"Jetzt darf Tari schächten" von Michael Schleicher.
(Süddeutsche Zeitung - erhalten über E-Mail am 17.1.2002)



"Schlachten ist furchtbar, aber Schächten ist grausam."

"Über Opfer und Aufopferung denken die Opfertiere anders als die Zuschauer."
Friedrich Nietsche
 


Voransetzen möchte ich, dass sowohl bei der Verhandlung und dem Beschluss zur Kampfhundeproblematik im November 2001 als auch bei der Verhandlung und jetzigen Urteilsverkündung zur Tierqualproblematik Schächten offensichtlich keinerlei Gutachten, Stellungnahmen von Experten und Informationen, die eindeutig belegen,

· dass Hunde nicht aufgrund ihrer Rasse pauschal als gefährlich abgestempelt werden können
· dass das Schächten ohne Betäubung grausamste Quälerei ist
· dass der Koran keine Forderung enthält, die die Betäubung untersagt
· dass die Stellungnahme von anerkannten islamischen religiösen Persönlichkeiten, die zur Betäubung auffordern

unberücksichtigt blieben, vollständig ignoriert bzw. unterschlagen wurden. Ich vermute, es handelt sich um zwei gravierende Justizskandale!

Ich möchte anfangs gleich einige Korrekturen ausbringen.

"...fünf bis maximal zehn Minuten dauert es, bis die Tiere beim Schächten vollständig ausgeblutet sind." Dies ist falsch. Die Tiere leiden bei vollem Bewusstsein nicht selten bis zu einer viertel Stunde, ehe sie qualvoll an ihrem eigenen Blut ersticken.

Kein Tier blutet vollständig aus, nicht ohne und nicht mit Betäubung. - Wenn es Juden und Muslimen so ernst nehmen würden mit den Vorgaben ihrer Religion, dann dürften allesamt kein Fleisch essen. Jede Tierleiche, geschlachtet/geschächtet mit Betäubung oder ohne, enthält immer eine Restmenge Blut.

" ... dass es bei religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung geben könne. Jüdische Metzger konnten diese bisher schon erhalten; ..." - Das ist falsch. Für Angehörige des jüdischen Glaubens, die ebenfalls den lt. Tierschutzgesetz geforderten Nachweis der zwingenden Vorschriften bis zum heutigen Tag nicht erbringen konnten, um die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu rechtfertigen, wurde das Schächten der Tiere ohne Betäubung schlichtweg begünstigt, geduldet, forciert vor dem Hintergrund der sog. "geschichtlichen Verpflichtungen", also der Verbrechen des Nazi-Regimes. Deshalb durften straffrei die Tiere bis jetzt ohne jegliche Betäubung qualvoll geschächtet werden, auch ohne Genehmigung. Juden war das Schächten nie aufgrund des Nachweises der zwingende Vorschriften lt. Tierschutzgesetz genehmigt worden. Für die damaligen Verbrechen der Menschen an Menschen opfert man auch hier die Tiere, obwohl diese mit den Verbrechen der Menschen nichts zu tun haben, außer dass sie immer die Opfer sind.

Das skandalöse Karlsruher Urteil hat aber gleich mehrere "Fliegen mit einer Klappe" geschlagen. Mit der Behauptung, die Muslimen nun mit den Juden gleichstellen zu wollen, weil denen angeblich das betäubungslose Schächten genehmigt wurde, hat man die jahrelangen Rechtsverfälschungen, Rechtsverletzungen, Gesetzesbrüche, Amtsmissbräuche sowohl der Politiker als auch der Justizbehörden von ganz oben nach ganz unten - diese wurden von der Bundesarbeitsgruppe gegen das betäubungslose Schächten vielfach den Politikern verschiedenster Ebenen aufgezeigt - gleich mit "geregelt", hat diese sozusagen nun legalisiert.

Es ist ebenfalls falsch zu behaupten, der Koran enthielte die Forderung, dass die Tiere nicht betäubt sein dürfen. Der Koran enthält lediglich die Forderung, mit den Tieren schonend umzugehen. Gleiches gilt für die Thora der Juden. In beiden ist keine Forderung nach Betäubungslosigkeit der Tiere enthalten, kann auch gar nicht, denn als Thora und Koran entstanden, wussten die Menschen noch nichts über qualmindernde Betäubungsmethoden, wie wir sie heutzutage kennen.

