Wer einen Hund der besonderen Art hat
braucht keine Wohnung mehr!
Vorab: Die Namen
und auch sonstige Angaben hier sind echt. Die Hundehalter baten mich
um Veröffentlichung.
Manuela Mengel
Hundefreunde
Verein Deutschland e.V.
Den Hund hat ihr Sohn vor dem 1
Juli 2000 gekauft, sein Interesse hielt aber nicht lange
und so hat Frau Trinder den Hund Ende Juli 2000 übernommen und
hatte ihn ca. am 01.08.2000 dem Hausmeister gemeldet bzw. um Erlaubnis
gefragt. Der Hausmeister kümmerte sich darum und hat ihr unter Zeugen
eine MÜNDLICHE Zusage gegeben und
das zwei Tage nach dem Frau Trinder gefragt hatte. Laut Aussage des
Hausmeisters gibt es keine schriftliche Genehmigung und diese ist auch
nicht erforderlich. In der Wohnung lebt Frau Trinder seid Juli 1992
und in dem Block/ Siedlung seid 1962 bei der gleichen
Wohnungsgesellschaft.
Dann kam der erste Brief:
GWH
Postfach 101409
34014 Kassel
Einschreiben mit Rückschein
Frau
Christa Trinder
Im
Windenfeld 6
34134
Kassel
Ihr
Zeichen/ Ihre Nachricht
Ihr
Ansprechpartner
Telefon
Fax
Datum
Dieter Brüggenolte
(0561) 9377- 1 88
(0561) 9377- 1 22
26.10.2000
Haltung
eines Kampfhundes Stafford Bullterier
Verwaltungsnummer:
41601.032.03
Sehr
geehrte Frau Trinder,
gemäß
den mietvertraglichen Bestimmungen, die Bestandteil des mit Ihnen zum
01.08.2000 geschlossenem Mietvertrages sind, wären Sie verpflichtet
gewesen, vor der Anschaffung eines Hundes die schriftliche Genehmigung
zur Tierhaltung bei der GWH einzuholen. Die Prüfung Ihrer Mieteakte
hat ergeben, dass ein Genehmigungsverfahren zur Tierhaltung nicht
besteht.
Im
Regelfall kann die Zustimmung zur Haltung eines Kleinhundes nach den
Regeln einer ordentlichen Tierhaltung auch nachträglich erteilt
werden. Da Sie jedoch einen Stafford- Bullterier halten, der zu den
verbotenen Kampfhunden zählt, können wir diesen Weg nicht
beschreiten.
Aus
den Medien haben Sie sicherlich selbst entnehmen können, dass gerade
Stafford- Bullterier als äußerst gefährliche Kampfhunde eingestuft
sind und dass das Land Hessen eine sogenannte Kampfhunde- Verordnung
verabschiedet hat, wonach Hunde dieser Rasse einen Maulkorb tragen müssen,
an der Leine zu führen sind und es einer Genehmigung zur Haltung
eines solchen Tieres von der Stadt Kassel bedarf.
Ob
Sie Ihren Hund bei der Stadt Kassel haben registrieren lassen, ist für
uns als Vermieter nicht relevant. Die GWH Hessen hat sich eindeutig
entschieden, keinen Kampfhund in den Wohngebieten zu dulden und
generell für die drei verbliebenen Hunderassen, die als gefährlich
laut Kampfhundeverordnung eingestuft sind, keine Erlaubnis zur
Hundehaltung zu erteilen.
Wir
müssen Sie deshalb auffordern, Ihren Hund bis zum
30.
November 2000
abzuschaffen. Wir bitten
Sie, diesen Termin unbedingt einzuhalten, da wir ansonsten den
Rechtsweg beschreiten müssten.
Mit
freundlichen Grüßen
i.A.
i.A.
Dieter
Brüggenolte
Renate Wittek
GWH
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbh Hessen
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Peter Kobiela Geschäftsführung
Bernhard
Braun
Sitz
der
Gesellschaft
und
Registergericht:
Frankfurt am
Main
HRB 7920
Auf Anraten eines Anwalts wartete Frau Trinder
auf den 2. Brief
Rechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte
Gerd M. Brach
Olaf Börner
Jörg Blum
Wolf Nottelmann
Arnold Kehl
Rolf-C. Otto
Winfried Mosebach
Udo Horn
Amtsgericht
Frankfurter Str. 9
34117 Kassel
Bitte bei Rückfragen unbedingt angeben:
GWH / Trinder, C.
