Martina Gerlach                        Wald-Michelbach, 19. Januar 2002

Hauptstraße 87 a                     

69483 Wald-Michelbach      

 

 

 

Martina Gerlach   Hauptstraße 87 a   69483 Wals-Michelbach

Persönlich

 An die Vorsitzende Frau Prof. Dr. Jutta Limbach

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

„Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit.“

              Albert Schweitzer

... aber Menschlichkeit in Deutschland gibt es nicht!

 

  

 

Skandalöses und Verbrechen begünstigendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Dank Bundesverfassungsgericht zurück zum Mittelalter! 

 

Guten Tag, Frau Vorsitzende,

 

mit dem Urteil vom 15.01.2002 hat das Bundesverfassungsgericht selbst nicht nur das gültige Tierschutzgesetz völlig ausgehebelt und nun vollständig zur Farce erklärt, sondern auch rückwirkend die bisherigen Rechtsverfälschungen, Rechtsverletzungen, Gesetzesbrüche sowohl der Politiker als auch der Justizbehörden unterschiedlicher Ebenen durch - vorsätzlich? - falsche Interpretation gedeckt und legalisiert im Nachhinein.

 

Nun hat man alles bisher auf Basis von Vernunft und Verantwortung Entschiedene/Erreichte zunichte gemacht. Die Tiere wurden wieder einmal geopfert. Ihnen wird vorsätzlich jegliche Qualminderung trotz vorhandener Betäubungsmethoden der heutigen Zeit versagt, dies aufgrund fadenscheiniger, oberflächlicher Argumente.

 

Keineswegs stimmt es, wie in den Medien zu diesem Urteil berichtet, dass die damalige Aussage - „Die Elektroschockbetäubung der Tiere vor dem Schlachten ist somit nach dem Koran erlaubt.“ - des Prof. Dr. M. El-Naggar, höchster islamische anerkannte Persönlichkeit, Al-Azhar-Universität in Kairo, nicht mehr aktuell ist, wie Schächtfanatiker dies behaupten und Sie das akzeptieren. Diese Bestätigung hat nach wie vor und uneingeschränkt Gültigkeit und ist nicht die einzige Bestätigung!

 

Erst 1999 rief Mehmet Nuri Yilmaz - in der Türkei höchste anerkannte religiöse islamische Persönlichkeit - zur Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt auf und zu einem schonenderen Umgang mit den Tieren.

 

Dem BVerfG lag rechtzeitig auch diese von dieser anerkannten Persönlichkeit selbst unterzeichnete Pressemitteilung und eine Veröffentlichung dazu vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Tiere mit Elektroschock betäubt werden sollen. Aber sie wurde - wie so viele andere wichtige Informationen - ebenfalls nicht berücksichtigt, sonst hätte es zu diesem Tierqualurteil nie kommen können. Diese Pressemitteilung von Yilmaz lag so rechtzeitig vor, dass das BVerfG, wäre man an einer objektiven Rechtsprechung in Deutschland interessiert gewesen, noch genügend Zeit gehabt hätte, parallel eine amtliche Übersetzung fertigen zu lassen.

 

Auch dem als extremen Schächtfanatiker bekannten Dr. Elyas, Zentralrat der Muslimen, sind diese Informationen, Namen und Daten bestens bekannt. Dass dieser solch wichtige Informationen lieber ignoriert - oder unterschlägt? -, war zu erwarten. Ebenfalls lag dem Bundesministerium der Frau Künast, vorher Funke, diese Informationen im Zusammenhang mit dem Islamischen Opferfest bereits seit 2000 und erneut in 2001 vor, sind also dort ebenfalls mehrfach bekannt.                        (...)
                        2

 

Offensichtlich hat man sich  - unfreiwillig? -  zum Handlanger von Fanatikern/Tierschindern gemacht. Dabei fordert keine Religion diese Qual der Tiere, wie sie von Angehörigen des mosaischen und des islamischen Glaubens dargestellt bzw. suggeriert und jetzt vom BVerfG in skandalöser Urteilsverkündung begünstigt wird.

 

Der Pflicht zur sachlichen Prüfung und Berücksichtigung sog. Expertenmeinungen, in dem Fall auch die eindeutigen Hinweise anerkannter islamischer religiöser Persönlichkeiten, die selbst bestätigen, dass das Schächten mit Betäubung erlaubt ist und diese Qualminderung für die Tiere fordern, sowie Berücksichtigung der Vorgaben des gültigen Tierschutzgesetzes ist man auch bei dieser Urteilsfindung - ebenso wenig wie bei dem Beschluss vom 23.11.2001 zur sog. Kampfhundeprobelmatik - nicht nachgekommen. Offensichtlich wird nicht mehr Recht gesprochen, sondern Recht angepasst bzw. verdreht, wie von politischen Obrigkeiten gewünscht. Scheinbar hat man ja auch schon länger im Hintergrund emsig daran gearbeitet.

 

Offenbar wurden die rechtzeitig vorliegenden Unterlagen und wichtigen Informationen auch von höchst anerkannten islamischen Persönlichkeiten, die bestätigen, dass der Koran kein Verbot zur Betäubung der Tiere vor dem Schächten enthält und der zum schonenden Umgang mit den Tieren und zur Betäubung der Tiere durch die Muslimen aufruft, gar nicht zur Kenntnis genommen. Wie sonst konnte es zu diesem skandalösen, sowohl das Grundgesetz als auch das Tierschutzgesetz erneut aushölenden Urteil kommen, dass jede Verantwortung der Menschen gegenüber unseren Mitgeschöpfen mit Füßen tritt?

