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Eingabe an den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

-Fr. Heidemarie Lüth M.d.B.-

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Telefax: 030 22736911

 

 

Sehr geehrte Frau Lüth,

 

als unbescholtener Bürger dieses Staates mußte ich in den vergangenen Monaten mit Entsetzen feststellen, wie schnell und ohne Beachtung entgegenlautender Expertenmeinungen in diesem Land aufgrund einer von Massenmedien geschürten Hysterie

1.      diverse Hunde-Verordnungen mit stark voneinander abweichendenden Rasselisten von den einzelnen Bundesländern erlassen worden sind, die kynologisch und statistisch unhaltbar sind und die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens den Boden der Rechtsstaatlichkeit zweifellos verlassen haben und

2.      diverse Gesetzesänderungen sowie Grundgesetzänderungen (!!!) kürzlich von Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurden, um der gerichtlichen Anfechtbarkeit dieser Verordnungen im nachhinein die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu entziehen.

Insbesondere sind hier tangiert Art. 1, 2, 3, 9, 12, 13, und 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Unter anderem sind ebenfalls betroffen Art. 28 EG-Vertrag und das Tierschutzgesetz (§§ 1, 2). Als besonders schwerwiegend empfinde ich persönlich hierbei den Verlust von Art. 3 GG (Ungleichbehandlung) sowie des Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Zur Verdeutlichung nur ein Beispiel: Mitarbeiter irgendwelcher Ordnungsbehörden dürfen in Zukunft ohne richterliche Verfügung als „Rollkommando“ zu jeder Tages- und Nachtzeit unter Berufung auf irgendwelche „Hinweise aus der Bevölkerung“ mit der Parole „Gefahr im Verzug“ meine Wohnung betreten und durchwühlen, und ich habe beim „Sichern“ von Speichel-, Blut-, Urin-, Kot- und Gewebeproben sogar noch im Rahmen einer „Mitwirkungspflicht“ Hilfestellung zu leisten! Bei diesem Szenario ist es übrigens völlig unerheblich, welcher Rasse mein Hund tatsächlich angehört, es reicht aus, dass ein „Mitbürger“ behauptet, mein Hund sei gefährlich.

Hier wird der Verleumdung und dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet und Mitarbeitern von Ordnungsbehörden ein nahezu uneingeschränkter Handlungsspielraum gewährt, der Willkürakte nicht mehr unterbindet und damit in meinen Augen den Grundsatz der in der BRD bislang gültigen freiheitlich demokratischen Grundordnung außer Kraft setzt.

Durch die aktuelle Gesetzeslage werden ohne Wahrung der „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ unter dem Vorwand des Schutzes der Öffentlichkeit bislang unbescholtene Bürger diskriminiert, kriminalisiert, die Grundrechte werden aberkannt bzw. eingeschränkt – und das alles nur, weil man einen Hund hält!

Wenn sich derartige Rechtsauffassungen in unserem Land durchsetzen und nicht schon im Keim erstickt werden, gehen meine Befürchtungen jedoch noch viel weiter. Da die Gesundheit und das Leben von Menschen im Alltag erheblich öfter durch andere Faktoren als durch Hundebisse gefährdet werden, ist zu vermuten, daß Grundrechte von Bürgern in Zukunft weiteren Einschränkungen zum Opfer fallen. Allein angesichts der im Vergleich zu tödlich verlaufenden Hundeangriffen um ein vielfaches höheren Anzahl von Verkehrsdelikten mit Todesfolge ist zum Schutz von Menschenleben und unter Wahrung der Gleichbehandlung empfehlenswert, daß Führerschein-Inhaber den gleichen staatlichen und rechtlichen Restriktionen unterliegen sollten wie Hundehalter. Also sollten vorbestraften Autofahrern ebenso der Führerschein und die Fahrzeuge entzogen werden wie Hundehaltern ihre Hunde, da Vorstrafen ein Zeichen für Unzuverlässigkeit sind? Und nicht zu vergessen der Schutz der Kinder! Wie kann jemand zuverlässig genug sein ein Kind zu erziehen, wenn er nicht einmal zuverlässig genug ist, einen Hund zu halten? Also Wegnahme der Kinder von Vorbestraften? Was, wenn nur ein Elternteil vorbestraft ist? Von Staatswegen empfohlene Scheidung, da das Kind nicht im Haushalt eines Vorbestraften verbleiben darf? Wird es mehr und mehr Praxis werden, dass die Grundrechte einer immer kleiner werdenden Anzahl von Bürgern in Gänze zur Verfügung stehen? Dass man bald nur noch eine kleine Gruppe Priviligierter hat, die beim Grundgesetz „aus den Vollen“ schöpfen können? Kann man denn überhaupt noch von einem Rechtsstaat reden, wenn Millionen von Bürgern aufgrund des Zusammenlebens mit einem Hund ein Teil der Grundrechte entzogen werden? Wie vielen Bürgern müssten die Grundrechte aberkannt werden, bis der Ausdruck „Rechtsstaat“ nur noch eine hohle Phrase ist? Ich bitte Sie und den Petitionsausschuss eindringlich, diesem Wahnsinn ein Ende zu bereiten und sich für die Grundrechte von Bürgern voll und ganz einzusetzen. Die Quantität und Qualität der Grundrechte eines Bürgers darf nicht davon abhängig sein, ob er einen Hund hält oder nicht!

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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