Rechtsanwalt Volker Stück Liebigstr. 6 34125 Kassel RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268 Frau Barbara Duden Bürgerschaftsabgeordnete Hamburg Fax.: (040) 42831-24 35 E-mail:
spdinfo@spd-fraktion.hamburg.de 21. Dezember
2000 volker/chico/politik/duden01-doc.
[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom] Telefon (Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr) 05631 - 58 14 32 Ihr Aufruf zur Ächtung sog.
Kamphundehalter Sehr geehrte Frau Duden, ich möchte mich Ihnen
vorab kurz vorstellen: Ich bin 33 Jahre alt, seit 1997 Rechtsanwalt, nach
2,5 Jahren Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgeberverbänden seit mehr
als einem Jahr als Leiter Personalbetreuung und -entwicklung
verantwortlich für 3.200 Mitarbeiter eines großen, international tätigen
und multikulturellen deutschen Konzerns - mithin der Prototyp eines
Kampfhundehalters und mußte mir von Politikern und ehemaligen Kollegen
Imponiergehabe, Aggressionslust,
Kompensationsbedarf bei Ich-Schwäche und Verantwortungslosigkeit
oder Persönlichkeitsprobleme
unterstellen lassen. Zur Familie gehören weiter noch: Günter Stück (63,
weiterer aufsichtführender Richter, Träger des Ehrenbriefes des Landes
Hessen), Elisabeth Stück (60, Hausfrau), Norbert Stück
(Dipl.-Informatiker, tätig bei einer internationalen, ebenfalls
multikulturellen Unternehmensberatung) sowie Chico Stück (4,5 Jahre,
American Staffordshire Terrier). Daß wir
verantwortungsbewußte Hundehalter und Mitglieder dieser Gesellschaft
sind, dürfte somit außer Frage stehen. Seien Sie versichert, daß auch
wir den Tod Volkans, getötet durch einen behördenbekannten Hund eines
zigfach vorbestraften Schwerstkriminellen zutiefst bedauern, der hätte
vermieden werden können, wenn die Verantwortlichen aufgrund des in
Hamburg bereits vorhandenen (!) rechtlichen Instrumentariums pflichtgemäß
gehandelt hätten. Ich habe mir deshalb u.a. erlaubt, bei der Hamburger
Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung durch
Unterlassen (§§ 222, 13 StGB) zu stellen. Auf die Spitze der
Entgleisungen getrieben haben aber Sie es. Wie ich jetzt einer aus meiner
Sicht seriösen Publikation entnehmen konnte, sollen Sie wörtlich und öffentlich
gesagt haben: Auch die Bürger können was tun. Kampfhundehalter sollten eine
gesellschaftliche Ächtung erfahren. (Zitat aus Dr. Dieter Fleig, Die große Kampfhundelüge, Kynos Verlag, 1. Aufl. 2000, S. 119). Leider wurde Ihr bzw.
gleichlautende Aufrufe von vielen Menschen befolgt, was wir selbst
erfahren mußten. Die persönliche Erfahrung, über Nacht zu einer
diskriminierten und geächteten Minderheit zu gehören, gönne ich jedem,
der sie bisher noch nicht selber gemacht hat. Rechtsstaatliche Prinzipien
wie Verhältnismäßigkeitsprinzip, Achtung von Grundrechten und
Differenzierungsgebot schienen ebenso außer kraft gesetzt zu sein wie die
übliche Anhörung anerkannter wissenschaftlicher Experten. Da Sie selbst über eine
akademische und wissenschaftliche Ausbildung verfügen (Diplom
Bibliothekarin), brauche ich Ihnen die Unhaltbarkeit dieses pauschalen
Vorwurfs und dessen Folgen sicher nicht weiter zu erörtern, die jeden
wissenschaftlichen Habitus vermissen läßt. Ich darf Sie hiermit auffordern, mir bis zum 15.01.2001 mitzuteilen, ob Sie diese Äußerung öffentlich getätigt haben. Sollte ich fristgemäß keine Antwort bekommen, müßte ich davon ausgehen, daß Ihre o.g. öffentliche Äußerung zutreffend ist. Sollte dies der Fall sein, möchte Ihnen hiermit weiter Gelegenheit geben 1. diesen verbalen Exzeß öffentlich zurückzunehmen und 2. sich bei uns als auch allen anderen verantwortungsbewußten Hundehaltern hierfür öffentlich zu entschuldigen. Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 31.01.2001. Sie sehen: Auch Juristen
kennen Nachsicht und sind Besserungs- und Einsichtsfähigkeit keineswegs
verschlossen. Für den Fall, daß Sie die Äußerung getätigt haben oder zumindest ein dahingehender nicht ausgeräumter Verdacht besteht, und Sie der vorstehenden Aufforderung nicht nachkommen, beabsichtige ich, folgende Maßnahmen einleiten: 1. Antrag an die SPD auf Einleitung eines Parteiausschlußverfahrens. 2. Erstattung einer Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB). Ich freue mich, von Ihnen zu hören und wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest sowie alles Gute für 2001, insbesondere eine Rückkehr zur Befolgung wissenschaftlicher und besonnener Handlungsmaximen, denen wir uns beide verpflichtet fühlen sollten. Mit freundlichen Grüßen Volker Stück [Rechtsanwalt] Hier Ihre Antwort: |
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Nun
Herr RA Volker Stück wieder :
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Rechtsanwalt Volker
Stück Liebigstr. 6 34125 Kassel RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268
Bürgerschaft Freie und Hansestadt Hamburg z.H. Frau Barbara Duden - Persönlich - Rathausmarkt 1 20 095 HAMBURG 13.
