Martina und Jürgen Gerlach                                                        Wald-Michelbach, 28. Januar 2001

Hauptstraße 87 a

69483 Wald-Michelbach                        Kopie an:

                        Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch

                        Gesellschaft für Haustierforschung/Kynos-Verlag

                        EU

 

Martina und Jürgen Gerlach   Hauptstraße 87 a   69483 Wald-Michelbach

Einschreiben mit Rückschein

 

Frau Heidemarie Lüth

Vorsitzende des Petitionsausschusses des

Deutschen Bundestages

Platz der Republik 1

 11011 Berlin

 

 

Pet 1-14-06-2192-039677 (vorher 4-14-10-787-039677) - Petition vom 10.9.2001

Ihr Bescheid vom 19.12.2001, Poststempel vom 27.12.2001, Posteingang bei uns am 29.12.2001

Sehr geehrte Frau Lüth, sehr geehrter Herr Dierig,

 ergänzend und fristgerecht reichen wir Ihnen zu o.g. Petition weitere wichtige Unterlagen und Informationen nach. Diese vielfältigen Informationen, Stellungnahmen, Berichte sollen helfen, dass Sie sich selbst ein Bild zu der von den deutschen Politikern geschaffenen Situation in Deutschland machen können. Wir und mit uns viele tausend verantwortungsvolle Hundehalter hoffen sehr auf Ihre Objektivität.

 Ein Mord, drei Mordanschläge auf Hundehalter, viele hundert - oder inzwischen schon über tausend? - Hunde vernichtet, oft äußerst qualvoll, mehrere tausend Hunde in ihren Gefängnissen in Einzelhaft sitzend, qualvoll gehalten nur aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit. Parallel dazu die nicht endende Willkür gegen Hundehalter, verbunden mit enormen finanziellen Belastungen für diese, z.B. jährliche Hundesteuer bis zu 2.496,-- DM; Lohn-, Kfz- und Sachpfändungen, wenn die enormen Willkürsteuern nicht aufgebracht werden können von Normalverdienern, Wohnraumkündigungen, Verbot der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Androhung Verbot zur Berufsausübung - die unschuldigen Hunde zahlen dies mit ihrem Leben, z.B. in Schwedt - alles aufgrund der willkürlich verteufelten ausländischen Hunderassen in Folge frei erfundener Rasselisten - dies und noch sehr viel mehr ist das Ergebnis, das die deutschen Politiker zu verantworten haben und das durch nichts zu rechtfertigen oder zu entschuldigen ist.

 

Dies alles kann auch nicht dadurch verniedlicht werden, dass die Politiker ihr Handeln selbst schönreden - fast das einzige zu dieser Problematik, was noch in den Medien zu finden ist. Alles andere, die traurige und oft grausame Wahrheit für Hunde und Halter wird totgeschwiegen - mit der Ausnahme, wenn wieder über einen Hund gehetzt werden kann. Diese Hetzerei scheint wieder zuzunehmen.

 

Bedenken Sie bitte: Volkan wurde Opfer von Menschen, von Politikern, von pflichtvergessenen Beamten, von Kriminellen/Tierschindern. Ein Hund tut nur das, was Menschen ihm vorher beigebracht haben. Dieses Wirken der Menschen hat eben auch zur Folge, dass sowohl Menschen als auch Hunde - und diese immer - Opfer sind.

 

Bedenken Sie bitte auch im Hinblick auf alle die zur Verfügung gestellten Beispiele - es gibt sehr viel mehr - welche Strafen man den Hunden aufgrund ihrer Rasse und den Hundehaltern auferlegt und im Gegensatz dazu welche lächerlich geringen Strafen die wirklich verantwortungslosen Hundehalter in Gladbeck und in Hamburg erhielten, die ja Auslöser für dieses ganze Vorgehen der Politiker und Behörden gegen Hunde und Halter waren:                         (...)
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Die äußerst verantwortungslose Gladbeckerin - 3 Rottweiler unangeleint (niemand kann drei dieser Hunde auf einmal festhalten, schon einer muss angeleint sein) - bekam wegen fahrlässiger Tötung zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung und zwei Jahre Hundehaltungsverbot - Rentnerin tot, Rottweiler tot, unzählige rassendiskrimierte Hunde tot, noch mehr gequält, extreme Repressalien für verantwortungsvolle Hundehalter.

