Martina
Gerlach Wald-Michelbach, 19. Januar 2002
Hauptstraße 87
a
69483
Wald-Michelbach
Martina Gerlach
Hauptstraße 87 a 69483 Wals-Michelbach
Persönlich
An die
Vorsitzende Frau Prof. Dr. Jutta Limbach
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Tierschutz ist
Erziehung zur Menschlichkeit.
Albert
Schweitzer
... aber
Menschlichkeit in Deutschland gibt es nicht!
|
Skandalöses und Verbrechen
begünstigendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Dank
Bundesverfassungsgericht zurück zum Mittelalter!
Guten Tag, Frau
Vorsitzende,
mit dem Urteil
vom 15.01.2002 hat das Bundesverfassungsgericht selbst nicht nur das
gültige Tierschutzgesetz völlig ausgehebelt und nun vollständig zur
Farce erklärt, sondern auch rückwirkend die bisherigen
Rechtsverfälschungen, Rechtsverletzungen, Gesetzesbrüche sowohl der
Politiker als auch der Justizbehörden unterschiedlicher Ebenen durch -
vorsätzlich? - falsche Interpretation gedeckt und legalisiert im
Nachhinein.
Nun hat man alles
bisher auf Basis von Vernunft und Verantwortung Entschiedene/Erreichte
zunichte gemacht. Die Tiere wurden wieder einmal geopfert. Ihnen wird
vorsätzlich jegliche Qualminderung trotz vorhandener
Betäubungsmethoden der heutigen Zeit versagt, dies aufgrund
fadenscheiniger, oberflächlicher Argumente.
Keineswegs stimmt
es, wie in den Medien zu diesem Urteil berichtet, dass die damalige
Aussage - Die Elektroschockbetäubung der Tiere vor dem Schlachten
ist somit nach dem Koran erlaubt. - des Prof. Dr. M. El-Naggar,
höchster islamische anerkannte Persönlichkeit, Al-Azhar-Universität in
Kairo, nicht mehr aktuell ist, wie Schächtfanatiker dies behaupten und
Sie das akzeptieren. Diese Bestätigung hat nach wie vor und
uneingeschränkt Gültigkeit und ist nicht die einzige
Bestätigung!
Erst 1999
rief Mehmet Nuri Yilmaz - in der Türkei höchste anerkannte religiöse
islamische Persönlichkeit - zur Betäubung der Tiere vor dem
Schächtschnitt auf und zu einem schonenderen Umgang mit den Tieren.
Dem BVerfG
lag rechtzeitig auch diese von dieser anerkannten Persönlichkeit
selbst unterzeichnete Pressemitteilung und eine Veröffentlichung dazu
vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Tiere mit Elektroschock
betäubt werden sollen.
Aber sie wurde - wie so viele andere wichtige Informationen -
ebenfalls nicht berücksichtigt, sonst hätte es zu diesem
Tierqualurteil nie kommen können. Diese Pressemitteilung von Yilmaz
lag so rechtzeitig vor, dass das BVerfG, wäre man an einer objektiven
Rechtsprechung in Deutschland interessiert gewesen, noch genügend Zeit
gehabt hätte, parallel eine amtliche Übersetzung fertigen zu lassen.
Auch dem als
extremen Schächtfanatiker bekannten Dr. Elyas, Zentralrat der
Muslimen, sind diese Informationen, Namen und Daten bestens bekannt.
Dass dieser solch wichtige Informationen lieber ignoriert - oder
unterschlägt? -, war zu erwarten. Ebenfalls lag dem
Bundesministerium der Frau Künast, vorher Funke, diese Informationen
im Zusammenhang mit dem Islamischen Opferfest bereits seit 2000 und
erneut in 2001 vor, sind also dort ebenfalls mehrfach
bekannt. (...)
2
Offensichtlich
hat man sich - unfreiwillig? - zum Handlanger von
Fanatikern/Tierschindern gemacht. Dabei fordert keine Religion
diese Qual der Tiere, wie sie von Angehörigen des mosaischen
und des islamischen Glaubens dargestellt bzw. suggeriert und jetzt vom
BVerfG in skandalöser Urteilsverkündung begünstigt wird.
Der Pflicht
zur sachlichen Prüfung und Berücksichtigung sog. Expertenmeinungen,
in dem Fall auch die eindeutigen Hinweise anerkannter islamischer
religiöser Persönlichkeiten, die selbst bestätigen, dass das Schächten
mit Betäubung erlaubt ist und diese Qualminderung für die Tiere
fordern, sowie Berücksichtigung der Vorgaben des gültigen
Tierschutzgesetzes ist man auch bei dieser
Urteilsfindung - ebenso wenig wie bei dem Beschluss vom 23.11.2001 zur
sog. Kampfhundeprobelmatik - nicht nachgekommen.
Offensichtlich wird nicht mehr Recht gesprochen, sondern Recht
angepasst bzw. verdreht, wie von politischen Obrigkeiten gewünscht.
Scheinbar hat man ja auch schon länger im Hintergrund emsig daran
gearbeitet.
Offenbar wurden
die rechtzeitig vorliegenden Unterlagen und wichtigen
Informationen auch von höchst anerkannten islamischen
Persönlichkeiten, die bestätigen, dass der Koran kein Verbot zur
Betäubung der Tiere vor dem Schächten enthält und der zum schonenden
Umgang mit den Tieren und zur Betäubung der Tiere durch die Muslimen
aufruft, gar nicht zur Kenntnis genommen. Wie sonst
konnte es zu diesem skandalösen, sowohl das Grundgesetz als auch das
Tierschutzgesetz erneut aushölenden Urteil kommen, dass jede
Verantwortung der Menschen gegenüber unseren Mitgeschöpfen mit Füßen
tritt?
