Peter Böttcher
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GEWOBA AG
Herr von Lienen
Rembertiring 27
28195 Bremen 10. November 2002
Ihr Schreiben an Herrn Özsüer, Eisseler Str. 7, 28327 Bremen
13. Eigentümerversammlung
Sehr geehrter Herr von Lienen,
Ihr o.g. Schreiben wurde mir von Herrn Özsüer zugesandt.
Wie ich hier erkennen kann, haben Sie persönlich angeregt, dass
ein Verbot für ausländische Hunde in den Blöcken durch die
anwesenden Personen beschlossen werden kann.
Sie wollen zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei dem Hund von
Herrn Özsüer nicht um einen Kampfhund handelt, sondern um einen
ganz normalen Pit-Bull Terrier.
Ein Kampfhund ist ein zum Kampf ausgebildeter Hund.
Dieses trifft auf den Hund von Herrn Özsüer nicht zu.
Aus diesem Grund wollen Sie mit diesen Äußerungen vorsichtig
umgehen, da weitere Bemerkungen in dieser Richtung eine
Beleidigung darstellen.
Der Hund von Herrn Özsüer ist ordnungsgemäß beim Stadtamt
gemeldet. Herr Özsüer zahlt für seinen Hund Steuern und hat den
Hund gemäß Gesetz haftpflichtversichert. Alle gesetzlichen
Auflagen wurden erfüllt. In Kürze wird Herr Özsüer mit seinem Hund
den Wesenstest ablegen.
Um den Hund auf den Test vorzubereiten, nimmt Herr Özsüer sogar
Einzelunterricht bei einer Hundetrainerin. Hätte Herr Özsüer
Negatives mit dem Hund vor, würde er sicherlich dieses nicht
unternehmen und Geld sparen.
Der guten Ordnung halber weise ich Sie darauf hin, dass die von
Ihnen genannte Hundeverordnung vom 27. Juni 2000 ersetzt wurde
durch ein Landesgesetz und zwar am 02. Oktober 2001.
Ebenfalls werden die Verordnungen bereits von höher gestellten
Gerichten bezweifelt.
Die Gewoba hat mit Schreiben vom 02.08.2000 Herrn Özsüer
gezwungen, seinen Hund aufzugeben und somit aus seiner damaligen
Wohnung gedrängt.
Eine Person, die nicht alles für seinen Hund machen würde, hätte
die dreiste Frist, die von Ihrem Unternehmen gestellt wurde,
eingehalten und das Tier abgegeben.
Nicht so Herr Özsüer. Er blieb seinem Freund/Hund treu und suchte
eine neue Bleibe.
Jetzt versuchen Sie es wieder. Wollen Sie nur wegen einer
abstrakten Gefahr, also eine Gefahr die es nicht gibt, die
Obdachlosigkeit des Herrn Özsüer riskieren?
Dieses kann nicht anerkannt werden und verstößt, mindestens in
einem Fall, gegen das Grundgesetz.
Aus diesem Grund sieht Herr Özsüer Ihr Schreiben als
gegenstandslos an.
Geht es in der Angelegenheit wirklich nur um den Hund?
Um Ihnen etwas Information über diese hausgemachte Problematik zu
geben, habe ich dem Schreiben eine Veröffentlichung der
Polizeigewerkschaft sowie das Urteil des Internationalen
Gerichtshof für Tierrechte in Genf beigefügt.
Selbstverständlich helfe ich Ihnen gern bei dem Thema der
Kampfhundlüge.
Mit freundlichen Grüßen
P. Böttcher
Verteiler I
http://www.maulkorbzwang.de
http://www.leinenzwang.de
http://www.tierheim-olpe.de
http://Halil.com
Hürriyet, Türkische Zeitung
IG-Hundefreunde, Hamburg
Fondation Franz Weber, CH
Internationaler Gerichtshof
für Tierrechte
Jüdische Zeitung NY
CDU Fraktion
SPD Fraktion
FDP Fraktion
Hier die Schreiben an den Herrn Özsüer -
wäre schön wenn der eine oder andere mal etwas Zivilcourage zeigt
und auch der GEWOBA schreibt.
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