 

Volkans Mörder: Er dreieinhalb Jahre Haft, sie zehn Dienste im Altenheim und zwei Jahre Bewährung, zwei Jahre Hundehaltungsverbot für beide. (Ein solches Urteil hat quasi Belohnungs-Charakter für das - nahezu fast bewusste - Inkaufnehmen des Todes eines Kindes durch die Angeklagten. Kriminelle Hundehalter sehen mit Sicherheit in solch einem Urteil geradezu eine Aufforderung, ohne Rücksicht auf die Folgen weiterzumachen. Diese erreicht man auch nicht mit den jetzigen Maßnahmen.) - Volkan tot, die vorsätzlich qualvoll missbrauchten Hunde tot, unzählige rassendiskrimierte Hunde tot, noch mehr gequält, extreme Repressalien für verantwortungsvolle Hundehalter.

 Wie uns inzwischen bekannt wurde, wurde in Deutschland offiziell kein Schießbefehl gegen Hunde erteilt. Allerdings wird das Er- und Zerschießen von Hunden durch Polizei und Sonderkommandos wohlwollend geduldet und auch begünstigt. Es geschieht immer straffrei, auch wenn eindeutige Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz vorliegen, wenn offensichtliche Widersprüche in den rechtfertigenden Darstellungen der Polizei deutlich werden und wenn - wie in vielen Fällen auch durch Augenzeugen oder betroffene Hundehalter bestätigt wurde und wird - keine Notwendigkeit vorlag, die Hunde zu erschießen.

 Wie bereits erwähnt, wurden fast alle Anzeigen bisher abgewürgt, auch gegen Menschen, die Hunde vorsätzlich und ohne Notwendigkeit gequält und getötet haben. Nicht selten wurden, um die betroffenen Hundehalter mundtot zu machen, diese als Schuldige dargestellt und mit Verfahren konfrontiert, die jeglicher Grundlage entbehrten. Beispiele: Mäxchen und Faya.

 

Mit die gravierendsten Schussvorvälle sind Hannover, Hamburg, aber auch diese sind nur die „Spitze des Eisberges“.  Die Sichtung dieser Beispiele sollte auch unter folgenden Aspekten geschehen:

 

·       Verstoß gegen gültiges Tierschutzgesetz?

·       Angeblicher Schutz der Menschen, ihres Hab und Gutes und der Tiere (das Gegenteil wurde bewirkt)

·       Verhältnismäßigkeit beim Einsatz der Mittel und des Vorgehens

·       Schaden sowohl für die Hundehalter als auch für die Tiere

·       Rechte/Grundrechte der hundehaltenden Menschen

·       und es gibt sicher noch mehr beachtenswerte Aspekte.

 

Zur Kenntnis folgende Beispiele - hier erschossene Hunde:

 

·       17.01.2002 Olfen, zwei Hunde wurden erschossen, einer angeschossen, zwei inhaftiert - Die Schilderung der Hundehalter und der Behörden klaffen weit auseinander. Tatsache ist, dass die Hunde erschossen und angeschossen wurden. Es soll mit dem Ordnungsamtleiter und den Polizisten auch ein Tierarzt mit Betäubungsgewehr dabei gewesen sein. Wenn das stimmt, stellt sich die Frage, warum kam dieser nicht zum Einsatz. Ob das Erschießen der Hunde wirklich nötig war, wird wohl nie geklärt werden. Die Tatsache bleibt: Auch hier büßten die Tiere das Fehlverhalten der Menschen mit ihrem Leben. (nur aufgeführt)

·       Mitte Januar 2002 - Langenfeld, Dobermann erst angeschossen, dann überfahren - vollkommen überzogene Reaktion der Polizei, aber wie seit Juli 2000 üblich: Es musste angeblich so sein. Kein Wort zu den angeblichen Verletzungen der Frau. Auch diese Rechtfertigung zur qualvollen Tötung des Tieres - angeschossen, danach überfahren - ist mehr als zweifelhaft. Zusätzlich: Erst wurde der Dobermann als Kampfhund bezeichnet. Der Dobermann ist kein sog. „Kampfhund“.

·       07.11.2001, Hannover, Pitbull mit 14 Schüssen in der eigenen Wohnung hingerichtet, 17 Schüsse wurden in der Wohnung insgesamt abgegeben.

·       Oktober 2001, Jena, Hinrichtung von zwei Hunden „mit einer Kalaschnikof“.

·       September 2001, Tempelhof, Polizist erschoss „Kampfhund“ - Woher wusste man, dass dieser Hund vorhatte, einen Dackel totzubeißen?

·       August 2001, Hanau  - Polizei erschießt aus dem Auto einen rassendiskriminierten Hund - Dies sind keine Einzelfälle.               