Offenbar hat man
sich ausschließlich an der schächtbefürwortenden Stellungnahme des
Tiernutzministeriums von Frau Künast orientiert. - Ausländische
Tierschinder können wahrhaftig Vertrauen in die skrupel- und
verantwortungslosen deutschen Justizbehörden und Politiker haben.
Verantwortungsbewusste Deutsche - auch verantwortungsbewusst den uns
allen hilflos ausgelieferten Tieren gegenüber - können im eigenen
Land keinerlei Vertrauen zu den deutschen Justizbehörden und
Politikern haben. Immer wenn es um die Tiere geht, entpuppen sich
diese deutschen Justizbehörden und Politiker mehr als kriminelle
Vereinigungen sorry, aber anders ist dies nicht mehr zu sehen, wenn
man sich nur ein bisschen mit der Tierqualproblematik und dem
permanenten Gesetzesbrüchen, Rechtsverdrehungen auch durch
Justizbehörden gelebt, informiert und befasst. Durch diese werden
immer und immer wieder grauenvolle Verbrechen an den Tieren, grausame
Tierschindereien begünstigt, gefördert. Hier gerade brutalstes
Abmetzeln ohne jegliche Qualminderung der Opfer mit noch nicht
absehbaren Folgen, nicht nur bundesweit.
Auch
Existenzbedrohung/Berufsausübungseinschränkung waren angeblich
ausschlaggebend für dieses Tierqualurteil: Zigtausend Deutsche müssen
sich jährlich, z.B. durch Umschulungs- und Arbeitsamtmaßnahmen
umorientieren, einen neuen Beruf ausüben. Warum das Umlernen für einen
türkischen Schächter nicht möglich sein soll, ist nicht
nachzuvollziehen. Wenn er hätte arbeiten wollen - und es gibt sehr
viel mehr berufliche Tätigkeiten, als Lebewesen qualvoll zu töten - ,
hätte es mit Sicherheit Möglichkeiten gegeben, seiner
Existenzbedrohung zu entgehen. Aber Verbrechen an Tieren werden
belohnt.
Den Muslimen in
Deutschland diese Tiermetzelei ohne Betäubung zu erlauben unter dem
Vorwand der Gleichbehandlung mit den Juden ist ein weiteres
Rechtsvergehen und Rechtsverdrehen.
Den schächten
wollenden Juden wurde das betäubungslose Schächten
rechtswidrig seit Jahren mittels Rechtsverletzungen von ganz oben bis
nach unten zugestanden bzw. dies stillschweigend geduldet. Es war
immer rechtswidrig, rechtsbrüchig, aber straffrei gehandhabt und wie
man dies von politischer Seite mitgeteilt bekam, aufgrund der
geschichtlichen Verpflichtungen wurde es geduldet, gedeckt
- entgegen gültigem Gesetz. - Die Tiere wurden leichten
Herzens geopfert, weil Menschen Verbrechen an Menschen vor über 50
Jahren begingen. Den schächten wollenden Juden war es
lt. gültigem Tierschutzgesetz nie genehmigt, ohne Betäubung zu
schächten, ohne vorher den zwingenden Nachweis dafür zu
erbringen. Diesen Nachweis schulden sie bis heute. - Aber auch dies
haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes ja nun
nachträglich geregelt.
Man hat jetzt
nichts anderes getan, als die jahrelangen gesetzwidrig von Politikern
geduldeten und begünstigten Verbrechen und Gesetzesverstöße gesetzlich
zu legalisieren, indem - entgegen gültigem Tierschutzgesetz - das
grauenvol-
le Abmetzeln der
Tiere durch Muslimen dem gleichen grauenvollen Abmetzeln der Tiere
durch Juden angepasst wurde. - Es sind ja auch nur Tiere, die Opfer
sind. Mit diesem Urteil wurde ein Verbrechen bestimmter
Religionsangehöriger gesetzlich legalisiert zugunsten anderer
religiöser Tierschinder.
Damit hat sich
das Bundesverfassungsgericht zum Handlanger von tierschinderischen
Verbrechern und politischer Willkür degradiert.
Uns und anderen
ist die arrogante Art der Richter des Bundesverfassungsgerichtes wie
z.B. Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, sich kritisch zu
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu äußern? bzw. keine
Antwort zu erhalten sehr wohl bekannt. Offensichtlich ist man beim
höchsten Gericht in Deutschland zu keiner objektiven Urteilsfindung -
sei es zur Kampfhundeproblematik, sei es zur qualvollen Schächtung der
Tiere - fähig und willens. Die Richter des BVerfG haben sich erneut
ein Armutszeugniss der Hörigkeit ausgestellt, nicht aber der
Objektivität und der Einhaltung gültigen Gesetzes - auch des
Grundgesetzes.
Ich kann Ihnen
noch sagen, dass vor der künstlich aufgeputschten Kampfhundehysterie
das Thema betäubungsloses Schächten der Tiere die Problematik war,
die bereits Deutschland gespalten hatte - in Schächtfanatiker und
Befürworter der Betäubung vor dem Schächten. Diese Spaltung haben Sie
nun - zusätzlich zu der Gemeinheit und Rechtswidrigkeit gegen Hunde
und Halter - mit Ihrem Urteil zur Begünstigung des
verbrecherischen betäubungslosen Schächtens vertieft. Damit
wird nun sehr wahrscheinlich eine unüberwindbare Kluft geschaffen, die
nicht nur dem Ausländerhass Tür und Tor öffnet, sondern
auch auch dem grauenvollem blutigem Abmetzeln der hilflos
ausgelieferten Tiere. Dies wird bereits in wenigen Wochen
Alltag in Deutschland sein. Die Deutschen haben im eigenen Land keine
Rechte und Gesetze mehr, unserem Glauben, unseren Sitten, unserem
Anstand auch gegenüber unseren Mitgeschöpfen entsprechend. Die bisher
zum Teil sehr mühsam errungenen Gesetze und minimalen Qualminderungen
haben im eigenen Land keine Gültigkeit mehr, werden ausländischen bzw.
andersreligiösen Tierschindern, unseren Gästen, angepasst,
geopfert. Die Rechnung zahlen auch hier die Tiere mit grauenvoller
Qual.
