SPD: Hundeverordnungen müssen bundesweit einheitlich sein"

Von

Irmgard Schmid

CDU: Landeshundeverordnung spaltet Gesellschaft

Von

Eckhard Uhlenberg

FDP: Verfassungswidrige Verordnung aus Verkehr ziehen

Von

Dr. Stefan Grüll

GRÜNE: Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung

Von

Reiner Priggen



 


SPD: Hundeverordnungen müssen bundesweit einheitlich sein"

Von

Irmgard Schmid

Ziel von Regelungen zu gefährlichen Hunden ist der präventive Schutz der Menschen, dem bei allen schwierigen Abgrenzungsfragen absoluten Vorrang vor den Interessen einzelner gebührt. Darüber hinausgehend müssen die Regelungen praktikabel und für die Hundehalter verständlich sein. Deshalb müssen die unterschiedlichen Länderregelungen vereinheitlicht werden. Dies schließt eine kritische Überprüfung der Rasselisten ein. Hierbei ist der vorhandene Sachverstand zu bündeln und in die Bewertung mit einzubeziehen.

Der von der Innenministerkonferenz unter Führung von Innenminister Dr. Fritz Behrens eingeschlagene Weg zu einer Harmonisierung ist richtig:

- Als gefährlich gelten danach Hunde, die aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Haltung eine gesteigerte Aggressivität oder in ihrer Wirkung vergleichbare, Menschen oder Tiere gefährdende Eigenschaften, insbesondere Beißkraft oder fehlende Bisslösung, besitzen. Besonders Aggressionszuchten ist deshalb wirksam zu begegnen.

- Einführung einer allgemeinen Anleinpflicht für Hunde in Bereichen mit erhöhtem Publikumsverkehr.

- Anlein- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde.

Wir begrüßen, dass eine Prüfung in Auftrag gegeben wurde, welche Hunderassen in bundesweit einheitlichen Rasselisten als Bestandteil von Regelungen zur Bekämpfung gefährlicher Hunde aufgeführt werden können und für welche Rassen eine unwiderlegliche und widerlegliche Vermutung der Gefährlichkeit gelten sollte.

Die SPD-Landtagsfraktion erwartet, dass ausgehend von diesen bundesweiten zielführenden Überlegungen auch die Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen angepasst wird.

Gemeinsames Ziel aller muss es sein, die berechtigten Anliegen der Vielzahl seriöser, unbescholtener Hundebesitzer mit den ebenso berechtigten Sicherheitsinteressen der gesamten Bevölkerung in Einklang zu bringen. Eine möglichst bundeseinheitliche Regelung muss diesem Ziel ebenso gerecht werden wie dem wirksamen Schutz vor kriminellen Machenschaften Einzelner.

 


CDU: Landeshundeverordnung spaltet Gesellschaft

Von

Eckhard Uhlenberg

 

Ja, die Landeshundeverordnung (LHV) muss umgehend grundlegend überarbeitet werden. Die jetzige LHV und die Ausführungsbestimmungen sind ein fachlich fehlerhaftes, nicht vollzugstaugliches bürokratisches Monstrum, das die Menschen in NRW nicht vor tatsächlich gefährlichen Hunden sowie deren verantwortungslosen Haltern und Züchtern schützt und die Kommunen vor große finanzielle Probleme stellt. Die Regierung Clement/Höhn hat es in kurzer Zeit geschafft, die Gesellschaft in Hundehalter und Hundehasser zu spalten. Dafür trägt sie allein die Verantwortung.

Was die Menschen in NRW in erster Linie aufregt, ist das ignorante bzw. arrogante Auftreten von Rot-Grün. Man merkt der LHV an, dass Sachverständige an deren Erarbeitung nicht beteiligt waren. Als Rot-Grün dann endlich Experten zu einer Anhörung in den Landtag einlädt, verkommt diese zu einer reinen Alibiveranstaltung. Es stand bei SPD und Grünen nämlich schon vorher fest: Die LHV wird nicht geändert. Das ist schlechter politischer Stil, der Politikverdrossenheit fördert.

Die CDU ist bis heute die erste und einzige Fraktion im Landtag, die mit dem Antrag Landesregierung spaltet Gesellschaft ­ Landeshundeverordnung muss umgehend überarbeitet werden" konkrete Änderungsvorschläge zur LHV unterbreitet hat. Kernpunkte waren die Beteiligung von Experten bei der Überarbeitung der LHV und der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen, die Streichung der überzogenen, fachlich unhaltbaren Hunderasseliste 2, die Überarbeitung der Hunderasseliste 1 sowie die Erhöhung der Geldbußen bei Verstoß gegen die LHV von 2000 DM auf 100.000 DM.

Wir nehmen für uns auch heute nicht in Anspruch, den Königsweg zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden und deren verantwortungslosen Haltern und Züchtern gefunden zu haben. Wer behauptet, das Patentrezept zu besitzen, der gaukelt den Leuten etwas vor. Deshalb müssen Wissenschaft, Praktiker, Verwaltung und Politik gemeinsam schnellstmöglich um das bestmögliche Konzept ringen und dieses zügig und konsequent umsetzen. Wünschenswert ist darüber hinaus ein zumindest bundesweit einheitliches Vorgehen. Auch über ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der LHV ist es also nicht zu spät, gravierende Fehler zu korrigieren.

