Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode
 
Drucksache 10 / 576
 
Seite 46
 
 
Nr. 1339
des Abgeordneten Reimund Helms (AL) über bösartige Hunde im Polizeidienst
 
 
Ich frage den Senat
 
1.
Treffen Informationen des Tagesspiegel zu, wonach der Polizeihund "Rex" während des Zeitraums 1981 bis 1984 außerhalb der dienstlichen Verwendung in mindestens sechs Fällen Personen angefallen und zum Teil erheblich verletzt hat?
 
2.
Sind auch von anderen Diensthunden der Berliner Polizei vergleichbare Vorfälle bekannt und wenn ja, in welchem Umfange?
 
3.
Welche Gründe sprechen nach Ansicht des Senates dafür, solche Hunde - wie im Falle des Diensthundes "Rex" - dennoch weiter im Dienst zu belassen?
 
4.
Wurden gegen den Hundeführer des Diensthundes "Rex", der "die Opfer seines Diensthundes zurückließ, ohne ihnen behilflich zu sein", seitens des Polizeipräsidenten irgendwelche Schritte eingeleitet und wenn ja, welche?
 
5.
Ist der Senat der Ansicht, daß ein solcher Beamter von seiner charakterlichen Grundhaltung für den Polizeidienst geeignet ist?
 
 
Berlin, den 20. Januar 1986
 
Eingegangen am 24. Januar 1986
 
 
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1339
 
 
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
 
Zu 1.:
Der Polizeihund Rex hat bei polizeilichen Einsätzen
2 Personen und außerhalb derartiger Einsätze 4 Personen gebissen. Rex wird seit Ende 1985 nicht mehr als Diensthund eingesetzt.
 
Zu 2. und 3.:
Die Polizeibehörde hält im Durchschnitt 180 Diensthunde, von denen ca. 20 Hunde pro Jahr ausgewechselt werden. Die Hunde werden mit besonderer Sorgfalt ausgesucht und auf ihre Aufgabe vorbereitet. Bösartige Hunde werden im Polizeidienst nicht eingesetzt. Es kann dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden, daß
auch Diensthunde in besonderen Situationen beißen.
 
Von 1981 bis 1985 sind 42 Personen von Diensthunden gebissen worden. In 26 Fällen geschah dieses während eines polizeilichen Einsatzes. Jede Bißsituation wird im Einzelfall geprüft.
Wird trotz einer gegebenenfalls durchzuführenden zusätzlichen Ausbildung des Hundes keine Besserung festgestellt, wird der Diensthund nicht weiter im Polizeidienst verwendet.
 
Zu 4. und 5.:
Der betroffene Beamte versieht bis zum Eintritt in den Ruhestand (in 10 Monaten) Dienst ohne Diensthund. Gegen ihn sind disziplinare Vorermittlungen eingeleitet worden.
 
Abschließendes kann erst nach Ende des Gerichtsverfahrens festgestellt werden, das nach dem Freispruch des Beamtens weiterhin anhängig ist, weil einer der Geschädigten als Nebenkläger Rechtsmittel eingelegt hat.
 
Berlin, den 6. Februar 1986
 
Lummer
Senator für Inneres
 
Eingegangen am 10. Februar 1986
 
 
Soweit die damalige Kleine Anfrage und deren offizielle Beantwortung.
 
Welche Hunderassen in Folge ausgesucht wurden, ist bekannt.
 
Wo Lummer recht hat, da hatte er recht.
Nicht meine ich den Deutschen Schäferhund, der genügen sollte, daß Rußlanddeutsche der Ahnenpaß genügte (Trauma?), das war die Presse.
Doch Lummer hat -gewollt oder nicht- einen Kernsatz geprägt:
 
"Es kann dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden, daß auch Diensthunde in besonderen Situationen beißen".
 
Zwar noch in Bearbeitung, somit ergänzungsbereit, schauen wir bitte einmal nach (Headlines):
 
Berlin, 17.12.1985:Bissiger Polizeihund an die Kette gelegt - Sechs Attacken auf Fußgänger und Polizisten
 
Berlin, 18.2.1986: Rex biß zu, da riß Lummer der Geduldsfaden - In Berlin innerhalb 4 Jahren 42 Personen von Diensthunden gebissen (vgl. aber Lummer)
 
Berlin, 26.10.1986: Zollhund biß Mädchen in den Kopf - Auf einem Auge blind.  -  Dino biß alles, was sich bewegte.
 
Werder, 29.4.1996: Polizeihund biß Frau in den Arm
 
Bad Soden (Juni - Juli) 1996: Polizeihündin "Amiga" biß zu - 1500 DM Geldstrafe für Hundeführerin
 
Bad Orb, 22.5.1997: Entlaufender Polizeihund reißt vier Schafe
 
Leiferde, 17.12.2000: Polizeihund sprang über Mauer und fiel Kind an
 
 
Kein so genannter "Listenhund" war in diesen Fällen - die zumeist nicht an die Öffentlichkeit dringen wie interne Beißvorfälle, die unter Rubrik "Dienstunfall" reglementiert werden, beteiligt. Hätte ein "Pit Bull" vier Schafe gerissen - der Blätterwald hätte geblüht!
 
Daß die OVG-e in Lüneburg und Kiel endlich sich zur Weisheit durchgefunden haben, daß nicht die Rasse sondern das Individualität von Hund (auch Halter!!!) maßgebend sind, läßt hoffen.
 
Sehen wir somit erwartungsvoll den nächsten Urteilen entgegen.
 
Werner G. Preugschat
Glatzer Str. 8
32139 Spenge
Tel.: 05225-861363
Fax: 05225-861364
Mobil: 0172-9985276
we.preugschat@t-online.de


              Systran.com

Zurück