Andreas von Aulock,
Houtladingstraat 2,
NL 7102 BP Winterswijk
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 97
10559 Berlin
Winterswijk, 2001-03-23
Strafanzeige wg. öffentlicher Rufschädigung der Bundesrepublik mittels
des Radio- und Fernsehsenders BBC in London.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen mit dem Ziel
der Einleitung eines Strafverfahrens gegen: Herrn Hans von Plotz, Geschäftsträger der Bundesrepublik
Deutschland im Vereinigten Königreich Großbritannien.
Zu laden über das Auswärtige Amt, Werderscher Markt, 10117 Berlin.
Wegen:
öffentlicher Rufschädigung der Bundesrepublik Deutschland und Verunglimpfung unzähliger Bürger der Bundesrepublik Deutschland im
In- und Ausland.
Begründung:
Herr von Plotz hat in seiner Funktion als deutscher Geschäftträger in
den Morgenstunden des 12.02.01 dem Radiosender BBC in London ohne erkennbare Notwendigkeit ein Interview zum Thema Kampfhund Gesetze in
Deutschland gegeben.
Dies wäre nicht weiter von Bedeutung, wenn Herr von Plotz die Wahrheit u. a. zu den Rassen der Bullterrier gesagt
hätte. Herr von Plotz behauptete jedoch Bullterrier, Pitt Bullterrier,
Staffordshire Bullterrier sowie der American Staffordshire Terrier hätten wegen ihrer gesteigerten Aggression und der hieraus
entstehenden Gefährdung des Menschen verboten werden müssen.
Des weiteren stellte Herr von Plotz die Behauptung auf, das die vorgenannten Rassen eine höhere Beißkraft gegenüber den üblicher Weise
in Deutschland gehaltenen Rassen aufzuweisen hätten.
Beide von Herrn von Plotz gemachten Aussagen sind sowohl kynologisch, wie auch
veterinärmedizinisch, von entsprechenden Fachleuten, wie z. B. Herrn Dr. Dieter Fleig und Frau Prof. Dorit Feddersen Petersen und
anderen, zum Teil in Gutachtenform widerlegt worden.
Auch unter Berücksichtigung der Tatsache das der gemeine Deutsche in dem Ruf
steht, sein Wissen für das Non plus Ultra zu halten, haben die von
Herrn von Plotz gemachten Äußerungen erhebliche Verärgerungen über
Deutschland in England, dem Stammland aller Terrier (egal ob Bull oder
nicht), sowie unter englischen Mitbürgern in Deutschland ausgelöst, und somit zu einem Ansehensverlust geführt, insbesondere deshalb, weil
Herr von Plotz, offenbar entgegen besseren Wissens, behauptete,
Beißvorfälle mit tödlichem Ausgang wären beim Deutschen Schäferhund
nicht bekannt.
Des weiteren sind unzählige Bürger der Bundesrepublik von Herrn von Plotz verunglimpft und beleidigt worden, indem Ihnen Einsichten in die
Notwendigkeit der Kampfhundegesetze und Verordnungen unterstellt
wurden, obschon diese weder gegeben noch erforderlich sind. Einige Hundehalter und Züchter haben Ihre Tiere und teilweise auch sich
selbst im Ausland in Sicherheit gebracht, wie Sie z. B. an meinen Absenderangaben erkennen können. In diesem Zusammenhang wurde von
Herrn von Plotz ebenfalls die Behauptung aufgestellt Kritik an dem Handeln der deutschen Politik käme ausschließlich vom Ausland. Auch
hier hat Herr von Plotz üble Nachrede praktiziert, denn in Deutschland
üben nach wie vor regelmäßig Hunderte und Tausende betroffener, sowie
solidarischer, Hundehalter Kritik an dem politischen Aktivismus gegen bestimmte Hunderassen, nur scheint es den Medien zu unpopulär zu sein,
darüber noch zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas von Aulock
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Und gleich dazu -
Dienstaufsichtsbeschwerde:
Andreas von Aulock,
Houtladingstraat 2,
NL 7102 BP Winterswijk
Auswärtiges Amt
- Disziplinarvorstand -
Werderscher Markt
10117 Berlin
Winterswijk, 2001-03-23
Dienstaufsichtsbeschwerde bzgl. Interview gegeben am 12.02. gegenüber
dem Radio und Fernsehsender BBC in London.
Verbunden mit den Aufforderungen
1. ein Disziplinarverfahren gegen den deutschen Geschäftsträger
für die Bundesrepublik Deutschland im Vereinigten Königreich Großbritannien Herrn Hans von Plotz wegen öffentlicher Beleidigung und
Diskriminierung in der Bundesrepublik lebender Hundehalter bestimmter Hunderassen.
2. feststellen zu lassen ob Herr von Plotz autorisiert war, derart unqualifizierte Äußerungen, wie in Interview geschehen,
öffentlich abzugeben. Wenn er es nicht war, bitte ich festzustellen auf wessen Weisung es dennoch geschah.
3. unter zur Hilfenahme erfahrener Fachkräfte, wie Ärzten, Psychologen etc. festzustellen, ob Herr von Plotz Physisch, Psychisch
oder anderweitig konstitutionell überhaupt in der Lage ist, in einer Zeit wie der jetzigen, die Bundesrepublik an einer derart exponierten
Stelle angemessen zu vertreten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich gemäß dem obengenannten Sachverhalt Beschwerde ein
und fordere Sie auf die Umstände des Interviews umgehend und lückenlos
aufzuklären und evtl. strafrechtlich Schritte prüfen um eine Wiederholung derartig Image schädigender Auftritte deutscher
Geschäftsträger zu vermeiden.