Wenn Menschen schon glauben, die Körper der Tiere verspeisen zu müssen, sind sie verpflichtet, ihnen jegliche Qualminderung angedeihen zu lassen. Das ist das Mindeste. Mit diesem Skandalurteil hat man Deutschland zurück ins Mittelalter versetzt.

Es ist auch falsch zu behaupten, dass geschächtetes Fleisch gesünder ist. Fleisch, also Tierleichenteile, sind für keinen einzigen Menschen gesund und die ganze Angst und Qual der Tiere isst man ebenfalls mit. Fleisch ist ein krankmachendes Genussmittel, nichts anderes.

In anderen Veröffentlichungen wurde z.B. als Begründung für dieses Tierqualskandalurteil u.a. angeführt, dass die Aussage/Bestätigung der Universität von Kairo Al Azhar nicht mehr aktuell sei. Diese sagt eindeutig aus, dass der Koran keine Forderung der Betäubungslosigkeit enthält und lässt die qualmindernde Betäubung der Tiere zu.

Warum diese eindeutige Aussage von höchster anerkannter islamischer Stelle nicht mehr aktuell sein soll, ist nicht nachzuvollziehen, ist Lüge. Sie ist ebenso aktuell wie der Koran für die Muslimen.

Erneut bestätigt wird dies z.B. von Nuri Mehmet Yilmaz, ebenfalls anerkannte islamische religiöse Persönlichkeit in der Türkei, der seit Jahren zur Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt aufruft. Die von ihm selbst unterzeichnete Pressemitteilung von 1999 sowie eine Zeitungsveröffentlichung, aus denen eindeutig die Forderung nach Betäubung und deren Zulässigkeit hervorgeht, lagen sowohl dem Bundesverfassungsgericht seit Anfang November 2001, also rechtzeitig, dem Zentralrat der Muslimen - ein vehementer Verfechter des Schächtens ohne Betäubung, der jegliche Betäubung als angeblich qualfördernd ablehnt - seit 2000, dem Bundesministerium, Funke seit 2000, Künast seit 2001, sowie allen Länderministerien seit zwei Jahren wiederholt vor.

Ebenso lagen dem Bundesverfassungsgericht weitere Informationen, auch zum nicht vollständigen Ausbluten der Tierkörper durch das Schächten mit und ohne Betäubung vor.

Die Aussagen sowohl von Schächtbefürwortern als auch von einigen Tierärzten, dass die Tiere sofort nach dem Schächtschnitt bewusstlos werden, ist falsch. Das Zitat des Experten Dr. Hartinger, seine Ausführungen lagen dem BVerfG schon länger vor, von ihm selbst zugestellt, blieben aber ebenso unberücksichtigt: "Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu ..." - Bewusstlose Tiere laufen aber nicht!

Videos und Schilderungen von Augenzeugen belegen dies.

Aber auch hier - ebenso wie beim vorangengangenen Tierqualskandalurteil gegen die sog. Kampfhunde und deren Halter - wurden Expertenmeinungen, Gutachten und auch Stellungnahmen, selbst von höchsten religiösen anerkannten Stellen sowie die nachgewiesene Qual der Tiere nicht berücksichtigt. Gleiche Parallelen.

Eigenartig war, dass man bereits im November erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung zum Schächten in Karlsruhe erfuhr. Dies wird sonst anders gehandhabt. Nicht weniger kurzfristig wurde dann der Termin der Urteilsverkündung bekannt. Wir erfuhren zufällig zwei Tage zuvor davon, und das, obwohl wir auch in dieser Tierqualprobleamtik seit vielen Jahren engagiert und in der Regel auf dem Laufenden sind. Vorsorglich sandten wir daraufhin ein zweites Mal die o.g. Informationen und Schreiben nochmals per Fax an das Bundesverfassungsgericht, also Sonntag vor der Urteilsverkündung.

Was ebenfalls recht eigenartig ist, dass zwei Tage nach dem zweiten gegen die eigene Bevölkerung gerichteten Tierqualskandalurteil des höchsten Gerichtes in Deutschland die Präsidentin, an die o.g. wichtige Informationen geschickt wurden, das BVerfG für immer verlässt. - Ein Zufall? Muss oder wollte sie gehen? Gleichviel, sehr wahrscheinlich würde man nur mitgeteilt bekommen, dass dies schon lange geplant war.