·       August 2001 - Wedding, Bullterrier in Wohnung von Polizisten erschossen, Vorwand „mutmaßlicher Dealer“ Was hat der Hund damit zu tun?

·       August 2001 - Büttelborn - Polizei erschießt ... „mit mehreren gezielten Schüssen ...“. Wenn gezielt, warum dann mehrere?

·       Juni 2001 - Lünen, Wachhund auf eingezäuntem Gelände von Polizei erschossen.

·       Mai/Juni 2001, per E-Mail 3 Hundemorde aufgezeigt: Polizei erschießt Hund auf belebtem Kinderspielplatz, Augenzeugen berichteten, dass der Hund keineswegs eine Gefahr war, dass aber durch die Polizeischüsse die Kinder gefährdet waren; Mainz, Polizei erschießt freilaufenden Hund, weil ein Betrunkener den Hund provozierte. Mai - Stralsund, Polizei erschießt Schäferhund.

·       April 2001 - Hinrichtung von Sunny - früher kümmerten sich die Politiker und Behörden nicht um das natürliche Verhalten von Hunden und Katzen.

·       März 2001 - Blankenfelde, nach 30 Schüssen waren diese 2 Rottweiler tot - offensichtlich manipulierter Polizeibericht?

·       März 2001 - Görlitz, Polizei schießt auf bellende Hunde - Von Kampfhunden könne keine Rede sein, manipulierter Polizeibericht?

·       Februar 2001 - Hinrichtung Apollo mit acht Kugeln und zwei Giftspritzen - Auch hier wurde bekannt, dass die Berichte manipuliert veröffentlicht wurden. Die Skandalpresse war rechtzeitig vor Ort.

·       Februar 2001 - Hamburg, Polizisten schießen Hund in einer Wohnung, im Körbchen liegend an. - Info von Bürgern gegen Tierversuche, Hamburg.

·       Ohne Zeitangabe - Wilhelmshaven. „Denn der Vater ... wurde ... erschossen“.

·       11.9.2000 - Hamburg, Von Polizisten Hund auf der Straße erschossen, der zuvor im Auto angeleint und mit Maulkorb gesessen hatte. Mäxchen wurde erschossen, weil man seine Rasse verwechselte, vermutlich wäre er aber auch so Opfer dieses schießwütigen Polizisten geworden, denn hier ging es um vorsätzliches Töten.

·       4.12.2000 - Die vier erschossenen Hunde von Viernheim - Polizisten zerschossen die Hunde mit 38 Schüssen!

·       Vorwürfe gegen Polizisten, weil er einen ausgesetzten rassendiskriminierten Hund nicht erschossen, sondern eingefangen hat.

 

Information  zur Spezialmunition

 

Lynchmorde:

 

·       Juli 2000 - Spandau, Pitbull aus Havel gerettet, Dobermann tot geborgen - Folgen der Hunde-VO - Kündigung durch Wohnbaugesellschaften.

·       August 2000 - Nackenheim, Kampfhund entsorgt - Spiegelbild unserer Gesellschaft.

·       August 2000 - Hirschberg, Hundebaby - mit Pfefferspray traktiert.

·       November 2000 - „Film gegen Behödenstumpfsinn“ von M. Welp, Kelsterbach, Mann ersticht Boxerhündin vor den Augen der Kinder.

·       November 2000, Sanitz - Arzt schoss Hund die Hoden weg.

·       Januar 2001 - Wanfried, „Kampfhund“ von Menschen erschlagen; erschlagener Kampfhund gefunden - Entledigung in Folge der „Kampfhunde“-Diskussion?

·       Januar 2001 - OWF Lippe/Bad Salzuflen - Hund vom Ordnungsamt getötet, Besitzer erst später benachrichtigt; Bullterrier Kehle durchgeschnitten, im Container angezündet; Bullterrier im Karton im Wald und großer Kälte ausgesetzt. Musste getötet werden.

·       Januar 2001 - Reilingen, Hund mit 28 Messerstichen hingerichtet.

·       Februar 2001 - Hundehasser spritzt Cocker Säure in die Augen - „Was hier in Deutschland mit Hund und Halter geschieht, ist ein wahrer Holocaust!“

·       Februar/März - Erschossen und im Kanal versenkt... weil er Herrchen zu teuer war.

·       März 2001 - Lindenfels, tödliche Hundeköter.

·       20.03.2001 - Breitenburg, Faya, vorsätzlich erschlagen von zwei Bauern - Tierquälerei belohnt, Rechtsbeugung!

·       April 2001 - Pennewitz, Karton mit toten American Stafford Terrier.