 

Offenbar hat man sich ausschließlich an der schächtbefürwortenden Stellungnahme des Tiernutzministeriums von Frau Künast orientiert. - Ausländische Tierschinder können wahrhaftig Vertrauen in die skrupel- und verantwortungslosen deutschen Justizbehörden und Politiker haben.

 

Verantwortungsbewusste Deutsche - auch verantwortungsbewusst den uns allen hilflos ausgelieferten Tieren gegenüber - können im eigenen Land keinerlei Vertrauen zu den deutschen Justizbehörden und Politikern haben. Immer wenn es um die Tiere geht, entpuppen sich diese deutschen Justizbehörden und Politiker mehr als „kri­minelle Vereinigungen“ sorry, aber anders ist dies nicht mehr zu sehen, wenn man sich nur ein bisschen mit der Tierqualproblematik und dem permanenten Gesetzesbrüchen, Rechtsverdrehungen auch durch Justizbehörden gelebt, informiert und befasst. Durch diese werden immer und immer wieder grauenvolle Verbrechen an den Tieren, grausame Tierschindereien begünstigt, gefördert. Hier gerade brutalstes Abmetzeln ohne jegliche Qualminderung der Opfer mit noch nicht absehbaren Folgen, nicht nur bundesweit.

 

Auch Existenzbedrohung/Berufsausübungseinschränkung waren angeblich ausschlaggebend für dieses Tierqualurteil: Zigtausend Deutsche müssen sich jährlich, z.B. durch Umschulungs- und Arbeitsamtmaßnahmen umorientieren, einen neuen Beruf ausüben. Warum das Umlernen für einen türkischen Schächter nicht möglich sein soll, ist nicht nachzuvollziehen. Wenn er hätte arbeiten wollen - und es gibt sehr viel mehr berufliche Tätigkeiten, als Lebewesen qualvoll zu töten - , hätte es mit Sicherheit Möglichkeiten gegeben, seiner „Existenzbedrohung“ zu entgehen. Aber Verbrechen an Tieren werden belohnt.

 

Den Muslimen in Deutschland diese Tiermetzelei ohne Betäubung zu erlauben unter dem Vorwand der Gleichbehandlung mit den Juden ist ein weiteres Rechtsvergehen und Rechtsverdrehen.

 

Den schächten wollenden Juden wurde das betäubungslose Schächten rechtswidrig seit Jahren mittels Rechtsverletzungen von ganz oben bis nach unten zugestanden bzw. dies stillschweigend geduldet. Es war immer rechtswidrig, rechtsbrüchig, aber straffrei gehandhabt und wie man dies von politischer Seite mitgeteilt bekam, aufgrund der „geschichtlichen Verpflichtungen“ wurde es geduldet, gedeckt - entgegen gültigem Gesetz. - Die Tiere wurden leichten Herzens geopfert, weil Menschen Verbrechen an Menschen vor über 50 Jahren begingen. Den schächten wollenden Juden war es lt. gültigem Tierschutzgesetz nie genehmigt, ohne Betäubung zu schächten, ohne vorher den zwingenden Nachweis dafür zu erbringen. Diesen Nachweis schulden sie bis heute. - Aber auch dies haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes ja nun nachträglich „geregelt“.

 

Man hat jetzt nichts anderes getan, als die jahrelangen gesetzwidrig von Politikern geduldeten und begünstigten Verbrechen und Gesetzesverstöße gesetzlich zu legalisieren, indem - entgegen gültigem Tierschutzgesetz - das grauenvol-

  

le Abmetzeln der Tiere durch Muslimen dem gleichen grauenvollen Abmetzeln der Tiere durch Juden angepasst wurde. - Es sind ja auch nur Tiere, die Opfer sind. Mit diesem „Urteil“ wurde ein Verbrechen bestimmter Religionsangehöriger gesetzlich legalisiert zugunsten anderer religiöser Tierschinder.

 

Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht zum Handlanger von tierschinderischen Verbrechern und politischer Willkür degradiert.

 

Uns und anderen ist die arrogante Art der Richter des Bundesverfassungsgerichtes wie z.B. „Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, sich kritisch zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu äußern?“ bzw. keine Antwort zu erhalten sehr wohl bekannt. Offensichtlich ist man beim höchsten Gericht in Deutschland zu keiner objektiven Urteilsfindung - sei es zur Kampfhundeproblematik, sei es zur qualvollen Schächtung der Tiere - fähig und willens. Die Richter des BVerfG haben sich erneut ein Armutszeugniss der Hörigkeit ausgestellt, nicht aber der Objektivität und der Einhaltung gültigen Gesetzes - auch des Grundgesetzes.

 

Ich kann Ihnen noch sagen, dass vor der künstlich aufgeputschten Kampfhundehysterie das Thema betäubungsloses Schächten der Tiere die Problematik war, die bereits Deutschland gespalten hatte - in Schächtfanatiker und Befürworter der Betäubung vor dem Schächten. Diese Spaltung haben Sie nun - zusätzlich zu der Gemeinheit und Rechtswidrigkeit gegen Hunde und Halter - mit Ihrem Urteil zur Begünstigung des verbrecherischen betäubungslosen Schächtens vertieft. Damit wird nun sehr wahrscheinlich eine unüberwindbare Kluft geschaffen, die nicht nur dem Ausländerhass Tür und Tor öffnet, sondern auch auch dem grauenvollem blutigem Abmetzeln der hilflos ausgelieferten Tiere. Dies wird bereits in wenigen Wochen Alltag in Deutschland sein. Die Deutschen haben im eigenen Land keine Rechte und Gesetze mehr, unserem Glauben, unseren Sitten, unserem Anstand auch gegenüber unseren Mitgeschöpfen entsprechend. Die bisher zum Teil sehr mühsam errungenen Gesetze und minimalen Qualminderungen haben im eigenen Land keine Gültigkeit mehr, werden ausländischen bzw. andersreligiösen  Tierschindern, unseren „Gästen“, angepasst, geopfert. Die Rechnung zahlen auch hier die Tiere mit grauenvoller Qual.

