Leserbrief

Ethische und moralische Grundsätze der deutschen Bevölkerung ließ man außen vor

 Mit diesem Gefälligkeitsurteil hat man es nun vollständig geschafft, Deutschland in ein Schlachtfeld zu verwandeln. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes sind auch bei dieser Entscheidung offensichtlich ihrer Informationspflicht - wie auch beim Beschluss gegen die willkürlich rassendiskriminierten Hunde und deren Halter im November 2001 - nicht nachgekommen. Stellungnahmen, Gutachten von Experten - zu beiden Problematiken - auch von höchsten anerkannten islamischen religiösen Persönlichkeiten wie Mehmet Nuri Yilmaz, Türkei, wurden ignoriert, bisherige als nicht mehr aktuell erklärt. Auch einfache Recherchen unterblieben offenbar, wie z.B. beim türkischen Generalkonsulat und dem dortigen Attaché für religiöse Angelegenheiten Auskunft einzuholen. Dieser bestätigt, dass das Schlachten von Opfertieren keine vorgeschriebene Handlung ist und wenn Schlachten, dann mit modernen Methoden. Dazu zählt das betäubungslose Schächten, wie vor 2000 Jahren ausgeübt, nicht.

Die nun gesetzlich legitimierte Qual der Tiere rechtfertigt man mit anderen Verbrechen an ihnen (Jagd - 70 % der Bevölkerung sind dagegen) oder unzureichende Betäubung in den Schlachthöfen. Parallel behauptet man, dass man die Muslime mit den Juden gleichstellen müsse, weil denen das Schächten ohne Betäubung erlaubt sei. Dies ist falsch! Das Schächten wurde Angehörigen der mosaischen Religion aufgrund des gültigen Tierschutzgesetzes nie genehmigt, da sie bis heute den Nachweis der vom Gesetz vorgeschriebenen „zwingenden Vorschriften“ schuldig geblieben sind. Aufgrund der „geschichtlichen Verpflichtungen“ wurde ihr betäubungsloses Schächten geduldet und begünstigt - rechtswidrig. Die Gesetzesverstöße und Rechtsverfälschungen durch deutsche Politiker und auch Justizbehörden wurden diesen in verschiedenen Dokumentationen mehrfach aufgezeigt.

Mit diesem skandalösen Tierqualurteil hat man bewirkt, dem Drängen des Vorsitzenden des Zentralrates der Muslimen, vehementer Befürworter des Schächtens ohne Betäubung -  zu entsprechen. Gleichzeitig hat man ganz öffentlich die bisherigen Gesetzesverstöße von ganz oben bis ganz unten „geregelt“ und die bisherigen im Stillen geschehenen rechtswidrigen Schächtungen der Tiere ohne Betäubung legalisiert.

In unserer „multikulturellen Gesellschaft“ ist es jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Hunde und Katzen lebend gekocht oder gegrillt werden.

Weit haben es die deutschen „Volksvertreter“ gebracht. Es stellt sich auch die Frage nach der Unabhängigkeit deutscher Justizbehörden.

 

Martina Gerlach

 

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