Gesetzesaenderungen Bundesregierung
will Haltung von Kampfhunden drastisch einschraenken Berlin
- Mit einer Reihe von Gesetzesaenderungen will die Bundesregierung die Haltung
von gefaehrlichen Kampfhunden drastisch einschraenken und Verstoesse
mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren belegen. Das am spaeten
Mittwochabend in den Bundestag in erster Lesung eingebrachte
"Gesetz zur Bekaempfung gefaehrlicher
Hunde" soll die bereits von einigen Laendern erlassenen Verordnungen
ergaenzen. Der
Gesetzentwurf sieht vor, die Einfuhr von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern
und Staffordshire-Bullterriern grundsaetzlich zu verbieten.
Damit folgt die Bundesregierung einer Vereinbarung der Innenmininisterkonferenz
vom 28. Juni. Die
Einfuhr anderer gefaehrliche Hunde, fuer die es in den Laendern Beschraenkungen
gibt, ist genehmigungspflichtig. Die Bundesregierung soll kuenftig
mit Zustimmung des Bundesrates ferner per Rechtsverordnung vorschreiben
koennen, dass bestimmte Hunde nur noch ueber speziell eingerichtete
Grenzkontrollstellen eingefuehrt werden duerfen. Durch
eine Aenderung des Tierschutzgesetzes soll die Bundesregierung ferner ermaechtigt
werden, auch das Zuechten anderer gefaehrlicher Hunde zu verbieten
oder zu beschraenken. Um
den zustaendigen Behoerden die Ueberwachung zu ermoeglichen, soll das Grundrecht
auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschraenkt werden. Kontrolleure
duerfen die Wohnungen von Hundehaltern betreten. Die
Kontrolle von Geschaeftsraeumen und Transportmitteln wird waehrend der
Betriebszeiten
erlaubt, bei dringenden Gefahren auch zu anderen Zeiten. Grundsaetzlich
haelt der Entwurf fest: "Der Auskunftspflichtige hat die mit der
Ueberwachung beauftragten Personen zu unterstuetzen und die Massnahmen
zu dulden." Verstoesse
gegen das Einfuhrverbot und die Genehmigungspflicht koennen mit einer
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet
werden.
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