- Dienstaufsichtsbeschwerde

 

 

Rudi Klaus                                                                                           Zeppelinstr. 34

                                                                                                            68809 Neulußheim

                                                                                                            1. Mai 2001

 

 

 

Herrn

Minister Jörg Schönbohm

Dienstherr der Polizei Brandenburg

Ministerium des Innern

Henning-von-Treskow-Str. 9

 

14467 Potsdam

per Einschreiben mit Rückschein

 

 

 

Sehr geehrter Herr Schönbohm,

 

mit Entsetzen und Abscheu habe ich zur Kenntnis genommen, dass Polizeibeamte, welche Ihnen unterstellt sind, in Wild-West Manier mit Spezialmunition, es herrscht wohl Krieg gegen Hunde, in der Öffentlichkeit in Bernau einen Listenhund abgeknallt haben.

Dies kann ja wohl nicht Sinn und Zweck einer Landeshundeverordnung sein, den Polizeibeamten sozusagen einen Freibrief zur Ermordung, dies ist hier eindeutig geschehen, von Hunden zu erteilen. Eindeutig ist Bernauer Polizeibeamten die Fähigkeit, Situationen realistisch einzuschätzen und in adäquater Form zu reagieren, verloren gegangen. Zumal es vorher unbewaffneten Passanten gelungen war den Hund durch fesseln an einen Baumstumpf kampfunfähig zu machen. Ob dies durch die von den Medien und Politikern geschürte Kampfhundehysterie verursacht wurde, sollten Polizeipsychologen und –soziologen eingehend prüfen und sofortige Gegenmaßnahmen einleiten. Denn ich kann es im Interesse unserer Kinder nicht mit ansehen, wie immer wieder aus fadenscheinigen Beweggründen sog. Diener des Staates angebliche gefährliche Tiere abknallen.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit fordere ich Sie auf,

  •  den Vorfall dienstrechtlich überprüfen zu lassen und gegebenenfalls die betreffenden Polizisten vom Dienst auf der Strasse frei zu stellen.

  • Von Psychologen die betreffenden Beamten auf ihre Diensttauglichkeit überprüfen zu lassen, insbesondere auf ihre Tauglichkeit zum Dienst mit der Waffe.

  •  

  • Die Ausbildungsqualität der Brandenburger Polizeibeamten bzgl. der Schusswaffenhandhabung gründlich zu überprüfen.

 

Hier geht es um eine grundlose Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch unangemessenen Schusswaffengebrauch der Polizei. Ein Einfangen des Hundes, notfalls mit der Stockschlinge, unter Anforderung eines Hundeführers der Polizei oder des Tierschutzes hätte als einzuleitende Maßnahme völlig ausgereicht.

 

Ihrer Antwort sehe ich bis zum 29. Mai 2001 entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rudi Klaus



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