Rudi u. Kirsten Klaus * 68809 Neulußheim * Zeppelinstr. 34


                                                                                                                          19.09.02

 


Rudi Klaus × Zeppelinstr. 34 × 68809 Neulußheim

Innenministerium Herrn
Baden-Württemberg Ministerpräsident
Abt. 3 z. Hd. Herrn Erwin Teufel
Strohs Richard-Wagner-Str. 15
Postfach 10 24 43

70020 Stuttgart 70184 Stuttgart



AZ: 3-1119.5/3; Ihr Schreiben vom 25.07.02 unser Antwortschreiben vom 04.08.02
Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde



Sehr geehrter Herr Strohs,

hiermit möchten wir Sie noch einmal an unser Schreiben vom 04.08.02 erinnern und Sie dringend ersuchen im Rahmen der Auskunftspflicht - zu der Sie nach unseres Wissen verpflichtet sind - unsere Frage hinsichtlich der wissenschaftlichen Gutachten, welche Ihnen beim Erlass der PolVOgH-Ba-Wü als Grundlage dienten, mitzuteilen. Da Sie dies bei Ihrem Antwortschreiben (wissentlich?) versäumt haben und wir jetzt schon mehrere Wochen auf Ihre nächste Antwort warten, fragen wir uns, wie lange wir ein so unseriöses Verhalten noch ertragen müssen!

Wie in unserem letzten Schreiben bereits erwähnt, sind wir schon der Meinung, dass das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts auch Ba-Wü betrifft, da auch bei uns eine gravierende Polizeiverordnung mit Rasselisten und Eingriffen in die Grundrechte des einzelnen Bürgers ohne Beratung und Zustimmung des Landtages erlassen wurde. Sollte auf Grund der Nichtigkeit dieser PolVOgH eine Gesetzesvorlage eingebracht werden, weisen wir darauf hin, dass lt. Bundesverwaltungsgericht Berlin der DSH mit auf die Liste gesetzt werden muss.

Zur Wahrheitsfindung erlauben wir uns, Ihnen als Anlage ein Gutachten von Prof. Dr. W. Hamann (Fachhochschule f. öffentl. Verwaltung NRW - Fachbereich öffentl. Verwaltung - Lehrfächer: Polizei- u. Ordnungsrecht, allgem. Verwaltungsrecht u. juristische Methodik) zuzusenden. Wir betonen noch einmal, Rasselisten sind entstanden aus Populismus unserer Minister, die völlig willkürliche Auswahl bestimmter Hunderassen und deren Deklaration zu gefährlichen Hunden ist wissenschaftlich nicht haltbar und führt in der Praxis keineswegs zu einem besseren Schutz der Bevölkerung. Eine Verbesserung der Situation kann durch das Innenministerium gar nicht nachgewiesen werden, da es immer noch keine verlässlichen Zahlen gibt. Die vom Städtetag aufgestellte Liste dürfte Ihnen bekannt sein und somit auch die deutsche Rasse, die diese Liste anführt.

Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass im August 2001 in Lützhorn/SH ein11jähriges Mädchen vom Schäferhund ihres Vaters todgebissen wurde. Dieser tödliche Vorfall wurde regelrecht todgeschwiegen. Weder Medien, Politiker noch Kinderschutzbund fanden dieses schreckliche Drama erwähnenswert. Die nächste Beißattacke eines Polizeihundes in Hessen im Sommer d. J. wurde ebenfalls nirgends erwähnt. Die Politik misst bei Tieren mit zweierlei Maß! Wo bleibt da der Schutz der Bevölkerung?

Außerdem übersenden wir Ihnen die Stellungnahme von Frau Kopp (Sprecherin der FDP) zum Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und zu den Rasselisten für "gefährliche Hunde". Auch in dieser wird der seit 2000 praktizierte Irrsinn deutlich und bestätigt.

Wir werden am kommenden Sonntag daran denken.

In Erwartung einer Antwort verbleiben




Anlage

PS.:  Ausserdem möchte ich noch an mein Auskunftsersuchen vom 04.07.2002 !! erinnern
und um entsprechende Antwort bitten.

 

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