·       Juni 2001 - Schwerte, Staff brutal abgestochen.

·       September 2001 - Bruchsal, Pitbull-Hündin gefesselt auf Bahngleise gelegt und überfahren lassen, um Kosten zu sparen.

·       10.1.2002 - Hamburg, Jäger erschoss Hund im Wald.

·       Weiterhin wurden im Januar 2002 in Schöndorf ein Hund brutal getötet und entsorgt und in Abtwil ein  Schosshündchen von einem Jäger erschossen. (nur aufgeführt)

 

Es wurden unzählige Hunde Opfer von Giftködern - auch für Kinder eine lebensbedrohliche Gefahr, viele Hunde wurden ertränkt, zerstochen, zerschlagen, erwürgt - selbst von Frauen. Viele Hunde überlebten den extremen Stress durch das Vorgehen von Behörden, Politikern und der vorsätzlich geschürten Hetze gegen Hunde nicht. Und auch dies sind nur Beispiele. - Das Töten geht nach wie vor weiter.

 

Schilderungen von Hundebesitzern / Vorfälle:

 

·       Juli 2000 - M/V, bei Einbruch Hunde schwer verletzt - fachmännisch, also absichtlich.

·       September 2000 - Northeim, Kampfhund greift Schülerin an, Schluderei durch Behörden?

·       August 2001- Jarchow zieht Bilanz.

·       August 2001 - Wiegersen, Jagdhund tötet Dackel, dafür nur Leinen- und Maulkorbzwang - (Bitte vergleichen Sie auch die Hinrichtung Sunnys wegen der kleinen Katze.)

·       Juli 2001 - Hundehalter beißt nach Streit zu.

·       August 2001 - Halter sog. Kampfhunde sind Freiwild.

·       August 2001 - Schleiz, Bissiges Duo sorgt in Schleiz für Zoff - Täter ist immer der Mensch!

·       September 2001 - Koblenz, Kampfhund hat Yorkshire-Terrier totgebissen - Der angebliche Kampfhund war ein Dalmatiner und wurde regelrecht provoziert.

·       November 2001 - Rudolstadt, Amtsmissbrauch durch Polizisten.

·       Januar 2002 - Positiv. Vernünftige Polizisten, nicht von der Hetze gegen Hunde angesteckt, erschossen gequälte Hunde nicht. - Es gibt offenbar noch einige wenige verantwortungsvolle Polizisten in Deutschland.

 

Zu keiner Zeit wurde in Deutschland so gnadenlos Jagd auf Hunde gemacht, so viele Hunde umgebracht oder einfach er- bzw. zerschossen. Vor dem Juli 2000 handelte es sich um Einzelfälle, die allerdings auch nicht gerechtfertigt waren. Beispiele: Groß-Gerau - Polizisten erschossen einen Pitbull mit mehreren Schüssen, weil sich dieser auf dem Abtreter eines ihm bekannten Nachbars den Bauch wärmte.

Berlin: 16 Polizisten zerschießen „heldenhaft“ einen sog. Kampfhund, der als ein Häufchen Angst in der Ecke hockte und von dem sichtbar keine Gefahr ausging.

 

Die Einsätze der Polizei gegen Hunde sind an Brutalität kaum noch zu überbieten. Die Behauptung „mussten schießen“, die von den Vorgesetzten oder anderen Gremien immer wieder übernommen werden - ungeprüft?, soll eine angebliche Gefahr suggerieren, die in den meisten Fällen nie vorhanden war. Bestätigt wird es vor allem an den auf Grundstücken, in Wohnungen, auf Spielplätzen erschossenen Hunden. Aber auch der Fall der vier zerschossenen Hunde in Viernheim bestätigt dies. Zwei Polizisten, für ihr aggressives Verhalten gegen Tiere bekannt, zerschossen zwei Welpen und zwei ausgewachsene Tiere mit 38 Schüssen. Zuvor wurde der Zaun von außen manipuliert, um offenbar die Hunde, die sich allein auf dem Grundstück befanden, herauszuholen. - Die Hunde hatten den Wesenstest bestanden.

 

Mordversuche an Hundehaltern:

 

·       Januar 2002, Much, durch zwei Schüsse ist ein Hundehalter lebensgefährlich verletzt.

·       17.1.2002 - Kassel, Hundehasser stechen Herrchen nieder.

·       März 2001 - Brandenburg, Passant schoss Herrchen nieder - schwere Bauchverletzung.

