- Fakten

Und nun die Antwort (Rheinische Post vom 03. 10. 2000):

Streit um Hundeverordnung: CDU spricht von Chaos in der Landesregierung / SPD zweifelt

Bei Hunde-Listen bleibt Höhn hart

Von DETLEV HÜWEL

DÜSSELDORF. Trotz Kritik des Koalitionspartners SPD will NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) an ihrer umstrittenen Landeshundeverordnung (LHIV) festhalten. Eine Straffung der Listen mit den als potenziell gefährlich eingestuften Tieren werde es nicht geben, sagte gestern ein Ministeriumssprecher dieser Zeitung auf Anfrage. 

Das bedeutet:

  •  Zuchtverbot und Maulkorbpflicht für 13 Hundearten („Kampfhunde“), darunter Mastino und Pitbull-Terrier.
  •  Maulkorbpflicht auch für 29 weitere Tier-Arten der Liste zwei (u.a.Dobermann und Mastiff).
  •  Außerdem bleibt es bei der Anleinpflicht auch für Hunde ab 20 Kilo bzw. ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern.
  •  Bei allen drei Gruppen ist ein Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis des Halters erforderlich. 

Außerdem müssen diese Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Erforderlich ist zudem eine Haftpflichtversicherung.

Hierzu gibt es unterschiedliche Fristen.

Das Umweltministerium wies gestern noch einmal darauf hin, daß Ausnahmegenehmigungen von der Maulkorbpflicht erwirkt werden können. Was zu tun ist, sollen die Durchführungsbestimmungen regeln, die aber noch immer nicht vorliegen. 

Morgen, so heißt es, treffe Frau Höhn noch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammen. Dabei handle es sich um ,,die letzte Runde“.

Frau Höhn scheint mithin nicht gewillt zu sein, auf den Koalitionspartner zu zu gehen. Wie berichtet war SPD-Fraktionschef Moron schon vor gut zwei Wochen mit der Ankündigung vorgesprescht, die Hundelisten würden wesentlich gestrafft (,,eingedampft“). 

Begründung: Ein bundesweiter Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen werde von den Bürgern zu Recht nicht akzeptiert. Aus diesem Grund hat sich jetzt auch Innenminister Behrens (SPD) dieser Forderung angeschlossen. 

Das NRWUmweltministerium zeigt sich indes skeptisch: Man rechne nicht damit, daß es in absehbarer Zeit zu einer bundeseinheitlichen Lösung komme, hieß es. 

Behrens hat auch angeregt, statt der aufwendigen Sachkundeprüfung eine generelle Anleinpflicht für Hunde in bebauten Gebieten einzuführen. Diese Forderung stößt im Umweltministerium allerdings auf Unverständnis: 

,,In den meisten Kommunen besteht eine solche Anleinpflicht doch längst“.

Die CDU sprach gestern von einem Chaos in der Landesregierung. Die LHV könne so keinen Bestand haben, ,,weil sie die Gesellschaft in Hundehalter und Hundehasser spaltet, ohne die Menschen vor tatsächlich gefährlichen Hunden und verantwortungslosen Züchtern und Haltern zu schützen“, wie der CDU-Politiker Eckhard Uhlenberg meint. 

Die FDP nennt die neue LHV ,,völlig verfehlt“. Rasselisten seien absolut unsinnig, weil sie bestimmte Arten ungerechtfertigt stigmatisiere, andere potenziell gefährliche Tiere aber außer Acht lasse. Besser seien der Hundeführerschein und eine Heraufsetzung der Bußgelder auf bis zu 50 000 Mark.

 



             Systran.com

 

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