Martina Gerlach                                                              Wald-Michelbach, 28. Dezember 2001

Hauptstraße 87 a

69483 Wald-Michelbach

 

 

Martina Gerlach   Hauptstraße 87 a   69483 Wald-Michelbach 

Bundesverfassungsgericht

Schloßbezirk 3

76006 Karlsruhe

 

 

Az: 1 BvR 1778/01 - Beschluss vom 23.11.2001

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

 

 

Guten Tag, Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts,

 

es gibt keine angezüchtete Aggressivität bei Hunden! Nicht das Tier ist die Gefahrenquelle, sondern ausschließlich der Mensch! „Ein Hund kann später nur das ausführen und befolgen, was man ihm vorher beigebracht hat.“ Menschen sind es, die den Hunden beibringen, was sie ausführen sollen oder nicht.

 

Ihr Beschluss macht deutlich, dass es auch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes offensichtlich nicht sehr genau mit ihren Pflichten nehmen. Wie sonst soll man diesen ausschließlich auf Rassismus gegründeten Beschluss verstehen, der der Wirklichkeit Hohn spricht, der sich offensichtlich ausschließlich am Rassenwahn und Machtmissbrauch der deutschen Politiker, an dem Verfälschen des Begriffes „Kampfhund“ und den willkürlich und durch nichts nachvollziehbaren frei erfundenen Rasselisten orientiert und offensichtlich alle Expertengutachten, -meinungen, -empfehlungen, auch die Resolution der Hundeexperten von Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei, Bundeswehr ignoriert? Vernunft und Verantwortung scheint vollkommen verloren gegangen zu sein.

 

Die Rasselisten, die in Bayern 1992 erstellt wurden (die jetzigen Rasselisten bauen darauf auf), waren damals bereits eine offensichtliche Erfindung des Herrn Breitsamer, der selbst den Bandog auf diese Liste als Kampfhund setzen wollte. Bandog ist die Bezeichnung für die in England an Ketten gehaltenen Hunde. MP Stoiber verfälschte vorsätzlich den Begriff „Kampfhund“, weil ihm dieser prägnant erschien.

 

Es gibt aber keine geborenen Kampfhunde. Ein Kampfhund ist ein qualvoll missbrauchter und zum Kampf abgerichteter Hund, zu dem man fast jede Hunderasse oder jeden Mischling qualvoll missbrauchen kann, selbst einen Dackel, Pinscher oder Zwergschnauzer.

 

Offenbar haben sich die Richter des Bundesverfassungsgerichtes nicht genug oder gar nicht mit den nötigen und wahrheitlichen Informationen befasst. Wenn Sie dies möchten, stelle ich Ihnen gerne ein Video zusammen, dass eindeutig belegt, wie aus Hunden sog. Kampfhunde gemacht werden. Mit der Rasse hat dies nichts zu tun, nur mit den Verbrechen der Menschen an den Tieren.

 

Gerne überlasse ich Ihnen auch den Auszug aus dem Gutachten der Dr. Irene Stur und den Offenen Brief der Expertin, Frau Fleig, an den Präsidenten des VGH BW sowie einen Brief an das Bundesministerium, verantwortlich für die ebenfalls auf Rassismus basierende HVO.

 

Politiker aller Ebenen - mit Ausnahme des Bundeslandes Thüringen - haben jegliche Expertenanhörungen verhindert, unterbunden, Resolutionen von Experten unterschlagen, Aussagen, Stellungnahmen ignoriert, um nicht von ihrem willkürlichen Rassenwahn abgehen zu müssen, um die Hunde, die nicht widersprechen und sich nicht wehren können, zu inhaftieren und zu morden, deren Ausrottung schnell und langsam, aber stetig voranzutreiben. Und die Richter des Bundesverfassungsgerichtes schließen sich vorbehaltlos diesem erneuten Rassenwahn in Deutschland - offensichtliches Aushängeschild Deutschlands! - an. Damit praktizieren und demonstrieren Sie auch, dass die Justizbehörden in Deutschland offenbar nicht unabhängig sind. - Eine Erfahrung, die wir in unserem langjährigen Engagement gegen Rassismus, Speziesismus und für Menschen, Tiere und Umwelt schon sehr oft erleben mussten.

 

Durch Ihren Beschluss wird Menschen, die fähig und willens sind, nachzudenken und sich nicht dem unverantwortlichen und rassistischen Schwachsinn verantwortungsloser Politiker und Medien anschließen, deutlich, dass auch durch die Justizbehörden die seit Juli 2000 in Deutschland stattfindenden Verbrechen an Unschuldigen, konkret den willkürlich rassendiskriminierten Hunden und deren verantwortungsvollen Haltern, forciert und gefördert werden. Sie unterstützen dadurch indirekt die Grundrechtsverletzungen gegen verantwortungsvolle Menschen, unterstützen eine Scheinsicherheit, die keinem Menschen helfen wird. So machen sich die Richter des Bundesverfassungsgerichtes zu skandalösen Handlangern von Politikern, die ihre Ämter missbrauchen und die deutsche Bevölkerung belogen, betrogen und gespalten haben. Mit diesem Beschluss, einzig auf vorsätzlichen Rassismus aufbauend, führen Sie die von Ihnen als Grundlage dieser Entscheidung angeführte Begründung - Vorbeugen erneuter Überfälle von gefährlichen Hunden auf Menschen und deren Schäden an Leben und Gesundheit - selbst ad absurdum.