 

Seit 15.000 Jahren leben Menschen mit Hunden, weil Menschen die Tiere domestizierten und diese Beziehung funktionierte wunderbar, bis Menschen - Kriminelle - diese Tiere qualvoll missbrauchten und Politiker dies nicht unterbinden wollten. Jetzt sollen fast alle Hunde plötzlich Bestien sein, die man abschießen, hinrichten muss?

 

Reine Schutzbehauptung, damit die Mörder der Tiere nicht zur Rechenschaft gezogen werden (müssen). Auch der Viernheimer, der Hamburger, der Dortmunder Hundemord machen dies deutlich.

 

Nicht selten werden Hunde einfach als sog. Kampfhunde bezeichnet, um ihre Hinrichtung zu rechtfertigen. Nicht nur das Beispiel der spanischen Jagdhunde, die erst mit Futter angelockt und dann beim Fressen erschossen wurden oder der spanische Hund Mäxchen in Hamburg machen dies deutlich. Selbst Dackel und Terrier sowie andere Hunderassen wurden als sog. Kampfhunde bezeichnet, um das Vorgehen gegen sie zu rechtfertigen.

 

Zu Endlagern - Harburg und andere:

 

·       Zum Endlager Harburg ein Brief des Tierarztes Dr. Schrader an  Herrn Schill. Auch er beschreibt das Vorgehen gegen Hunde und Halter eindeutig als NS-Methoden und bestätigt dies, wie viele andere Betroffene oder sich mit diesem Tierqualskandalproblem Befassende auch.

·       18.1.2002 - Dr. Schrader an Senator Rehaag -  Hund Sheila - Rottweiler-/Labrador-Mix - vom Hundekontrolldienst in Endlager Harburg weggesperrt.

·       19. Januar 2002 - Hamburger Abendblatt, „Die teure Hundehalle in Harburg: Politiker fordern möglichst schnelle Lösungen.“ - Erneute Forderung, aus Kostengründen die zwangsinhaftierten Hunde zu töten. Die Hunde sitzen nicht freiwillig dort und setzen sich nicht freiwillig dieser Qual aus. Sie wurden dahin gezwungen von Politikern. Die dadurch entstandenen Kosten haben die Politiker selbst zu verantworten. Die Hunde sollen dafür aber mit ihrem Leben büßen - bequeme Lösung.

·       Beispiel aus M/V - Hund aufgrund Rassezugehörigkeit in lebenslanger Einzelhaft.

 

Auch wenn sich jetzt evtl. eine Lösung der Übernahme der Harburger Hunde durch die Tierheime des Tierschutzbundes abzeichnen sollte, ist das, was man den Hunden mit dieser Zwangsenteignung und monate-/jahrelangen Einzelhaft unter diesen qualvollen Umständen angetan hat, ein hundertfaches Verbrechen an den Tieren und nie wieder gut zu machen. Auch die Hunde haben nur dieses eine Leben! Für ca. 90 Tiere wurde Harburg und das Hamburger Tierheim bereits zum Endlager. Und für weitere viele unschuldige Tiere wird es dies vermutlich auch bleiben, wenn man nicht bereit ist, diesen Tieren eine zweite Chance zu geben. Unter den jetzigen Bedingungen in Deutschland hieße das, einen zweiten Wesenstest. Diese sind in etlichen Fällen ausgerichtet gegen das Wesen der Hunde und mit Schwierigkeiten gespickt, die für viele Hunde, obwohl diese nicht aggressiv sind, nicht gemeistert werden können. Dazu kommt, dass das bisherige Vorleben/Erleben der Tiere nur selten Berücksichtigung findet. Die Tiere sollen in eine Verhaltensschablone gepresst werden, aber auch sie sind Individuen! (Viele Menschen würden diesen Schwach­sinn/Wesentest nicht fehlerfrei bestehen können, die Hunde aber müssen es, sonst bedeutet dies das Todesurteil für sie.)

 

Weitere Tötungsbeispiele bzw. Tötungsabsichten:

 

·       Juli 2000 - Berlin, Amtstierarzt sprach Todesurteil für 22 Hunde.

·       5.7.2000 - Mönchengladbach, 14 Hunde hingerichtet, 12 im Auftrag des Tierheimleiters, zwei zusätzlich „aus freien Stücken“, eindeutige Rechtsbeugung durch Justizbehörden, s. a. Schreiben von Frau Fleig an Oberstaatsanwalt vom 22.1.2002.

·       4.8.2000 - Wiesbaden, Baxter wegen Bellens hingerichtet - Es sollten Exempel statuiert werden, dafür ließ man knallhart unzählige Hunde aufgrund hundegemäßen Verhaltens über die Klinge springen.

