Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de
OFFENER BRIEF
9. April 2004
Anzeige wegen Volksverhetzung
Hallo,
da ich immer wieder Anfragen erhalte, wer mich wegen Volksverhetzung angezeigt
hat und es jetzt bereits zu Streitigkeiten unter uns kommt, muss ich dieses
klarstellen.
Ich wollte nicht über diesen Vorfall informieren, um nicht eine negative
Reaktion auszulösen.
Dieses soll auch nicht geschehen.
Weder Silke Groos oder die anderen Namen, die gehandelt wurden, haben mich
angezeigt.
Keiner aus dem Tierschutz.
Es ging in der Sachlage auch nicht um unsere gemeinsame Sache.
Da ich viel über Israel lese, fand ich die Internet Adresse der jüdischen
Gemeinde zu Speyer.
Ich fand es gut, dass gerade in der heutigen Zeit eine dieser Gemeinden sich im
Internet darstellt und ein Gästebuch führt.
Also schrieb ich einen Gästebucheintrag über eine Umfrage, die ich einmal
machte, es ging um Halbinformationen und wie man in Deutschland hiermit
arbeitete und arbeitet.
Wurde auch schon Monate vorher bei Achim veröffentlicht.
Die Geschäftsführerin der Gemeinde, Frau Juliana K., hat wohl, wie ich annehme,
Probleme mit der deutschen Sprache und diesen Beitrag nicht begriffen.
Also zeigte Sie mich bei der Polizei Speyer an.
Die Polizisten Herr M. und Herr M., Polizei Speyer kontrollierten wohl auch
nicht groß weiter und schalteten die Kriminaldirektion Ludwigshafen ein. Diese
konnte offensichtlich auch nicht entscheiden und leiteten es an die
Staatsanwaltschaft Frankenthal weiter (bereits hier hätten Kosten gespart
werden können). Dann ging es an die Kripo Bremen, danach an die
Staatsanwaltschaft Bremen oder umgekehrt etc.
Erst die Staatsanwaltschaft Bremen stellte den Sachverhalt richtig und wies die
Klage ab.
All dieser Umstand für nix!
Was mich allerdings gekränkt hat, ist, dass ich Frau K. schrieb und meine
Einstellung zu Israel und meinen Kampf gegen Antisemitismus darlegte.
Ferner bat ich um Erstattung meiner entstandenen Anwaltskosten in Höhe von
236,64 €.
Als einzige Antwort bekam ich, um es mit meinen Worten zu sagen, dass es mein
privates Problem ist, wenn ich einen Anwalt nehme. Ferner wolle man nichts mehr
von mir hören.
Nicht einmal eine Entschuldigung konnte Frau K. formulieren.
Ein Erinnerungsschreiben, das ich per Einschreiben-Rückschein schickte, kam mit
dem Vermerk: „ZURÜCK NICHT ABVERLANGT" zurück.
Was es so alles gibt.
Seitdem steht in meinen personenbezogenen Daten bei der Polizei:
- Tatverdächtiger/Täter, Beschuldigtenvernehmung für eine auswärtige
Dienststelle, PP Rheinland-Pfalz, Tatort: 67346 Speyer, Korngasse 28, Tatzeit:
19.09.2002. (Originalton).
- Mein Aktenzeichen: 231 Js 6466/03
Nun ja, so kann man das Leben miteinander auch verkomplizieren!
Das war schon alles.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Böttcher
Verteiler I & II
Internet
|