09 2001 000075
Sachbearbeiter:
Herr Börner / Frau Hampel
Tel. 05691/71200-39
Fax 05691/71200-30
e-mail: boerner@branomo-kassel.de
Kassel, 19.04.01
mo-kp/7-ha
Klage
Der GWH Gemeinnützige
Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, vertr. d. d. Geschäfts-
Führer Bernhard Braun und Jochen
Weidner, Westerbachstraße 30-35
60489 Frankfurt am Main
-Klägerin-
Prozeßbevollmächtigte:
Brach, Nottelmann, Mosebach und Partner,
Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel
gegen
Frau Christa Trinder, Im Windenfeld 6,
34134 Kassel
-Beklagte-
vorläufiger Streitwert: DM 5.000,00
Namens und mit Vollmacht der Klägerin
erheben wir Klage und werden beantragen,
die Beklagte zu verurteilen,
-
die
von ihr in der Wohnung im Erdgeschoß rechts im Haus Im Windenfeld 6,
34134 Kassel, gehaltene American Stafford/Pittbull-Hündin Ninja,
Chip-Nr. 276098100238991, aus der Wohnung zu entfernen,
-
es
zu unterlassen, in der Wohnung im Erdgeschoß rechts im Haus Im Windenfeld
6, 34134 Kassel, Hunde ohne Zustimmung der Klägerin zu halten. Für den
fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von
50.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht
Für den Fall des Vorliegens der
entsprechenden Voraussetzungen wird beantragt,
durch
Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu
entscheiden.
Begründung:
Die Klägerin vermietete an die
Beklagte ab dem 01.08.2000 die im Antrag zu Ziff. 1. näher bezeichnete
Wohnung
-Anlage K1-
Ende September wurde die Klägerin
darauf aufmerksam gemacht, dass die Beklagte in ihrer Wohnung den im Antrag zu
Ziff. 1. genannten Hund hält, dieser im Treppenhaus frei herumläuft und auch
außerhalb des Hauses nicht an der Leine geführt wird.
Beweis: Herr Spohn, zu laden über GWH,
Geschäftsstelle Kassel, Theaterstraße 1.
Nach § 9 Abs. 2 der allgemeinen
Vertragsbestimmungen, die Gegenstand des Mietvertrages sind, kann die
Vermieterin nach ausführlicher sorgfältiger Prüfung entscheiden, ob sie dem
Mieter die Genehmigung für das Halten einer Katze oder eines Kleinhundes
unter der in Nr. 9 Abs. 2 genannten Auflagen erteilt.
Ein Antrag auf Erteilung einer
Zustimmung zur Haltung eines solchen Tieres ist von der Beklagten nicht
gestellt worden und konnte somit von der Klägerin auch nicht genehmigt
werden, da es sich bei dem von der Beklagten gehaltenen Hund nicht um einen
Kleinhund, sondern um einen Kampfhund i.S. der Kampfhunde-Verordnung des
Landes Hessen vom 05.07.2000 handelt.
Die Hausbewohner des Hauses Im
Windenfeld 6 fühlen sich von der Hündin, die in der nur 55,13 m² großen
Wohnung gehalten wird, latent bedroht und absolut gefährdet.
Beweis. Herr Spohn, b.b.
Die Hündin der Beklagten ist ein
Kampfhund i.S. von § 1 Kampfhunde-Verordnung. Das Halten dieser Hunde in
einem Mehrfamilienhaus gehört nicht zum vertragsmäßigen Gebrauch, weil
durch diese Tiere Gefährdung und Belästigung von Mitbewohnern oder Nachbarn
zu befürchten sind (OLG Köln WM 1999, 97, Schmidt/Futterer/Blank, §§ 535,
536 Rn. 420)
Es kommt nicht auf die objektive Gefährlichkeit
der Hündin an. Es ist ausreichend die abstrakte Gefährlichkeit. Diese ist
indiziert, wenn es sich um einen Hund i.S. der Hessischen
Kampfhunde-Verordnung handelt.
Die Hündin vereint als Mischling die
Rassen gemäß § 1 Ziff. 1 und 2 Kampfhunde-Verordnung.
Die Klägerin hat die Beklagte am
26.10. angeschrieben und sie aufgefordert, den Hund bis zum 30.11.
abzuschaffen
-Anlage K 2-
Die Beklagte hat diese Frist nicht
beachtet, so dass nunmehr Klage geboten ist.