Wie würden Sie
oder die Richter dieses Qualurteils sich wohl fühlen, wenn sie das
durchleben müssten, was denn Schächttieren mitleidlos zugemutet und
angetan wird - Schächtschnitt ohne Betäubung, langsames Ausbluten des
Körpers bei vollem Bewusstsein und äußerst qualvolles Ersticken am
eigenen Blut. Warum soll nur den immer unschuldigen Tieren dieser
Wahnsinn zugemutet werden? Das Zitat des Experten Dr. Hartinger,
seine Ausführungen lagen dem BVerfG schon länger vor, blieben aber
ebenso unberücksichtigt, soll Ihnen deutlich machen, welche
Schinderei Sie nun noch auf Ihr Gewissen geladen haben: Während
des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die
Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender
Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen
aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind
die Folge.
Die
Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem
Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der
Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem
Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde
strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem
Ausgang des Schlachtraumes zu ...
- Bewusstlose Tiere laufen aber nicht!
Die
bundesdeutschen Justizbehörden eine kriminelle Vereinigung?
- So lautet der Titel eines Buches von Dr. Haferbeck. Auch nach diesem
Urteil, Fanatiker und Tierschinder begünstigend, kann, nein muss ich
dies nach meinem Empfinden bestätigen! Offenbar sind die deutschen
Justizbehörden weder unabhängig noch fähig - oder wil-
lens? -, geltende
Gesetze richtig zu interpretieren und ihnen Geltung zu verschaffen,
damit Verbrechen verhindert bzw. bestraft werden können.
Ist Justizia in
Deutschland die Hure zwischen Verbrechern, Fanatikern, und
politischer Willkür? - Nach allem Erlebten und eigenem
Rechtsempfinden, glaube ich, zumindest was Deutschland anbelangt, dies
bestätigen zu müssen. Dazu haben auch Sie beigetragen, sind daran
mitschuldig, wie auch Ihre Noch-Berufskollegen.
Für die immer
unschuldigen und hilflos ausgelieferten Tiere Kopie: Zeitungen,
Tierschützer
Anlagen: BAG
gegen betäubungsloses Schächten, 17.01.2002, Schreiben an Dr. Hiegert
v. 13.01.2002, Schr. an
BVerG
v. 7.11.2001, mit den jeweils beigefügten Anlagen
Martina Gerlach Wald-Michelbach,
27. November 2001
Hauptstraße 87 a Telefon 06207/920426
69483 Wald-Michelbach Telefax 06207/920427
Martina Gerlach Hauptstraße 87 a 69483 Wals-Michelbach
Telefax 0431/24828-29
Verein gegen tierquälerische Masentierhaltung e.V.
Teichtor 10
24226 Heikendorf
Ihr Schreiben an das Bundesverfassungsgericht
vom 22.11.201
in der Sache "Schächten" Az: 1 VvR 783/99
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr o.g. Schreiben gelangte mir zur Kenntnis. Vielen Dank für Ihre
Hilfe für die geschundenen Tiere und Ihr Eintreten für deren
Qualminderung.
Fast am Schluss des Schreibens steht, dass Sie für das
Bundesverfassungsgericht folgende Texte beilegen:
· European Vegetarian Union: "Vegetarier zwingen Rabbiner, jüdische
Ernährungsgewohnheiten zu überdenken" und
· European Vegetarian Union: "Vegetarismus in der Türkei in
Vergangenheit und Gegenwart"
Da auch wir uns sehr intensiv mit diesem Tierqualthema beschäftigen
und rechtzeitig vor dem nächsten Islamischen Opferfest Ende Februar
2002 aktiv werden, bitte ich Sie, uns jeweils eine Kopie der von Ihnen
angeführten Texte zu überlassen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
und immer für die geschundenen Tiere
An die Vorsitzende Frau Prof. Dr. Jutta Limbach
und die Richterschaft des
Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Schächten von Tieren ohne Betäubung
Verhandlung vom 6.11.2001
Hohes Gericht,
laut Zeitungsveröffentlichungen fand am 6.11.2001 die Verhandlung zu
o.g. Thematik - ein trauriges Kapitel der menschlichen Geschichte im
Umgang mit unseren Mitgeschöpfen - statt. Mit der Urteilsverkündung
wird in ca. drei Monaten gerechnet.
Gerade das Tierqualthema betäubungsloses Schächten hat wie fast kein
anderes Thema die Menschen in Deutschland seit Jahren gespalten. Die
Forderung des Schächtens ohne Betäubung hat keinerlei Berechtigung
mehr in der heutigen Zeit und mit den bekannten Betäubungsmethoden.
Wenigstens in unserem eigenen Land sollten wir alles tun, um diese
brutale Metzelei der Tiere, verbunden mit großer Qual für diese, zu
unterbinden.
Nachstehende Gründe machen deutlich, dass das Schächten ohne Betäubung
unter Berücksichtigung der heutigen Betäubungsmöglichkeiten ein
Verbrechen an den Tieren und durch gar nichts zu rechtfertigen ist.
· Die ohne Betäubung geschächteten Tiere leiden entsetzliche Qualen
bis sie an ihrem Blut ersticken.
· In keiner Religion wird die Betäubungslosigkeit der Tiere vor dem
Schächtschnitt gefordert; keine Religion, auch nicht der Islam oder
der Mosaismus, zwingt zu dieser Tierquälerei.
· Anerkannte Persönlichkeiten sowohl des Islam als auch des Mosaismus
haben sich eindeutig für einen schonenden Umgang mit den Tieren
ausgesprochen und mehrfach bestätigt, dass ihre jeweilige Religion
kein Betäubungsverbot enthält.
