- Odenwald |
"Es geht nicht darum, ob sie denken oder sprechen können. Es geht einzig und allein darum, ob sie leiden können. Jeremy Bentham 16. 1. 2002 An den Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern Herrn Edmund Stoiber Bayerische Staatskanzlei Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München Sehr geehrter Herr Stoiber, laut Medienberichten werden Sie am 22. September 2002 als Herausforderer von Gerhard Schröder für die CDU/CSU antreten. Bei einem Wahlsieg wollen Sie die Ökosteuer nicht weiter erhöhen, den Atomausstieg rückgängig machen und die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes erneut überarbeiten. Als Tierschutzorganisation interessiert uns verständlicherweise, was Sie in Ihrer Eigenschaft als Bundeskanzler für den Tierschutz tun werden. Unter Ihrer Führung hat das Land Bayern entscheidend dazu beigetragen, dass die nahezu 3 Jahrzehnte andauernde quälerische Käfighaltung ab 2007 in Deutschland verboten ist. Ich erlaube mir deshalb die Frage, ob Sie und die CDU/CSU im Falle eines Wahlsieges die Forderung der Tierschützer nach einem Eintrag des Tierschutzes ins Grundgesetz unterstützen und ihr zustimmen werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002, Az: 1 BvR 1783/99, werden Moslems den jüdischen Glaubensangehörigen in Deutschland gleichgestellt, denen das Schächten erlaubt ist. Damit werden der Religions- und Berufsfreiheit mehr Rechte eingeräumt, als dem Tierschutz. Wenn der Schutz unserer Mitgeschöpfe nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben soll, ist der Eintrag des Tierschutzes ins Grundgesetz unumgänglich. Das Recht auf Freiheit in welchen Bereichen auch immer, kann und darf in einer Kulturnation nicht bedeuten, dass alles und jedes erlaubt ist.Mit freundlichen GrüßenHier als original .doc
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