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Sehr geehrter Herr Weber,
anbei erhalten Sie zur Information von Frau Fleig ihr heutiges Schreiben an die Europäische Kommission.
 
Aber die Politiker „schützen“, beraten von nachweislich durch Praxismangel unfähigen beamteten Veterinären, gegen die gesamte praxiserfahrene Tierärzteschaft, die Bürger unseres Landes vor „ausländischen“ Hunderassen.

 

Europäische Kommission

Referatsleiterin a.i.

MARKT/C2/RK/vv-D (2004) 9358

Frau Ghyslaine Guisolphe

Rue de la Loi 200 Wetstraat

 B – 1049 Brüssel

 

 

                                                           HF/Hu                        05. Juli 2004

 

 

Sehr geehrte Frau Guisolphe,

 für Ihren Brief vom 22.06.2004 bedanke ich mich. Verzeihen Sie bitte nicht nur mein Erstaunen, sondern auch das vieler politisch interessierter Hundefreunde. Wir sind erschüttert über die Feststellung, dass der deutsche Gesetzgeber die Absicht vermitteln kann, die Gesundheit seiner Bürger (mit den rein populistisch und als Ablenkung von politischem Unvermögen entstandenen Verordnungen) zu schützen.

 Erwiesen ist längst, dass effektiv das Gegenteil bewirkt wurde!

 Aber die Politiker „schützen“, beraten von nachweislich durch Praxismangel unfähigen beamteten Veterinären, gegen die gesamte praxiserfahrene Tierärzteschaft, die Bürger unseres Landes vor „ausländischen“ Hunderassen.

 Wie ist eine solche Täuschung der zuständigen Kommission möglich? Um Ihnen die Wahrheit näher zu bringen, zu zeigen, wie unsere große Enttäuschung begründet ist, beiliegende Fotokopien von einer in nur einigen Wochen berichteten Entwicklung, vor der die Bürger hier dringendst geschützt werden müssten!

 Kinder überfallen in den Großstädten täglich in immer größeren Zahlen alte Menschen, um ihnen die Taschen zu entreißen, nehmen schwere Verletzungen, sogar mit späterem Tod der Schwächsten in unserem Land „billigend in Kauf“. Unsere Gesetze schützen jedoch diese, oft bis zu 20-mal rückfälligen Täter!

 Aber die Politiker „schützen“, beraten von nachweislich durch Praxismangel unfähigen beamteten Veterinären, gegen die gesamte praxiserfahrene Tierärzteschaft, die Bürger unseres Landes vor „ausländischen“ Hunderassen.

 Die Eltern sind teilweise Anstifter – meist aber unfähig als Erzieher! Noch immer erklären Politiker, wie der Innenminister von Schleswig-Holstein Klaus Buß und ein großer Teil seiner Kollegen, sie „schützten“ durch unsinniges Diskriminieren von Hunderassen „angeblich“ vor Gefahren, die es wissenschaftlich bewiesen nicht gibt.

 Kinder und Jugendliche quälen grausam Tiere – zeigen dadurch ihr kriminelles Potenzial – kommen straffrei davon!

 Aber die Politiker „schützen“, beraten von nachweislich durch Praxismangel unfähigen beamteten Veterinären, gegen die gesamte praxiserfahrene Tierärzteschaft, die Bürger unseres Landes vor „ausländischen“ Hunderassen.

 Jugendliche quälen unbemerkt über Monate Mitschüler. Die Lehrer sind unfähig, mit der wachsenden Gewaltbereitschaft umzugehen.

 

Aber die Politiker „schützen“, beraten von nachweislich durch Praxismangel unfähigen beamteten Veterinären, gegen die gesamte praxiserfahrene Tierärzteschaft, die Bürger unseres Landes vor „ausländischen“ Hunderassen.

 

Kinder werden vernachlässigt, sexuell missbraucht, die Ämter greifen, trotz Beschwerden, wie vor dem Tod Vokans, nicht ein – kommen straffrei davon.

 

Aber die Politiker „schützen“, beraten von nachweislich durch Praxismangel unfähigen beamteten Veterinären, gegen die gesamte praxiserfahrene Tierärzteschaft, die Bürger unseres Landes vor „ausländischen“ Hunderassen.

 

Aufgrund der weltweiten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die alle Verordnungen gegen bestimmte Rassen ad absurdum führen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, hat der neue Ministerpräsident des Bundeslandes Niedersachsen ein Gesetz erlassen, das umfassend und streng, aber auch für Experten annehmbar ist. Wie im Wahlkampf 2003 versprochen, hat Ministerpräsident Christian Wulff, der selbst erfahrener Hundehalter ist, die Rasselisten gekippt, da er sie für unsinnig und kontraproduktiv hält. Meine Briefe und Anmerkungen zum Urteil der Bundesverfassungsrichter standen weltweit im Internet und fanden ein positives Echo.

 Sie bringen Artikel 30 EG Vertrag im Gemeinschaftsrecht als anerkannten Rechtfertigungsgrund für das Einfuhrverbot im freien Warenverkehr in Ihrem Brief vom 22.06.2004 zur Sprache. Nach allen Erfahrungen, die in den Bundesländern mit den Folgen der Verordnungen gemacht wurden, handelt es sich jedoch offensichtlich um eine Schutzbehauptung, da diese Begründung keiner Wahrheitsfindung standhält! Der wirkliche Grund an den gemachten Fehlern festzuhalten ist der befürwortete „Gesichtsverlust“, wenn man sie zugeben muss! 

Wie sicher sich die meisten Deutschen in einer Europäischen Union fühlen, sehen Sie an dem Wahlverhalten der Bundesbürger vor einigen Wochen! Wenn die Länder mit Zwecklügen EU-Recht umgehen können, wie Ihr Brief zeigt, liegen noch viele Stolpersteine auf dem Weg zum zwingend notwendigen Schulterschluss Europas.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Helga Fleig

 

10 Seiten Anlagen

 

Kopie an Roland Klages und M. Cassan (CAB)

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