· Die Tiere bluten, auch ohne Betäubung geschächtet, nicht mehr aus,
als mit Betäubung geschächtet/geschlachtet. Es ist immer eine
Restmenge Blutes in den Tierkörpern.
· Eine individuelle Glaubensüberzeugung ist keineswegs ausreichender
Grund, um diese vollkommen unnötige Qual der Schächttiere zu
rechtfertigen und zu fordern.
· Unsere Mitbewohner anderen Glaubens haben sich den Gesetzen ihres
Gastlandes anzupassen, nicht anders herum. (Auch wir müssen uns bei
Aufenthalt in anderen Ländern den dortigen Gesetzen
unterwerfen/anpassen.)
· Verzicht auf Fleisch - dies ist kein Lebens-, sondern ein
Genussmittel - ist zumutbar.
Schächten ohne Betäubung war, ist und bleibt grausame Tierquälerei und
ist in der heutigen Zeit durch nichts mehr zu rechtfertigen. Wenn man
schon gnadenlos auf Kosten der Tiere lebt, ihnen ihr Leben nimmt, dann
sollte man ihnen wenigstens ihre Angst und Qual mindern. Dies ist
Mindestpflicht eines jeden Menschen, der für sich Tiere tötet oder
töten lässt.
Im Umgang mit den Tieren spiegelt sich immer auch der Umgang mit den
Menschen wider. Für die Tiere ist leider jeder Tag 11. September.
Bitte beachten Sie diese Ausführungen bei der Urteilsfindung. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Gerlach Wald-Michelbach, 19. Januar 2002
Hauptstraße 87 a
69483 Wald-Michelbach
Martina Gerlach Hauptstraße 87 a 69483 Wals-Michelbach
An den Vorsitzenden
und die Richterschaft des
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
"Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit."
Albert Schweitzer
... aber Menschlichkeit in Deutschland gibt es nicht!
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Skandalöses und Verbrechen begünstigendes Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes
Dank Bundesverfassungsgericht zurück zum Mittelalter!
Guten Tag, Herr Vorsitzender, Damen und Herren Richter,
mit dem Urteil vom 15.01.2002 hat das Bundesverfassungsgericht selbst
nicht nur das gültige Tierschutzgesetz völlig ausgehebelt und nun
vollständig zur Farce erklärt, sondern auch rückwirkend die bisherigen
Rechtsverfälschungen, Rechtsverletzungen, Gesetzesbrüche sowohl der
Politiker als auch der Justizbehörden unterschiedlicher Ebenen durch -
vorsätzlich? - falsche Interpretation gedeckt und legalisiert im
Nachhinein.
Nun hat man alles bisher auf Basis von Vernunft und Verantwortung
Entschiedene/Erreichte zunichte gemacht. Die Tiere wurden wieder
einmal geopfert. Ihnen wird vorsätzlich jegliche Qualminderung trotz
vorhandener Betäubungsmethoden der heutigen Zeit versagt, dies
aufgrund fadenscheiniger, oberflächlicher Argumente.
Keineswegs stimmt es, wie in den Medien zu Ihrem Urteil berichtet,
dass die damalige Aussage - "Die Elektroschockbetäubung der Tiere vor
dem Schlachten ist somit nach dem Koran erlaubt." - des Prof. Dr. M.
El-Naggar, höchster islamische anerkannte Persönlichkeit,
Al-Azhar-Universität in Kairo, nicht mehr aktuell ist, wie
Schächtfanatiker dies behaupten und Sie das akzeptieren. Diese
Bestätigung hat nach wie vor und uneingeschränkt Gültigkeit und ist
nicht die einzige Bestätigung!
Erst 1999 rief Mehmet Nuri Yilmaz - in der Türkei höchste anerkannte
religiöse islamische Persönlichkeit - zur Betäubung der Tiere vor dem
Schächtschnitt auf und zu einem schonenderen Umgang mit den Tieren.
Dem BVerfG lag rechtzeitig auch diese von dieser anerkannten
Persönlichkeit selbst unterzeichnete Pressemitteilung und eine
Veröffentlichung dazu vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass die
Tiere mit Elektroschock betäubt werden sollen. Aber sie wurde - wie so
viele andere wichtige Informationen - ebenfalls nicht berücksichtigt,
sonst hätte es zu diesem Tierqualurteil nie kommen können. Diese
Pressemitteilung von Yilmaz lag so rechtzeitig vor, dass das BVerfG,
wäre man an einer objektiven Rechtsprechung in Deutschland
interessiert gewesen, noch genügend Zeit gehabt hätte, parallel eine
amtliche Übersetzung fertigen zu lassen.
Auch dem als extremen Schächtfanatiker bekannten Dr. Elyas, Zentralrat
der Muslimen, sind diese Informationen, Namen und Daten bestens
bekannt. Dass dieser solch wichtige Informationen lieber ignoriert -
oder unterschlägt? -, war zu erwarten. Ebenfalls lag dem
Bundesministerium der Frau Künast, vorher Funke, diese Informationen
im Zusammenhang mit dem Islamischen Opferfest bereits seit 2000 und
erneut in 2001 vor, sind also dort ebenfalls mehrfach bekannt.2
Offensichtlich hat man sich - unfreiwillig? - zum Handlanger von
Fanatikern/Tierschindern gemacht. Dabei fordert keine Religion diese
Qual der Tiere, wie sie von Angehörigen des mosaischen und des
islamischen Glaubens dargestellt bzw. suggeriert und jetzt vom BVerfG
in skandalöser Urteilsverkündung begünstigt wird.
Der Pflicht zur sachlichen Prüfung und Berücksichtigung sog.
