Ein weiteres Gesetz soll geändert werden, und zwar:
Der Bundesrat am 29.09.00 auf Antrag des Landes Hessen in seiner Plenarsitzung unter TOP Nr. 26 a beschlossen, daß die Bundesregierung beschließen möge "... schnellstmöglich ein Änderungsgesetz zum Bundeszentralregistergesetz mit dem Ziel vorzulegen, daß unbeschränkte Auskünfte auch denjenigen Behörden erteilt werden dürfen, welche die Zuverlässigkeit von Hundehaltern zu prüfen haben, und daß die Tilgung der Strafe im Register in diesen Fällen keine Verwertungsverbote nach sich zieht." Die Begründung ist, daß der Schutz der Bevölkerung "...müsse höher stehen als Erleichterungen der Resozialisierung und der Datenschutz." Nachzulesen unter: http://www.bundesrat.de/pr/pr149_00.html (öffnet ein neues Fenster) Es ist nicht ganz leicht, diese Sprache zu verstehen und zu begreifen, was das konkret bedeutet. Dazu folgendes: es gibt ein Bundeszentralregister, in dem alle Eintragungen im Leben eines Menschen gesammelt werden. Ein Führungszeugnis enthält nur einen Teil der Eintragungen, denn es werden in einem Führungszeugnis nicht alle Eintragungen mitgeteilt. Es gibt da verschiedene Kategorien: ein privates Führungszeugnis enthält nur wenig Daten, eins für Behörden und den öffentlichen Dienst schon wesentlich mehr. Zu den verschiedenen Arten von Führungszeugnissen siehe: http://www.bfd.bund.de/buergerfragen/fra15.html (öffnet ein neues Fenster) Nach einer gewissen Zeit wird die Strafe wieder getilgt, das heißt, daß sie jetzt nicht mehr im Führungszeugnis auftaucht. Im Bundeszentralregister ist sie trotzdem noch vorhanden, nur hinter dem Eintrag steht dann das entsprechende Zeichen für getilgt. Die gesammelten Eintragungen im Bundeszentralregister stehen unter bestimmten, gesetzlich definierten Umständen Behörden zur Verfügung (z.B. Richter oder Polizei), die die Eintragungen, die getilgt wurden, aber nicht verwerten dürfen. Das heißt, das darf offiziell nicht in ihre Aussagen einfließen. Der gesamte Gesetzestext ist nachzulesen unter: http://www.jurathek.de/tom/links/cgi-bin/jump.cgi?ID=1849 (öffnet ein neues Fenster) Falls dies mal nicht funktioniert hab ich den Text hier gespiegelt. bzrg_1.htm bzrg_2.htm In Bezug auf auf die Hundebesitzer soll sich das ändern: das heißt, daß jede Behörde und damit auch jeder Dorfbeamte Einblick in die gesammelten Informationen über die Person nehmen darf!!! Und daß er einen Ladendiebstahl, auch wenn er schon 20 Jahre oder noch länger zurückliegt, verwerten darf!!! Das heißt, daß auch schon längst verjährte Strafen gelistet werden, die zur Beurteilung der Hundehalter mit einfließen. Das heißt, mit der Begründung einer längst verjährten Strafe kann er dann die Genehmigung zum Halten eine Hundes verweigern!!! Jeder Kinderschänder genießt mehr Datenschutz!!! Deren Verbrechen bekommen nach den vorgeschriebenen Jahren weder Behörden noch Arbeitgeber mehr zu Gesicht!!! Was ist zu tun?AntragDu hast einige Möglichkeiten, zuerst kannst Du erfahren, was über Dich gespeichert ist.Zum einen hat jede Person das Recht zu erfahren, was über sie im Bundeszentralregister gespeichert ist. Die Auskunft ist kostenlos. Allerdings darf nur die Person dann Einsicht nehmen, sich handschriftliche Notizen machen, aber keine Kopie davon bekommen (im Gegensatz zum Beamten auf der Behörde, die für die Genehmigungen zuständig ist.) Du mußt an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - Heinemannstr. 6 53175 Bonn einen formlosen Auskunftsantrag stellen. Dann wird die unentgeltliche Auskunft an ein zu benennendes Amtsgericht gesandt. Also: Überschrift: Antrag auf Auskunft über meine Daten im Bundeszentralregister Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich, XXXX (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Ort) den Antrag auf Einsicht in meine über mich gespeicherten Daten im Bundeszentralregister. Bitte senden Sie die Daten zur Einsichtnahme an das Amtsgericht XXXX (hier das für Dich zuständige Amtsgericht eintragen). Mit freundlichen Grüßen Wie der Antrag darüber, was im Bundeszentralregister gespeichert ist, gestellt wird, findet sich hier: http://www.bfd.bund.de/buergerfragen/fra14.html (öffnet ein neues Fenster) Bitte informiert mich darüber, wie das Verfahren im Einzelnen bei Euch abgelaufen ist. Protest bei den DatenschutzbeauftragtenEs gibt in unserem Staat die Stelle der Datenschutzbeauftragten. Deren Aufgaben sind: "... Beratung ... bei der Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen mit datenschutzrechtlicher Bedeutung!" Das heißt, die beraten bei den Gesetzesvorlagen mit. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich an die Datenschutzbeauftragten wenden, es gibt auf der Seite: http://www.bfd.bund.de/wir/aufgaben.html(öffnet ein neues Fenster) viele Links zu den zuständigen Referaten. Schreibt die Referate an mit der Bitte zu prüfen, ob bei der sogenannten "Kampfhunddebatte" wirklich die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, verweist auf den Datenschutz von anderen "Problemgruppen", z.B. Kinderschändern u.ä. Weiter könnt Ihr Euch an die Datenschutzbeauftragten für Euer Bundesland wenden. Schildert die Gefahr des Datenmißbrauchs, Eure Angst, wenn diese Daten auch den Beamten zugänglich gemacht werden, die sogar einen Chihuahua für einen Kampfhund halten! Die Anschriften der Datenschutzbeauftragten für die einzelnen Länder: http://www.bfd.bund.de/anschriften/dsb_land.html (öffnet ein neues Fenster) Kopiert, verteilt, verlinkt diese Site. Druckt sie aus, fügt die entsprechenden Infos aus den Links mit ein und verteilt sie an die HundehalterInnen, die keinen Internet-Zugang haben.Wenn Ihr noch Fragen habt oder bereits Erfahrungen damit gemacht habt, mailt mich doch einfach an unter hunde@anderswelt.com |