- Dienstaufsichtsbeschwerde

 

 

Polizeipräsident Bernau

 

- per Einschreiben mit Rückschein -


26.04.2001

 

Dienstaufsichtsbeschwerde bzgl. Schußwaffengebrauch am 24.04.2001, in Bernau

 

verbunden mit den Aufforderungen

 

1. ein Disziplinarverfahren gegen die betreffenden Beamten wegen Verstoß gegen das  Polizeigesetz Brandenburg „Verhalten gegenüber gefährlichen Hunden“, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie Verstoß gegen § 17 TierschG einzuleiten

 

2. die betreffenden Beamten durch einen Psychologen auf ihre Diensttauglichkeit überprüfen zu lassen (Verdacht der psychischen Instabilität /Hysterie, eingeschränkte Wahrnehmung der Realität, Unvermögen zur logischen Schlußfolgerung und situationsadäquaten Einschätzung von Risiken und Maßnahmen), insbesondere auf ihre Tauglichkeit zum Dienst mit der Waffe

 

3. die Ausbildungsqualität der Bernauer Polizeibeamten bzgl. der Schußwaffenhandhabung gründlich zu überprüfen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit reiche ich bzgl. des o.a. Einsatz Beschwerde ein und fordere Sie auf, den Vorfall umgehend und lückenlos aufzuklären und auf seine strafrechtliche Relevanz zu prüfen sowie die o.a. angemessenen Maßnahmen und Untersuchungen einzuleiten.

 

Begründung:

 

Hier geht es um grundlose Tötung eines gefesselten Hundes und einer Katze durch unangemessenen Schußwaffengebrauch der Polizei.

 

Als die Polizisten am Tatort eintrafen, war der Hund "Sunny" bereits von Passanten an einen Baumstumpf gefesselt worden. Das der Hund sich von fremden Leuten, den Passanten, hat von der Katze wegholen lassen und sich ohne Gegenwehr hat fesseln lassen, beweist, daß dieses Tier keine Gefahr für Menschen darstellte. Ausser der armen Katze kam niemand zu Schaden.

Auf dem Zeitungsfoto ist deutlich zu erkennen, daß der erschossen Hund fest an diesem Baumstumpf gefesselt ist. Wo bitte ist das Seil „gefährlich gelockert“

War der Beamter der laut Bildzeitungsartikel  „am schnellsten reagierte" ein Tierarzt? Konnte er die Verletzung der Katze durch Hund überhaupt als tödlich beurteilen?

Werde ich demnächst bei einem Verkehrsunfall auch von einem freundlichen Beamten begutachtet und dann mit Tomahawk-Deformationsmunition erlöst!!!

Begründung des besonderen öffentlichen Interesses:

 

Eindeutig ist, Bernauer Polizeibeamten ist die Fähigkeit, Situationen realistisch einzuschätzen und in adäquater Form zu reagieren, verloren gegangen.

Ob dies durch die von den Medien und Politikern geschürte Kampfhundehysterie verursacht wurde, sollten Polizeipsychologen und -soziologen eingehend prüfen und Gegenmaßnahmen einleiten.

 

Es kann nicht sein, dass zukünftig beim Anblick eines Hundes bestimmter Rasse, die noch dazu wehrlos an einen Baumstumpf gefesselt sind, bei Ordnungswidrigkeiten wie Verstößen gegen die Anleinpflicht oder auch bei normalem Hundeverhalten unter Hunden (Bellen, Knurren, Spielen, Raufen) sofort zur Schußwaffe gegriffen wird.

 

Grundsätzlich sollte einmal überlegt werden, dass selbst im Fall eines tatsächlichen Angriffs eines Hundes auf eine Katze der Schußwaffeneinsatz kein adäquates Mittel ist.

 

Eine Aggressivität gegenüber Menschen, die ethologisch sauber von der Aggressivität gegenüber Artgenossen oder auch Kleintieren wie in diesem Fall Katzen zu trennen ist, hat der Staffordshire in keinem Augenblick gezeigt. Die Argumentation der "Gefahrenabwehr" kann also als Legitimation für den Schußwaffengebrauch nicht ins Feld geführt werden, besonders da hier das Tier fast bewegunslos gefesselt war. Bei der Betrachtung des Zeitungsfotos ist zu erkennen das zwischen dem Hals Tieres und dem Baumstumpf kein Blatt Papier mehr passen würde.

 

Bitte bestätigen Sie mir Eingang, Ordnungsmäßigkeit dieser Dienstaufsichtbeschwerde und halten Sie uns bzgl. ihrer Bearbeitung in schriftlicher Form auf dem jeweils aktuellen Stand.

 

Ihrer Antwort sehe ich bis zum 20.05.2001 entgegen.


Mit freundlichen Grüßen

 

 

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