 

Wie würden Sie oder die Richter dieses Qualurteils sich wohl fühlen, wenn sie das durchleben müssten, was denn Schächttieren mitleidlos zugemutet und angetan wird - Schächtschnitt ohne Betäubung, langsames Ausbluten des Körpers bei vollem Bewusstsein und äußerst qualvolles Ersticken am eigenen Blut. Warum soll nur den immer unschuldigen Tieren dieser Wahnsinn zugemutet werden? Das Zitat des Experten Dr. Hartinger, seine Ausführungen lagen dem BVerfG schon länger vor, blieben aber ebenso unberücksichtigt, soll Ihnen deutlich machen, welche Schinderei Sie nun noch auf Ihr Gewissen geladen haben: „Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.

Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu ...“ - Bewusstlose Tiere laufen aber nicht!

 

„Die bundesdeutschen Justizbehörden eine kriminelle Vereinigung?“ - So lautet der Titel eines Buches von Dr. Haferbeck. Auch nach diesem „Urteil“, Fanatiker und Tierschinder begünstigend, kann, nein muss ich dies nach meinem Empfinden bestätigen! Offenbar sind die deutschen Justizbehörden weder unabhängig noch fähig - oder wil-

lens? -, geltende Gesetze richtig zu interpretieren und ihnen Geltung zu verschaffen, damit Verbrechen verhindert bzw. bestraft werden können.

 

Ist Justizia in Deutschland die „Hure“ zwischen Verbrechern, Fanatikern, und politischer Willkür? - Nach allem Erlebten und eigenem Rechtsempfinden, glaube ich, zumindest was Deutschland anbelangt, dies bestätigen zu müssen. Dazu haben auch Sie beigetragen, sind daran mitschuldig, wie auch Ihre Noch-Berufskollegen.

 

Für die immer unschuldigen und hilflos ausgelieferten Tiere    Kopie: Zeitungen, Tierschützer

 

 

Anlagen: BAG gegen betäubungsloses Schächten, 17.01.2002, Schreiben an  Dr. Hiegert v. 13.01.2002, Schr. an

            BVerG v. 7.11.2001, mit den  jeweils beigefügten Anlagen

 



Martina Gerlach Wald-Michelbach,                                                                         27. November 2001
Hauptstraße 87 a Telefon 06207/920426
69483 Wald-Michelbach Telefax 06207/920427



Martina Gerlach Hauptstraße 87 a 69483 Wals-Michelbach
Telefax 0431/24828-29

Verein gegen tierquälerische Masentierhaltung e.V.
Teichtor 10

24226 Heikendorf






Ihr Schreiben an das Bundesverfassungsgericht vom 22.11.201
in der Sache "Schächten" Az: 1 VvR 783/99


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr o.g. Schreiben gelangte mir zur Kenntnis. Vielen Dank für Ihre Hilfe für die geschundenen Tiere und Ihr Eintreten für deren Qualminderung.

Fast am Schluss des Schreibens steht, dass Sie für das Bundesverfassungsgericht folgende Texte beilegen:

· European Vegetarian Union: "Vegetarier zwingen Rabbiner, jüdische Ernährungsgewohnheiten zu überdenken" und
· European Vegetarian Union: "Vegetarismus in der Türkei in Vergangenheit und Gegenwart"

Da auch wir uns sehr intensiv mit diesem Tierqualthema beschäftigen und rechtzeitig vor dem nächsten Islamischen Opferfest Ende Februar 2002 aktiv werden, bitte ich Sie, uns jeweils eine Kopie der von Ihnen angeführten Texte zu überlassen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
und immer für die geschundenen Tiere



 






An die Vorsitzende Frau Prof. Dr. Jutta Limbach
und die Richterschaft des
Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe





Schächten von Tieren ohne Betäubung
Verhandlung vom 6.11.2001


Hohes Gericht,

laut Zeitungsveröffentlichungen fand am 6.11.2001 die Verhandlung zu o.g. Thematik - ein trauriges Kapitel der menschlichen Geschichte im Umgang mit unseren Mitgeschöpfen - statt. Mit der Urteilsverkündung wird in ca. drei Monaten gerechnet.

Gerade das Tierqualthema betäubungsloses Schächten hat wie fast kein anderes Thema die Menschen in Deutschland seit Jahren gespalten. Die Forderung des Schächtens ohne Betäubung hat keinerlei Berechtigung mehr in der heutigen Zeit und mit den bekannten Betäubungsmethoden. Wenigstens in unserem eigenen Land sollten wir alles tun, um diese brutale Metzelei der Tiere, verbunden mit großer Qual für diese, zu unterbinden.

Nachstehende Gründe machen deutlich, dass das Schächten ohne Betäubung unter Berücksichtigung der heutigen Betäubungsmöglichkeiten ein Verbrechen an den Tieren und durch gar nichts zu rechtfertigen ist.

· Die ohne Betäubung geschächteten Tiere leiden entsetzliche Qualen bis sie an ihrem Blut ersticken.
· In keiner Religion wird die Betäubungslosigkeit der Tiere vor dem Schächtschnitt gefordert; keine Religion, auch nicht der Islam oder der Mosaismus, zwingt zu dieser Tierquälerei.
· Anerkannte Persönlichkeiten sowohl des Islam als auch des Mosaismus haben sich eindeutig für einen schonenden Umgang mit den Tieren ausgesprochen und mehrfach bestätigt, dass ihre jeweilige Religion kein Betäubungsverbot enthält.
· Die Tiere bluten, auch ohne Betäubung geschächtet, nicht mehr aus, als mit Betäubung geschächtet/geschlachtet. Es ist immer eine Restmenge Blutes in den Tierkörpern.
· Eine individuelle Glaubensüberzeugung ist keineswegs ausreichender Grund, um diese vollkommen unnötige Qual der Schächttiere zu rechtfertigen und zu fordern.
· Unsere Mitbewohner anderen Glaubens haben sich den Gesetzen ihres Gastlandes anzupassen, nicht anders herum. (Auch wir müssen uns bei Aufenthalt in anderen Ländern den dortigen Gesetzen unterwerfen/anpassen.)
· Verzicht auf Fleisch - dies ist kein Lebens-, sondern ein Genussmittel - ist zumutbar.