Expertenmeinungen, in dem Fall auch die eindeutigen Hinweise
anerkannter islamischer religiöser Persönlichkeiten, die selbst
bestätigen, dass das Schächten mit Betäubung erlaubt ist und diese
Qualminderung für die Tiere fordern, sowie Berücksichtigung der
Vorgaben des gültigen Tierschutzgesetzes ist man auch bei dieser
Urteilsfindung - ebenso wenig wie bei dem Beschluss vom 23.11.2001 zur
sog. Kampfhundeprobelmatik - nicht nachgekommen. Offensichtlich wird
nicht mehr Recht gesprochen, sondern Recht angepasst bzw. verdreht,
wie von politischen Obrigkeiten gewünscht. Scheinbar hat man ja auch
schon länger im Hintergrund emsig daran gearbeitet.
Offenbar wurden die rechtzeitig vorliegenden Unterlagen und wichtigen
Informationen auch von höchst anerkannten islamischen
Persönlichkeiten, die bestätigen, dass der Koran kein Verbot zur
Betäubung der Tiere vor dem Schächten enthält und der zum schonenden
Umgang mit den Tieren und zur Betäubung der Tiere durch die Muslimen
aufruft, gar nicht zur Kenntnis genommen. Wie sonst konnte es zu
diesem skandalösen, sowohl das Grundgesetz als auch das
Tierschutzgesetz erneut aushölenden Urteil kommen, dass jede
Verantwortung der Menschen gegenüber unseren Mitgeschöpfen mit Füßen
tritt?
Offenbar hat man sich ausschließlich an der schächtbefürwortenden
Stellungnahme des Tiernutzministeriums von Frau Künast orientiert. -
Ausländische Tierschinder können wahrhaftig Vertrauen in die skrupel-
und verantwortungslosen deutschen Justizbehörden und Politiker haben.
Verantwortungsbewusste Deutsche - auch verantwortungsbewusst den uns
allen hilflos ausgelieferten Tieren gegenüber - können im eigenen Land
keinerlei Vertrauen zu den deutschen Justizbehörden und Politikern
haben. Immer wenn es um die Tiere geht, entpuppen sich diese deutschen
Justizbehörden und Politiker mehr als "kriminelle Vereinigungen"
sorry, aber anders ist dies nicht mehr zu sehen, wenn man sich nur ein
bisschen mit der Tierqualproblematik und dem permanenten
Gesetzesbrüchen, Rechtsverdrehungen auch durch Justizbehörden gelebt,
informiert und befasst. Durch diese werden immer und immer wieder
grauenvolle Verbrechen an den Tieren, grausame Tierschindereien
begünstigt, gefördert. Hier gerade brutalstes Abmetzeln ohne jegliche
Qualminderung der Opfer mit noch nicht absehbaren Folgen, nicht nur
bundesweit.
Auch Existenzbedrohung/Berufsausübungseinschränkung waren angeblich
ausschlaggebend für dieses Tierqualurteil: Zigtausend Deutsche müssen
sich jährlich, z.B. durch Umschulungs- und Arbeitsamtmaßnahmen
umorientieren, einen neuen Beruf ausüben. Warum das Umlernen für einen
türkischen Schächter nicht möglich sein soll, ist nicht
nachzuvollziehen. Wenn er hätte arbeiten wollen - und es gibt sehr
viel mehr berufliche Tätigkeiten, als Lebewesen qualvoll zu töten - ,
hätte es mit Sicherheit Möglichkeiten gegeben, seiner
"Existenzbedrohung" zu entgehen. Aber Verbrechen an Tieren werden
belohnt.
Den Muslimen in Deutschland diese Tiermetzelei ohne Betäubung zu
erlauben unter dem Vorwand der Gleichbehandlung mit den Juden ist ein
weiteres Rechtsvergehen und Rechtsverdrehen.
Den schächten wollenden Juden wurde das betäubungslose Schächten
rechtswidrig seit Jahren mittels Rechtsverletzungen von ganz oben bis
nach unten zugestanden bzw. dies stillschweigend geduldet. Es war
immer rechtswidrig, rechtsbrüchig, aber straffrei gehandhabt und wie
man dies von politischer Seite mitgeteilt bekam, aufgrund der
"geschichtlichen Verpflichtungen" wurde es geduldet, gedeckt -
entgegen gültigem Gesetz. - Die Tiere wurden leichten Herzens
geopfert, weil Menschen Verbrechen an Menschen vor über 50 Jahren
begingen. Den schächten wollenden Juden war es lt. gültigem
Tierschutzgesetz nie erlaubt, ohne Betäubung zu schächten, ohne vorher
den zwingenden Nachweis dafür zu erbringen. Diesen Nachweis schulden
sie bis heute. - Aber auch dies haben die Richter des
Bundesverfassungsgerichtes ja nun nachträglich "geregelt".
Man hat jetzt nichts anderes getan, als die jahrelangen gesetzwidrig
von Politikern geduldeten und begünstigten Verbrechen und
Gesetzesverstöße gesetzlich zu legalisieren, indem - entgegen gültigem
Tierschutzgesetz - das grauenvol-
le Abmetzeln der Tiere durch Muslimen dem gleichen grauenvollen
Abmetzeln der Tiere durch Juden angepasst wurde. - Es sind ja auch nur
Tiere, die Opfer sind. Mit diesem "Urteil" wurde ein Verbrechen
bestimmter Religionsangehöriger gesetzlich legalisiert zugunsten
anderer religiöser Tierschinder.
Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht zum Handlanger von
tierschinderischen Verbrechern und politischer Willkür degradiert.
Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichtes, uns ist Ihre
arrogante Art wie z.B. "Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen,
sich kritisch zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu
äußern?" bzw. keine Antwort zu erhalten bekannt. Offensichtlich ist
man beim höchsten Gericht in Deutschland zu keiner objektiven
Urteilsfindung - sei es zur Kampfhundeproblematik, sei es zur
qualvollen Schächtung der Tiere - fähig und willens. Sie haben sich
erneut ein Armutszeugniss der Hörigkeit ausgestellt, nicht aber der
Objektivität und der Einhaltung gültigen Gesetzes - auch des
Grundgesetzes.
