06.09.2002
 
Conclusio

Es ging in all den Jahren nie um Gefahrenabwehr, und es ging Politik und Lobby nie darum, Kinder zu schützen.
Geschützt werden sollte eine Einkommensquelle (Deutscher Schäferhund).
Wir haben gestern
nach 2 Jahren der Recherche den Kreis geschlossen und sind zum Ausgangspunkt der "Kampfhundediskussion" zurückgekehrt.

In den 80ger Jahren wurde nämlich im wesentlichen nur über eine gefährliche Rasse diskutiert:
Den Deutschen Schäferhund (und die Schutzhundausbildung.)
 

Vgl. u.a. den Stern-Artikel von 1985: "Das Deutsche Mistvieh".
 

Daraufhin begann die Arbeit der Lobby, um die gesellschaftliche Diskussion auf ein anderes Ziel zu richten.
Aufgrund der geringen Welpenproduktion und Einnahmen (aber auch aufgrund von verantwortungslosen Züchtern und Haltern) boten sich die sogenannten "Kampfhunderassen" als Bauernopfer für VDH und SV und als Sündenbock für die Politik an.

Das Desaster ist von vorne bis hinten menschengemacht.
Politiker und Lobbyisten bestimmen nach ihren Interessen - nicht Wissenschafler und Fachleute nach objektiven Kriterien.
Recht und Gesetz werde multipel gebrochen.

Geld und Populismus zählen - nicht Kinder.

Tote Kinder, tote Hunde sind das ganze Ergebnis der angeblichen Gefahrenabwehr.

Mit sehr traurigen Grüßen
Silke Groos

WDR Radio:

Anzeige gegen Umweltministerin Höhn

Die Ministerin habe sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, weil sie Ausnahmen von der Landeshundeverordnung erlaubt, begründet die Leiterin des Olper Tierheims, Groos, ihre Anzeige. So müssten zum Beispiel Schäferhunde mit einer Schutzhund-Ausbildung keinen Maulkorb tragen. Mitte August hatte ein solcher Hund eine ältere Dame in Siegen angegriffen und schwer verletzt. Daran trage die Ministerin eine Mitschuld, argumentiert Groos.
www.wdr.de/studio/siegen/aktuell

Westfalenpost, 06.09.2002:
 

Siegenerin stellt Strafanzeige gegen Höhn
 

Siegen. (müthi) Die Siegenerin Silke Groos, ehrenamtliche Geschäftsführerin des Tierheims Olpe, hat Strafanzeige gegen NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn wegen "fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen" bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestellt.
 

Gleichzeitig reichte Groos beim Ministerpräsidenten Clement eine "Fachaufsichtsbeschwerde und Rechtsaufsichtsbeschwerde" gegen Höhn ein. Sie bezieht sich dabei auf Aussagen, die die Ministerin im Interview mit der Westfalenpost gemacht hat.
 

Hintergrund ist die Beißattacke eines Schäferhundes auf eine 72-jährige Siegenerin. Wie berichtet, warf Groos Höhn ein Mitverschulden an der gefährlichen Attacke vor. Die Ministerin habe es versäumt, "die Bevölkerung, insbesondere Kinder und ältere Menschen, vor der wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten Gefahr, die von gefährlichen Hunden ausgeht, zu schützen, nämlich vor dem Deutschen Schäferhund".
 

Silke Groos: "Frau Höhn verhinderte damit u.a., dass Hunde mit begonnener oder abgeschlossener Schutzhundausbildung einen Maulkorb tragen müssen."
 

Unterdessen nimmt der Fall eine erstaunliche Wendung ein: Wie die Stadt auf Anfrage der WP erklärte, hat der Besitzer seinen Hund nicht angemeldet. Gegen den Hundebesitzer wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das Ordnungsamt habe deshalb auch nicht feststellen können, ob der Hund eine Schutzhundausbildung hat oder nicht. Wenn er eine gehabt hätte, hätte die Behörde handeln und dem Hund einen Maulkorb verpassen müssen.
 