·       Dezember 2000 - Berlin/Brandenburg - 12 Hunde verschleppt, 9 davon getötet, obwohl vom ersten Tierarzt als friedlich und nicht aggressiv bestätigt. Ein mordender Tierarzt musste her. Die Hinrichtung der Tiere wurde nach unseren Informationen von den dortigen Behörden/Politikern finanziell belohnt - pro gemordetem Hund 750,-- DM. - Den Grünen ist dieser finanziell begünstigte Hundemord bekannt.

·       „Persilschein“, um Hundemord/Verstoß gegen gültiges Tierschutzgesetz zu legalisieren.

·       Dezember 2000 - Berlin, Hündin beschlagnahmt und an Ort und Stelle getötet - “Sie hat es vor den Augen meines 5-jährigen Sohnes gemacht“ - Amtsmissbrauch, vorsätzlicher Verstoß gegen Tierschutzgesetz.

 

Es ist Ihnen sicher auch bekannt, dass Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgehen der Politiker, Behörden gegen Hunde und Halter eingelegt wurde. Leider sind die Richter des Bundesverfassungsgerichtes auch in diesem Fall

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nicht ihrer Informationspflicht nachgekommen, haben Gutachten, Expertenstellungnahmen ignoriert - auf Weisung? (Gleiches skandalöses Verhalten hat man beim Schächturteil praktiziert, das Deutschland zurück ins Mittelalter versetzt.)

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle angeführten Fälle nur beispielstehend für unzählige andere sind. Auch die Anzahl der gemordeten Hunde liegt weitaus höher, als es dieser Petition zu entnehmen ist. Unzählige Hunde, die willkürlich von den Behörden hingerichtet wurden, z.B. wegen Bellens beim sog. Wesenstest - ganz normales hundliches Verhalten, wenn andere Hunde bellen - sind nur ansatzweise aufgeführt. Das wohl spektakulärste Beispiel der behördlichen Hundehinrichtungen ist der Fall Baxter, Wiesbaden. Durch die Behörden geht das Töten gnadenlos weiter: Erst diesen Monat wurde in Erbach die Tötung eines Hundes von dem dortigen Bürgermeister verlangt - ohne rechtliche Grundlage dafür. Die Hundehalter hatten keine Kraft mehr nach allen Schikanen, sie opferten ihren Hund.

 

Im November wurde eine dreijährige Hündin, die sonst mit einem Kleinkind bei dessen Mutter zusammenlebte, getötet. Die Chance für einen zweiten Wesenstest ließ man nicht zu, obwohl die Tierärztin, die den Test abnahm, diesen empfahl.

 

Ebenfalls sind nicht aufgeführt die unzähligen einzeln und in Massen vorsätzlich hingrichteten Hunde in Tierheimen. Ebenfalls nur als Beispiel für diese fügen wir den Mord an den Mönchengladbacher Hunden bei - 14 Tiere wurden ohne jegliche Notwendigkeit qualvoll hingerichtet. Die Ermittlungen wurden - trotz nachweisbarer Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz - von der Staatsanwaltschaft weit über ein Jahr hin verschleppt und dann eingestellt unter äußerst fadenscheinigen Vorwänden. Vgl. dazu das Schreiben von Frau Fleig an den dortigen Generalstaatsanwalt. - Leider ist dies inzwischen gängige Praxis der Justizbehörden bei fast allen Tierqualdelikten. Das gültige Tierschutzgesetz wird permanent zur Farce degradiert. Die Täter werden kaum zur Rechenschaft gezogen und damit animiert zu neuen Straftaten gegen die ihnen hilflos ausgelieferten Tiere.

 Fast alle an den Hinrichtungen der Hunde Beteiligten - Polizei, Behörden, Tierärzte, Jäger, Hundehasser - gingen straffrei aus. Dies ist Folge des vorsätzlich geschürten Hundehasses durch Politiker und Medien.

 Angeblich soll - so in Hessen - die zuständige Behörde die Tötung eines gefährlichen Hundes anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Die Tötung ist anzuordnen, wenn der Hund einen Menschen getötet oder ernstlich verletzt hat. Fast alle nach dem 28.6.2000 bis jetzt getöteten Hunde - allein in Hessen ca. 200 - haben sich dieses Vergehen nicht zuschulde kommen lassen. Außerdem sind auch sie immer die Opfer.

