06.09.2002
Conclusio
Es ging in all den Jahren nie um Gefahrenabwehr, und es ging Politik und Lobby nie darum, Kinder zu schützen. Geschützt werden sollte eine Einkommensquelle (Deutscher Schäferhund). Wir haben gestern nach 2 Jahren der Recherche den Kreis geschlossen und sind zum Ausgangspunkt der "Kampfhundediskussion" zurückgekehrt. In den 80ger Jahren wurde nämlich im wesentlichen nur über eine gefährliche Rasse diskutiert: Den Deutschen Schäferhund (und die Schutzhundausbildung.) Vgl. u.a. den
Stern-Artikel von 1985: "Das Deutsche
Mistvieh". Daraufhin begann die Arbeit der Lobby, um die
gesellschaftliche Diskussion auf ein anderes Ziel zu richten. Geld und Populismus zählen - nicht Kinder. Westfalenpost, 06.09.2002: Siegenerin stellt Strafanzeige
gegen Höhn Siegen. (müthi) Die Siegenerin Silke
Groos, ehrenamtliche Geschäftsführerin des Tierheims Olpe, hat
Strafanzeige gegen NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn wegen
"fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen" bei der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestellt. Gleichzeitig reichte Groos beim
Ministerpräsidenten Clement eine "Fachaufsichtsbeschwerde und
Rechtsaufsichtsbeschwerde" gegen Höhn ein. Sie bezieht sich dabei
auf Aussagen, die die Ministerin im Interview mit der Westfalenpost
gemacht hat. Hintergrund ist die Beißattacke
eines Schäferhundes auf eine 72-jährige Siegenerin. Wie berichtet,
warf Groos Höhn ein Mitverschulden an der gefährlichen Attacke vor.
Die Ministerin habe es versäumt, "die Bevölkerung, insbesondere
Kinder und ältere Menschen, vor der wahrscheinlichsten und
schwerwiegendsten Gefahr, die von gefährlichen Hunden ausgeht, zu
schützen, nämlich vor dem Deutschen Schäferhund". Silke Groos: "Frau Höhn verhinderte
damit u.a., dass Hunde mit begonnener oder abgeschlossener
Schutzhundausbildung einen Maulkorb tragen müssen." Unterdessen nimmt der Fall eine
erstaunliche Wendung ein: Wie die Stadt auf Anfrage der WP erklärte,
hat der Besitzer seinen Hund nicht angemeldet. Gegen den
Hundebesitzer wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Das Ordnungsamt habe deshalb auch nicht feststellen können, ob der
Hund eine Schutzhundausbildung hat oder nicht. Wenn er eine gehabt
hätte, hätte die Behörde handeln und dem Hund einen Maulkorb
verpassen müssen. In einem Schreiben an
Ministerpräsident Clement erklärt Groos: "Natürlich habe ich von
Frau Höhn keinerlei Antwort auf mein Schreiben erhalten. Stattdessen
kam es zu gravierenden Falschinformationen seitens Frau Höhn
gegenüber der Presse im Interview der Westfalenpost." Darin hatte
Höhn u.a. erklärt, dass "der entscheidende Unterschied ist, ob es
sich um eine "Schutzhundausbildung, in der der Hund zur
Aggressivität gegen Menschen erzogen wird, oder um eine
Schutzdienstausbildung handelt, die zum Hundesport gehört". Diese
Hunde würden nicht zur Aggressivität gegenüber Menschen erzogen. Groos hält diese Aussage für falsch
und wirft Höhn vor, "Regelungen und Begriffsbestimmungen der
Landeshundeverordnung eigenmächtig zugunsten der
Schäferhunde-Lobbyisten zu ändern". 05.09.2002 Dazu ergänzend: Frau Ministerin Höhn im WP-Interview,
Printausgabe, Dienstag, 27. August 2002 "FRAGE: Höhn: "...Wir haben aber die
20/40-Regelung.
www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw026 Ich könnte eine scharf gemachte Bestie an der
Leine führen - es interessiert niemanden. dort Zeitungsartikel weiter unten. Oder auch hier die gesamte Zahl! http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/beissstatistik_kpl_46.htm Hier NOCHMALS als Grafik:
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