Ich kann Ihnen noch sagen, dass vor der künstlich aufgeputschten
Kampfhundehysterie das Thema betäubungsloses Schächten der Tiere die
Problematik war, die bereits Deutschland gespalten hatte - in
Schächtfanatiker und Befürworter der Betäubung vor dem Schächten.
Diese Spaltung haben Sie nun - zusätzlich zu der Gemeinheit und
Rechtswidrigkeit gegen Hunde und Halter - mit Ihrem Urteil zur
Begünstigung des verbrecherischen betäubungslosen Schächtens vertieft.
Damit wird nun sehr wahrscheinlich eine unüberwindbare Kluft
geschaffen, die nicht nur dem Ausländerhass Tür und Tor öffnet,
sondern auch auch dem grauenvollem blutigem Abmetzeln der hilflos
ausgelieferten Tiere. Dies wird bereits in wenigen Wochen Alltag in
Deutschland sein. Die Deutschen haben im eigenen Land keine Rechte und
Gesetze mehr, unserem Glauben, unseren Sitten, unserem Anstand auch
gegenüber unseren Mitgeschöpfen entsprechend. Die bisher zum Teil sehr
mühsam errungenen Gesetze und minimalen Qualminderungen haben im
eigenen Land keine Gültigkeit mehr, werden ausländischen bzw.
andersreligiösen Tierschindern, unseren "Gästen", angepasst, geopfert.
Die Rechnung zahlen auch hier die Tiere mit grauenvoller Qual.
Wie würden sich wohl die Richter dieses Qualurteils fühlen, wenn sie
das durchleben müssten, was denn Schächttieren mitleidlos zugemutet
und angetan wird - Schächtschnitt ohne Betäubung, langsames Ausbluten
des Körpers bei vollem Bewusstsein und äußerst qualvolles Ersticken am
eigenen Blut. Warum soll nur den immer unschuldigen Tieren dieser
Wahnsinn zugemutet werden? Das Zitat des Experten Dr. Hartinger, seine
Ausführungen lagen dem BVerfG schon länger vor, blieben aber ebenso
unberücksichtigt, soll Ihnen deutlich machen, welche Schinderei Sie
nun noch auf Ihr Gewissen geladen haben: "Während des langsamen
Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß
nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der
durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle,
Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem
Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der
Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem
Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde
strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem
Ausgang des Schlachtraumes zu ..." - Bewusstlose Tiere laufen aber
nicht!
"Die bundesdeutschen Justizbehörden eine kriminelle Vereinigung?" - So
lautet der Titel eines Buches von Dr. Haferbeck. Auch nach diesem
"Urteil", Fanatiker und Tierschinder begünstigend, kann, nein muss ich
dies nach meinem Empfinden bestätigen! Offenbar sind die deutschen
Justizbehörden weder unabhängig noch fähig - oder wil-
lens? -, geltende Gesetze richtig zu interpretieren und ihnen Geltung
zu verschaffen, damit Verbrechen verhindert bzw. bestraft werden
können.
Ist Justizia in Deutschland die "Hure" zwischen Verbrechern,
Fanatikern, und politischer Willkür? - Nach allem Erlebten und eigenem
Rechtsempfinden, glaube ich, zumindest was Deutschland anbelangt, dies
bestätigen zu müssen.
Für die immer unschuldigen und hilflos ausgelieferten Tiere Kopie:
Zeitungen, Tierschützer
Anlagen: BAG gegen betäubungsloses Schächten, 17.01.2002, Schreiben an
Dr. Hiegert v. 13.01.2002, Schr. an
BVerG v. 7.11.2001, mit den jeweils beigefügten Anlagen
Martina Gerlach Wald-Michelbach, 19. November 2001
Hauptstraße 87 a Telefon 06207/920426
69483 Wald-Michelbach Telefax 06207/920427
Martina Gerlach Hauptstraße 87 a 69483 Wals-Michelbach
Ganz persönlich!
Frau Renate Künast
Bundesministerin noch für Tierschutz?
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Frau Bundesministerin Künast,
wir haben in unserem langjährigen Tierschutzengagement schon sehr viel
erlebt von den deutschen Politikern, Behörden und der zweifelhaften
Justiz. Wir wurden belogen, betrogen, hingehalten von Kiechle, von
Borchert, von Funke. Aber so verar... wie von Ihnen kamen wir uns noch
nie vor.
Sowohl das zweifelhafte Eckpunktepapier Ihrer fragwürdigen
Arbeitsgruppe gegen die rassendiskriminierten Hunde als auch die nicht
weniger zweifelhafte Stellungnahme für das qualvolle Schächten der
Tiere haben nie wieder gut zu machenden Vorschub für weitere
Gesetzesbrüche, rechtswidriges Vorgehen, Rechtsverfälschungen und
-ver-letzungen und daraus folgend für grausame Verbrechen an den immer
unschuldigen Tieren geleistet. Als Krönung des Ganzen wurden
offensichtlich die Informationen Ihres Ministeriums, des Zentralrates
der Muslimen und des Schächters vom Bundesverfassungsgericht ohne
jegliche Prüfung auf Wahrheitsgehalt übernommen. Sämtliche
Informationen, Stellungnahmen von Experten - zu beiden
Tierqualproblematiken - wurden offensichtlich ignoriert, unterdrückt,
unterschlagen. Damit wurde das bisherige Recht erneut ad absurdum
geführt.
Deutlich wird dies u.a. auch an der veröffentlichten Behauptung, dass
die Aussage des Prof. Dr. M. El-Naggar, höchste islamische anerkannte
Persönlichkeit, Al-Azhar-Universität in Kairo - "Die
Elektroschockbetäubung der Tiere vor dem Schlachten ist somit nach dem
Koran erlaubt."- nicht mehr aktuell sei. Diese Bestätigung ist sehr
wohl aktuell, so aktuell wie der Koran selbst für die Muslimen.
