- Fakten !

 

Peter Böttcher
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28071 Bremen
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eMail:
PSS.Boettcher@t-online.de


GEWOBA AG
Herr von Lienen
Rembertiring 27

28195 Bremen 10. November 2002




Ihr Schreiben an Herrn Özsüer, Eisseler Str. 7, 28327 Bremen
13. Eigentümerversammlung


Sehr geehrter Herr von Lienen,

Ihr o.g. Schreiben wurde mir von Herrn Özsüer zugesandt.

Wie ich hier erkennen kann, haben Sie persönlich angeregt, dass ein Verbot für ausländische Hunde in den Blöcken durch die anwesenden Personen beschlossen werden kann.

Sie wollen zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei dem Hund von Herrn Özsüer nicht um einen Kampfhund handelt, sondern um einen ganz normalen Pit-Bull Terrier.

Ein Kampfhund ist ein zum Kampf ausgebildeter Hund.

Dieses trifft auf den Hund von Herrn Özsüer nicht zu.

Aus diesem Grund wollen Sie mit diesen Äußerungen vorsichtig umgehen, da weitere Bemerkungen in dieser Richtung eine Beleidigung darstellen.

Der Hund von Herrn Özsüer ist ordnungsgemäß beim Stadtamt gemeldet. Herr Özsüer zahlt für seinen Hund Steuern und hat den Hund gemäß Gesetz haftpflichtversichert. Alle gesetzlichen Auflagen wurden erfüllt. In Kürze wird Herr Özsüer mit seinem Hund den Wesenstest ablegen.

Um den Hund auf den Test vorzubereiten, nimmt Herr Özsüer sogar Einzelunterricht bei einer Hundetrainerin. Hätte Herr Özsüer Negatives mit dem Hund vor, würde er sicherlich dieses nicht unternehmen und Geld sparen.

Der guten Ordnung halber weise ich Sie darauf hin, dass die von Ihnen genannte Hundeverordnung vom 27. Juni 2000 ersetzt wurde durch ein Landesgesetz und zwar am 02. Oktober 2001.

Ebenfalls werden die Verordnungen bereits von höher gestellten Gerichten bezweifelt.

Die Gewoba hat mit Schreiben vom 02.08.2000 Herrn Özsüer gezwungen, seinen Hund aufzugeben und somit aus seiner damaligen Wohnung gedrängt.

Eine Person, die nicht alles für seinen Hund machen würde, hätte die dreiste Frist, die von Ihrem Unternehmen gestellt wurde, eingehalten und das Tier abgegeben.

Nicht so Herr Özsüer. Er blieb seinem Freund/Hund treu und suchte eine neue Bleibe.

Jetzt versuchen Sie es wieder. Wollen Sie nur wegen einer abstrakten Gefahr, also eine Gefahr die es nicht gibt, die Obdachlosigkeit des Herrn Özsüer riskieren?

Dieses kann nicht anerkannt werden und verstößt, mindestens in einem Fall, gegen das Grundgesetz.

Aus diesem Grund sieht Herr Özsüer Ihr Schreiben als gegenstandslos an.

Geht es in der Angelegenheit wirklich nur um den Hund?

Um Ihnen etwas Information über diese hausgemachte Problematik zu geben, habe ich dem Schreiben eine Veröffentlichung der Polizeigewerkschaft sowie das Urteil des Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf beigefügt.

Selbstverständlich helfe ich Ihnen gern bei dem Thema der Kampfhundlüge.


Mit freundlichen Grüßen


P. Böttcher



Verteiler I
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Internationaler Gerichtshof für Tierrechte
Jüdische Zeitung NY
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SPD Fraktion
FDP Fraktion


Hier die Schreiben an den Herrn Özsüer - wäre schön wenn der eine oder andere mal etwas Zivilcourage zeigt und auch der GEWOBA schreibt.


 

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