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Fax: ____________________________________ Eingabe an den Deutschen Bundestag Petitionsausschuss -Fr. Heidemarie Lüth M.d.B.- Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefax: 030 22736911 Sehr geehrte Frau Lüth, als unbescholtener Bürger dieses Staates mußte ich
in den vergangenen Monaten mit Entsetzen feststellen, wie schnell und
ohne Beachtung entgegenlautender Expertenmeinungen in diesem Land
aufgrund einer von Massenmedien geschürten Hysterie 1.
diverse Hunde-Verordnungen mit stark voneinander
abweichendenden Rasselisten von den einzelnen Bundesländern erlassen
worden sind, die kynologisch und statistisch unhaltbar sind und die
zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens den Boden der Rechtsstaatlichkeit
zweifellos verlassen haben und 2.
diverse Gesetzesänderungen sowie Grundgesetzänderungen (!!!)
kürzlich von Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurden, um der
gerichtlichen Anfechtbarkeit dieser Verordnungen im nachhinein die
verfassungsrechtlichen Grundlagen zu entziehen. Insbesondere sind hier tangiert Art. 1, 2, 3, 9, 12,
13, und 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Unter
anderem sind ebenfalls betroffen Art. 28 EG-Vertrag und das
Tierschutzgesetz (§§ 1, 2). Als besonders schwerwiegend empfinde ich
persönlich hierbei den Verlust von Art. 3 GG (Ungleichbehandlung)
sowie des Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Zur Verdeutlichung nur ein Beispiel: Mitarbeiter
irgendwelcher Ordnungsbehörden dürfen in Zukunft ohne richterliche
Verfügung als Rollkommando zu jeder Tages- und Nachtzeit unter
Berufung auf irgendwelche Hinweise aus der Bevölkerung mit der
Parole Gefahr im Verzug meine Wohnung betreten und durchwühlen,
und ich habe beim Sichern von Speichel-, Blut-, Urin-, Kot- und
Gewebeproben sogar noch im Rahmen einer Mitwirkungspflicht
Hilfestellung zu leisten! Bei diesem Szenario ist es übrigens völlig
unerheblich, welcher Rasse mein Hund tatsächlich angehört, es reicht
aus, dass ein Mitbürger behauptet, mein Hund sei gefährlich. Hier wird der Verleumdung und dem Denunziantentum Tür
und Tor geöffnet und Mitarbeitern von Ordnungsbehörden ein nahezu
uneingeschränkter Handlungsspielraum gewährt, der Willkürakte nicht
mehr unterbindet und damit in meinen Augen den Grundsatz der in der
BRD bislang gültigen freiheitlich demokratischen Grundordnung außer
Kraft setzt. Durch die aktuelle Gesetzeslage werden ohne Wahrung
der Verhältnismäßigkeit der Mittel unter dem Vorwand des
Schutzes der Öffentlichkeit bislang unbescholtene Bürger
diskriminiert, kriminalisiert, die Grundrechte werden aberkannt bzw.
eingeschränkt und das alles nur, weil man einen Hund hält! Wenn sich derartige Rechtsauffassungen in unserem
Land durchsetzen und nicht schon im Keim erstickt werden, gehen meine
Befürchtungen jedoch noch viel weiter. Da die Gesundheit und das
Leben von Menschen im Alltag erheblich öfter durch andere Faktoren
als durch Hundebisse gefährdet werden, ist zu vermuten, daß
Grundrechte von Bürgern in Zukunft weiteren Einschränkungen zum
Opfer fallen. Allein angesichts der im Vergleich zu tödlich
verlaufenden Hundeangriffen um ein vielfaches höheren Anzahl von
Verkehrsdelikten mit Todesfolge ist zum Schutz von Menschenleben und
unter Wahrung der Gleichbehandlung empfehlenswert, daß Führerschein-Inhaber
den gleichen staatlichen und rechtlichen Restriktionen unterliegen
sollten wie Hundehalter. Also sollten vorbestraften Autofahrern ebenso
der Führerschein und die Fahrzeuge entzogen werden wie Hundehaltern
ihre Hunde, da Vorstrafen ein Zeichen für Unzuverlässigkeit sind?
Und nicht zu vergessen der Schutz der Kinder! Wie kann jemand zuverlässig
genug sein ein Kind zu erziehen, wenn er nicht einmal zuverlässig
genug ist, einen Hund zu halten? Also Wegnahme der Kinder von
Vorbestraften? Was, wenn nur ein Elternteil vorbestraft ist? Von
Staatswegen empfohlene Scheidung, da das Kind nicht im Haushalt eines
Vorbestraften verbleiben darf? Wird es mehr und mehr Praxis werden,
dass die Grundrechte einer immer kleiner werdenden Anzahl von Bürgern
in Gänze zur Verfügung stehen? Dass man bald nur noch eine kleine
Gruppe Priviligierter hat, die beim Grundgesetz aus den Vollen
schöpfen können? Kann man denn überhaupt noch von einem Rechtsstaat
reden, wenn Millionen von Bürgern aufgrund des Zusammenlebens mit
einem Hund ein Teil der Grundrechte entzogen werden? Wie vielen Bürgern
müssten die Grundrechte aberkannt werden, bis der Ausdruck
Rechtsstaat nur noch eine hohle Phrase ist? Ich bitte Sie und
den Petitionsausschuss eindringlich, diesem Wahnsinn ein Ende zu
bereiten und sich für die Grundrechte von Bürgern voll und ganz
einzusetzen. Die Quantität und Qualität der Grundrechte eines Bürgers
darf nicht davon abhängig sein, ob er einen Hund hält oder nicht! Mit freundlichen Grüßen
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