Bestätigt wird diese eneut 1999 z.B. auch durch Mehmet Nuri Yilmaz,
anerkannte islamische Pesönlichkeit in der Türkei. Sowohl Ihrem
Ministerium, gerichtet damals an Funke und später an Sie, als auch dem
BVerfG und dem Zentralrat der Muslimen, dem Schächtfanatiker Dr.
Elyas, liegt diese erneute Bestätigung in Form einer Pressemitteilung
von M. N. Yilmaz selbst unterzeichnet, mit der Aufforderung zur
Betäubung der Tiere vor. Trotzdem wurde sie offenbar ignoriert bzw.
unterschlagen.
Nachdem Sie - bzw. Ihr Ministerium und dies ja in Ihrem Auftrag -
erneut Vorschub für falsche Rechtsprechung geleistet haben -
zusätzlich zum rassendiskriminierenden Urteil gegen Hunde und Halter
hier nun das Schächturteil zugunsten grausamer Tierschinder,
religiöser Fanatiker/Schächtfanatiker und zu Lasten der nun ohne
jegliche Qualminderung zu schächtenden Tiere -, freuen Sie sich
angeblich, das Staatsziel Tierschutz ins Grundgesetz wieder
aufzugreifen, nachdem Sie selbst die Grundlage geschaffen haben, das
dies jeder Aussicht auf Erfolg entbehren muss.
Sie wissen ja selbst, dass Tierschutz in das Grundgesetz - so wichtig
und nötig dies ist - jetzt, nach Ihrem erneuten falschen Wirken -
besser Manipulieren? - nunmehr überhaupt keine Chance mehr hat. Die
Pharma-Lobby hatte ja schon ihr auch materielles Wirken in der
Vergangenheit praktiziert, um dies zu verhindern. Jetzt haben Sie,
Frau Künast, dieser Forderung - Tierschutz in das Grundgesetz - noch
den Boden entzogen, indem Sie die Verbrechen an den Tieren aufgrund
fragwürdiger Religions- und Gesetzesauslegungen bzw. -verdrehungen
begünstigt durch die Stellungnahme Ihres Ministeriums gefördert - oder
besser gefordert? - haben. Sie haben damit blutigem, grausamen
Abmetzeln von Lebewesen wie im Mittelalter Tür und Tor geöffnet! - Was
glauben Sie eigentlich, wie dumm die deutschen Menschen in Deutschland
sind?
Von einem angeblich "hohen Niveau des Tierschutzes" in Deutschland
sollten die deutschen Politiker nie wieder sprechen. Das wenige haben
sie gerade vollständig zerstören lassen. Deutschland wurde innerhalb
kurzer Zeit in ein blutiges Schlachtfeld verwandelt.
Frau Künast, Sie haben mit dem wirklichen Schutz der Tiere überhaupt
nichts gemein.
Dieses rechtsverfälschende Urteil ist keineswegs ein Erfolg für den
Tierschutz, sondern ein nie wieder gut zu machender Schlag gegen
jeglichen Schutz der Tiere und hat mit Verantwortung nichts das
Geringste zu tun. Dieses Urteil trägt keineswegs zum Frieden in
unserer multikulturellen Gesellschaft bei. Im Sinne Ihrer
befürwortenden Einstellung dieses rechtsverfälschenden und z.T. auf
Falschinformationen beruhenden Urteils ist es vermutlich nur noch eine
Frage der Zeit, bis auch die in Deutschland lebenden Chinesen,
Koreaner u.a. Hunde und Katzen schlachten. Zu deren Schlachtmethode
gehört es, diese vorher qualvoll zu zerschlagen, lebend zu enthäuten,
ihnen Vorder-, Hinterfüße und Schwänze abzuschneiden - ebenfalls ohne
Betäubung -, bevor sie dann immer noch lebend gekocht oder gegrillt
weden. Diese Verbrechen an den Tieren - gleich ob Schächt- oder
Haustiere - alles im Sinne einer multi-"kulturellen" Gemeinschaft?
Falls es Ihnen noch nicht bekannt war: Bevor es durch die
willkürlichen Falschinformationen und geschürte Hysterie gegen sog.
Kampfhunde zu der bundesweiten Diskriminierung von Hunden und Haltern
und dem massenhaften Mord an den unschuldigen Hunden kam, war es die
Tierqualproblematik des betäubungslosen Schächtens, die Deutschlands
Bevölkerung spaltete in Schächtfanatiker und Befürworter des
Schächtens mit Betäubung. Nur wurde letzteren immer
Ausländerfeinlichkeit und Antisemitismus vorgeworfen, während die Qual
der Schächttiere und die Verbrechen an ihnen begünstigt,
totgeschwiegen wurden bzw. rechtswidrig durch Politiker der
verschiedensten Ebenen inkl. Justizbehörden stillschweigend geduldet
bzw. gefördert, immer aber begünstigt wurden. Und dafür setzen Sie
sich offenbar ein. Ist das nicht Amtsmissbrauch?
Vermutlich wäre Ihnen bzw. Ihrem Ministeium der Lapsus mit dem
Fischmehl nicht passiert, wenn Sie sich nicht damit blockiert hätten,
Tierqual, Verbrechen an Tieren jetzt, zukünftig und auch im Nachhinein
die dazugehörigen Gesetzesbrüche legalisieren zu helfen.
Hoffen wir, dass es noch eine Gerechtigkeit gibt.
Für die Rechte der Tiere!
PS.