Die im Antrag näher bezeichnete Hündin
befindet sich noch immer in der Wohnung. Die Beklagte führt diese Hündin
auch weiterhin im Treppenhaus ohne Leine aus. Die Lärmbelästigung aus dem
Halten dieser Hündin in der engen Wohnung dauern fort.
Beweis: Herr Spohn, b.b.
Die Beantragung des Ordnungsgeldes
bzw. der Ordnungshaft gemäß § 819 ist bereits im Urteil geboten, da sich
die Beklagte weiterhin weigert, die Hündin abzuschaffen und außer der
objektiven Gefahr der Hündin als Kampfhund noch die konkrete Gefährdung der
übrigen Hausbewohner latent fortdauert.
Nur durch Androhung des Ordnungsgeldes
kann erreicht werden, dass die Beklagte künftig keinerlei Hunde i.S. der
Kampfhunde-Verordnung oder andere Hunde ohne Zustimmung der Klägerin in der
Wohnung hält.
Beglaubigte und einfache Abschrift
anbei.
Börner
Rechtsanwalt
Frau Trinders Anwältin hat darauf
unter anderem mitgeteilt, dass mehrere andere Hunde in dem Wohnblock auch mit
MÜNDLICHER Genehmigung gehalten werden.
Eine der Resonanzen hier:
GWH
Postfach 101409 34014
Kassel
Herrn
Stephan Bromm
Im
Windenfeld 30
34134
Kassel
Ihr
Zeichen/ Ihre Nachricht
Ihr Ansprechpartner
Telefon
Fax
Datum
Dieter Brüggenolte
(0561) 9377- 1 88
(0561) 9377- 1 22
14.05.2001
Haltung
eines Kampfhundes Pitbull
Verwaltungsnummer:
41701.056.11
Sehr
geehrter Herr Bromm,
gemäß
den mietverträglichen Bestimmungen, die Bestandteil des mit Ihnen zum
16.08.2001
geschlossenen
Mietvertrages sind, wären Sie verpflichtet gewesen, vor der Anschaffung eines
Hundes die schriftliche Genehmigung zur Tierhaltung bei der GWH einzuholen.
Die Prüfung Ihrer Mieterakte hat ergeben, dass ein Genehmigungsverfahren zur
Tierhaltung nicht besteht.
Im
Regelfall kann die Zustimmung zur Haltung eines Kleinhundes nach den Regeln
einer ordentlichen Tierhaltung auch nachträglich erteilt werden. Da Sie
jedoch einen Pitbull halten, der zu den verbotenen Kampfhunden zählt,
können wir diesen Weg nicht beschreiten.
Aus
den Medien haben Sie sicherlich selbst entnehmen können, dass gerade Pitbull
als äußerst gefährliche Kampfhunde eingestuft sind und dass das Land Hessen
eine sogenannte Kampfhunde- Verordnung verabschiedet hat, wonach Hunde dieser
Rasse einen Maulkorb tragen müssen, an der Leine zu führen sind und es einer
Genehmigung zur Haltung eines solchen Tieres von der Stadt Kassel bedarf.
Ob
Sie Ihren Hund bei der Stadt Kassel haben registrieren lassen, ist für uns
als Vermieter nicht relevant. Die GWH Hessen hat sich eindeutig entschieden,
keinen Kampfhund in den Wohngebieten zu dulden und generell für die drei
verbliebenden Hunderassen, die als gefährlich laut Kampfhundeverordnung
eingestuft sind, keine Erlaubnis zu Hundehaltung erteilen.
Wir
müssen Sie deshalb auffordern, Ihren Hund bis zum
31.
August 2001
abzuschaffen.
Wir bitten Sie, diesen Termin unbedingt einzuhalten, da wir ansonsten den
Rechtsweg beschreiten müssten.
Mit
freundlichen Grüßen
i.A.
i.A.
Renate
Wittek
Dieter Brügenolte
GWH
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbh Hessen
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Peter Kobiela Geschäftsführung
Bernhard
Braun
Sitz
der
Gesellschaft
und
Registergericht:
Frankfurt am
Main
HRB 7920
Kommentar
von Herrn Bromm:
Mein
Mietvertrag ist unterschrieben worden am 24.02.2000
Mietbeginn
war der 16.04.2000
---
und nicht, wie es im Brief steht, der 16.08.2001
Meinen
Hund habe ich am 01.05.1999 gekauft.
Mein
Hund ist geboren am 20.02.1999, laut Kaufvertrag.
Beide
Hundehalter sagten mir, sie haben nichts mehr zu verlieren und wünschen nur,
dass andere davon erfahren wie man so lebt bei der GWH in Kassel.
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