Rudi u. Kirsten Klaus * 68809 Neulußheim * Zeppelinstr. 34
19.09.02
Rudi Klaus × Zeppelinstr. 34 × 68809 Neulußheim
Innenministerium Herrn
Baden-Württemberg Ministerpräsident
Abt. 3 z. Hd. Herrn Erwin Teufel
Strohs Richard-Wagner-Str. 15
Postfach 10 24 43
70020 Stuttgart 70184 Stuttgart
AZ: 3-1119.5/3; Ihr Schreiben vom 25.07.02 unser Antwortschreiben
vom 04.08.02
Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde
Sehr geehrter Herr Strohs,
hiermit möchten wir Sie noch einmal an unser Schreiben vom 04.08.02
erinnern und Sie dringend ersuchen im Rahmen der Auskunftspflicht - zu
der Sie nach unseres Wissen verpflichtet sind - unsere Frage
hinsichtlich der wissenschaftlichen Gutachten, welche Ihnen beim
Erlass der PolVOgH-Ba-Wü als Grundlage dienten, mitzuteilen. Da Sie
dies bei Ihrem Antwortschreiben (wissentlich?) versäumt haben und wir
jetzt schon mehrere Wochen auf Ihre nächste Antwort warten, fragen wir
uns, wie lange wir ein so unseriöses Verhalten noch ertragen müssen!
Wie in unserem letzten Schreiben bereits erwähnt, sind wir schon der
Meinung, dass das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts auch
Ba-Wü betrifft, da auch bei uns eine gravierende Polizeiverordnung mit
Rasselisten und Eingriffen in die Grundrechte des einzelnen Bürgers
ohne Beratung und Zustimmung des Landtages erlassen wurde. Sollte auf
Grund der Nichtigkeit dieser PolVOgH eine Gesetzesvorlage eingebracht
werden, weisen wir darauf hin, dass lt. Bundesverwaltungsgericht
Berlin der DSH mit auf die Liste gesetzt werden muss.
Zur Wahrheitsfindung erlauben wir uns, Ihnen als Anlage ein Gutachten
von Prof. Dr. W. Hamann (Fachhochschule f. öffentl. Verwaltung NRW -
Fachbereich öffentl. Verwaltung - Lehrfächer: Polizei- u.
Ordnungsrecht, allgem. Verwaltungsrecht u. juristische Methodik)
zuzusenden. Wir betonen noch einmal, Rasselisten sind entstanden aus
Populismus unserer Minister, die völlig willkürliche Auswahl
bestimmter Hunderassen und deren Deklaration zu gefährlichen Hunden
ist wissenschaftlich nicht haltbar und führt in der Praxis keineswegs
zu einem besseren Schutz der Bevölkerung. Eine Verbesserung der
Situation kann durch das Innenministerium gar nicht nachgewiesen
werden, da es immer noch keine verlässlichen Zahlen gibt. Die vom
Städtetag aufgestellte Liste dürfte Ihnen bekannt sein und somit auch
die deutsche Rasse, die diese Liste anführt.
Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass im August 2001 in
Lützhorn/SH ein11jähriges Mädchen vom Schäferhund ihres Vaters
todgebissen wurde. Dieser tödliche Vorfall wurde regelrecht
todgeschwiegen. Weder Medien, Politiker noch Kinderschutzbund fanden
dieses schreckliche Drama erwähnenswert. Die nächste Beißattacke eines
Polizeihundes in Hessen im Sommer d. J. wurde ebenfalls nirgends
erwähnt. Die Politik misst bei Tieren mit zweierlei Maß! Wo bleibt da
der Schutz der Bevölkerung?
Außerdem übersenden wir Ihnen die Stellungnahme von Frau Kopp
(Sprecherin der FDP) zum Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und
zu den Rasselisten für "gefährliche Hunde". Auch in dieser wird der
seit 2000 praktizierte Irrsinn deutlich und bestätigt.
Wir werden am kommenden Sonntag daran denken.
In Erwartung einer Antwort verbleiben
Anlage
PS.: Ausserdem möchte ich noch an mein Auskunftsersuchen vom
04.07.2002 !! erinnern
und um entsprechende Antwort bitten.
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