Wie würde sich wohl eine Politikerin/ein Politiker fühlen, die/der
durchleben muss, wie ihr/ihm der Hals ohne Betäubung durchschnitten
wird, man langsam ausblutet bei vollem Bewusstsein und dann am eigenen
Blut qualvoll erstickt? Es geschieht ja "schonend". Dazu vergleichen
Sie bitte auch das Zitat des Experten Dr. Hartinger, dessen
Ausführungen ja Ihrem Ministerium bekannt sind, aber ebenso ignoriert
wurden wie vom BVerfG:
"Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die
Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender
Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen
aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind
die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem
Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der
Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem
Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde
strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem
Ausgang des Schlachtraumes zu ..."
Kopie: Zeitungen, Tierschützer
Martina Gerlach Wald-Michelbach, 19. Januar 2002
Hauptstraße 87 a
69483 Wald-Michelbach Telefax 06207/920427
Martina Gerlach Hauptstr. 87 a 69483 Wald-Michelbach
Frau Limbach
Goethe-Institut
München
Frau Limbach,
es wirkt schon arg verwunderlich und befremdend, dass Sie nur zwei
Tage später nach der inzwischen zweiten skandalösen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zugunsten der Verbrechen an unseren
Mitgeschöpfen und damit gegen gültiges Tierschutzgesetz und auch gegen
die Grundrechte von Menschen das Bundesverfassungsgericht für immer
verlassen haben.
Trotzdem, Sie waren bis nach dem 15. Januar 2002 - einer der
schwärzesten Tage für Gerechtigkeit und für unsere Mitgeschöpfe sowie
für verantwortungsbewusste Menschen - Präsidentin dieses hohen
Gerichtes.
Bereits im November 2001, unmittelbar nach dem äußerst kurzfristigen
Bekanntwerden der Verhandlung zum Schächten von Tieren ohne jegliche
Qualminderung - also ohne die heute zur Verfügung stehenden
Betäubungsmöglichkeiten - wurden Sie konkret und die Richter des
Bundesverfassungsgerichtes informiert,
· dass der Koran nicht die Forderung zur Betäubungslosigkeit enthält,
· dass anerkannte islamische religiöse Persönlichkeiten erneut, z.B.
Mehmet Nuri Yilmaz seit 1999, die Angehörigen des islamischen Glaubens
zur Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt und zu einem
schonenderen Umgang mit ihnen aufruft
· dass die Tiere nie vollständig ausbluten, gleichgültig, ob mit oder
ohne Betäubung geschächtet
· dass die Qual der ohne Betäubung geschächteten Tiere unvorstellbar
grausam ist.
Das Zitat Dr. Hartingers macht dies doch sehr deutlich. In unserem
Schreiben an Sie verwiesen wir auf ihn und seine dem BVerfG
vorliegenden Ausführungen, die er damals selbst zur Verfügung stellte
- ebenso wie dem BM, zuständig auch für Tierschutz. Diese Qual hat die
Richterschaft des Bundesverfassungsgerichte, also auch Sie, denn Ihnen
gingen die wichtigen Informationen ja auch zu, begünstigt, ermöglicht.
"Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die
Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender
Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen
aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind
die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem
Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der
Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem
Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde
strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem
Ausgang des Schlachtraumes zu ..." - Bewusstlose Tiere laufen aber
nicht!
(...)
2
Zusätzlich hat man mit diesem Urteil und den dazu bekanntgegebenen
Argumenten die jahrelangen Gesetzesverstöße sowohl von Politikern
aller Ebenen als auch von Justizbehörden, deren Rechtsverletzungen und
Rechtsverfälschungen gegen gültiges Gesetz mit Vorwand der angeblichen
Gleichstellung der Muslimen zu Juden nachträglich durch falsche
Aussagen und Informationen "geregelt".
Sowohl bei dieser Urteilsfindung als auch bei dem Beschlusses zur
Kampfhundeproblematik im November 2001 fällt parallel auf, dass für
beide Entscheidungen offenbar alle verantwortlichen Richter weder
ihrer Informationspflicht noch ihrer Pflicht zur Prüfung von
Gutachten, Stellungnahmen von Experten nachgekommen sind. Experten
wurden nicht hinzugezogen, deren Ausführungen wurden in keinster Weise
berücksichtigt, sondern vollständig ignoriert und unterschlagen.
Sie erhalten mein Schreiben an das BVerfG vom 19.1.2002, mein Fax vom
13.1.2002 an Herrn Dr. Hiegert mit Anlage des an Sie am 7.11.2001
gerichteten Schreibens mit den damaligen Anlagen.
Nicht nur nach meinem Wissen und Rechtsempfinden sind sowohl der
Beschluss als auch das Urteil vom 15.01.2002 rechtswidrig und
begünstigen Verbrechen sowohl an Tieren als auch an Menschen. Es
stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht
das Grundgesetz verfälscht bzw. vorsätzlich dazu beiträgt.
Wir werden versuchen, dies zu überprüfen zu lassen.
Hier kann man wahrscheinlich nur noch von zwei Justizskandalen
sprechen.
Nach meinen Informationen waren Sie an dem Tierqualurteil gegen die
Schächttiere nicht direkt beteiligt.
Ich bitte Sie, als bisherige Präsidenten des Bundesverfassungsgericht,
und da das Schreiben vom 7.11.2001 mit den äußerst wichtigen Anlagen
und Informationen direkt mit Ihrem Empfängernamen versehen war, mir
mitzuteilen, an wem diese Informationen weitergeleitet wurden. Hätte
man diese Informationen berücksichtigt, sie sind ja alle beweisbar,
hätte es nie zu diesem Verbrechen befürwortenden Urteil kommen können.
Ich bitte um Ihre baldige Antwort.
Hochachtungsvoll
Anlagen
· Schreiben an BVerfG vom 19.01.2002
· Schreiben an Dr. Hiegert vom 13.01.2002 mit Anlage mein Schreiben an
Sie vom 7.11.2001 und allen dazugehörigenden Anlagen
Kopie:
Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch
Bundesarbeitsgruppe gegen das betäubungslose Schächten
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