Januar 2001 volker/chico/politik/duden02-doc. Vorab per Fax: 040 - 428 31 24 35 [Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom] Telefon (Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr) 09.01.01 21.12.00 05631 - 58 14 32 Ihr Aufruf zur Ächtung sog.
Kamphundehalter Sehr geehrte Frau
Duden, Ihr fristgerechtes
Antwortschreiben vom 09.01.2001 habe ich erhalten. Ich darf zunächst
einmal feststellen, daß Sie nicht dementieren können, die Äußerung
bzw. den Aufruf Auch die Bürger
können was tun. Kampfhundehalter sollten eine gesellschaftliche Ächtung
erfahren, in der Bild-Zeitung vom 28.06.00 getroffen zu haben. An dieser Stelle bitte
ich Sie, mir einmal zu erklären, was ein sog. Kampfhund ist.
Ich kann Ihnen stapelweise neuere Gutachten und Stellungnahmen von
Landestierärztekammern, des Bundesverbandes Praktische Tierärzte
e.V. sowie weltweit anerkannter Experten (Ethologen. Kynologen,
Tiergenetiker z.B. der Fakultäten der Unis Wien, Hannover, Kiel)
zukommen lassen, aus denen sich unisono ergibt, daß die Gefährlichkeit
eines Hundes - wie die eines Menschen auch - nicht von der Rassezugehörigkeit
abhängt, sondern allein individuell bestimmt werden kann. Regelmäßig
ist die Gefährlichkeit eines Hundes - wie beim Menschen - auf eine
mangelhafte Sozialisation bzw. falsche oder unterbliebene Erziehung
zurückzuführen. Bei den Hunden wird dieser Zustand in Kürze wegen
der nachzuweisenden Sachkunde - die wir in Übereinstimmung mit den
Experten begrüßen - nicht mehr auftreten. Bei den Menschen wird er
hingegen erhalten bleiben, da sie in diesem Land zwar eine Erlaubnis
brauchen und fundierte praktische als auch theoretische Fähigkeiten
nachwiesen müssen, um ein Fahrzeug oder einen Hund zu führen, nicht
aber um einen Menschen zu erziehen, zu betreuen oder in Legislative tätig
zu sein bzw. Menschen zu regieren. Daß Ihre Äußerung
bzw. der Aufruf generell und undifferenziert ist, also ausnahmslos, dürfte
unstreitig sein. Einschränkungen sind weder nach Wortlaut noch nach
Sinn und Zweck - also anerkannten juristischen Auslegungsmethoden -
erkennbar. Als sog. Kampfhundehalter sind also auch wir
unmittelbar und persönlich von Ihrem gesellschaftlichen Ächtungsaufruf
betroffen, der Befolgung gefunden hat, wie wir selbst erfahren mußten
und müssen. Festzuhalten bleibt:
Sie haben eindeutig gerade nicht allgemein zur Ächtung von bestimmten
Hunden und bzw. oder deren Anschaffung oder Haltung aufgerufen,
sondern final zur Ächtung der Menschen, die einen sog.
Kampfhund besitzen. Dies können Sie auch nicht dadurch
relativieren, Sie hätten den Haltern lediglich klar machen wollen,
daß es nicht toll und in
ist, einen Kampfhund zu halten. Wir selbst aber auch meine
Mandanten - allesamt Menschen mit festen Wohnsitzen, ehrbaren Berufen,
strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, dem sog. Milieu
fernstehend, verantwortungsbewußte Hundehalter und steuerzahlende Bürger,
gesellschaftlich engagiert und bislang anerkannt - haben uns für
einen sog. Kampfhund bewußt entschieden aufgrund vorheriger
Information über Rasse und Charakter. Keiner von uns hat seine
Entscheidung bis heute bereut und würde die gleiche Entscheidung
wieder treffen. Als auf dem Boden des
Grundgesetzes stehender Demokrat und Jurist erkenne ich durchaus an,
daß man über die sog. Kampfhunde unterschiedlicher Meinung sein kann
und dies auch äußern können darf. Mißbilligen kann oder darf man -
auch öffentlich - bestimmte legale oder illegale Verhaltensweisen, nicht
aber Menschen die Achtung und Ehre absprechen. Mit Ihrem finalen
Aufruf zur Ächtung von Menschen sind die Grenzen jedoch überschritten,
was nicht hingenommen werden kann. Im finsteren Mittelalter
(Vogelfreie, Kirchenbann etc.) oder vor 60 Jahren mag man dies anders
beurteilt haben - heute aber ist eine derartiger Aufruf unerträglich.