Schächten ohne Betäubung war, ist und bleibt grausame Tierquälerei und ist in der heutigen Zeit durch nichts mehr zu rechtfertigen. Wenn man schon gnadenlos auf Kosten der Tiere lebt, ihnen ihr Leben nimmt, dann sollte man ihnen wenigstens ihre Angst und Qual mindern. Dies ist Mindestpflicht eines jeden Menschen, der für sich Tiere tötet oder töten lässt.

Im Umgang mit den Tieren spiegelt sich immer auch der Umgang mit den Menschen wider. Für die Tiere ist leider jeder Tag 11. September.

Bitte beachten Sie diese Ausführungen bei der Urteilsfindung. Danke.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Gerlach Wald-Michelbach, 19. Januar 2002
Hauptstraße 87 a
69483 Wald-Michelbach

 




Martina Gerlach Hauptstraße 87 a 69483 Wals-Michelbach

An den Vorsitzenden
und die Richterschaft des
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
"Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit."
Albert Schweitzer
... aber Menschlichkeit in Deutschland gibt es nicht!
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe





Skandalöses und Verbrechen begünstigendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Dank Bundesverfassungsgericht zurück zum Mittelalter!


Guten Tag, Herr Vorsitzender, Damen und Herren Richter,

mit dem Urteil vom 15.01.2002 hat das Bundesverfassungsgericht selbst nicht nur das gültige Tierschutzgesetz völlig ausgehebelt und nun vollständig zur Farce erklärt, sondern auch rückwirkend die bisherigen Rechtsverfälschungen, Rechtsverletzungen, Gesetzesbrüche sowohl der Politiker als auch der Justizbehörden unterschiedlicher Ebenen durch - vorsätzlich? - falsche Interpretation gedeckt und legalisiert im Nachhinein.

Nun hat man alles bisher auf Basis von Vernunft und Verantwortung Entschiedene/Erreichte zunichte gemacht. Die Tiere wurden wieder einmal geopfert. Ihnen wird vorsätzlich jegliche Qualminderung trotz vorhandener Betäubungsmethoden der heutigen Zeit versagt, dies aufgrund fadenscheiniger, oberflächlicher Argumente.

Keineswegs stimmt es, wie in den Medien zu Ihrem Urteil berichtet, dass die damalige Aussage - "Die Elektroschockbetäubung der Tiere vor dem Schlachten ist somit nach dem Koran erlaubt." - des Prof. Dr. M. El-Naggar, höchster islamische anerkannte Persönlichkeit, Al-Azhar-Universität in Kairo, nicht mehr aktuell ist, wie Schächtfanatiker dies behaupten und Sie das akzeptieren. Diese Bestätigung hat nach wie vor und uneingeschränkt Gültigkeit und ist nicht die einzige Bestätigung!

Erst 1999 rief Mehmet Nuri Yilmaz - in der Türkei höchste anerkannte religiöse islamische Persönlichkeit - zur Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt auf und zu einem schonenderen Umgang mit den Tieren.

Dem BVerfG lag rechtzeitig auch diese von dieser anerkannten Persönlichkeit selbst unterzeichnete Pressemitteilung und eine Veröffentlichung dazu vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Tiere mit Elektroschock betäubt werden sollen. Aber sie wurde - wie so viele andere wichtige Informationen - ebenfalls nicht berücksichtigt, sonst hätte es zu diesem Tierqualurteil nie kommen können. Diese Pressemitteilung von Yilmaz lag so rechtzeitig vor, dass das BVerfG, wäre man an einer objektiven Rechtsprechung in Deutschland interessiert gewesen, noch genügend Zeit gehabt hätte, parallel eine amtliche Übersetzung fertigen zu lassen.

Auch dem als extremen Schächtfanatiker bekannten Dr. Elyas, Zentralrat der Muslimen, sind diese Informationen, Namen und Daten bestens bekannt. Dass dieser solch wichtige Informationen lieber ignoriert - oder unterschlägt? -, war zu erwarten. Ebenfalls lag dem Bundesministerium der Frau Künast, vorher Funke, diese Informationen im Zusammenhang mit dem Islamischen Opferfest bereits seit 2000 und erneut in 2001 vor, sind also dort ebenfalls mehrfach bekannt.2

Offensichtlich hat man sich - unfreiwillig? - zum Handlanger von Fanatikern/Tierschindern gemacht. Dabei fordert keine Religion diese Qual der Tiere, wie sie von Angehörigen des mosaischen und des islamischen Glaubens dargestellt bzw. suggeriert und jetzt vom BVerfG in skandalöser Urteilsverkündung begünstigt wird.

Der Pflicht zur sachlichen Prüfung und Berücksichtigung sog. Expertenmeinungen, in dem Fall auch die eindeutigen Hinweise anerkannter islamischer religiöser Persönlichkeiten, die selbst bestätigen, dass das Schächten mit Betäubung erlaubt ist und diese Qualminderung für die Tiere fordern, sowie Berücksichtigung der Vorgaben des gültigen Tierschutzgesetzes ist man auch bei dieser Urteilsfindung - ebenso wenig wie bei dem Beschluss vom 23.11.2001 zur sog. Kampfhundeprobelmatik - nicht nachgekommen. Offensichtlich wird nicht mehr Recht gesprochen, sondern Recht angepasst bzw. verdreht, wie von politischen Obrigkeiten gewünscht. Scheinbar hat man ja auch schon länger im Hintergrund emsig daran gearbeitet.