Begründung:
Herr von Plotz hat in dem Interview gegenüber seinem Gesprächspartner
des britischen Radio und Fernsehsenders BBC die Behauptung aufgestellt
die 4 in Deutschland indizierten Bullterrierrassen hätten wegen ihrer
erheblichen Gefahr für den Menschen indiziert werden müssen.
Dies ist eine glatte Lüge, da sowohl ausgewiesene Kynologen, wie auch erfahrene
Veterinäre hierfür bisher kein entsprechendes rassetypisches Indiz haben.
Da der Bullterrier in Großbritannien, seinem Ursprungsland, weitverbreitet, und auch der Charakter der Rassen hinreichend bekannt
ist, musste diese Aussage von Herrn von Plotz Irritationen auslösen.
Des weiteren beinhaltet diese Aussage eine Diffamierung u.a. deutscher
Bullterrier Freunde, denen damit unterstellt wird zu gewissenlosen Subjekten der deutschen Gesellschaft zu gehören, dies ist aber ebenso
wenig richtig, wie die frühere Einschätzungen sog. Kampfhundehalter
als potentiell Rechtsradikal oder Rotlichtgeschädigt.
Des weiteren stellt Herr von Plotz die Behauptung auf, die Gefährdung
des Menschen durch die Bullterrier Rassen ginge, neben der Basisaggression, von der wesentlich höheren Beißkraft dieser Rassen
aus. Auch dies ist eine nicht zutreffende Aussage, denn hierzu haben bisher weder Kynologen noch Veterinärmediziner eine geeignete und
vergleichbare Meßmethode entwickeln können, da nahezu jede Rasse ihr
eigenes Beißverhalten hat.
Weiter führt Herr von Plotz an, das die deutschen Halter und Züchter,
der durch das Bundesgesetz und die Länderverordnungen indizierten Rassen, die Notwendigkeit dieser Gesetze akzeptiert hätten und Kritik
nur von außen nach Deutschland hereingetragen würde.
Meine Lebensgefährtin und ich sind eins von vielen Beispielen, dass das
Wissen von Herrn von Plotz eines Updates bedarf, denn wir sahen uns im
Jahr 2000, als geborene Deutsche, gezwungen unsere ruhige bürgerliche
Existenz in den Niederlanden fortzusetzen, da wir aus Überzeugung Halter einer in NRW indizierten Rasse sind.
Wer sich für Hunde interessiert, kennt sicher auch Fälle wo Züchter, teilweise unter
erheblichen Verlusten, ihre Tiere ins Ausland verkauft haben, da die weitere Zucht der Rassen in Deutschland verboten wurde.
Hier von freiwillig eingestellten Zuchten und Einsichten der Bevölkerung zu
sprechen, entspricht einer Verhöhnung des eigenen Volkes und einer gezielten Verdummung fremder Völker.
Die Behauptung von Herrn von Plotz Kritik käme nur aus dem Ausland entspricht eindeutig nicht der
Wahrheit, denn auch in Deutschland gibt es nach wie vor Proteste gegen
den öffentlich verordneten groben Unfug zu Lasten der Hunde und Ihrer
Halter, unter anderem finden in Berlin wie auch in Düsseldorf und weiteren Städten regelmäßig Protestveranstaltungen statt. Der
Unterschied den Herr von Plotz offensichtlich wahrzunehmen nicht bereit ist, liegt darin, das im Ausland über solche Proteste
berichtet wird, um dies auch in Deutschland zu tun ist es zu unpopulär.
Des weiteren ist Herr von Plotz offensichtlich nicht bereit wahrzunehmen, dass der Deutsche Schäferhund in den Beißstatistiken,
unabhängig von der Betrachtungsrichtung, kontinuierlich erste Plätze
belegt, denn er hat in dem Interview eindeutig erklärt tödliche Beißvorfälle mit Deutschen Schäferhunden wären nicht bekannt. Sollte
dieses auch bei Ihnen auf Unglauben stoßen bin ich gerne bereit Ihnen
entsprechende Vorfälle mit Orts- und Datumsangabe vorzulegen.
Begründung des besonderen öffentlichen Interesses:
Das besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Beschwerde ist dadurch gegeben, dass sich die Weltöffentlichkeit durch
ein solch wahrheitswidriges Verhalten deutscher Geschäftsträger ein
nachteiliges Bild von den Absichten der deutschen Politik, sowie des Deutschen Charakters machen kann und wird.
Ein solches Ergebnis kann weder im Interesse der deutschen Politik noch der deutschen
Bevölkerung liegen. Auch wenn deutsche Entscheidungsträger sich gegen
diesen Vergleich verwahren, wird im Ausland bereits seit längerem mit
Sorge beobachtet das Deutschland erneut gegen ein Wirbeltier, ebenso wie es der Mensch biologisch betrachtet ist, mit Rassegesetzen
vorgegangen wird. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es wichtig, das
die Bundesrepublik solche, eher von Selbstdarstellungsdrang als von Kompetenz getragenen Auftritte Ihrer Geschäftsträger unterbindet bzw.,
wenn bereits geschehen, ahndet.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und die Recht- und Ordnungsmäßigkeit dieser
Dienstaufsichtsbeschwerde unverzüglich und halten Sie mich bitte schriftlich über den Stand der Sachlage stets
auf dem aktuellen Stand.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas von Aulock |