Ruhestand (in 10 Monaten) Dienst ohne Diensthund.
Gegen ihn sind disziplinare
Vorermittlungen eingeleitet worden.
Abschließendes kann erst nach Ende des
Gerichtsverfahrens festgestellt
werden, das nach dem Freispruch des Beamtens weiterhin anhängig ist,
weil einer der Geschädigten als Nebenkläger Rechtsmittel
eingelegt hat.
Berlin, den 6. Februar 1986
Lummer
Senator für Inneres
Eingegangen am 10. Februar 1986
Soweit die damalige Kleine Anfrage und
deren offizielle Beantwortung.
Welche Hunderassen in Folge ausgesucht
wurden, ist bekannt.
Wo Lummer recht hat, da hatte er recht.
Nicht meine ich den Deutschen Schäferhund,
der genügen sollte, daß Rußlanddeutsche der Ahnenpaß genügte
(Trauma?), das war die Presse.
Doch Lummer hat -gewollt oder nicht- einen
Kernsatz geprägt:
"Es kann dennoch
nicht völlig ausgeschlossen werden, daß auch Diensthunde in
besonderen Situationen beißen".
Zwar noch in Bearbeitung, somit ergänzungsbereit,
schauen wir bitte einmal nach (Headlines):
Berlin, 17.12.1985:Bissiger
Polizeihund an die Kette gelegt - Sechs Attacken auf Fußgänger
und Polizisten
Berlin, 18.2.1986: Rex biß zu, da
riß Lummer der Geduldsfaden - In Berlin innerhalb 4 Jahren
42 Personen von Diensthunden gebissen (vgl. aber Lummer)
Berlin, 26.10.1986: Zollhund biß
Mädchen in den Kopf - Auf einem Auge blind.
- Dino biß alles, was sich bewegte.
Werder, 29.4.1996: Polizeihund biß
Frau in den Arm
Bad Soden (Juni - Juli) 1996: Polizeihündin
"Amiga" biß zu - 1500 DM Geldstrafe für Hundeführerin
Bad Orb, 22.5.1997: Entlaufender
Polizeihund reißt vier Schafe
Leiferde, 17.12.2000: Polizeihund
sprang über Mauer und fiel Kind an
Kein so genannter "Listenhund"
war in diesen Fällen - die zumeist nicht an die Öffentlichkeit
dringen wie interne Beißvorfälle, die unter Rubrik
"Dienstunfall" reglementiert werden, beteiligt. Hätte ein
"Pit Bull" vier Schafe gerissen - der Blätterwald hätte
geblüht!
Daß die OVG-e in Lüneburg und Kiel
endlich sich zur Weisheit durchgefunden haben, daß nicht die Rasse
sondern das Individualität von Hund (auch Halter!!!) maßgebend sind,
läßt hoffen.
Sehen wir somit erwartungsvoll den nächsten
Urteilen entgegen.
Werner G. Preugschat
Glatzer Str. 8 32139 Spenge Tel.: 05225-861363 Fax: 05225-861364 Mobil: 0172-9985276 we.preugschat@t-online.de |