Wir erinnern uns: Der Präsident des VGH BW war nur wenige Tage im Amt, ehe er für die frei erfundenen Rasselisten der Hunde und somit gegen Hunde und Halter entschied, wofür er ja von Th. Schäuble gelobt wurde. Sein Vorgänger lehnte die Listen des Rassenwahns der deutschen Politiker ab.

Stellt sich nicht für viele andere auch die Frage: Wer spricht Recht in Deutschland? Wozu noch Gesetze, wenn diese ohnehin von höchster Stelle nicht nur nicht eingehalten, sondern beliebig manipuliert und angepasst werden, und zwar zugunsten der Verbrechen an den Tieren.

Die "Tiernutzministerin" Künast begrüsst und befürwortet dieses Tierqualskandalurteil, freut sich über einen angeblichen dadurch entstehenden Frieden innerhalb unserer multikulturellen Gesellschaft. Sie aber auch andere Politiker/innen stellen dieses Tierqualskandalurteil als einen Fortschritt für den Tierschutz dar! Welch primitive Verdummung der Menschen in Deutschland!

1. Bevor von den Politikern, Behörden, Medien auf die uns allen bestens bekannte Art gegen Hunde und Halter aufgrund Rassezugehörigkeit der Hunde vorgegangen wurde und die deutsche Bevölkerung durch Lug und Trug in Hundehasser und Hundehalter gespalten wurde, war es das Tierqualthema betäubungsloses Schächten, dass Deutschlands Bevölkerung - zumindest einen großen Teil dieser - spaltete in Schächter und Befürworter der Betäubung vor dem Schächtschnitt. - Wie soll es jetzt mehr Frieden geben, nach dem die Gesetze gerade Mal den Tierschindern angepasst werden und bisher gültiges Gesetz aushebelt und nun vollständig zur Farce degradiert wurde?

Ohne Hass auf Ausländer zu haben oder gar antisemitisch eingestellt zu sein, muss ich aber doch sagen: Wenn unsere Gäste sich nicht den Gesetzen in ihrem Gastland, in das sie ja freiwillig kamen, anpassen wollen, dann sollen sie bitte in ihr eigenes Land zurückgehen. Auch wir können nicht in die Türkei gehen und dort fordern, dass man wegen unserer Einstellung/Überzeugung die dortigen Gesetze ändert. Das würde kein Deutscher überleben. Dies gilt auch für andere Länder und Religionen.

2. Wenn die Tiere weniger bzw. keine Qual erlitten, wie dies immer wieder von Schächtbefürworten behauptet wird, um ihre Interessen durchzusetzen, und nun die deutschen Politiker dies mit diesem - manipulierten? - Urteil bestätigen, dann wäre zwangsläufige Folge, sämtliche Betäubungsmethoden - also sämtliche Chancen der Qualminderung - abzuschaffen. Die Schächtbefürworter, die man ja jetzt bestätigt hat, behaupten ja, das die Betäubung die Qual für die Tiere wäre und ohne Betäubung die Tiere nicht gequält würden.

Bereits die Vorbereitung für das Schächten - gleichgültig ob mit oder ohne Betäubung - ist qualvoll für alle Tiere. Tiere empfinden und erleiden nicht weniger Angst, Schmerz und Qual als wir Menschen. Wenn Menschen getötet werden, ihnen der Hals durchschnitten wird, empfinden wir dies als grausames Verbrechen und sind entsetzt. Das gleiche den Tieren angetan, soll also kein grausames Verbrechen sein. Wieso? Doch nur, weil Menschen den Tieren ihr Lebensrecht und auch ihr Empfinden absprechen (wollen). Um die wirkliche Qual beurteilen zu können, sollten sich die Schächter und Schächtbefürworter doch einmal dieser Situation selbst stellen. Erst durch eigenes Empfinden/Erleben kann man wissen, was es für eine Qual ist, den Hals durchschnitten zu bekommen. - Diesen Mut bringen aber alle diese den hilflos ausgelieferten Tieren den Hals Durchschneidenden nicht auf. Wofür gibt's denn Tiere?

Es ist natürlich falsch, die zum Teil auch in Schlachthöfen unzureichend betäubten Tiere dafür anzuführen, um solche fanatische Tierquälerei zu rechtfertigen. Damit tut man nichts anderes als ein Verbrechen mit einem anderen zu rechtfertigen. Gleiches gilt für das Rechtfertigen mit Jagd = hinterhältiges Auflauern, jagen, morden (70 % der deutschen Bevölkerung sind gegen die Jagd!) und für die Notschlachtung. - Menschen sind es, die

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Tiere - meist vorsätzlich - in qualvolle Situationen bringen, aus der sie nur mittels Notschlachtung erlöst werden. - Das kann's ja auch nicht sein. So müsste man jedem Verbrecher, jedem Mörder das Recht auf sein Tun zugestehen, denn jeder rechtfertigt dies, nicht selten auch anhand anderer Verbrechen.