 

Den Hund Sunny hat man hingerichtet, weil sie einer Katze nachstellte, wie Hunde und Katzen dies seit Jahrtausenden tun. Werden nun auch die Katzen hingerichtet, weil sie sich auch untereinander bekämpfen oder weil sie Mäuse fangen oder eine Gefahr für Vögel darstellen? Was geschieht, wenn ein Kind ein anderes Kind schwer verletzt? Dies ist keine Seltenheit und geschieht sehr oft mutwillig. Wird es dann auch hingerichtet?

 

Experten:

 ·       Frau Fleig, Kynos-Stiftung an das Bundesverfassungsgericht, 09.1.2002

·       Frau Fleig, Kynos-Stiftung an das Bundesverwaltungsgericht, 16.1.2002 

Betroffene Hundehalter:

 ·       Tischler, Trappenkamp, 17.01.2002.

·       Ruckwied, Süßen, extreme Hundesteuerhöhung, erzwungene Abgabe ihrer Hunde, Wohnungswechsel.

·       Renz, Eislingen - Schreiben Kynos-Stiftung, Frau Fleig, an Ordnungsamt Eislingen wegen völlig überzogener Steuerforderung - 25.000,00 DM für 2001 und 10.800,-- EUR für 2002, 24.1.2002.

 Womit wir bei der Hundesteuer - richtiger Erdrosselungssteuer wären:

 ·       „Die Hundesteuer ist pure Willkür“, erhalten 2/2001

·       22.08.2001 - Hundesteuer zurückfahren.

·       28.09.2001 - RA Stück an die Stadt Sontra - Kampfhundesteuer

·       26.10.2001 - Kfz-Pfändung/Sachpfändungen für Hundesteuer

·       19.12.2001 - Bülow, Plädoyer für mehr Augenmaß bei der Hundesteuer - Vernünftig

·       15.11.2001 - Haftpflicht statt Hundesteuer - Vernünftiger Vorschlag

 Die Hundesteuer - richtiger Erdrosselungssteuer - fließt normal in den Haushalt der Gemeinden und Städte ein. Sie wird in der Regel nicht für die Beseitigung von Hundeschmutz bzw. vorbeugend, z.B. „Hundeklos“ - Tütenautomaten mit Abfallbehältern - oder zur Versorgung der in den Tierheimen einsitzenden Hunde genutzt. Auch in Bezug auf die rassendiskriminierten Hunde, deren Rassen man als Rechtfertigung für die Erhöhung der Steuer in nicht selten immenser Höhe vorgibt, setzt diese Maßnahme an der falschen Stelle an. Diejenigen, die ihre Hunde qualvoll als Waffe missbrauchen, erreicht man damit nicht, sondern nur die verantwortungsvollen Hundehalter werden damit geschröpft.

 Wir möchten im Gegensatz zu dem Vorgehen gegen die unschuldigen Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit oder der Verwechslung ihrer Rasse und der damit willkürlich unterstellten angeblichen Gefährlichkeit der Hunde folgendes deutlich machen: 

Schutzhunde der Polizei - mannscharf gemachte und wirklich gefährliche Hunde - gelten nicht als „gefährliche Hunde“. Es gibt keinen Wesenstest für diese. Die Behörden unterstellen ganz einfach, dass die ausgebildeten Hundeführer die Tiere unter ständiger Kontrolle haben - was auch nicht immer der Fall ist.

 Wenn ein solcher sog. Schutzhund plötzlich und unerwartet zubeißt und Menschen und Tiere verletzt, wird lediglich Schadenersatz geleistet, dann Schwamm drüber: Diese Hunde werden nicht eingezogen und auch nicht getötet, obwohl sie vorsätzlich und in den meisten Fällen durch psychische und physische Qual „abgerichtet“, „trainiert“ wurden. Diese - ebenfalls unschuldigen - Hunde sind eine wirkliche Gefahr für Menschen und Tiere, mehr als jeder Hund, dem man pauschal aufgrund seiner Rassezugehörigkeit unwiderlegbar Gefährlichkeit unterstellt.

 Warum wird nicht anerkannt, dass seriöse Hundevereine werdende Hundeführer/innen sehr gut ausbilden können? Trotz solchen Nachweises werden sog. „gefährliche Hunde“ eingezogen und einem Wesenstest (viele davon sind äußerst fragwürdig) unterzogen. Nicht einmal Politiker könnten diese fehlerfrei bestehen. Damit wird wieder das unschuldige Tier - ein Tier ist immer das, was Menschen aus ihm machen - und nicht die dafür verantwortlichen Menschen zur Verantwortung gezogen. Dies bleibt nicht nur für uns unerklärlich.

