Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel                                                                     Tel. 0561 - 874268

 
 

 

Frau

Barbara Duden

Bürgerschaftsabgeordnete Hamburg

Fax.: (040) 42831-24 35

 

E-mail: spdinfo@spd-fraktion.hamburg.de

21. Dezember 2000

volker/chico/politik/duden01-doc.

 

 

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]                                 Telefon (Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr)

                                                                                               05631 - 58 14 32

 

Ihr Aufruf zur Ächtung sog. Kamphundehalter

 

Sehr geehrte Frau Duden,

ich möchte mich Ihnen vorab kurz vorstellen: Ich bin 33 Jahre alt, seit 1997 Rechtsanwalt, nach 2,5 Jahren Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgeberverbänden seit mehr als einem Jahr als Leiter Personalbetreuung und -entwicklung verantwortlich für 3.200 Mitarbeiter eines großen, international tätigen und multikulturellen deutschen Konzerns - mithin der Prototyp eines Kampfhundehalters und mußte mir von Politikern und ehemaligen Kollegen „Imponiergehabe, Aggressionslust, Kompensationsbedarf bei Ich-Schwäche und Verantwortungslosigkeit“ oder „Persönlichkeitsprobleme“ unterstellen lassen. Zur Familie gehören weiter noch: Günter Stück (63, weiterer aufsichtführender Richter, Träger des Ehrenbriefes des Landes Hessen), Elisabeth Stück (60, Hausfrau), Norbert Stück (Dipl.-Informatiker, tätig bei einer internationalen, ebenfalls multikulturellen Unternehmensberatung) sowie Chico Stück (4,5 Jahre, American Staffordshire Terrier).

Daß wir verantwortungsbewußte Hundehalter und Mitglieder dieser Gesellschaft sind, dürfte somit außer Frage stehen. Seien Sie versichert, daß auch wir den Tod Volkans, getötet durch einen behördenbekannten Hund eines zigfach vorbestraften Schwerstkriminellen zutiefst bedauern, der hätte vermieden werden können, wenn die Verantwortlichen aufgrund des in Hamburg bereits vorhandenen (!) rechtlichen Instrumentariums pflichtgemäß gehandelt hätten. Ich habe mir deshalb u.a. erlaubt, bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen (§§ 222, 13 StGB) zu stellen.

Auf die Spitze der Entgleisungen getrieben haben aber Sie es. Wie ich jetzt einer aus meiner Sicht seriösen Publikation entnehmen konnte, sollen Sie wörtlich und öffentlich gesagt haben:

Auch die Bürger können was tun. Kampfhundehalter sollten eine gesellschaftliche Ächtung erfahren.“

(Zitat aus Dr. Dieter Fleig, Die große Kampfhundelüge, Kynos Verlag, 1. Aufl. 2000, S. 119).

 

Leider wurde Ihr bzw. gleichlautende Aufrufe von vielen Menschen befolgt, was wir selbst erfahren mußten. Die persönliche Erfahrung, über Nacht zu einer diskriminierten und geächteten Minderheit zu gehören, gönne ich jedem, der sie bisher noch nicht selber gemacht hat. Rechtsstaatliche Prinzipien wie Verhältnismäßigkeitsprinzip, Achtung von Grundrechten und Differenzierungsgebot schienen ebenso außer kraft gesetzt zu sein wie die übliche Anhörung anerkannter wissenschaftlicher Experten.

Da Sie selbst über eine akademische und wissenschaftliche Ausbildung verfügen (Diplom Bibliothekarin), brauche ich Ihnen die Unhaltbarkeit dieses pauschalen Vorwurfs und dessen Folgen sicher nicht weiter zu erörtern, die jeden wissenschaftlichen Habitus vermissen läßt.

Ich darf Sie hiermit auffordern, mir bis zum

 

15.01.2001

 

mitzuteilen, ob Sie diese Äußerung öffentlich getätigt haben. Sollte ich fristgemäß keine Antwort bekommen, müßte ich davon ausgehen, daß Ihre o.g. öffentliche Äußerung zutreffend ist.

 

Sollte dies der Fall sein, möchte Ihnen hiermit weiter Gelegenheit geben

1.    diesen verbalen Exzeß öffentlich zurückzunehmen und

2.    sich bei uns als auch allen anderen verantwortungsbewußten Hundehaltern hierfür öffentlich zu entschuldigen.

 

Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum

 

31.01.2001.

 

Sie sehen: Auch Juristen kennen Nachsicht und sind Besserungs- und Einsichtsfähigkeit keineswegs verschlossen.

