Andreas von Aulock, Houtladingstraat 2, NL 7102 BP Winterswijk

 

Auswärtiges Amt

- Disziplinarvorstand -

Werderscher Markt

10117 Berlin

 

Winterswijk,                                                                                2001-03-23

 

Dienstaufsichtsbeschwerde bzgl. Interview gegeben am 12.02. gegenüber dem Radio und Fernsehsender BBC in London.

Verbunden mit den Aufforderungen

1. ein Disziplinarverfahren gegen den deutschen Geschäftsträger für die Bundesrepublik Deutschland im Vereinigten Königreich Großbritannien Herrn Hans von Plotz wegen öffentlicher Beleidigung und Diskriminierung in der Bundesrepublik lebender Hundehalter bestimmter Hunderassen.

2. feststellen zu lassen ob Herr von Plotz autorisiert war, derart unqualifizierte Äußerungen, wie in Interview geschehen, öffentlich abzugeben. Wenn er es nicht war, bitte ich festzustellen auf wessen Weisung es dennoch geschah.

3. unter zur Hilfenahme erfahrener Fachkräfte, wie Ärzten, Psychologen etc. festzustellen, ob Herr von Plotz Physisch, Psychisch oder anderweitig konstitutionell überhaupt in der Lage ist, in einer Zeit wie der jetzigen, die Bundesrepublik an einer derart exponierten Stelle angemessen zu vertreten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich gemäß dem obengenannten Sachverhalt Beschwerde ein und fordere Sie auf die Umstände des Interviews umgehend und lückenlos aufzuklären und evtl. strafrechtlich Schritte prüfen um eine Wiederholung derartig Image schädigender Auftritte deutscher Geschäftsträger zu vermeiden.

Begründung:

Herr von Plotz hat in dem Interview gegenüber seinem Gesprächspartner des britischen Radio und Fernsehsenders BBC die Behauptung aufgestellt die 4 in Deutschland indizierten Bullterrierrassen hätten wegen ihrer erheblichen Gefahr für den Menschen indiziert werden müssen. Dies ist eine glatte Lüge, da sowohl ausgewiesene Kynologen, wie auch erfahrene Veterinäre hierfür bisher kein entsprechendes rassetypisches Indiz haben. 

Da der Bullterrier in Großbritannien, seinem Ursprungsland, weitverbreitet, und auch der Charakter der Rassen hinreichend bekannt ist, musste diese Aussage von Herrn von Plotz Irritationen auslösen. 

Des weiteren beinhaltet diese Aussage eine Diffamierung u.a. deutscher Bullterrier Freunde, denen damit unterstellt wird zu gewissenlosen Subjekten der deutschen Gesellschaft zu gehören, dies ist aber ebenso wenig richtig, wie die frühere Einschätzungen sog. „Kampfhundehalter“ als potentiell Rechtsradikal oder Rotlichtgeschädigt.

Des weiteren stellt Herr von Plotz die Behauptung auf, die Gefährdung des Menschen durch die Bullterrier Rassen ginge, neben der Basisaggression, von der wesentlich höheren Beißkraft dieser Rassen aus. Auch dies ist eine nicht zutreffende Aussage, denn hierzu haben bisher weder Kynologen noch Veterinärmediziner eine geeignete und vergleichbare Meßmethode entwickeln können, da nahezu jede Rasse ihr eigenes Beißverhalten hat.

Weiter führt Herr von Plotz an, das die deutschen Halter und Züchter, der durch das Bundesgesetz und die Länderverordnungen indizierten Rassen, die Notwendigkeit dieser Gesetze akzeptiert hätten und Kritik nur von außen nach Deutschland hereingetragen würde. 

Meine Lebensgefährtin und ich sind eins von vielen Beispielen, dass das Wissen von Herrn von Plotz eines Updates bedarf, denn wir sahen uns im Jahr 2000, als geborene Deutsche, gezwungen unsere ruhige bürgerliche Existenz in den Niederlanden fortzusetzen, da wir aus Überzeugung Halter einer in NRW indizierten Rasse sind. Wer sich für Hunde interessiert, kennt sicher auch Fälle wo Züchter, teilweise unter erheblichen Verlusten, ihre Tiere ins Ausland verkauft haben, da die weitere Zucht der Rassen in Deutschland verboten wurde. Hier von freiwillig eingestellten Zuchten und Einsichten der Bevölkerung zu sprechen, entspricht einer Verhöhnung des eigenen Volkes und einer gezielten Verdummung fremder Völker. Die Behauptung von Herrn von Plotz Kritik käme nur aus dem Ausland entspricht eindeutig nicht der Wahrheit, denn auch in Deutschland gibt es nach wie vor Proteste gegen den öffentlich verordneten groben Unfug zu Lasten der Hunde und Ihrer Halter, unter anderem finden in Berlin wie auch in Düsseldorf und weiteren Städten regelmäßig Protestveranstaltungen statt. Der Unterschied den Herr von Plotz offensichtlich wahrzunehmen nicht bereit ist, liegt darin, das im Ausland über solche Proteste berichtet wird, um dies auch in Deutschland zu tun ist es zu unpopulär.

