Weiterer aufsichtführender Richter

Günter Stück

Friedrich-Ebert-Str. 43

37287 Wehretal

Günter Stück, Friedrich-Ebert-Str. 43, 37287 Wehretal                                                           Tel. 05651 - 4310

 

 

Staatsanwaltschaft

beim Landgericht Hamburg

Gorch-Fock-Wall 15

 

20355 HAMBURG

24. Februar 2001

volker/chico/strafanz/andid01-doc.

Fax: 040 - 428 43  41 98

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom]                           Telefon (Mo.-Fr. dienstl.)

                                               Anzeige Duden                       05651 - 748 600

Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel der Aufhebung der Immunität sowie der Einleitung eines Strafverfahrens

 

gegen:           Frau Diplombiliothekarin Barbara Duden, MdB Hamburg

 

wegen:           allen rechtlichen Gründen, insbes. Volksverhetzung.

 

hier:                Aufruf zur gesellschaftlichen Ächtung

 

 

Begründung:

 

Ich bin 63 Jahre alt, weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Eschwege, ehrenamtlich seit Jahrzehnten in Kommunalpolitik und in Vereinen engagiert, Träger des Ehrenbriefes des Landes Hessen und seit 4,5 Jahren Halter und Eigentümer eines Amercian Staffordshire Terrier namens „Chico“, der bislang nur durch Freundlichkeit aufgefallen ist. Ich habe den Sachkundenachweis absolviert und mein Hund den Wesenstest.

 

Frau Duden, Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, hat in der Bild Zeitung vom 28.06.2000, S. 4 - zum Thema Kampfhund befragt - folgenden Aufruf getätigt:

 

„Es muß dazu neue Bestimmungen geben. Auch die Bürger können was tun. Kampfhundehalter sollten eine gesellschaftliche Ächtung erfahren. Sie müssen selbst mitbekommen, dass es nicht toll und in ist, einen Kampfhund zu halten (Anm.: Unterstreichung durch Unterzeichner).

 

Kopie des Bildzeitungsartikels in Anlage

 

Das bewußt und gewollt gebrauchte Wort „Ächtung“ impliziert - wie ein Blick in jedes Bedeutungs-oder Synonymwörterbuch der deutschen Sprache zeigt - eine herabsetzende, stigmatisierende, diskriminierende und entrechtende Wirkung. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Frau Duden über eine akademische Ausbildung verfügt und aufgrund ihres Berufes belesen ist, also um ihre Wortwahl wußte.

 

Der Aufruf bezieht sich völlig undifferenziert auf alle Halter sog. „Kampfhunde“, wobei dieser Begriff genetisch und kynologisch unsinnig ist. Sie spricht also auch mir nicht nur den Anspruch auf gesellschaftliche Achtung ab, sondern erklärt mich quasi für minderwertig oder vogelfrei. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, daß ich nicht bereit bin, dies hinzunehmen. Frau Duden hat es bislang auch abgelehnt, sich für ihre unverschämte Äußerung klar zu entschuldigen.

 

Meines Erachtens ist es auch ein gewaltiger Unterschied, ob der Parteifreund Frau Dudens, Herr Michael Dose (SPD), fordert „Kampfhundehalter müssen stärker kontrolliert werden“, Herr Jürgen Klimke (CDU) meint „Gegen Kampfhundehalter muß man (Anm. des Unterzeichners: Gemeint ist offensichtlich die öffentliche Gewalt) mit Härte und Konsequenz vorgehen“, andere Abgeordnete Leinen-/Maulkorbzwang, Zucht- oder Halteverbote etc. für erforderlich erachten, wohingegen Frau Duden eine generelle „gesellschaftliche Ächtung“ der Kampfhundehalter durch die Bürger fordert.

 

Einen Einklang mit den übrigen Stimmen vermag ich hier keineswegs zu sehen, richtet sich die Äußerung Frau Dudens doch zielgerichtet auf die Diskriminierung von Menschen und zwar ohne jegliche Einschränkung. Daß das Wort „Ächtung“ - auch bei wohlwollender Betrachtung - objektiv eine diskriminierende und herabsetzende Wirkung hat - und im verwendeten Gebrauch oder Kontext final auch haben sollte - dürfte außer Frage stehen. Meines Erachtens ist es eine Ungeheuerlichkeit, eine solche Forderung gegen Menschen heute öffentlich zu erheben.

 

Meine Familie und ich selbst haben persönlich die Erfahrung gemacht, was es heißt, im 21. Jahrhundert „gesellschaftlich geächtet“ zu sein, ohne dafür persönlich bzw. durch den eigenen Hund den geringsten Anlaß gegeben zu haben. Oder wie sollte man es nennen, wenn man bespuckt, angepöbelt, beleidigt, angegafft, gemieden, der Hund getreten etc. würde ? Dies ist die Art und Weise wie wir „selbst mitbekommen müssen, dass es nicht toll und in ist, einen Kampfhund zu halten“, so der letzte Satz des Zitats.

 

Diese Äußerung erfüllt meines Erachtens den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), weshalb ich um Aufnahme eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens bitte.

 

Bitte teilen Sie mir kurzfristig das Aktenzeichen mit und informieren mich über den Stand Ihrer Ermittlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Günter Stück

 

Kopie an: -

Anlage(n): Bildzeitung vom 28.06.2000, S. 4

 

Hier als .doc

 

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