Kirsten Klaus 68809 Neulußheim Zeppelinstr. 34
Offener Brief Herrn Ministerpräsident Kurt Beck Staatskanzlei Postfach 38 80 55028 Mainz 15.02.2002
Euthanasie von Tierheimhunden aus Kostengründen Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, ich wende mich an Sie, als Hunde-/Tierfreund, der erfahren hat, dass Sie beabsichtigen, die willkürlich rassediskriminierten Hunde im Tierheim Neustadt aus Kostengründen töten zu lassen. Sollte es eine derartige Forderung tatsächlich geben, empfinde ich das als äußerst perfide und rechtlich bedenklich. Im einzelnen:
· Mit Ausnahme Thürigens haben alle Länder sog. (Kampf-)HundeVO erlassen, die nach einhelliger Auffassung der Experten aus Kynologie, Ethologie, Zoologie, Tiergenetik, der praktischen Tierärzte (vgl. nur Landestierärztekammer Hessen unter www.ltk-hessen.de) aber auch der unter Verschluss gehaltenen Resolution der Diensthundeexperten der 16 Bundesländer, Bundesgrenzschutz, Zoll und Bundeswehr, jeder sachlichen Grundlage entbehren, da sie die Gefährlichkeit eines Hundes an seine Rassezugehörigkeit knüpfen. Der Arbeitskreis Diensthundewesen kommt in seiner Resolution vom 29.09.2000 einstimmig zur Einschätzung:
Es ist fachlich nicht vertretbar, die Gefährlichkeit von Hunden mit ihrer Rassezugehörigkeit zu verbinden. Sie muss vielmehr individuell und verhaltensorientiert definiert werden. Es gibt nachweislich keine gesteigert gefährliche Hunderasse, sondern unabhängig von Rassen gefährliche Hunde. Diese Aussage ergibt sich aus allen fachpraktischen Erfahrungen und Kenntnissen, aus bisherigen gezielten Überprüfungen bestimmter Rassen und allen bekannten wissenschaftlichen Aussagen.
Folge dieser beispiellosen legislativen, exekutiven und medialen Exzesse war, dass sich viele Hundehalter von ihren bis dato völlig unauffälligen Hunden (unfreiwillig) trennen mussten, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen konnten, nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügten, dem öffentlichen Druck, den permanenten Anfeindungen nicht mehr gewachsen waren, eine Kündigung des Mietverhältnisses drohte, falls der Hund nicht abgeschafft würde etc. Aus eben diesen Gründen stehen auch die Chancen dieser Hunde auf Vermittlung aus den Tierheimen schlecht.
Viele dieser unauffälligen und unschuldigen Hunde, die nur der falschen Rasse angehörten bzw. einen entsprechenden Phänotyp aufwiesen, wurden deshalb in Tierheimen abgegeben. Entgegen den Erwartungen der populistischen Politiker und Medien fanden die Hunde dort aber überwiegend eine liebevolle Betreuung und bestanden die durchgeführten Wesenstests mit sehr hohen Erfolgsquoten was die Annahme unserer politischen und exekutiven Spitzen Lügen straft und die Ergebnisse der vorgenannten Wissenschaftler bestätigt. Aber die Erde ist ja eine Scheibe !
Ein gesunder Hund kann und darf nach dem geltenden TierschG nicht straffrei getötet werden und es wird sich kein verantwortungsbewusster und seinem Berufsethos verpflichteter Tierarzt finden, der einen derartigen Hund einschläfern wird. Die deutschen Tierärzte und ihre Standesorganisationen haben dankenswerterweise mehrfach darauf hingewiesen, dass sie sich nicht zum Erfüllungsgehilfen jahrelanger politischer Versäumnisse machen und entgegen ihrem Auftrag als berufener Schützer der Tiere wahllos und massenhaft Hunde einschläfern, weil diese einer bestimmten Rasse angehören oder aufgrund politisch-populistischer Entscheidungen schwer vermittelbar sind (Präs. der Deutschen Tierärztekammer Prof. Dr. Günter Pschorn in einer Stellungnahme vom 15.11.2000). Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Jetzt stehen Legislative und Exekutive vor den Trümmern ihres eigenen blindwütigen Schaffens. Sie haben die Schaffung der derzeitigen Situation selbst herbeigeführt und wissen jetzt nicht, wie sie ihr und den Kosten Herr werden sollen ! Also will man offenbar unschuldige Tiere töten, um die Geister, die man rief, wieder los zu werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass § 90 a BGB geändert wurde (Tiere sind keine Sachen mehr) und eine sehr zu begrüßende Einführung des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz diskutiert wird, kann eine Tötung von Tierheimhunden, nur als perfide und in höchstem Maße unchristliche Absicht, allein motiviert aus fiskalischen Interessen, angesehen werden.
Lösungsmöglichkeiten lägen auf der Hand z. B.:
Leo Tolstoi: Vom Tiermord zum Menschenmord ist nur ein Schritt und damit auch von der Tierquälerei zur Menschenquälerei. Berthold Auerbach: Der untrüglichste Gradmesser für die Herzensbildung der Menschen ist, wie sie die Tiere betrachten und behandeln. In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich
Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung
Kirsten Klaus 68809 Neulußheim Zeppelinstr. 34
Herrn Ministerpräsident Kurt Beck Staatskanzlei Postfach 38 80
55028 Mainz 08.04.02
Euthanasie von Tierheimhunden aus Kostengründen Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 15.02.02 fordere ich Sie dringend auf, dieses zu beantworten. Da ich bereits seit 30 Jahren im öffentl. Dienst tätig bin, ist es für mich unvorstellbar, eingehende Briefe nicht zu beantworten! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, so etwas tut man nicht, dieses Verhalten erscheint mir doch sehr unseriös. Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung Hier die Antwort:
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