Für den Fall, daß Sie die Äußerung getätigt haben oder zumindest ein dahingehender nicht ausgeräumter Verdacht besteht, und Sie der vorstehenden Aufforderung nicht nachkommen, beabsichtige ich, folgende Maßnahmen einleiten:

 

1.    Antrag an die SPD auf Einleitung eines Parteiausschlußverfahrens.

2.    Erstattung einer Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB).

 

Ich freue mich, von Ihnen zu hören und wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest sowie alles Gute für 2001, insbesondere eine Rückkehr zur Befolgung wissenschaftlicher und besonnener Handlungsmaximen, denen wir uns beide verpflichtet fühlen sollten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Stück

[Rechtsanwalt]

 

Verteiler: Internet, Parteien, Hundeverbände & diverse Interessengemeinschaften im In- und Ausland

Hier auch als Original

Hier Ihre Antwort:

Nun Herr RA Volker Stück wieder :

 

Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel                                                                     Tel. 0561 - 874268

 
 

Bürgerschaft Freie und Hansestadt Hamburg

z.H. Frau Barbara Duden

- Persönlich -

Rathausmarkt 1

 

20 095 HAMBURG

13. Januar 2001

volker/chico/politik/duden02-doc.

Vorab per Fax: 040 - 428 31 24 35

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]                                 Telefon (Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr)

09.01.01                                 21.12.00                                 05631 - 58 14 32

 

Ihr Aufruf zur Ächtung sog. Kamphundehalter

 

 

Sehr geehrte Frau Duden,

 

Ihr fristgerechtes Antwortschreiben vom 09.01.2001 habe ich erhalten.

 

Ich darf zunächst einmal feststellen, daß Sie nicht dementieren können, die Äußerung bzw. den Aufruf „Auch die Bürger können was tun. Kampfhundehalter sollten eine gesellschaftliche Ächtung erfahren“, in der Bild-Zeitung vom 28.06.00 getroffen zu haben.

 

An dieser Stelle bitte ich Sie, mir einmal zu erklären, was ein sog. „Kampfhund“ ist. Ich kann Ihnen stapelweise neuere Gutachten und Stellungnahmen von Landestierärztekammern, des Bundesverbandes Praktische Tierärzte e.V. sowie weltweit anerkannter Experten (Ethologen. Kynologen, Tiergenetiker z.B. der Fakultäten der Unis Wien, Hannover, Kiel) zukommen lassen, aus denen sich unisono ergibt, daß die Gefährlichkeit eines Hundes - wie die eines Menschen auch - nicht von der Rassezugehörigkeit abhängt, sondern allein individuell bestimmt werden kann. Regelmäßig ist die Gefährlichkeit eines Hundes - wie beim Menschen - auf eine mangelhafte Sozialisation bzw. falsche oder unterbliebene Erziehung zurückzuführen. Bei den Hunden wird dieser Zustand in Kürze wegen der nachzuweisenden Sachkunde - die wir in Übereinstimmung mit den Experten begrüßen - nicht mehr auftreten. Bei den Menschen wird er hingegen erhalten bleiben, da sie in diesem Land zwar eine Erlaubnis brauchen und fundierte praktische als auch theoretische Fähigkeiten nachwiesen müssen, um ein Fahrzeug oder einen Hund zu führen, nicht aber um einen Menschen zu erziehen, zu betreuen oder in Legislative tätig zu sein bzw. Menschen zu regieren.

 

Daß Ihre Äußerung bzw. der Aufruf generell und undifferenziert ist, also ausnahmslos, dürfte unstreitig sein. Einschränkungen sind weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck - also anerkannten juristischen Auslegungsmethoden - erkennbar. Als sog. „Kampfhundehalter“ sind also auch wir unmittelbar und persönlich von Ihrem gesellschaftlichen Ächtungsaufruf betroffen, der Befolgung gefunden hat, wie wir selbst erfahren mußten und müssen.

 

Festzuhalten bleibt: Sie haben eindeutig gerade nicht allgemein zur Ächtung von bestimmten Hunden und bzw. oder deren Anschaffung oder Haltung aufgerufen, sondern final zur Ächtung der Menschen, die einen sog. „Kampfhund“ besitzen. Dies können Sie auch nicht dadurch relativieren, Sie hätten den Haltern lediglich klar machen wollen, „daß es nicht toll und in ist, einen Kampfhund zu halten.“ Wir selbst aber auch meine Mandanten - allesamt Menschen mit festen Wohnsitzen, ehrbaren Berufen, strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, dem sog. Milieu fernstehend, verantwortungsbewußte Hundehalter und steuerzahlende Bürger, gesellschaftlich engagiert und bislang anerkannt - haben uns für einen sog. Kampfhund bewußt entschieden aufgrund vorheriger Information über Rasse und Charakter. Keiner von uns hat seine Entscheidung bis heute bereut und würde die gleiche Entscheidung wieder treffen.

 

Als auf dem Boden des Grundgesetzes stehender Demokrat und Jurist erkenne ich durchaus an, daß man über die sog. Kampfhunde unterschiedlicher Meinung sein kann und dies auch äußern können darf. Mißbilligen kann oder darf man - auch öffentlich - bestimmte legale oder illegale Verhaltensweisen, nicht aber Menschen die Achtung und Ehre absprechen. Mit Ihrem finalen Aufruf zur Ächtung von Menschen sind die Grenzen jedoch überschritten, was nicht hingenommen werden kann. Im finsteren Mittelalter (Vogelfreie, Kirchenbann etc.) oder vor 60 Jahren mag man dies anders beurteilt haben - heute aber ist eine derartiger Aufruf unerträglich. Er kann und darf so - weder aus ethischen noch aus rechtlichen Gründen - nicht stehenbleiben.