 All das, was wir und andere Ihnen ausführen und was wirklich nur die „Spitze des Eisberges“ ist, hat mit Gerechtigkeit, mit Gleichheitsgrundsatz, mit Verantwortung und wirklichem Schutz absolut nichts zu tun. Gehen die deutschen Politiker und Behörden nicht einfach nur den für sie bequemsten Weg - zu Lasten der unschuldigen Tiere?

 Menschen, die alle Beauflagungen mit ihren Hunden erfüllten mit immensen Kosten für sie, erhielten trotz allem keine Genehmigung, ihren Hund zu halten. Nachweisbare Abschaffung und Tötung wurden gefordert. Man führt zigfach an, dass die Menschen kein berechtigtes Interesse nachweisen könnten, ihren Hund zu halten. Ein berechtigtes Interesse ist keineswegs, einen Hund nur als Nutzgegenstand zu gebrauchen, z.B. als scharfgemachter Wachhund, oder diese Tiere den Tierzerstücklern in den Laboren auszuliefern. Ein berechtigtes Interesse ist sehr wohl, einem Lebewesen zu helfen, es zu schützen - eben vor allem auch vor Menschen - und damit von der gewaltigen Schuld der Menschen an unseren Mitgeschöpfen etwas abzutragen. Nur dies kann eigentlich ein berechtigtes Interesse sein. Aber dies wird, vor allem in Bayern und Hamburg nicht zugelassen.

 

Hätten die deutschen Politiker wirklichen Schutz der Tiere und Maßnahmen zugelassen, um den qualvollen Missbrauch der Tiere - hier der Hunde zu verhindern, würde Volkan heute noch leben, wäre unendliches Leid sowohl Menschen als auch Tieren erspart worden. Menschenschutz beginnt beim Tierschutz - vom Tiermord zum Menschenmord ist es nur ein sehr kleiner Schritt. Sowohl die Morde an den Hunden als auch die Morde und Mordversuche an den Menschen machen dies deutlich.                         (...)
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Befinden sich die deutschen Politiker und deren Vollzugsbehörden im Blutrausch? Es scheint so. Welchen Schluss kann man sonst noch aus all diesen nur beispielstehenden Informationen ziehen? Die deutschen Politiker und Medien haben die Hunde - seit 15.000 Jahren die treuesten Gefährten der Menschen - zum Freiwild erklärt. Die Brutalität gegen Hunde und Halter in Deutschland ist kaum noch zu überbieten.

 In dem Ihnen bereits vorliegendem Schreiben mit Anlagen vom 18. Januar 2002 - mit Einlieferungsschein wurde der Erhalt dieser Sendung am 21. Januar 2002 bestätigt - erhielten Sie auch Briefe an und von Herrn Thierse, Bundestagspräsident. Die damals von ihm abgelehnte Entgegennahme  der 10.000  Protestunterschriften - Aktion Zollstock - wurden jetzt an Herrn Solms und Frau Kopp, F.D.P., übergeben, s. E-Mail vom 23.1.2002.

 „Vermutungen reichen nicht aus, um Rassisimus zu praktizieren!“ so das Landgericht Berlin in einem anderen Zusammenhang. Sollte dies nicht grundsätzlich Gültigkeit haben? 

Praktiziert wird, Hunden aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit pauschal und unwiderlegbar Gefährlichkeit zu unterstellen, obwohl dies kein Experte bestätigen kann. Diese willkürliche Unterstellung, gefährlich aufgrund Rassezughehörigkeit, ist Grundlage für die gnadenlose Verfolgung und Vernichtung der Hunde seit 1992 in Bayern und seit Juli 2000 bundesweit.

 Wir hoffen sehr, dass dieser kollektive Irrsinn der Politiker und Behörden in Deutschland gegen unschuldige Hunde und verantwortungsvolle Hundehalter endlich beendet wird. Bitte tragen Sie dazu bei. Sorgen Sie bitte dafür, dass die verfassungswidrige, menschen- und tierrechteverachtende Gesetzgebung und die unsinnigen Verordnungen aufgrund frei erfundener Rasselisten unverzüglich zurückgezogen werden. Sowohl Gesetz als auch Verordnungen haben mit wirklicher Sicherheit für Menschen und Tiere absolut nichts zu tun.

 Wenn Sie weitere Informationen benötigen, geben Sie bitte Bescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen

und immer für alle Schutzbedürftigen

 

 

Anlagen wie aufgeführt.

 

  Hier auch als O .doc

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ben Sie bitte Bescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen

und immer für alle Schutzbedürftigen

 

 

Anlagen wie aufgeführt.

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