Gesetzesaenderungen

Bundesregierung will Haltung von Kampfhunden drastisch einschraenken

 

 Berlin - Mit einer Reihe von Gesetzesaenderungen will die Bundesregierung die

Haltung von gefaehrlichen Kampfhunden drastisch einschraenken und Verstoesse mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren belegen. Das am spaeten Mittwochabend in den Bundestag in erster Lesung eingebrachte "Gesetz zur Bekaempfung gefaehrlicher Hunde" soll die bereits von einigen Laendern erlassenen Verordnungen ergaenzen.

 Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einfuhr von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern und Staffordshire-Bullterriern grundsaetzlich zu verbieten. Damit folgt die Bundesregierung einer Vereinbarung der Innenmininisterkonferenz vom 28. Juni.

 Die Einfuhr anderer gefaehrliche Hunde, fuer die es in den Laendern Beschraenkungen gibt, ist genehmigungspflichtig. Die Bundesregierung soll kuenftig mit Zustimmung des Bundesrates ferner per Rechtsverordnung vorschreiben koennen, dass bestimmte Hunde nur noch ueber speziell eingerichtete Grenzkontrollstellen eingefuehrt werden duerfen.

 Durch eine Aenderung des Tierschutzgesetzes soll die Bundesregierung ferner ermaechtigt werden, auch das Zuechten anderer gefaehrlicher Hunde zu verbieten oder zu beschraenken.

 Um den zustaendigen Behoerden die Ueberwachung zu ermoeglichen, soll das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschraenkt werden.

Kontrolleure duerfen die Wohnungen von Hundehaltern betreten.

 Die Kontrolle von Geschaeftsraeumen und Transportmitteln wird waehrend der Betriebszeiten erlaubt, bei dringenden Gefahren auch zu anderen Zeiten.

Grundsaetzlich haelt der Entwurf fest: "Der Auskunftspflichtige hat die mit der Ueberwachung beauftragten Personen zu unterstuetzen und die Massnahmen zu dulden."

 Verstoesse gegen das Einfuhrverbot und die Genehmigungspflicht koennen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Dies gilt auch bei Verstoessen gegen landesrechtliche Zucht- und Handelsverbote.

 

 

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