Länder wollen geplantes Gesetz gegen Kampfhunde weiter verschärfen

Berlin, 20. Oktober (AFP) - 

Die Laender wollen das geplante Bundesgesetz zur Bekaempfung von Kampfhunden schaerfer formulieren, als bisher von der Bundesregierung geplant. Der Bundesrat forderte am Freitag die Regierung auf, das vorgesehene generelle Einfuhrverbot fuer bestimmte Hunderassen auf weitere, nach Landesrecht als gefaehrlich eingestufte Hunderassen auszudehnen.

Bereits die Regierungsvorlage sieht ein solches Verbot fuer die Rassen Pitbull-Terrier,  American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie alle aus ihnen hervorgegangenen Kreuzungen vor. Verstoesse sollen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. 

Die Laender wollen ein Totalverbot der Einfuhr unter anderem auch fuer Bullterrier. Fuer diese und weitere Rassen soll die in der Regierungsvorlage noch enthaltene Moeglichkeit zur genehmigungspflichtigen Einfuhr entfallen. Ziel des geplanten Bundesgesetzes ist es, von den Laendern bereits erlassene Haltungs-, Zucht- und Handelsverbote durch das bundesweite Einfuhrverbot zu ergaenzen. 

Zugleich soll die Moeglichkeit geschaffen werden, Verstoesse gegen Landesrecht strafrechtlich zu ahnden, was per Landesgesetz nicht moeglich ist. So sollen auch Zucht und Handel mit gefaehrlichen Hunden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden koennen. Durch eine Ergaenzung des Tierschutzgesetzes soll generell die Zucht von Hunden verboten werden, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten. Hunde, die widerrechtlich gezuechtet, gehandelt oder eingefuehrt werden, sollen eingezogen werden duerfen. 

Nach schweren Zwischenfaellen mit  Kampfhunden hatten die meisten Bundeslaender bereits im Sommer die Rechtsvorschriften erheblich verschaerft. Unter anderem war damals in Hamburg ein Schueler von einem Kampfhund getoetet worden.

© AFP

201221 Oct 00

 



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