Offenbar wurden die rechtzeitig vorliegenden Unterlagen und wichtigen Informationen auch von höchst anerkannten islamischen Persönlichkeiten, die bestätigen, dass der Koran kein Verbot zur Betäubung der Tiere vor dem Schächten enthält und der zum schonenden Umgang mit den Tieren und zur Betäubung der Tiere durch die Muslimen aufruft, gar nicht zur Kenntnis genommen. Wie sonst konnte es zu diesem skandalösen, sowohl das Grundgesetz als auch das Tierschutzgesetz erneut aushölenden Urteil kommen, dass jede Verantwortung der Menschen gegenüber unseren Mitgeschöpfen mit Füßen tritt?

Offenbar hat man sich ausschließlich an der schächtbefürwortenden Stellungnahme des Tiernutzministeriums von Frau Künast orientiert. - Ausländische Tierschinder können wahrhaftig Vertrauen in die skrupel- und verantwortungslosen deutschen Justizbehörden und Politiker haben.

Verantwortungsbewusste Deutsche - auch verantwortungsbewusst den uns allen hilflos ausgelieferten Tieren gegenüber - können im eigenen Land keinerlei Vertrauen zu den deutschen Justizbehörden und Politikern haben. Immer wenn es um die Tiere geht, entpuppen sich diese deutschen Justizbehörden und Politiker mehr als "kriminelle Vereinigungen" sorry, aber anders ist dies nicht mehr zu sehen, wenn man sich nur ein bisschen mit der Tierqualproblematik und dem permanenten Gesetzesbrüchen, Rechtsverdrehungen auch durch Justizbehörden gelebt, informiert und befasst. Durch diese werden immer und immer wieder grauenvolle Verbrechen an den Tieren, grausame Tierschindereien begünstigt, gefördert. Hier gerade brutalstes Abmetzeln ohne jegliche Qualminderung der Opfer mit noch nicht absehbaren Folgen, nicht nur bundesweit.

Auch Existenzbedrohung/Berufsausübungseinschränkung waren angeblich ausschlaggebend für dieses Tierqualurteil: Zigtausend Deutsche müssen sich jährlich, z.B. durch Umschulungs- und Arbeitsamtmaßnahmen umorientieren, einen neuen Beruf ausüben. Warum das Umlernen für einen türkischen Schächter nicht möglich sein soll, ist nicht nachzuvollziehen. Wenn er hätte arbeiten wollen - und es gibt sehr viel mehr berufliche Tätigkeiten, als Lebewesen qualvoll zu töten - , hätte es mit Sicherheit Möglichkeiten gegeben, seiner "Existenzbedrohung" zu entgehen. Aber Verbrechen an Tieren werden belohnt.

Den Muslimen in Deutschland diese Tiermetzelei ohne Betäubung zu erlauben unter dem Vorwand der Gleichbehandlung mit den Juden ist ein weiteres Rechtsvergehen und Rechtsverdrehen.

Den schächten wollenden Juden wurde das betäubungslose Schächten rechtswidrig seit Jahren mittels Rechtsverletzungen von ganz oben bis nach unten zugestanden bzw. dies stillschweigend geduldet. Es war immer rechtswidrig, rechtsbrüchig, aber straffrei gehandhabt und wie man dies von politischer Seite mitgeteilt bekam, aufgrund der "geschichtlichen Verpflichtungen" wurde es geduldet, gedeckt - entgegen gültigem Gesetz. - Die Tiere wurden leichten Herzens geopfert, weil Menschen Verbrechen an Menschen vor über 50 Jahren begingen. Den schächten wollenden Juden war es lt. gültigem Tierschutzgesetz nie erlaubt, ohne Betäubung zu schächten, ohne vorher den zwingenden Nachweis dafür zu erbringen. Diesen Nachweis schulden sie bis heute. - Aber auch dies haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes ja nun nachträglich "geregelt".

Man hat jetzt nichts anderes getan, als die jahrelangen gesetzwidrig von Politikern geduldeten und begünstigten Verbrechen und Gesetzesverstöße gesetzlich zu legalisieren, indem - entgegen gültigem Tierschutzgesetz - das grauenvol-


le Abmetzeln der Tiere durch Muslimen dem gleichen grauenvollen Abmetzeln der Tiere durch Juden angepasst wurde. - Es sind ja auch nur Tiere, die Opfer sind. Mit diesem "Urteil" wurde ein Verbrechen bestimmter Religionsangehöriger gesetzlich legalisiert zugunsten anderer religiöser Tierschinder.

Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht zum Handlanger von tierschinderischen Verbrechern und politischer Willkür degradiert.

Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichtes, uns ist Ihre arrogante Art wie z.B. "Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, sich kritisch zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu äußern?" bzw. keine Antwort zu erhalten bekannt. Offensichtlich ist man beim höchsten Gericht in Deutschland zu keiner objektiven Urteilsfindung - sei es zur Kampfhundeproblematik, sei es zur qualvollen Schächtung der Tiere - fähig und willens. Sie haben sich erneut ein Armutszeugniss der Hörigkeit ausgestellt, nicht aber der Objektivität und der Einhaltung gültigen Gesetzes - auch des Grundgesetzes.

