An alle engagierten
Hundefreunde,
anbei findet Ihr in den Anlagen einen Brief von unserem Rechtsanwalt Herrn Jäger an den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Herrn Dr. Gerhardt. Wir haben die Erlaubnis diesen zu veröffentlichen und möchten Euch bitten, wenn Ihr eine eigene Homepage habt, diesen zu einzustellen. Falls die Anlagen nicht zu öffnen sind, könnt Ihr den Brief auch unter http://www.orio-nobilis.de/news kopieren. Unser Anwalt vertritt uns gegen die Bremer Hundeverordnung. Herr Jäger ist Vorsitzender der Bremer FDP und Mitglied in Bundesvorstand, so wie ehemaliger Wirtschaftssenator von Bremen. Es wäre sehr erfreulich, wenn die Bundestagsfraktion diesem Antrag folgt und eine Anhörung von Verbänden, Verhaltensforschern, Hundeausbildern und Namenhaften Kynologen organisieren würde. Dies ist eigentlich die Aufgabe einer Regierung vor einem Gesetzesentwurf. Aber die uns Regierenden, führen lieber eine Anhörung mit Mitgliedern aus den Landesregierungen. Die Protokolle aus dem Bundestag belegen dies. Mehrmals hat Frau Kopp anlässig der aktuellen Fragestunde zu dem Thema: " Bundesgesetz gegen gefährliche Hunde", angesprochen , daß eine Experten-Anhörung von der Bundesregierung völlig ignoriert wurde, obwohl dieses Verfahren zur Selbstverständlichkeit gehört. Aber die politischen Verhältnisse sind nun mal offen sichtlich anders bzw. der "politische Knigge" wird als überflüssig betrachtet, da man von der vorgefertigten Meinung nicht mehr abweichen will und dies ein Eingeständnis von "Fehleinschätzung" beinhalten würde. Lieber nicht zu geben, das man einer Massenhysterie der Medien erlegen ist. Die FDP hingegen hat sich fortgebildet und steht hinter uns. Viele Grüße an alle Hundefreunde, die nicht aufgegeben haben Familie Perßon aus Bremen |
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JÄGER Rechtsanwälte
& Notare
RAeJäger.Mattfeld
& Papon Schlachte 13 28195 Bremen An
den Vorsitzenden
der FDP-Fraktion im
Deutschen Bundestag Herrn
Dr, Wolfgang Gerhardt Deutscher
Bundestag, Platz der Republik 11011 Berlin Betr.: Gesetzgebung gegen sogenannte Kampfhunde"
Sehr
geehrter Herr Dr., Gerhardt, die
Bundestagsfraktion der FDP hat sich, wie auch die FDP-Fraktion im
Landtag von Nordrhein- Die
gesamte seriöse Fachwissenschaft vertritt einhellig die Auffassung,
dass die Zugehörigkeit zu Es
gibt sicher wichtigere Fragen als die, welche Regeln eine Gesellschaft
für das Halten von Der
Bundesgesetzgeber ist mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde vom 12.4,01 und Inzwischen
sind in drei Bundesländern, in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
und Das
Oberverwaltungsgericht in Schleswig ist dabei am entschiedensten
vorgegangen und hat Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zwar die Einführung von Rasselisten
grundsätzlich fiir Auch das
Oberverwaltungsgericht in Schwerin hält Rasselisten für zulässig, unter
der Nach den Maßstäben
dieser drei Oberverwaltungsgericht sind die in dem Bundesgesetz zur Aufgrund
dieser Entwicklung in der Rechtsprechung, die in den entscheidenden
Feststellungen Mit
freundlichen Grüßen Jäger |