 

Art. 1 Abs. 1 GG lautet nicht umsonst „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Schutzobjekt sind alle Menschen, auch Geisteskranke oder Verbrecher (vgl. BGHZ 35, 8; HessStGH DVBl 1974, 943). Auch sog. Kampfhundehaltern gebührt dieser unentziehbare Schutz. Materiell verbietet die Vorschrift jedes Verhalten, welches die Subjektqualität des einzelnen in Frage stellt oder Ausdruck der Verachtung des Wertes ist, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt (BVerfG vom 15.12.1970 - 2 BvF 1/69; 2 BvF 629/68 sowie 308/69 in BVerfGE 30, 25 f.). Der Anspruch auf Ehre und Achtung jedes Menschen ist im übrigen (noch) ein anerkanntes absolutes Rechtsgut unserer Rechtsordnung (vgl. BGHZ 24, 76; BGHZ 27, 284). Die Verletzung begründet - wie Ihnen bekannt sein wird - einen Anspruch auf Unterlassung der Beeinträchtigung (BVerfGE 30, 187 ff.) sowie auf Widerruf.

 

Soweit Sie sich rechtfertigend auf eine „wertende Stellungnahme“ berufen, möchte ich Sie darauf hinweisen, daß bei Werturteilen und Meinungsäußerungen der Schutz der Persönlichkeit Vorrang hat, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt (BVerfG NJW 1999, 1322). Bei Ihrem Aufruf geht es - wie oben dargestellt - nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache, d.h. um die Frage der Hundehaltung als solcher, sondern Sie haben bewußt, gewollt und eindeutig zur Diffamierung und Ächtung einer bestimmten Gruppe von Menschen aufgerufen. Ihre Äußerung ist weder durch das Recht auf freie Meinungsäußerung noch durch Ihre Immunität gerechtfertigt. Im übrigen: Immunität garantiert einem Abgeordneten keine „verbale oder nonverbale Narrenfreiheit“. Sie kann durchaus aufgehoben werden wie z.B. Art. 46 GG i.V.m. § 107 GeschO BT und dessen Anlage 6 sowie einige Fälle der jüngsten Vergangenheit zeigten, bei denen Abgeordnete (straf-)rechtlich zur Verantwortung gezogen wurden.

 

Weder meine „Kampfhunde“ haltenden Mandanten, noch wir selbst sind gewillt, uns unseren persönlichen Anspruch auf Ehre und Achtung, der uns nicht nur rechtlich zusteht, sondern auch aufgrund unserer Ausbildung, Bildung, ausgeübten Berufs, ehrenamtlichen Engagements und Beitrags für die Gesellschaft gebührt, aberkennen zu lassen - und zwar von niemandem !!!

 

Um eine klare Antwort von Ihnen zu erhalten, was bei Politikern zuweilen schwierig ist, darf ich Sie deshalb auffordern bis zum

 

31.01.2001

 

die beigefügte Erklärung unterzeichnet an mich zurückzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Stück

[Rechtsanwalt]

Verteiler: Internet; RA-Arbeitskreis Hunde; diverse Hunde-, TierschutzIG & Verbände

Anlage: Liste meiner geächteten Mandanten

Hier als Original!

 

Und damit es Ihr nicht so schwer fällt - nur noch Kreuzchen machen -- das sollte doch klappen??

 

Barbara Duden

Rathausmarkt 1

20095 Hamburg

Barbara Duden, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg                                                       Tel. 040 - 428 31 13 25

 
 

 


Herrn Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

 

34125 Kassel

 

Januar 2001

Per Fax: 05651 - 43 10

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]                                 Telefon

                                               13.01.2001                             040 - 428 31 13 25

Aufruf zur gesellschaftlichen Ächtung von Kampfhundhaltern

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Stück,

bezüglich Ihrer Schreiben vom 21.12.2000 und 13.01.2001 erkläre ich hiermit folgendes:

 

1.    Ich bestätige, die von Ihnen zitierte Äußerung so getroffen zu haben:

q Ja

q Nein

2.    Ich erkenne den uneingeschränkten Anspruch auf persönliche Ehre und Achtung für Ihre Mandanten, Ihre Familie und Sie an und stelle ihn nicht länger in Abrede, auch wenn Sie sog. Kampfhunde halten:

q Ja

q Nein

3.    Ich verpflichte mich, zukünftig auf Aufrufe - gleich welcher Form - zur gesellschaftlichen Ächtung Ihren Mandanten, Ihrer Familie und Ihnen gegenüber zu verzichten:

q Ja

q Nein

4.    Ich bedaure meinem Aufruf zur gesellschaftlichen Ächtung in der Bildzeitung vom 28.06.00 Ihren Mandanten, Ihrer Familie und Ihnen gegenüber und entschuldige mich hiermit dafür:

q Ja

q Nein

Rückgabe wird erbeten bis zum 31.01.2001.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Duden

[SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg]

Kopie an:

Anlage(n):

Hier als Original!


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