Ich kann Ihnen noch sagen, dass vor der künstlich aufgeputschten Kampfhundehysterie das Thema betäubungsloses Schächten der Tiere die Problematik war, die bereits Deutschland gespalten hatte - in Schächtfanatiker und Befürworter der Betäubung vor dem Schächten. Diese Spaltung haben Sie nun - zusätzlich zu der Gemeinheit und Rechtswidrigkeit gegen Hunde und Halter - mit Ihrem Urteil zur Begünstigung des verbrecherischen betäubungslosen Schächtens vertieft. Damit wird nun sehr wahrscheinlich eine unüberwindbare Kluft geschaffen, die nicht nur dem Ausländerhass Tür und Tor öffnet, sondern auch auch dem grauenvollem blutigem Abmetzeln der hilflos ausgelieferten Tiere. Dies wird bereits in wenigen Wochen Alltag in Deutschland sein. Die Deutschen haben im eigenen Land keine Rechte und Gesetze mehr, unserem Glauben, unseren Sitten, unserem Anstand auch gegenüber unseren Mitgeschöpfen entsprechend. Die bisher zum Teil sehr mühsam errungenen Gesetze und minimalen Qualminderungen haben im eigenen Land keine Gültigkeit mehr, werden ausländischen bzw. andersreligiösen Tierschindern, unseren "Gästen", angepasst, geopfert. Die Rechnung zahlen auch hier die Tiere mit grauenvoller Qual.

Wie würden sich wohl die Richter dieses Qualurteils fühlen, wenn sie das durchleben müssten, was denn Schächttieren mitleidlos zugemutet und angetan wird - Schächtschnitt ohne Betäubung, langsames Ausbluten des Körpers bei vollem Bewusstsein und äußerst qualvolles Ersticken am eigenen Blut. Warum soll nur den immer unschuldigen Tieren dieser Wahnsinn zugemutet werden? Das Zitat des Experten Dr. Hartinger, seine Ausführungen lagen dem BVerfG schon länger vor, blieben aber ebenso unberücksichtigt, soll Ihnen deutlich machen, welche Schinderei Sie nun noch auf Ihr Gewissen geladen haben: "Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu ..." - Bewusstlose Tiere laufen aber nicht!

"Die bundesdeutschen Justizbehörden eine kriminelle Vereinigung?" - So lautet der Titel eines Buches von Dr. Haferbeck. Auch nach diesem "Urteil", Fanatiker und Tierschinder begünstigend, kann, nein muss ich dies nach meinem Empfinden bestätigen! Offenbar sind die deutschen Justizbehörden weder unabhängig noch fähig - oder wil-
lens? -, geltende Gesetze richtig zu interpretieren und ihnen Geltung zu verschaffen, damit Verbrechen verhindert bzw. bestraft werden können.

Ist Justizia in Deutschland die "Hure" zwischen Verbrechern, Fanatikern, und politischer Willkür? - Nach allem Erlebten und eigenem Rechtsempfinden, glaube ich, zumindest was Deutschland anbelangt, dies bestätigen zu müssen.

Für die immer unschuldigen und hilflos ausgelieferten Tiere Kopie: Zeitungen, Tierschützer



Anlagen: BAG gegen betäubungsloses Schächten, 17.01.2002, Schreiben an Dr. Hiegert v. 13.01.2002, Schr. an
BVerG v. 7.11.2001, mit den jeweils beigefügten Anlagen

Martina Gerlach Wald-Michelbach, 19. November 2001
Hauptstraße 87 a Telefon 06207/920426
69483 Wald-Michelbach Telefax 06207/920427

 




Martina Gerlach Hauptstraße 87 a 69483 Wals-Michelbach
Ganz persönlich!

Frau Renate Künast
Bundesministerin noch für Tierschutz?
Wilhelmstraße 54

10117 Berlin




Frau Bundesministerin Künast,

wir haben in unserem langjährigen Tierschutzengagement schon sehr viel erlebt von den deutschen Politikern, Behörden und der zweifelhaften Justiz. Wir wurden belogen, betrogen, hingehalten von Kiechle, von Borchert, von Funke. Aber so verar... wie von Ihnen kamen wir uns noch nie vor.

Sowohl das zweifelhafte Eckpunktepapier Ihrer fragwürdigen Arbeitsgruppe gegen die rassendiskriminierten Hunde als auch die nicht weniger zweifelhafte Stellungnahme für das qualvolle Schächten der Tiere haben nie wieder gut zu machenden Vorschub für weitere Gesetzesbrüche, rechtswidriges Vorgehen, Rechtsverfälschungen und -ver-letzungen und daraus folgend für grausame Verbrechen an den immer unschuldigen Tieren geleistet. Als Krönung des Ganzen wurden offensichtlich die Informationen Ihres Ministeriums, des Zentralrates der Muslimen und des Schächters vom Bundesverfassungsgericht ohne jegliche Prüfung auf Wahrheitsgehalt übernommen. Sämtliche Informationen, Stellungnahmen von Experten - zu beiden Tierqualproblematiken - wurden offensichtlich ignoriert, unterdrückt, unterschlagen. Damit wurde das bisherige Recht erneut ad absurdum geführt.

Deutlich wird dies u.a. auch an der veröffentlichten Behauptung, dass die Aussage des Prof. Dr. M. El-Naggar, höchste islamische anerkannte Persönlichkeit, Al-Azhar-Universität in Kairo - "Die Elektroschockbetäubung der Tiere vor dem Schlachten ist somit nach dem Koran erlaubt."- nicht mehr aktuell sei. Diese Bestätigung ist sehr wohl aktuell, so aktuell wie der Koran selbst für die Muslimen. Bestätigt wird diese eneut 1999 z.B. auch durch Mehmet Nuri Yilmaz, anerkannte islamische Pesönlichkeit in der Türkei. Sowohl Ihrem Ministerium, gerichtet damals an Funke und später an Sie, als auch dem BVerfG und dem Zentralrat der Muslimen, dem Schächtfanatiker Dr. Elyas, liegt diese erneute Bestätigung in Form einer Pressemitteilung von M. N. Yilmaz selbst unterzeichnet, mit der Aufforderung zur Betäubung der Tiere vor. Trotzdem wurde sie offenbar ignoriert bzw. unterschlagen.

