.Lond RK-S2 Oeckl schrieb:

Sehr geehrter Herr Böttcher,


Botschafter Dr. von Ploetz hat mich gebeten, Ihnen für Ihr Schreiben, in dem Sie auf den Bericht in den Internetnachrichten hinweisen, zu danken und Ihnen zu antworten.

Es gehört zu den allgemeinen Aufgaben einer Botschaft, deutsches Bundes- und Landesrecht im Gastland zu erklären und um Verständnis hierfür zu werben.

In diesem Sinne wurden dem -Evening Standard- die neuen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung gefährlicher Hunde in Deutschland erläutert.

Im Laufe dieses Gespräches kamen auch mögliche kulturelle Unterschiede bei der Haltung von Staffordshire Bullterriern in Deutschland und Großbritannien zur Sprache. Zu keiner Zeit wurde einzelnen deutschen Haltern Aggressivität unterstellt.

Auf die Darstellung in der Presse hat die Botschaft naturgemäß keinen Einfluß.

Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag


Rainer Dobbelstein
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung
der Deutschen Botschaft London

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Sehr geehrter Herr Dobbelstein,

da es sich bei den deutschen Rassegesetzen um zweifelhafte Absonderungen der Politik handelt, sollten Diplomaten diese neuen Rassegesetze, die an die Gesetze erinnern, die es jüdischen Mitbürgern unmöglich machte in Deutschland weiter zu leben, mit Vorsicht
behandeln.

Einen möglichen kulturellen Unterschied bei den Haltern von z.B. Bullterriern in Deutschland und England zu sehen, ist nur ein diplomatischer Eiertanz.

Auf die Darstellung in der Presse hat die Botschaft sehrwohl Einfluß.

Wenn Sie auf direkte Fragen, direkt antworten und kein diplomatisches Drumherumgerede machen würden, würde auch die englische Presse konkret schreiben.

Schließlich gibt es in England noch eine objektive Presse und nicht, wie in Deutschland, eine Mehrzahl von Propagandablättern und Sendern.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher


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