Des weiteren ist Herr von Plotz offensichtlich nicht bereit wahrzunehmen, dass der Deutsche Schäferhund in den Beißstatistiken, unabhängig von der Betrachtungsrichtung, kontinuierlich erste Plätze belegt, denn er hat in dem Interview eindeutig erklärt tödliche Beißvorfälle mit Deutschen Schäferhunden wären nicht bekannt. Sollte dieses auch bei Ihnen auf Unglauben stoßen bin ich gerne bereit Ihnen entsprechende Vorfälle mit Orts- und Datumsangabe vorzulegen.

Begründung des besonderen öffentlichen Interesses:

Das besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Beschwerde ist dadurch gegeben, dass sich die Weltöffentlichkeit durch ein solch wahrheitswidriges Verhalten deutscher Geschäftsträger ein nachteiliges Bild von den Absichten der deutschen Politik, sowie des Deutschen Charakters machen kann und wird. Ein solches Ergebnis kann weder im Interesse der deutschen Politik noch der deutschen Bevölkerung liegen. Auch wenn deutsche Entscheidungsträger sich gegen diesen Vergleich verwahren, wird im Ausland bereits seit längerem mit Sorge beobachtet das Deutschland erneut gegen ein Wirbeltier, ebenso wie es der Mensch biologisch betrachtet ist, mit Rassegesetzen vorgegangen wird. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es wichtig, das die Bundesrepublik solche, eher von Selbstdarstellungsdrang als von Kompetenz getragenen Auftritte Ihrer Geschäftsträger unterbindet bzw., wenn bereits geschehen, ahndet.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und die Recht- und Ordnungsmäßigkeit dieser Dienstaufsichtsbeschwerde unverzüglich und halten Sie mich bitte schriftlich über den Stand der Sachlage stets auf dem aktuellen Stand.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas von Aulock


Abschrift der Antwort aus dem AA vom 28.03.01

Betr. : Ihre Beschwerde über Botschafter Dr. von Ploetz, London, vom 23.03.01

 

Sehr geehrter Herr von Aulock,

 

mit Ihrer o.a. Beschwerde wenden Sie sich gegen Äußerungen, die der Botschafter Dr. von Ploetz anlässlich eines Interviews mit der BBC am 12. 02.2001 im Zusammenhang mit den gesetzlichen Maßnahmen gegen „Kampfhunde“ getätigt hat. Es steht Ihnen frei, mit diesem formlosen Rechtsbehelf die Amtsführung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu beanstanden, ohne das es auf eine unmittelbare Beschwer ankommt. Soweit Sie Ihre Kritik hingegen mit ehrverletzenden Angriffen verbinden, weise ich diese als inakzeptabel zurück und fordere Sie auf, dergleichen zu unterlassen.

Die von Ihnen zitierten Bemerkungen habe ich auf etwaige Mängel geprüft.

Verstöße gegen Dienstpflichten habe ich dabei nicht festgestellt.

Botschafter Dr. von Ploetz hat in dem betreffenden Interviewerkennbar nicht seine persönliche Auffassung geäußert, sondern den Stand der gesetzlichen Maßnahmen gegen die Haltung und Zucht von Hunden mit gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde) wiedergegeben.

Ihre fachlichen Bedenken gegenüber hunderassenspezifischen Ansätzen gehen daher an der Sache vorbei. 