Nachdem Sie - bzw. Ihr Ministerium und dies ja in Ihrem Auftrag - erneut Vorschub für falsche Rechtsprechung geleistet haben - zusätzlich zum rassendiskriminierenden Urteil gegen Hunde und Halter hier nun das Schächturteil zugunsten grausamer Tierschinder, religiöser Fanatiker/Schächtfanatiker und zu Lasten der nun ohne jegliche Qualminderung zu schächtenden Tiere -, freuen Sie sich angeblich, das Staatsziel Tierschutz ins Grundgesetz wieder aufzugreifen, nachdem Sie selbst die Grundlage geschaffen haben, das dies jeder Aussicht auf Erfolg entbehren muss.

Sie wissen ja selbst, dass Tierschutz in das Grundgesetz - so wichtig und nötig dies ist - jetzt, nach Ihrem erneuten falschen Wirken - besser Manipulieren? - nunmehr überhaupt keine Chance mehr hat. Die Pharma-Lobby hatte ja schon ihr auch materielles Wirken in der Vergangenheit praktiziert, um dies zu verhindern. Jetzt haben Sie, Frau Künast, dieser Forderung - Tierschutz in das Grundgesetz - noch den Boden entzogen, indem Sie die Verbrechen an den Tieren aufgrund fragwürdiger Religions- und Gesetzesauslegungen bzw. -verdrehungen begünstigt durch die Stellungnahme Ihres Ministeriums gefördert - oder besser gefordert? - haben. Sie haben damit blutigem, grausamen Abmetzeln von Lebewesen wie im Mittelalter Tür und Tor geöffnet! - Was glauben Sie eigentlich, wie dumm die deutschen Menschen in Deutschland sind?

Von einem angeblich "hohen Niveau des Tierschutzes" in Deutschland sollten die deutschen Politiker nie wieder sprechen. Das wenige haben sie gerade vollständig zerstören lassen. Deutschland wurde innerhalb kurzer Zeit in ein blutiges Schlachtfeld verwandelt.

Frau Künast, Sie haben mit dem wirklichen Schutz der Tiere überhaupt nichts gemein.

Dieses rechtsverfälschende Urteil ist keineswegs ein Erfolg für den Tierschutz, sondern ein nie wieder gut zu machender Schlag gegen jeglichen Schutz der Tiere und hat mit Verantwortung nichts das Geringste zu tun. Dieses Urteil trägt keineswegs zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft bei. Im Sinne Ihrer befürwortenden Einstellung dieses rechtsverfälschenden und z.T. auf Falschinformationen beruhenden Urteils ist es vermutlich nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die in Deutschland lebenden Chinesen, Koreaner u.a. Hunde und Katzen schlachten. Zu deren Schlachtmethode gehört es, diese vorher qualvoll zu zerschlagen, lebend zu enthäuten, ihnen Vorder-, Hinterfüße und Schwänze abzuschneiden - ebenfalls ohne Betäubung -, bevor sie dann immer noch lebend gekocht oder gegrillt weden. Diese Verbrechen an den Tieren - gleich ob Schächt- oder Haustiere - alles im Sinne einer multi-"kulturellen" Gemeinschaft?

Falls es Ihnen noch nicht bekannt war: Bevor es durch die willkürlichen Falschinformationen und geschürte Hysterie gegen sog. Kampfhunde zu der bundesweiten Diskriminierung von Hunden und Haltern und dem massenhaften Mord an den unschuldigen Hunden kam, war es die Tierqualproblematik des betäubungslosen Schächtens, die Deutschlands Bevölkerung spaltete in Schächtfanatiker und Befürworter des Schächtens mit Betäubung. Nur wurde letzteren immer Ausländerfeinlichkeit und Antisemitismus vorgeworfen, während die Qual der Schächttiere und die Verbrechen an ihnen begünstigt, totgeschwiegen wurden bzw. rechtswidrig durch Politiker der verschiedensten Ebenen inkl. Justizbehörden stillschweigend geduldet bzw. gefördert, immer aber begünstigt wurden. Und dafür setzen Sie sich offenbar ein. Ist das nicht Amtsmissbrauch?

Vermutlich wäre Ihnen bzw. Ihrem Ministeium der Lapsus mit dem Fischmehl nicht passiert, wenn Sie sich nicht damit blockiert hätten, Tierqual, Verbrechen an Tieren jetzt, zukünftig und auch im Nachhinein die dazugehörigen Gesetzesbrüche legalisieren zu helfen.

Hoffen wir, dass es noch eine Gerechtigkeit gibt.

Für die Rechte der Tiere!




PS.
Wie würde sich wohl eine Politikerin/ein Politiker fühlen, die/der durchleben muss, wie ihr/ihm der Hals ohne Betäubung durchschnitten wird, man langsam ausblutet bei vollem Bewusstsein und dann am eigenen Blut qualvoll erstickt? Es geschieht ja "schonend". Dazu vergleichen Sie bitte auch das Zitat des Experten Dr. Hartinger, dessen Ausführungen ja Ihrem Ministerium bekannt sind, aber ebenso ignoriert wurden wie vom BVerfG:

"Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu ..."