 


FDP: Verfassungswidrige Verordnung aus Verkehr ziehen

Von

Dr. Stefan Grüll

Die neue Hundeverordnung hat sich in den vergangenen sechs Monaten als undifferenzierter und lückenhafter Schnellschuss mit zu langen Übergangsregelungen und unzureichenden Strafandrohungen erwiesen. Statt die Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden und verantwortungslosen Hundehaltern zu schützen, schaffen die Rasselisten allenfalls Scheinsicherheit. Stigmatisierung bestimmter Hunde und die Diffamierung hunderttausender Hundehalter sind die Folgen. Die Landesregierung hat einen tiefen Riss in der Gesellschaft ebenso zu verantworten wie landesweit hoffnungslos überfüllte Tierheime. Die NRW- Datenschutzbeauftragte hat klargestellt, dass die derzeit gültige Verordnung keine rechtliche Grundlage für die weitreichenden Grundrechtseingriffe in Folge der Verordnung sein kann. Kurz gesagt: Die Verordnung ist verfassungswidrig. Bereits am 6. Juli 2000 hat die FDP-Landtagsfraktion ein 10- Punkte-Programm vorgelegt, das den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden unabhängig der Rasse sicherstellen soll und gleichzeitig einen Beitrag zur Wiederherstellung der gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber Hunden und deren Haltern leistet. Die FDP setzt auf ein Maßnahmenbündel vor dem Kauf (Sachkundeprüfung und Haftpflichtversicherung) sowie auf begleitende Kontrolle: Jeder Hund muss unter Aufsicht sachkundiger Prüfer gemeinsam mit seinem Halter eine individuelle Verhaltensprüfung ablegen (Mensch-Hund-Teamprüfung). Vor dem Kauf muss der zukünftige Hundehalter abfragbare Grundkenntnisse über die tiergerechte Haltung von Hunden nachweisen. Dazu kommt die fälschungssichere Kennzeichnung der Hunde per Mikrochip. Leinenzwang in Stadtzentren und Wohngebieten runden das Maßnahmenpaket ab. Die Geldstrafen für Verstöße müssen drastisch erhöht werden: von derzeit bis zu 2.000 DM auf bis zu 50.000 DM. Verantwortungslose Halter müssen mit einem Hundehaltungsverbot auf Zeit oder sogar lebenslang rechnen. Dies dient dem Menschen- und Tierschutz gleichermaßen.

 


GRÜNE: Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung

Von

Reiner Priggen

Die Hundeverordnung ersetzt die alte Gefahrhundeverordnung, von der in einer Anhörung im Landtag Ordnungsamtsleiter aus nordrhein-westfälischen Kommunen mitteilten, dass diese in der Praxis nicht umsetzbar war. De facto musste ein Hund mehrfach gebissen haben -und diese Vorfälle mussten auch den Ordnungsämtern bekannt sein- erst dann konnte gegen die verantwortungslosen Hundehalter vorgegangen werden.

Insofern war diese Verordnung nicht umsetzbar und bot keinen ausreichenden Schutz für Bürgerinnen und Bürger. Die tödlichen Unfälle in Gladbeck und Hamburg, verursacht von Hunden, waren sicherlich diejenigen, die die meisten Diskussionen in der Öffentlichkeit verursacht haben. Danach bestand zurecht von Seiten der Bevölkerung die Erwartung, dass die Politik die Grundlagen dafür schafft, dass in Zukunft das Gefahrenpotential für die Menschen verringert wird. Verringert, weil wir uns sicherlich darüber einig sind, dass man derartige Unfälle auch bei allergrößter Sorgfalt nie völlig wird ausschließen können.

Gerade die Hundeverordnung NRW zeichnet sich aber dadurch aus, dass Menschen, die einen Hund, der mit einem gefährlichen Potential in die Rasseliste eingestuft wird, dennoch von Auflagen befreit werden können, wenn sie nachweisen, dass dieser Hund ungefährlich und gut ausgebildet ist. Ich weiß, dass für Hundehalter, die vernünftig mit ihren Tieren umgehen, im Moment eine zusätzliche Belastung an formalen Behördengängen und an dem Erbringen notwendiger Nachweise entsteht.

Nach all den Zwischenfällen halte ich das jedoch für eine zumutbare Maßnahme, um damit weitest möglich diejenigen, die unsachgemäß und mit für andere Menschen gefährlichen Zielen Hundehaltung betreiben, davon auszuschließen. Die neue Hundeverordnung bietet dafür die rechtliche Grundlage. Sicherlich ist es auch in Zukunft so, dass sie von den Ordnungsämtern in den Kommunen umgesetzt werden muss. Nur kann sich jetzt niemand mehr darauf zurückziehen, er hätte keine ausreichende rechtliche Handhabe, um gegen für Mitmenschen bedrohliche Hunde vorzugehen.

Entgegen der Stimmungsmache der FDP muss man nüchtern sehen, dass die sicherlich zeitweilig spannungsgeladene Situation zwischen Hundehaltern und anderen Menschen nicht verursacht worden ist durch die Hundeverordnung unserer Umweltministerin, sondern durch diese z.T. tödlichen Zwischenfälle und die Berichterstattung darüber in den Medien. Davon ausgehend ist es sicherlich gemeinsame Aufgabe von Hundehaltern und der Politik, dafür zu sorgen, dass wieder ein Stück mehr an Sicherheitsgefühl zwischen den Menschen mit und ohne Hund entsteht. Ich meine, dazu kann die Hundeverordnung, bei aller Mühe, die sie jetzt auch für den Einzelnen mit sich bringt, beitragen.

Unser Ziel ist es, jetzt möglichst zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, weil es natürlich nicht besonders sinnvoll ist, in 16 Bundesländern unterschiedliche Hundeverordnungen zu haben. Danach müsste man in Abstimmung mit der Bundesregelung und mit den in NRW gemachten Erfahrungen die Landeshundeverordnung überarbeiten.

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