In einem Schreiben an Ministerpräsident Clement erklärt Groos: "Natürlich habe ich von Frau Höhn keinerlei Antwort auf mein Schreiben erhalten. Stattdessen kam es zu gravierenden Falschinformationen seitens Frau Höhn gegenüber der Presse im Interview der Westfalenpost." Darin hatte Höhn u.a. erklärt, dass "der entscheidende Unterschied ist, ob es sich um eine "Schutzhundausbildung, in der der Hund zur Aggressivität gegen Menschen erzogen wird, oder um eine Schutzdienstausbildung handelt, die zum Hundesport gehört". Diese Hunde würden nicht zur Aggressivität gegenüber Menschen erzogen.
 

Groos hält diese Aussage für falsch und wirft Höhn vor, "Regelungen und Begriffsbestimmungen der Landeshundeverordnung eigenmächtig zugunsten der Schäferhunde-Lobbyisten zu ändern".
 

05.09.2002
 

Dazu ergänzend:
 

Frau Ministerin Höhn im WP-Interview, Printausgabe, Dienstag, 27. August 2002
auf die Frage:
 

"FRAGE:
Warum gelten Schäferhunde nicht als gefährliche Hunde? Ihnen wird unterstellt, dies aus Sorge vor Lobbyisten nicht gemacht zu haben?"
 

Höhn:
 

"...Wir haben aber die 20/40-Regelung.
Auch beim Schäferhund gilt der Sachkundenachweis, Überprüfung der Zuverlässigkeit, Leinenzwang in bebauten Gebieten. Wenn ein Hund aufgefallen ist, egal welcher Rasse er angehört, dann wird er als gefährlicher Hund eingestuft."

Anzumerken ist, dass nach Aussage der Ministerin demnach alle 42 in NRW als "gefährliche Hunde" erfassten Hunderassen also den Höhn`schen "Hundesport" Schutzdienst betreiben dürfen.
Ich halte es nicht für wünschenswert, dass Pitbulls, Molosser, Herdenschutzhunde oder irgendein anderer Hund egal welcher Rasse aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen (Biss in den Arm, Beuteaggression) erlernt.

Bezugnehmend auf die Argumentation der Ministerin (20/40) erlaube ich mir auf folgendes hinzuweisen:

Selbst wenn der Hundehalter seinen Schäferhund angemeldet hätte, so wäre dadurch nicht ans Licht gekommen, dass dieser eine Schutzhundausbildung hat.

Schauen Sie mal bitte selbst, wie ich meinen 20/40 (sieht übrigens aus wie ein Schäferhundmischling) in Siegen angemeldet habe:
 

www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw026
und
www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw031

Das Ordnungsamt Siegen weiß so gut wie NICHTS über meinen Hund, und hat mein damaliges Schreiben bis heute nicht beantwortet.
 

Ich könnte eine scharf gemachte Bestie an der Leine führen - es interessiert niemanden.

Diese Internetveröffentlichung hat übrigens damals dazu geführt, dass die Ministerin anordnete, die Kommunen dürften auch auf das polizeiliche Führungszeugnis bei 20/40 verzichten - was immerhin weitere grobe Verstöße gegen den Datenschutz verhindert hat:

www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw039

dort Zeitungsartikel weiter unten.

Frau Höhn sagt also (wieder mal) die Unwahrheit, wenn sie behauptet, bei der Anmeldung eines Schäferhundes würde von den NRW-Ordnungsämtern die Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) überprüft.

Die mir bekannten Ordnungsämter machen dass nur, wenn Verdacht besteht, weil auch sie nicht gegen den Datenschutz (siehe Stellungnahmen von Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte) verstoßen wollen.

Persönlich glaube ich, dass die ganze Sache vertuscht wird, meine Strafanzeige und Beschwerden im Papierkorb landen. Aus den oben angeführten Gründen:

Eine tatsächliche Gefahrenabwehr gegen gefährliche Hunde wird seitens der Politik nicht gewünscht.
Ein bißchen Populismus in der BILDzeitung, gute Kontakte zu Lobbys - wen schert ein
totes Kind.

Oder auch hier die gesamte Zahl!

 http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/beissstatistik_kpl_46.htm
 

Hier NOCHMALS als Grafik:

 

 

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