An alle engagierten Hundefreunde,

anbei findet Ihr in den Anlagen einen Brief von unserem Rechtsanwalt Herrn Jäger an den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Herrn Dr. Gerhardt.

Wir haben die Erlaubnis diesen zu veröffentlichen und möchten Euch bitten, wenn Ihr eine eigene Homepage habt, diesen zu einzustellen. Falls die Anlagen nicht zu öffnen sind, könnt Ihr den Brief auch unter http://www.orio-nobilis.de/news kopieren.

Unser Anwalt vertritt uns gegen die Bremer Hundeverordnung. Herr Jäger ist Vorsitzender der Bremer FDP und Mitglied in Bundesvorstand, so wie ehemaliger Wirtschaftssenator von Bremen.

Es wäre sehr erfreulich, wenn die Bundestagsfraktion diesem Antrag folgt und eine Anhörung von Verbänden, Verhaltensforschern, Hundeausbildern und Namenhaften Kynologen organisieren würde. Dies ist eigentlich die Aufgabe einer Regierung vor einem Gesetzesentwurf. Aber die uns Regierenden, führen lieber eine Anhörung mit Mitgliedern aus den Landesregierungen. Die Protokolle aus dem Bundestag belegen dies.

Mehrmals hat Frau Kopp anlässig der aktuellen Fragestunde zu dem Thema: "

Bundesgesetz gegen gefährliche Hunde", angesprochen , daß eine Experten-Anhörung von der Bundesregierung völlig ignoriert wurde, obwohl dieses Verfahren zur Selbstverständlichkeit gehört. Aber die politischen Verhältnisse sind nun mal offen sichtlich anders bzw. der "politische Knigge" wird als überflüssig betrachtet, da man von der vorgefertigten Meinung nicht mehr abweichen will und dies ein Eingeständnis von "Fehleinschätzung" beinhalten würde. Lieber nicht zu geben, das man einer Massenhysterie der Medien erlegen ist. Die FDP hingegen hat sich fortgebildet und steht hinter uns.

Viele Grüße an alle Hundefreunde, die nicht aufgegeben haben

Familie Perßon aus Bremen


JÄGER
MATTFELD & PAPON

Rechtsanwälte & Notare


JA/He
19.Juni 2001


RAeJäger.Mattfeld & Papon Schlachte 13 28195 Bremen

An den

Vorsitzenden der FDP-Fraktion

im Deutschen Bundestag

Herrn Dr, Wolfgang Gerhardt

Deutscher Bundestag, Platz der Republik

11011 Berlin


Betr.: Gesetzgebung gegen sogenannte „ Kampfhunde"

 

Sehr geehrter Herr Dr., Gerhardt,

die Bundestagsfraktion der FDP hat sich, wie auch die FDP-Fraktion im Landtag von Nordrhein-
westfalen und Schleswig-Holstein, in erfreulich eindeutiger Weise der allgemeinen
Kampfhundehysterie entgegengestellt und für sachgerechte Lösungen eingesetzt. Dafür möchte
ich mich bedanken.

Die gesamte seriöse Fachwissenschaft vertritt einhellig die Auffassung, dass die Zugehörigkeit zu
einer Rasse nicht automatisch gleichbedeutend mit der Gefährlichkeit eines Hundes ist. Keine
Rasse ist von sich aus gefährlich, sondern allein rasseunabhängige, bestimmte Verhaltensweisen
des Hundeindividuums. Es ist beschämend, mit welcher Oberflächlichkeit sich SPD, CDU und die
Grünen über wissenschaftliche und verfassungsrechtliche Bedenken hinweggesetzt und in Bund
und Ländern Gesetze mit Rasselisten beschlossen haben. Diese Rasselisten enthallen
bezeichnenderweise in der ersten Kategorie der sogenannten Kampfhunde nahezu ausschließlich
ausländische Hunderassen, während bei den Beißvorfällen in Deutschland, auch mit tödlichem
Ausgang, mit weitem Abstand der Deutsche Schäferhund vorne liegt, aber auch Rottweiler und
Dobermann auffallen.

Es gibt sicher wichtigere Fragen als die, welche Regeln eine Gesellschaft für das Halten von
Hunden aufstellt. Das mag die anderen Parteien und einzelne Abgeordnete dazu bewogen haben,
sich opportunistisch zu verhalten und einer zumeist auf Unkenntnis beruhenden Volksmeinung
nachzugeben. Wer aber Kenntnis davon hat, welch unglaublichen Diffamierungen rechtschaffende
Bürger in den letzten Monaten ausgesetzt waren, nur weil sie einen Hund haben, der plötzlich zum
Kampfhund definiert wurde, der weiß, dass es um eine elementare Frage des Rechtsstaats geht. Ich
meine deshalb, dass gerade die FDP gegen die eklatanten Verstöße gegen den Gleichheitssatz des
An. 3 GG und Grundprinzipien unseres Tierschutzgesetzes Stellung beziehen muss.

Der Bundesgesetzgeber ist mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.4,01 und
der Tierschutzhundeverordnung vom 2.5.01 über alle bisherigen landesgesetzlichen Regelungen
hinausgegangen und hat für Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen ein Einfuhr- und Verbringungsverbot sowie ein
Zuchtverbot aufgestellt. Das politische und rechtliche Vorgehen gegen Gesetze und Verordnungen
in den Bundesländern wird dadurch erheblich erschwert, dass die Bundesländer sich darauf berufen
können, dass der Bundesgesetzgeber die einschneidendste Regelung vorgenommen hat.

Inzwischen sind in drei Bundesländern, in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein Urteile in Normenkontrollverfahren über die jeweiligen landesgesetzlichen
Regelungen ergangen.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig ist dabei am entschiedensten vorgegangen und hat
Bestimmungen der Gefahrhundeverordnung, die an den Begriff Rasse oder rassespezifische
Merkmale anknüpfen, für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zwar die Einführung von Rasselisten grundsätzlich fiir
zulässig gehallten, sieht aber das in der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vorgesehene
strikte Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot für bestimmte Rassen, ohne Zulassung eines
Nachweises der individuellen Ungefährlichkeit eines Hundes, als nicht vereinbar mit
höherrangigem Recht an.

Auch das Oberverwaltungsgericht in Schwerin hält Rasselisten für zulässig, unter der
Voraussetzung, dass für den einzelnen Hund durch Nachweis seiner Ungefährlichkeit eine
Befreiung von den Beschränkungen möglich ist.

Nach den Maßstäben dieser drei Oberverwaltungsgericht sind die in dem Bundesgesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde und der Tierschutzhundeverordnung des Bundes enthaltenen
strikten Beschränkungen für die vier Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American-
Staffordshire Terrier und Bullterrier, ohne die Möglichkeit einer individuellen Ausnahme,
verfassungswidrig.

Aufgrund dieser Entwicklung in der Rechtsprechung, die in den entscheidenden Feststellungen
auch der bisherigen Rechtsprechung der Obergerichte zu diesen Fragen entspricht, sollte die FDP-
Bundestagsfraktion umgehend tätig werden. Ich möchte deshalb anregen, sehr geehrter Herr Dr.
Gerhardt, dass die FDP-Bundestagsfraktion eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchführt. Ziel muss es dabei sein, das Inkrafttreten der Tierschutzhundeverordnung zum l. September 2001 zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Jäger
Rechtsanwalt



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