 

Ich kann Ihnen versichern: Mit all den bisherigen Maßnahmen wird kein einziger Beißvorfall verhindert werden, denn die wirklichen Ursachen will man nicht wahrhaben, nicht unterbinden. Die Tiere sind für die Politiker permanent die Sündenböcke, um deren Fehlverhalten und Schlamperei zu vertuschen. Den kleinen Volkan haben ausschließlich Politiker, Behörden und Kriminelle, die ihre Tiere quälten und missbrauchten, auf dem Gewissen, niemand anderes sonst. Sowohl der kleine Volkan ist Opfer, als auch die Hunde.

 

Aber auch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes setzen bei den Opfern an, nicht bei den Tätern. Offenbar ist ausschlaggebend für politische Entscheidungen und für die Rechtsfindung deutscher Justizbehörden, wer bequemer Sündenbock sein kann und nicht, wer tatsächlich schuldig ist. Den Missbrauch der immer unschuldigen Tiere und die damit vorsätzlich von Menschen provozierte Gefahr sowohl für Menschen als auch für Tiere, will man offenbar nicht verhindern, sonst wäre es auch zu diesem wahnwitzigen Beschluss nicht gekommen.

 

In Deutschland regiert keine menschliche Vernunft mehr, dafür aber Willkür und wieder Vernichtung, Ausrottung! Von keinem einzigen Hund - auch nicht von den willkürlich rassendskriminierten - geht so viel Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt aus, wie von den sog. ehrenwerten Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft. Wenn man nur über ein Minimum an Verstand verfügt - bei Richtern auch des Bundesverfassungsgerichtes sollte man dies eigentlich voraussetzen können - weiß man, dass es keine gefährlich geborenen, sondern einzig von Menschen gefährlich gemachten Hunde gibt. Nicht vor den Pitbulls und anderen Hunden muss man Angst haben, aber vor jedem Politiker und leider auch vor            3

den meisten Justizbehörden muss ich nach allem Erlebten warnen. Die deutschen Politiker haben mit fast allen Parallelen ein zweites Drittes Reich geschaffen: Diskriminierung, Kennzeichnungspflicht, Verfolgung, Enteignung, Inhaftierung, Endlager, Ausrottung - lediglich die Opfer sind anderer Gestalt. Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichtes, Sie unterstützen dies.

 

Deutlich wird dies ja auch am Verhalten unserer nicht nur in meinen Augen äußerst fragwürdigen Bundesjustizministerin, der immer, wenn es um die Verbrechen der Politiker an Menschen und/oder Tieren bzw. der Menschen an den Tieren geht, die Hände gebunden sind und sie nur beschränkte Möglichkeiten hat, die aber offensichtlich nicht genutzt, geschweige denn ausgeschöpft wurden im Zusammenhang gegen die Diskriminierung von Hunden und Haltern. Aber immer wenn es gegen die Tiere geht, wirken solche Minister offensichtlich im Hintergrund, natürlich ausschließlich zu Lasten der tatsächlichen Opfer, der Tiere. Eigenartigerweise kann aber diese gleiche Ministerin sehr initiativ werden gegen Diskriminierung von Menschen, vorausgesetzt, sie sind nicht Halter von rassendiskriminierten Hunden, und dies, wo sie lt. eigener Aussage doch angeblich nur beschränkte Möglichkeiten hat. Naja, die Opfer sind ausschlaggebend für das Handeln unserer sog. Volksvertreter, die sich auszeichnen durch den von ihnen praktizieren Rassismus/Speziesismus.

 

„Die bundesdeutschen Justizbehörden - eine kriminelle Vereinigung?“ - Dies ist der Titel des Buches von Dr. Haferbeck. Nach allen bisherigen Erfahrungen und erneut durch ihren Beschluss - Rassismus gegen die Opfer - hier die Hunde - und Ignorieren der tatsächlichen Ursachen für Beißvorfälle, für die allein Menschen verantwortlich sind - muss ich dies zwangsläufig bejahen.

 

Offensichtlich gehört es bei fast allen Verfahren, die im Zusammenhang mit unseren Mitgeschöpfen als Opfern stehen, zur gängigen Praxis, dass sich vielfach auch Justizbehörden ihrer Pflicht entledigen, nämlich sich kundig über die tatsächlichen Zusammenhänge und Ursachen zu machen, dafür auch auf Expertengutachten und -stellungnahmen zurückgreifen sowie auf Nachweise und dazu neutrale Entscheidungen/Urteile zu fällen. Statt dessen wird offenbar aber  einer „Hörigkeitspflicht“ gefrönt, damit verantwortungslose Politiker ihr Fehlverhalten vertuschen können und deren Fehlentscheidungen - hier Ausrottung, teils langsam, teils schnell - ungehindert zum Ende gebracht werden.

 

Ein Vertrauen sowohl in die sog. Volksvertreter als auch in die deutschen Justizbehörden, obwohl deren immensen Bezüge auch von den zigtausend betroffenen Hundehaltern und von denen, die sich selbstlos für alle Lebewesen einsetzen, bezahlt werden, ist nicht mehr möglich.

 

Im Auftrag aller Schutzbedürftigen

 

 

 

 

 

Anlagen

  • Resolution der Hundeexperten AK Diensthundewesen - Wortlaut und Veröffentlichung

  • Schreiben der Expertin Frau Fleig an den Präsidenten des VGH BW

  • Auszug Gutachten Dr. Stur

  • Stellungnahme des Bundesverbandes praktischer Tierärzte vom 6.11.2001

  • Aufstand der Tierärzte

  • Schreiben von Frau Dr. Feddersen-Petersen

  • Schreiben von Gerlach an das BM

 

Hier in Kombination mit dem Schreiben an das Verwaltungsgericht als .doc

 

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01.DOC>Hier in Kombination mit dem Schreiben an das Verwaltungsgericht als .doc

 

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