- Breitsamer

Hallo Achim, ich habe Dir anbei meinen kurzen Schriftverkehr mit den Herrn Breitsamer angehangen. Vielleicht interessiert es jemanden, wie Herr B. zu dem Zuchtverbot des Bullterriers steht. Ich hatte nur nach den Bulli gefragt, weil ich selber Züchterin bin und konkrete Fragen diesbezüglich hatte. 

liebe Grüße Manuela Bärwald+Bullis 

P.S.Herr Breitsamer hat auch nichts gegen eine Veröffentlichung dieser E-Mail. Ursprüngliche Nachricht: 

From: "Manuela Bärwald"
To: "Frances Breitsamer"
Subject: Bullterrier
Date: Wed, 18 Jul 2001 23:08:37 +0200
 
Sehr geehrter Herr Breitsamer,
 
ich bin Bullterrierzüchterin aus Kiel und habe mit dem neuen Bundesgesetz, in welchem u.A. die Bullterrierzucht verboten werden soll, so meine Probleme.
Ich habe in Erfahrung gebracht, das die Politiker sich auf Ihr Gutachten beziehen! Ist das Richtig ? Warum soll in der Bundesrepublik der Bullterrier verboten werden? Wenn selbst in Bayern der Bullterrier "nur" in der Kategorie 2 zu finden ist? Sie wissen selber, das in Bayern mit einer der größten Bullterrierzüchter lebt, der auch züchtet. Da Sie doch auch die Wesenstests für sog. Kampfhunde durchführen, würde ich gerne von Ihnen erfahren, wie die Durchfallquote der Bullterrier bei den Wesentests ausfällt? Und wenn sie gering ausfällt, warum Sie das Zuchtverbot dieser liebenswürdigen Rasse befürworten? Es kann auch sein, das meine Informationen ihrer Person bzgl. nicht korrekt sind (was mich sehr freuen würde) und ich würde mich sehr freuen von Ihnen zu hören.
 
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Bärwald
www.sovereigns-bullterrier.de
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Sehr geehrte Frau Bärwald,

es ist schlichtweg erstunken und erlogen, dass ich den Gesetz- und Verordnungsgeber geraten hätte, Bullterrierhunde bzw. die Bullterrierzucht zu verbieten. Genau das Gegenteil ist der Fall. Als ich hörte, dass der Bundesgesetzgeber dies vor hat und mittlerweile im § 143 StGB auch umsetzte, sagte ich bei mehreren Veranstaltungen u. a. auch bei einer fallbezogenen Fachtagung in Würzburg, dass ich dies für falsch halte. Man wird mit einem gesetzlichen Zuchtverbot in der heutigen Zeit "der offenen Grenzen" durch so eine Rechtsmaßnahme keine Hunderasse eliminieren können. Ähnliches wurde bereits ab 1785 in England versucht und hat nicht funktioniert. Meine fachlichen Beratungen gingen immer schon (und gehen auch weiterhin dahin), den Bullterrier in der Kategorie 2 mit dem meines Erachtens in Bayern bewährten Modell der "Beweisumkehrmöglichkeit" (Negativzeugnis) zu belassen. Ich halte den Bullterrier nach wie vor für einen zu Personen freundlichen, unbekümmerten, wesensstarken Hund. Dass der Bullterrier im Beziehungsgefecht zu Artgenossen dynamischer und dominanter reagiert wie ein Pudel, ein Mittelschnauzer oder ein Kromfohrländer beispielsweise, und dass die Verletzungsfolgen dabei auch größer sind, als bei den vergleichbar großen, anderen Hunderassen beispielsweise, das wissen Sie genau so gut wie ich. Dies sollte aber nicht zu einem Zuchtverbot und zum Eliminieren einer ganzen Hunderasse führen. Ich halte es für sinnvoll, sicherheitsrechtlich und aus präventiven Gründen, bestimmte Hunderassen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, damit man ordnungsrechtlich denjenigen trifft, der "hinter der Leine" steht.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Breitsamer

 

Anmerkung: Tja Herr Breitsamer - was soll ich jetzt sagen?? Soll ich weinen über die viele Ungerechtigkeit die ihnen angetan wird?? Herr Breitsamer - Sie sind............... 

 

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