Kopie: Zeitungen, Tierschützer
Martina Gerlach Wald-Michelbach, 19. Januar 2002
Hauptstraße 87 a
69483 Wald-Michelbach Telefax 06207/920427
 





Martina Gerlach Hauptstr. 87 a 69483 Wald-Michelbach

Frau Limbach
Goethe-Institut

München





Frau Limbach,

es wirkt schon arg verwunderlich und befremdend, dass Sie nur zwei Tage später nach der inzwischen zweiten skandalösen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten der Verbrechen an unseren Mitgeschöpfen und damit gegen gültiges Tierschutzgesetz und auch gegen die Grundrechte von Menschen das Bundesverfassungsgericht für immer verlassen haben.

Trotzdem, Sie waren bis nach dem 15. Januar 2002 - einer der schwärzesten Tage für Gerechtigkeit und für unsere Mitgeschöpfe sowie für verantwortungsbewusste Menschen - Präsidentin dieses hohen Gerichtes.

Bereits im November 2001, unmittelbar nach dem äußerst kurzfristigen Bekanntwerden der Verhandlung zum Schächten von Tieren ohne jegliche Qualminderung - also ohne die heute zur Verfügung stehenden Betäubungsmöglichkeiten - wurden Sie konkret und die Richter des Bundesverfassungsgerichtes informiert,

· dass der Koran nicht die Forderung zur Betäubungslosigkeit enthält,
· dass anerkannte islamische religiöse Persönlichkeiten erneut, z.B. Mehmet Nuri Yilmaz seit 1999, die Angehörigen des islamischen Glaubens zur Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt und zu einem schonenderen Umgang mit ihnen aufruft
· dass die Tiere nie vollständig ausbluten, gleichgültig, ob mit oder ohne Betäubung geschächtet
· dass die Qual der ohne Betäubung geschächteten Tiere unvorstellbar grausam ist.

Das Zitat Dr. Hartingers macht dies doch sehr deutlich. In unserem Schreiben an Sie verwiesen wir auf ihn und seine dem BVerfG vorliegenden Ausführungen, die er damals selbst zur Verfügung stellte - ebenso wie dem BM, zuständig auch für Tierschutz. Diese Qual hat die Richterschaft des Bundesverfassungsgerichte, also auch Sie, denn Ihnen gingen die wichtigen Informationen ja auch zu, begünstigt, ermöglicht.

"Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu ..." - Bewusstlose Tiere laufen aber nicht!
(...)
2


Zusätzlich hat man mit diesem Urteil und den dazu bekanntgegebenen Argumenten die jahrelangen Gesetzesverstöße sowohl von Politikern aller Ebenen als auch von Justizbehörden, deren Rechtsverletzungen und Rechtsverfälschungen gegen gültiges Gesetz mit Vorwand der angeblichen Gleichstellung der Muslimen zu Juden nachträglich durch falsche Aussagen und Informationen "geregelt".

Sowohl bei dieser Urteilsfindung als auch bei dem Beschlusses zur Kampfhundeproblematik im November 2001 fällt parallel auf, dass für beide Entscheidungen offenbar alle verantwortlichen Richter weder ihrer Informationspflicht noch ihrer Pflicht zur Prüfung von Gutachten, Stellungnahmen von Experten nachgekommen sind. Experten wurden nicht hinzugezogen, deren Ausführungen wurden in keinster Weise berücksichtigt, sondern vollständig ignoriert und unterschlagen.

Sie erhalten mein Schreiben an das BVerfG vom 19.1.2002, mein Fax vom 13.1.2002 an Herrn Dr. Hiegert mit Anlage des an Sie am 7.11.2001 gerichteten Schreibens mit den damaligen Anlagen.

Nicht nur nach meinem Wissen und Rechtsempfinden sind sowohl der Beschluss als auch das Urteil vom 15.01.2002 rechtswidrig und begünstigen Verbrechen sowohl an Tieren als auch an Menschen. Es stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz verfälscht bzw. vorsätzlich dazu beiträgt.

Wir werden versuchen, dies zu überprüfen zu lassen.

Hier kann man wahrscheinlich nur noch von zwei Justizskandalen sprechen.

Nach meinen Informationen waren Sie an dem Tierqualurteil gegen die Schächttiere nicht direkt beteiligt.
Ich bitte Sie, als bisherige Präsidenten des Bundesverfassungsgericht, und da das Schreiben vom 7.11.2001 mit den äußerst wichtigen Anlagen und Informationen direkt mit Ihrem Empfängernamen versehen war, mir mitzuteilen, an wem diese Informationen weitergeleitet wurden. Hätte man diese Informationen berücksichtigt, sie sind ja alle beweisbar, hätte es nie zu diesem Verbrechen befürwortenden Urteil kommen können.

Ich bitte um Ihre baldige Antwort.

Hochachtungsvoll




Anlagen
· Schreiben an BVerfG vom 19.01.2002
· Schreiben an Dr. Hiegert vom 13.01.2002 mit Anlage mein Schreiben an Sie vom 7.11.2001 und allen dazugehörigenden Anlagen



Kopie:
Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch
Bundesarbeitsgruppe gegen das betäubungslose Schächten
 

 

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wichtigen Anlagen und Informationen direkt mit Ihrem Empfängernamen versehen war, mir mitzuteilen, an wem diese Informationen weitergeleitet wurden. Hätte man diese Informationen berücksichtigt, sie sind ja alle beweisbar, hätte es nie zu diesem Verbrechen befürwortenden Urteil kommen können.

Ich bitte um Ihre baldige Antwort.

Hochachtungsvoll




Anlagen
· Schreiben an BVerfG vom 19.01.2002
· Schreiben an Dr. Hiegert vom 13.01.2002 mit Anlage mein Schreiben an Sie vom 7.11.2001 und allen dazugehörigenden Anlagen



Kopie:
Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch
Bundesarbeitsgruppe gegen das betäubungslose Schächten
 

 

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