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Noch Fragen???

Kommunalrundbrief vom 13. Juli 2000

Landeshundeverordnung NRW


Liebe Freundinnen und Freunde,

nach unserem Kommunalfax vom 30.06.2000 hier nun weitere Informationen zum Thema „Kampfhunde“.

Zum einen schicken wir Euch einen Brief von Bärbel Höhn mit ergänzenden Erläuterungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hundeverordnung. Zum anderen haben wir eine Musteranfrage vorbereitet, die Ihr an Eure Verwaltung vor Ort stellen könnt. Wenn Ihr Veranstaltungen, Diskussionsrunden etc. zu diesem Thema plant, stehen wir Euch natürlich gerne beratend zur Verfügung.

Monika Düker MdL                        Ewald Groth MdL
innenpolitische Sprecherin           kommunalpolitischer Sprecher
Tel: 0211/884-2560                       Tel: 0211/884-2286

Muster-Anfrage an kommunale Verwaltungen zur Umsetzung der Landeshundeverordnung

Landeshundeverordnung NRW

Anfragen an kommunale Verwaltungen zur Umsetzung der neuen Landeshundeverordnung


·                     Seit dem 6. Juli 2000 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Landeshundeverordnung in Kraft. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung zur umfassenden Information der EinwohnerInnen in xxx ergriffen?

·                     Kann die Verwaltung Aussagen über die Zahl der angemeldeten Hunde in xxx differenziert nach den Kategorien der Landesverordnung machen?

·                     Nach der neuen Landeshundeverordnung bedarf das Halten, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden der Anlagen 1 und 2 der Verordnung sowie von gefährlichen Hunden einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis. Wie wird die Verwaltung gewährleisten, dass alle Halter dieser Hunde ihrer Anzeigepflicht nachkommen und die entsprechenden Nachweise (Zuverlässigkeit und Sachkunde) erbringen?

·                     Wenn Ausnahmen vom Leinen- und Maulkorbzwang nach § 6 Abs. 4 der Landehundeverordnung für die gefährlichen Hunde und den Hunderassen der Anlagen 1 und 2 der Verordnung beantragt und gegebenenfalls genehmigt werden, kann eine Kommune Flächen ausweisen, auf denen diese Hunde freien Auslauf haben. Beabsichtigt die Verwaltung bestimmte Flächen für diesen Zweck auszuweisen? Wenn ja wo?

·                     Das Innenministerium hat alle Polizeibehörden und –einrichtungen darauf hingewiesen, dass eine effektive Abwehr von Gefahren durch Hunde eine Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den örtlichen Ordnungsbehörden voraussetzt. Wie und durch welche organisatorischen Maßnahmen wird diese Zusammenarbeit in xxx gewährleistet?

 



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