Rudi u. Kirsten Klaus                                                                           D-68809 Neulußheim

                                                                                                            Zeppelinstr. 34

                                                                           10.09.02

               

 Rudi Klaus × Zeppelinstr. 34 × 68809 Neulußheim

Europäische Kommission

Generalsekretariat

Rue de la Loi 200                                                                             

B-1049 Bruxelles                            

  

Ihre Zeichen :

SANCO d(2002)CGE/ss120963 vom 08.08.02

 SANCOA2/SZ/edw D(2002)D120393

 

Sehr geehrter Herr Remits,

 mit großer Bestürzung haben wir  Ihr Schreiben vom 08.08.02 zur Kenntnis genommen. Es ist leider in der Form, wie wir es erwartet habe.

 Im Gegensatz zu Ihrer Auffassung sind wir  nach wie vor davon überzeugt, dass die Europäische Kommission schon die Möglichkeit gehabt hätte, tätig zu werden. Immerhin verbietet Deutschland ja die Einfuhr dieser Hunde auf Grund Ihrer Rassezugehörigkeit. Dies ist u.E. ein Verstoß der Handels- u. Einfuhrbestimmungen und somit gegen das Gemeinschaftsrecht!

 Abschließend haben wir noch die Frage an Sie, ob Herrn D. Byrne den Nachweis der angeblichen Gefährlichkeit auf Grund Rassezugehörigkeit, welchen er von der BRD angefordert hat, erhalten hat oder ob unsere Herren Politiker diesen nach wie vor schuldig geblieben sind? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr David Byrne diesen Nachweis nur zum Spass bzw. zur Beruhigung der Tierschützer in Deutschland angefordert hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rudi u. Kirsten Klaus  

 

Hier nochmals das Schreiben vom 08.08.02

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