Wenn Sie die Vorgeschichte nicht mehr kennen:

Wer einen Hund der besonderen Art hat braucht keine Wohnung mehr!

und der Brief von Herrn Schwab dazu +++ HIER +++

GWH

                                                                                                                      Räume zum Leben                                                                                                                           Immobiliencenter Kassel

GWH – 

Postfach 101409 – 

Kassel                                                                    

Theaterstraße 17

Ecke Wolfschlucht

                                                                                                                             Internet:    www.gwh.de

 

Herrn

Stephan Bromm  

Im Windenfeld 3034134 Kassel

                                                                                                                          

 

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Ihr AnsprechpartnerTelefonFax Datum

Dieter Brüggenolte(0561) 9377-1 88(0561) 9377- 1 2227.06.2001

 

Verwaltungsnummer: 41701.056. 11

Hundehaltung

 

Sehr geehrter Herr Bromm,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 25.05.2001 und teilen Ihnen nach Rücksprache mit unserer Geschäftsleitung mit, dass auch in Ihrem Falle bezüglich der Haltung eines American-Pitbull- Terriers keine Genehmigung von Seiten der GWH erteilt werden kann.

Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass wir derzeit gegen eine Mieterin in Ihrer Siedlung einen Prozess führen, in dem es um die Abschaffung ihres Kampfhundes geht.

Diese Mieterin hat vor Gericht u. a. auch Sie als Halter eines Kampfhundes benannt und fordert, dass auch die anderen Halter von Kampfhunden diese abschaffen müssen.

Uns ist bewusst, dass Sie Ihre Wohnung bereits als Hundehalter bezogen haben.

Die ganze Aufregung in Sachen „Kampfhunde“ ist genau vor einem Jahr in Hamburg entstanden, als ein kleiner Junge von sechs Jahren von zwei Kampfhunden angegriffen und getötet wurde.

Seit dieser Zeit haben die Politiker in einer Art „Schnellschussverfahren“ in allen Bundesländern Kampfhundeverordnungen herausgebracht, diese aber wieder geändert.. An dem Beispiel der Stadt Kassel erkennt man, dass von den ehemals 16 Kampfhunden nur noch drei auf der „schwarzen Liste“ stehen

Nach diesem tragischen Fall von Hamburg haben u. a. auch die Vertreter der Wohnungsgesellschaften sich sehr weit aus dem Fenster gelegt, als sie spontan erklärten, in ihren Siedlungen keine Kampfhunde zu dulden und jeder Hundehalter ab sofort eine schriftliche Genehmigung benötigt.

Uns ist als Vermieter selbstverständlich bekannt, dass die Tierheime geradezu mit Kampfhunden, die dort abgegeben wurden, überfüllt sind.

Da es uns nicht möglich ist; Ihnen nachträglich eine Genehmigung zur Haltung eines American-Pitbull-Terriers zu erteilen, wir aber Verständnis dafür haben, dass Sie sich nicht von Ihrem Hund trennen wollen, möchten wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten, der Ihnen möglicherweise bei der Lösung Ihres Problems helfen kann. Wir werden Ihre Kündigung für die angemietete Wohnung mit einmonatiger Kündigungsfrist akzeptieren, wenn Sie z. B. bei einem privaten Vermieter, der mehr Verständnis aufbringt, als unsere Gesellschaft, eine geeignete Wohnung finden.

 Andernfalls müssen wir auf die Erfüllung unseres Schreibens vom 14.05.2001 bestehen.

 Mit freundlichen Grüßen

 i. A                                           i. A

Renate Wittek                          Dieter Brüggenolte

 

Kommentar von Herrn Bromm:

 

1.        Widersprecht sich die GWH in Sachen Haltung eines Hundes, erst wussten die Damen und Herren nichts davon und jetzt doch! Sie wollen mir aber jetzt keine nachträgliche Genehmigung erteilen.

… brauche ich auch nicht hatte sie ja schon bekommen!!!

2.        Die andere Mieterin (Frau Trinder) hat nicht gesagt, dass die anderen auch ihre Hunde abschaffen sollten, sondern sie hatte um Erlaubnis gefragt, ob sie meinen Namen nennen dürfte. Natürlich! Gleiches Recht für alle!

 

3.        Die GWH hatte sich nicht dieser Hetzkampagne angeschlossen, sowie es der Herr Brüggennolte behauptet, denn dieses war nachzulesen in einem Rundschreiben der GWH Aber anscheinend gibt die GWH nichts auf ihre Schreiben!

 

4.        Es ist falsch, dass man ab sofort eine schriftliche Genehmigung zur Haltung eines Hundes braucht. Erst vor ein paar Tagen ist eine Familie, deren Namen ich nicht nennen will, mit einem großen Hund in die Siedlung eingezogen, die mir sagten, dass eine mündliche Zusage reiche!!!

 

Ach übrigens hat Frau Trinder am 27.07.2001 um 9.00 Uhr

Raum 066

Amtsgericht Kassel

Frankfurter Str.: 09

34117 Kassel

 ... ihre Verhandlung, in Sachen GWH!!!

 

Kommentar von Manuela Mengel, 1. Vorsitzende Hundefreunde Verein Deutschland e.V.:

Es ist eine öffentliche Verhandlung, Solidarität ist angesagt. Alle, die Frau Trinder moralisch unterstützen wollen, sollten zu dem Termin im oder vor dem Gerichtssaal erscheinen!  

Das Original  und auch die Vorgeschichte ist nachzulesen unter http://www.HVD-eV.de  Rubrik „Wer einen Hund der besonderen Art hat, braucht keine Wohnung mehr  ...  unter „hier geht’s weiter“

 


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