Tatsache ist, dass eine Mehrzahl von Bundesländern Gefahrenhundeabwehrverordnungen erlassen hat, die unwiderlegbare Vermutungen für die gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen aufstellen. Die Bemerkung, dass die deutschen Halter und Züchter die Notwendigkeit dieser Maßnahmen akzeptiert hätten, mag in Ihrem Fall nicht zutreffen. Sie wird als Tendenzaussage jedoch dadurch nicht falsch

Ich weise Ihre Beschwerde daher als sachlich unbegründet zurück.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Schnakenberg


Andreas von Aulock, Houtladingstraat 2, NL 7102 BP Winterswijk

 

Auswärtiges Amt

- Dr. Schnakenberg -

Werderscher Markt

10117 Berlin

                                                                                         Winterswijk, 2001-04-04

 

Gz: 100 (100)- 102.00 LOND

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schnakenberg,

zunächst möchte ich mich für Ihre schnelle Antwort auf mein Schreiben vom 23.03.01 bedanken, möchte aber gleichzeitig feststellen das ich auch einen längeren Zeitraum des Wartens in Kauf genommen hätte, wenn Sie meinen Schreiben die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt worden wäre. Ich bedauere sehr, wenn sie in meiner Kritik ehrverletzende Aussagen entdeckt haben, denn dies lag nicht in meiner Absicht und kann auch nach neuerlicher Durchsicht meines Schreibens vom o. g. Datum weiterhin nicht nachvollzogen werden. Einzig mir erkennbare Möglichkeiten der Ehrverletzung in meinem Schreiben scheinen mir zu sein, dass ich ein politisch motiviertes, und dadurch Ideologie behaftetes Auftreten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes, auf der Basis von nachweisbarem Fachwissen kritisiert habe und dies auch weiterhin tun werde.

Wenn Ihre Überprüfungen keine Verstöße gegen die Dienstpflichten von Herrn von Ploetz ergeben haben, verwundert mich dies schon sehr. Von den gesetzlichen Maßnahmen ist z. B. der Deutsche Schäferhund in keiner Weise betroffen, obschon Herr von Ploetz hier eindeutig unrichtige Aussagen öffentlich getroffen hat. Dies ist ein tauglicher Nachweis dafür dass Herr von Ploetz, entgegen Ihren Angaben, nicht ausschließlich die gesetzlichen Maßnahmen in dem Interview vertreten hat. Des weiteren fehlt in den Ausführungen von Herrn von Ploetz, wenn er tatsächlich die Gesetzeslage darlegen sollte, ein Hinweis darauf das für Hundehalter die Grundrechte (Artikel 13 GG) eingeschränkt worden sind.

Meine Kritik an den hunderassenspezifischen Ansätzen der deutschen Gesetzgebung gehen entgegen Ihrer Annahme nicht an der Sache vorbei. Sie sind im Gegensatz zu der Meinung der Regierenden von fachkundiger Seite, d. h. anerkannten Kynologen und Veterinären, zum Teil in Gutachtehrlicher Art und Weise, als ungeeignet und falsch nachgewiesen worden. Die von Ihnen angeführte Tatsache, dass die Mehrzahl der Bundesländer Gefahrenabwehrverordnungen erlassen hat ist kein ausreichender Beweis dafür, das dieses Verhalten auch fachlich richtig sein muss.

Es ist sicher richtig, das die Tatsache das ich mich durch die neuen Gesetze gezwungen worden bin Deutschland zu verlassen kein Beweis dafür ist, das deutsche Hundehalter und Züchter die Notwendigkeit dieser Maßnahmen akzeptieren. Die diversen Klagen Deutscher Hundehalter und Züchter vor deutschen und europäischen Gerichten erhöhen die Chancen das meine Feststellung richtiger ist, als die Aussage vom Botschafter in diesem Punkt. Des weiteren führte Herr von Ploetz aus, das die deutsche Bundesregierung ihre Entscheidung auf Empfehlung von Gutachten getroffen habe, die bereits im letzten Jahr an die EU weitergeleitet worden seien. 

Einmal angenommen, diese Aussage von Herrn von Ploetz ist sachlich, fachlich und auch ideologisch zutreffend, können Sie mir dann bitte Ihre Erklärung dafür mitteilen, warum der zuständige EU Kommissar David Byrne die entsprechenden Unterlagen mehr als 3 Monate nach dem Jahreswechsel immer noch anmahnt?

Abschließend möchte ich Sie bitten die Zurückweisung meiner Beschwerde noch einmal zu überdenken. Zudem teile Ihnen mit, das, am gleichen Datum wie meine Ursprungsbeschwerde, bei der Staatsanwaltschaft Berlin beantragt wurde, mit dem Ziel der Strafverfolgung gegen Herrn von Ploetz zu ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas von Aulock

 

wMail: andreasvon.aulock@freeler.nl

 



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