Er kann und darf so - weder aus ethischen noch aus rechtlichen Gründen
- nicht stehenbleiben. Art. 1 Abs. 1 GG
lautet nicht umsonst Die Würde
des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Schutzobjekt sind alle
Menschen, auch Geisteskranke oder Verbrecher (vgl. BGHZ
35, 8; HessStGH DVBl 1974,
943). Auch sog. Kampfhundehaltern gebührt dieser unentziehbare
Schutz. Materiell verbietet die Vorschrift jedes Verhalten, welches
die Subjektqualität des einzelnen in Frage stellt oder Ausdruck
der Verachtung des Wertes ist, der dem Menschen kraft seines
Personseins zukommt (BVerfG
vom 15.12.1970 - 2 BvF 1/69; 2 BvF 629/68 sowie 308/69 in BVerfGE 30,
25 f.). Der Anspruch auf Ehre und Achtung jedes Menschen ist im übrigen
(noch) ein anerkanntes absolutes Rechtsgut unserer Rechtsordnung (vgl.
BGHZ 24, 76; BGHZ 27, 284). Die Verletzung begründet - wie Ihnen bekannt sein
wird - einen Anspruch auf Unterlassung der Beeinträchtigung (BVerfGE
30, 187 ff.) sowie auf Widerruf. Soweit Sie sich
rechtfertigend auf eine wertende
Stellungnahme berufen, möchte ich Sie darauf hinweisen, daß
bei Werturteilen und Meinungsäußerungen der Schutz der Persönlichkeit
Vorrang hat, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde,
Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt (BVerfG
NJW 1999, 1322). Bei Ihrem Aufruf geht es - wie oben dargestellt -
nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache, d.h. um die Frage der
Hundehaltung als solcher, sondern Sie haben bewußt, gewollt und
eindeutig zur Diffamierung und Ächtung einer bestimmten Gruppe von
Menschen aufgerufen. Ihre Äußerung ist weder durch das Recht auf
freie Meinungsäußerung noch durch Ihre Immunität gerechtfertigt. Im
übrigen: Immunität garantiert einem Abgeordneten keine verbale
oder nonverbale Narrenfreiheit. Sie kann durchaus aufgehoben werden
wie z.B. Art. 46 GG i.V.m. § 107 GeschO BT und dessen Anlage 6 sowie
einige Fälle der jüngsten Vergangenheit zeigten, bei denen
Abgeordnete (straf-)rechtlich zur Verantwortung gezogen wurden. Weder meine
Kampfhunde haltenden Mandanten, noch wir selbst sind gewillt,
uns unseren persönlichen Anspruch auf Ehre und Achtung, der uns nicht
nur rechtlich zusteht, sondern auch aufgrund unserer Ausbildung,
Bildung, ausgeübten Berufs, ehrenamtlichen Engagements und Beitrags für
die Gesellschaft gebührt, aberkennen zu lassen - und zwar von
niemandem !!! Um eine klare Antwort
von Ihnen zu erhalten, was bei Politikern zuweilen schwierig ist, darf
ich Sie deshalb auffordern bis zum 31.01.2001 die beigefügte Erklärung
unterzeichnet an mich zurückzureichen. Mit freundlichen Grüßen Volker Stück [Rechtsanwalt] Verteiler: Internet; RA-Arbeitskreis Hunde; diverse
Hunde-, TierschutzIG & Verbände Anlage: Liste meiner geächteten Mandanten
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Und damit es Ihr nicht so schwer fällt - nur noch Kreuzchen machen -- das sollte doch klappen?? | |||
Barbara Duden Rathausmarkt 1 20095 Hamburg Barbara Duden, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg Tel. 040 - 428 31 13 25
Herrn Rechtsanwalt Volker Stück Liebigstr. 6 34125 Kassel Januar 2001 Per Fax: 05651 - 43 10 [Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom] Telefon 13.01.2001 040 - 428 31 13 25 Aufruf zur gesellschaftlichen Ächtung von Kampfhundhaltern Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Stück, bezüglich Ihrer Schreiben vom 21.12.2000 und 13.01.2001 erkläre ich hiermit folgendes: 1. Ich bestätige, die von Ihnen zitierte Äußerung so getroffen zu haben: q Ja q Nein 2. Ich erkenne den uneingeschränkten Anspruch auf persönliche Ehre und Achtung für Ihre Mandanten, Ihre Familie und Sie an und stelle ihn nicht länger in Abrede, auch wenn Sie sog. Kampfhunde halten: q Ja q Nein 3. Ich verpflichte mich, zukünftig auf Aufrufe - gleich welcher Form - zur gesellschaftlichen Ächtung Ihren Mandanten, Ihrer Familie und Ihnen gegenüber zu verzichten: q Ja q Nein 4. Ich bedaure meinem Aufruf zur gesellschaftlichen Ächtung in der Bildzeitung vom 28.06.00 Ihren Mandanten, Ihrer Familie und Ihnen gegenüber und entschuldige mich hiermit dafür: q Ja q Nein Rückgabe wird erbeten bis zum 31.01.2001. Mit freundlichen Grüßen Barbara Duden [SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg] Kopie
an: Anlage(n):
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Hier als Original! |