Liebe Mitstreiter,

Hurra !

Wir haben die Halteerlaubnis für unsere schrullige,

englische Lady !

Hurra ??

nicht so ganz, aber lesen Sie selbst und beginnen Sie bitte mit dem Schreiben vom Ordnungsamt Bad Camberg

mfg. H. Heldt

 

 


Einschreiben mit Rückantwort 

An den Magistrat der Stadt                                                    Kopie:

Bad Camberg                                                                          Rain Fr. Müller-Gebel

Postfach 1260                                                                                    RA Hr. Stück

65517  Bad Camberg                                                                     

  

 

Widerspruch zu Ihrem Schreiben „Halteerlaubnis 1/2002“  vom 15.2.02

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit legen wir gegen  Ihre Fristsetzung, Ihre speziellen Auflagen und die auferlegten Kosten von   127,82 Euro fristgerecht   WIDERSPRUCH  ein und bitten um Ihre Stellungnahme bis zum 11.3.02.

 

Begründungen :

 

1.      Ihr Zahlungstermin :

 

Ihr Brief wurde erstellt am 15.2.02 .

 

Laut Ihrem Brief haben wir jedoch die Vorgabe erhalten bis zum 8.2.2002 eine Zahlung von 127,82 Euro leisten.

Dies erscheint uns vom zeitlichen Ablauf her als eine Unmöglichkeit.

Bitte teilen Sie uns mit, wie wir Ihren geforderten Zahlungstermin realisieren sollen. 

 

2.      spezielle, diverse Auflagen :

 

Nach dem VGH-Urteil vom Aug.01 und in Verbindung mit dem Ihnen vorliegenden Wesenstest ist unsere „Franziska“ kein gefährlicher Hund im Sinne der Verordnung mehr.

Das war unser Hund noch nie,  wir schaffen uns keine Bestie an !

 

Unsere oberste Priorität bei der Anschaffung von Franziska ist die Kinderfreundlichkeit

dieser Rasse, auch dadurch begründet, dass Kleinstkinder in unserer Nachbarschaft sind.

 

Die Kinderfreundlichkeit ist selbst für Laien aus dem Camberger Anzeiger vom 18.2.99 zu entnehmen.

 

Wir bitten Sie deshalb, uns in rechtsmittelfähiger Form Ihre Auflagen : Leinenzwang etc.

zu begründen.

Da wir davon Kenntnis besitzen, das die Auflage „Leinenzwang“ in Bad Camberg in 2001 schon zurückgenommen wurde, sind sehr an Ihren Begründungen interessiert.

3.      Kosten von 127,82 Euro (Verwaltungsgebühr für Halteerlaubnis)

 

Dieser hohe Betrag ist für uns nicht nachvollziehbar. Im Zeitalter der EDV mit den

anwählbaren Formularen, ist der Aufwand für :

 

·        Prüfung auf  Vollständigkeit der Unterlagen

·        Eingabe in ein EDV-Formular

·        Unterschrift eines Verantwortlichen

 

eine Sache von maximal ¼ Stunde Dauer.

 

In einem mir vorliegenden Brief an die Stadt Wehretal wurde für die Erteilung der Hundehaltung der Betrag von DM 100 von der Stadt Wehretal erhoben .

Selbst dieser Betrag ist noch zu hoch, da :

 „In konsequenter Anwendung der Ausführung eines Ministerbescheids“ in der Gemeinde

Fuldabrück  ein Betrag von DM 25 erhoben wurde.

Diesen Bescheid können Sie beim Bürgermeister der Gemeinde Fuldabrück, Glockenhofsweg 3, 34277 Fuldabrück anfordern.

 

Quelle hierzu : Schreiben von Hn. RA. Stück vom 3.2.01 an die Stadt Wehretal

 

Wir bitten Sie deshalb, uns dediziert Ihren Aufwand darzustellen, der diese Kosten rechtfertigt., die das 10-fache von Fuldabrück beträgt..

Eine eventuelle Fehlorganisation kann doch nicht zu Lasten der Bürger gehen.

 

Ergänzend sei hier vermerkt, dass unsere Schreiben in 2001, die eine Entlastung der angeblichen Kampfhunderasse „Staffordshire Bullterrier“ bedeutet hätte, von Ihrem Ordnungsamt weder geprüft noch weitergeleitet wurde.

 

 Hier wurde keinerlei Aufwand betrieben, der eine Verbesserung herbei geführt hätte.

 

Dieser Umgang mit Bürgerschreiben, die sich mit Schwachpunkten innerhalb einer Verordnung auseinandersetzen, sollte an dieser Stelle von Ihnen auch einmal  zur Klärung kommen.

 

Ich denke, dass hier ein allgemeines Interesse vorliegt, das auch publiziert werden muß,

da jeder Bürger einmal in die Situation kommen kann, in die „Mühlsteine“ einer Bürokratie zu geraten und dabei einer fehlerhaften Verordnung zum Opfer  fallen kann.

 

Auch stimmen Sie mir sicher zu, dass Verordnungen richtig gestellt werden müssen,

besonders wenn - wie hier der Fall - es um den Schutz von Mensch und Tier geht.

 

Beantworten Sie mir also die Frage, warum in Bad Camberg dies nicht geschehen ist.

Zur Erinnerung und als Aufsetzpunkt möchte ich auf unseren Widerspruch gegen das vom

Ordnungsamt Bad Camberg auferlegte Bußgeld vom Mai 01 verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hier als Original .Doc

 



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