3. Aufgrund dieses Vorgehens der Politiker zugunsten unserer "Gäste", die ja nicht selten die Gesetze ihres Gastlandes gerade diese Problematik betreffend, gebrochen haben - fast immer straffrei, trotz Anzeigen - und dieses Tierqualskandalurteils ist es nun nur noch eine Frage der Zeit, bis Angehörige anderer Nationalitäten und Religionen gleiche Rechte für sich fordern und ihnen Ähnliches zugestanden werden muss. Z.B. ist nun nicht mehr auszuschließen, dass Koreaner, Chinesen und andere in Deutschland das Recht für sich fordern, Hunde und Katzen zu schlachten. Zu deren Schlachtmethoden gehört es u.a., dass die Tiere zerschlagen werden, Katzen die Vorder- und Hinterfüße sowie der Schwanz abgehackt wird, die Tiere lebend enthäutet werden und immer noch lebend gekocht oder gegrillt werden. - Was dem einen recht ist, ist dem andern billig.

Solchen Perversitäten hat man nun Tür und Tor geöffnet im Sinne unserer multikulturellen Gesellschaft und sog. Gleichstellung für bisherige Gesetzesbrüche, Rechtsverletzungen, Rechtsverfälschungen von ganz oben bis ganz unten und den Verbrechen an den Tieren.

Dass mit diesem erneuten Tierqualskandalurteil jahrzehntelange schwerste Tierschutzarbeit zunichte gemacht wurde und für die Tiere nie wieder gut zu machender grauenvoller Schaden angerichtet wurde, müsste eigentlich jedem Menschen, der nur über ein Minimum an Verantwortung auch gegenüber unseren leidensfähigen Mitgeschöpfen verfügt, klar sein. Dass nun aufgrund dieses Urteils erneut über Tierschutz ins Grundgesetz diskutiert und dieser durchgesetzt werden soll, wie sich dies angeblich Frau Künast auch wünscht, ist Augenwischerei. Der Chance Tierschutz ins Grundgesetz hat man mit diesem Tierqualskandalurteil vollends den Boden entzogen. Dafür gibt es keine Chance mehr, solange wie in der heutigen Zeit mit ihren Fortschritten die Tiere wie im Mittelalter qualvoll gemordet werden dürfen - straffrei und jeder bisherige minimale Fortschritt zur Qualminderung und für die Rechte der Tiere zunichte gemacht wird.

Sollte doch Tierschutz in das Grundgesetz eine Chance haben, dann vermutlich nur, wenn - wie auch im Tierschutzgesetz - für jedes Verbrechen an den Tieren eine Ausnahmeregelung geschaffen wird. Und dann sind wir nicht einen Schritt weiter als nach diesem letzten Tierqualskandalurteil.

Das Urteil vom 15.1.2002 ist keineswegs ein Beitrag zu Frieden und Toleranz innerhalb Deutschlands, nein mit diesem - manipulierten? - Urteil hat man erneut die Bevölkerung Deutschlands deutlich gespalten. Damit ist nun für noch mehr Tiere jeder Tag 11. September bzw. Holocaust.

Bereits Adorno sagte: "Auschwitz beginnt da, wo einer am Schlachthof steht und sagt: Es sind ja nur Tiere." Was Deutschland inzwischen für die Tiere ist, dürfte ja wohl inzwischen deutlich sein.

Dass Deutsche in Deutschland keine Rechte mehr haben, dürfte wohl auch deutlich genug geworden sein. In Deutschland wird kein Recht mehr gesprochen, sondern gebogen!

Es war ursprünglich nicht zu erwarten, dass Rot-Grün - die leider mit Hilfe auch der tierschützenden Menschen auf ihren Thron gekommen sind - innerhalb kurzer Zeit noch mehr Schaden für unsere Mitgeschöpfe anrichtet. Man hat inzwischen die bisherigen Schandtaten der CDU/CSU noch weit übertroffen.



Martina Gerlach
Seit 12 Jahren aktive Tierschützerin
und jede Gewalt sowohl an Menschen als auch an Tieren ablehnend
 

 

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